Airbag Betrug Peugeot 306
Guten Abend!
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Haben vor gut einem Jahr bei einem Händler (kein Vertragshändler) einen gebrauchten Peugeot 306 gekauft, Baujahr 99. Hatte noch ein Jahr TÜV. Jetzt im Juli war es dann wieder soweit.
Auto an sich top in Schuss, jedoch: kein Aufleuchten der Airbag Lampen bei der Zündung, deswegen durchgefallen.
Sind dann zur Peugeot Vertragswerkstatt mal drüber schauen lassen, obwohl alle meinten, das lohnt sich nicht mehr bei dem alten Auto einen Airbag tauschen zu lassen, bring den direkt zum Schrott. Jedoch kam in der Werkstatt heraus, dass nicht der Airbag an sich kaputt ist, sondern das dazugehörige Steuergerät für den Beifahrerairbag. Um das zu vertuschen wurden die Glühbirnen die dies anzeigen ausgebaut und die dazugehörigen Kabelverbindungen fein säuberlich gelöst.
Wie kann das denn sein?😠😰
Laut Fahrzeugbrief hatte der Vorbesitzer den letzten TÜV machen lassen, ohne Beanstandung.
Wir gehen dann mal stark davon aus das der Händler dafür verantwortlich ist. Theoretisch könnte er auch beim Vorbesitzer kaputt gegangen sein und dieser hat dann den Händler verarscht. Halte ich persönlich eher für unwahrscheinlich, da Peugeot meinte, dass das alles sehr fachmännisch gemacht wurde.
Was denkt ihr und wie würdet ihr da vorgehen? Lässt sich da rechtlich was machen?
Danke schon mal.
Beste Antwort im Thema
TNT war früher in den Airbags, seit dem Niedergang der UDSSR werden die alten Atomsprengköpfe als Treibsatz verwendet. Nach Auslösen des Airbags leuchten die Fahrzeuginsassen für 12 Stunden und werden so bei Dunkelheit von den Rettungskräften leichter gefunden.
91 Antworten
Ich freue mich schon auf deine Rückmeldung. 😁
Mich würde folgendes interessieren:
Zitat:
Original geschrieben von ChrisChros_92
Um das zu vertuschen wurden die Glühbirnen die dies anzeigen ausgebaut und die dazugehörigen Kabelverbindungen fein säuberlich gelöst.
Zitat:
Original geschrieben von ChrisChros_92
wenn man zündet leuchtet das sehr kurz auf
Ja was denn nun? Wenn die entsprechende Kontrolllampe entfernt wurde, kann da gar nichts leuchten.
Ansonsten leuchtet es kurz auf und somit wäre die entsprechende Kontrolllampe vorhanden.
Wenn sie dann also vorhanden wäre und sie somit kürzer leuchtet als alle anderen, dann hätte man dies beim Kauf feststellen müssen.
Eine Probefahrt ist ja genau dafür da, um ein Fahrzeug ausgiebig zu testen. Wenn man selber keine Ahnung hat, dann sollte man eben noch jemand mitbringen der etwas davon versteht.
Was bisher auch niemand gefragt hat, was steht denn im Kaufvertrag? Eventuell sowas wie "gekauft wie gesehen?". Dann habt ihr sowieso keine Chance.
Und was den Fahranfänger angeht, das ist doch keine Ausrede. Bei einem guten Fahrlehrer hätte sie lernen müssen was diese Kontrolllampen zu bedeuten haben und das man ihnen Beachtung schenkt. Wenn man also bei der Kontrollfahrt sieht das da keine Airbaglampe ist, dann fragt man nach ob der Wagen denn keine hat.
Ich geh ja auch nicht im Aldi einkaufen, hole mir dort ein Joghurt und bringe es halbgegessen wieder zurück mit der Antwort: "War halt das erste mal das ich selber ein Joghurt gekauft habe. Wusste daher nicht das Schoko nicht mein Fall ist und das ein Joghurt auch noch flüssig ist." Ist zwar ein doofer Vergleich aber was solls :-)
Kurzum, versuchs, aber ich glaube kaum das du eine Chance hast.
Und wenn du bei mir mit Terror machen auftauchen würdest, aber lassen wir das lieber ...... :-)
Zitat:
Original geschrieben von Benzli2013
Was bisher auch niemand gefragt hat, was steht denn im Kaufvertrag? Eventuell sowas wie "gekauft wie gesehen?". Dann habt ihr sowieso keine Chance.
Hi,
die Zeiten sind zumindest bei einem Händler vorbei. Händler die an Privatpersonen verkaufen müssen Gewähr leisten und es ist ihnen nicht möglich diese auszuschließen.
Was natürlich nicht heißt das sie es nicht versuchen 😁 Die Rechtssprechung hat sich inzwischen auch etwas eingependelt. Gerade bei älteren Gebrauchtwagen für kleines Geld ist die Gewährleistung kein sanftes Ruhekissen mehr für den Käufer. Dennoch entstehen dadurch dem Verkäufer gegenüber Recht und Ansprüche die man aber im Detail betrachten muß.
Bei gebrauchten Gütern kann die Gewährleistung vom Händler von 2 jahren auf ein Jahr reduziert werden.
problem ist nach 6 Monaten muß man als Käufer nachweisen das ein Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist meist unmöglich.
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast aber beim Händler,hier hat man als Käufer oft gute Karten.
GRuß Tobias
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Zitat:
Original geschrieben von ChrisChros_92
Meine Schwester war zu dem Zeitpunkt gerade 18 und hat sich als Fahranfänger ausgewiesen. Und so wie sie am Anfang fuhr, wäre ein Airbag bitter nötig gewesen. Waren nur 1700 Euro.
Aber wenns wirklich der Händler gewesen sein sollte, find ichs schon heavy nem Fahranfänger so ein Auto anzudrehen.
Beweisen wird Euch schwer fallen, es sei denn der Täter Händler gibt es zu.
Glaubt Ihr an den Weihnachtsmann?
PS Wenn ich als Händler unberechtigt lautstark in meinem Laden beschuldigt werden sollte, dann würde ich einen Anwalt einschalten. Eventuell kommt der Hammer zurück und der Schaden wird größer.
Würde ich Euch gönnen!
PPS Ich als Kunde werde übrigens nicht durch emotional reagierende andere Kunden abgestoßen 😉
Moin moin,
spar dir den Aerger! Bei einer Flinte die so alt ist, waere ich froh wenn ich nach dem Kauf vom Haendler ueberhaupt bis Heim kommen wuerde. Jetzt nach einem Jahr Da aufschlagen und Zoff machen , wird dem Haendler nicht mehr als ein freundliches Laecheln kosten. Der wird davon nix wissen.
Hallo zusammen,
ist es nicht so, dass ein Airbag nur durch Fachpersonal ausgebaut werden darf, die auch im Besitz einer "sogenannten" Sprengstoffausbildung sein müssen, weil eine gewissen Menge TNT zur Auslösung des Airbag benötigt werden ? Wäre es nicht sogar ggf. sogar ein Straftatbestand bei einem Fahrzeug eine solche Manupulation durchzuführen ? Vielleicht sollte sich die TE doch mal schlau machen und sogar ggf. eine Strafanzeige erstatten. Allerdings bin ich nur Laie und kann also nicht genau sagen wie die TE weiter verfahren sollte 😕
TNT war früher in den Airbags, seit dem Niedergang der UDSSR werden die alten Atomsprengköpfe als Treibsatz verwendet. Nach Auslösen des Airbags leuchten die Fahrzeuginsassen für 12 Stunden und werden so bei Dunkelheit von den Rettungskräften leichter gefunden.
Unterliegen aber dennoch wohl dem Sprengstoffgesetz !
http://www.kfztech.de/kfztechnik/sicherheit/airbag/airbag4.htm
oder ?
Das mit den Atomsprengköpfen war nicht schlecht, bekommt nur schlecht 😉
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
ist es nicht so, dass ein Airbag nur durch Fachpersonal ausgebaut werden darf, die auch im Besitz einer "sogenannten" Sprengstoffausbildung sein müssen, weil eine gewissen Menge TNT zur Auslösung des Airbag benötigt werden ? Wäre es nicht sogar ggf. sogar ein Straftatbestand bei einem Fahrzeug eine solche Manupulation durchzuführen ?
Doch, der "Airbagschein" muss vorhanden sein. Für die TE ist das aber egal, da _kein_ Airbag ausgebaut wurde. Ein defektes Airbag-STG wurde "versteckt", der Airbag ist noch da.
Die Antwort findest du da:
Zitat:
Original geschrieben von ChrisChros_92
Jedoch kam in der Werkstatt heraus, dass nicht der Airbag an sich kaputt ist, sondern das dazugehörige Steuergerät für den Beifahrerairbag. Um das zu vertuschen wurden die Glühbirnen die dies anzeigen ausgebaut und die dazugehörigen Kabelverbindungen fein säuberlich gelöst.
Zum weiteren Vorgehen der TE: Mein Vorschlag wäre, vergiss den Terror-Hammer, der könnte gaaaanz schnell zum Bumerang werden. Versuch ein gebrauchtes Airbag-STG vom Verwerter zu besorgen, das Auto bekommt 2 Jahre HU und alle sind happy.
Kauf dir bei ebay ein neues gebrauchtes Steuergerät, gibt’s ab 25 €, und lass es von der Werkstatt einbauen.
(Musst halt das richtige raussuchen, ich hab jetzt mal irgendeines verlinkt)
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
ist es nicht so, dass ein Airbag nur durch Fachpersonal ausgebaut werden darf, die auch im Besitz einer "sogenannten" Sprengstoffausbildung sein müssen,
Ja,
für eine Tätigkeit im gewerblichen Umfeld ist einen Befähigungsnachweis notwendig. Sprengstoffgesetz ist auch richtig, aber das sollte man sachbezogen sehen. Da sind alle Dinge zusammengefasst, die Explosivstoffe betreffen, damit fängt das Sprengstoffgesetz schon beim Kinderfeuerwerk an.
Zitat:
Wäre es nicht sogar ggf. sogar ein Straftatbestand bei einem Fahrzeug eine solche Manupulation durchzuführen ?
Ja,
wenn es ein "Gewerblicher" ohne Berechtigung ausgeführt hat und durch den Explosivstoff eine Gefahr für Dritte aus geht.
Zitat:
... und sogar ggf. eine Strafanzeige erstatten.
Wird nichts.
Hier ist die elektrische Zuleitung zum Zünder fachgerecht entfernt worden, somit geht keinerlei Gefahr vom Explosivstoff mehr aus und damit ist eine Strafbarkeit vom Tisch.
Unabhängig davon, dass durch das "Entschärfen" eben keine Gefahr und Strafbarkeit mehr vorliegt, kann eine Anzeige hier für einen selbst einen bösen Knalleffekt haben.
Strafbarkeit besteht nur im gewerblichen Bereich, somit ausschließlich dann, wenn der Händler die Manipulation ausgeführt hätte. Der Vorbesitzer als "Privater" darf da zwar auch nicht dran rumfummeln, bleibt aber straffrei.
Eine Strafanzeige müsste sich somit direkt gegen den Händler richten, und wenn man dessen "Täterschaft" nicht beweisen kann, bekommt man unter Umständen unangenehme Post von einem Staatsanwalt zum Thema der falschen Beschuldigung.
Auch der Inhalt eines Anwaltsschreiben durch den Händler initiiert, dürfte nicht freundlich und kostenlos sein, wenn man das Thema Sprengstoffgesetz in dessen Räumlichkeit vor Kunden benutzt und das Ganze wegen "Terror-machens" etwas spitzer formuliert und wie eine ungesicherter Handgranate unter dem Fahrersitz darstellt.
Normal bin ich nicht von der Sorte, die dem TE erstmal unterstellt selbst krumme Dinger zu drehen... aber das muss man dem Händler erst beweisen, dass er das mit dem Airbag und den Kabeln war.
Ein 306, Bj. 99 ohne Airbag?
Ab in die Presse damit und was neues holen. Autos Bj. 99 mit Rest-HU bekommt man für 1.000 €...
UND: FROH SEIN, DASS BIS JETZT NICHTS PASSIERT IST!
Der Rest... klar, wenn man es beweisen kann, wenn der Händler das war, wenn... wenn... wenn... dazu braucht es sicherlich einen langen Atem, einen Anwalt... und irgendwann, wenn man es bewiesen hat, ist man 500 € reicher und die Welt um 0,....1 % besser.
Achja... die (ansonsten) technisch unversierte Frau (die vom Freund mit Infos gefüttert wurde), die in der Werkstatt Terror macht, hat bisher noch immer geholfen.
Warum alles so kompliziert? Vorbesitzer anrufen und nach dem Airbagproblem fragen.
Ich hatte ein ähnliches Problem und ein Gespräch mit dem Vorbesitzer hat mich 700€ sparen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum ist dir nicht schon bei der Probefahrt aufgefallen (und auch später nicht), daß beim Einschalten der Zündung die Airbag-Kontrollleuchte nicht aufleuchtete?
Ich könnte Dir jetzt aus dem Stehgreif nicht beantworten, welche Leuchten beim Einschalten der Zündung meines Audis kurz aufleuchten, obwohl ich ihn schon 2,5 Jahre fahre. Und dabei bin ich technisch einigermaßen versiert...