AGR Ventil defekt... Gewährleistungsfall??
Hallo zusammen,
bei meinem 1er ist das AGR Ventil defekt, jetzt ist meine Frage.... Läuft es unter Gewährleistung?
Kurze Berichterstattung:
Vor ca. 4 Wochen leuchtete die Signallampe Motorstörung gelb auf, mit der Folge das mein nicht mehr zog und das Gas nicht mehr richtig annahm. Nach einem Neustart lief er wieder ohne Probleme. War jetzt mittlerweile schon vier mal der Fall.
Vor ca. 2 Wochen war ich dann in der Vertragswerkstatt zum auslesen des Fehlers. Daraufhin sagte mir der Mechaniker das AGR Ventil sei defekt und müsste ausgetauscht werden.
Jetzt meine Frage: Habe meinen 1er im Januar 2013 von einem freien BMW Händler gekauft. Natürlich mit einem Jahr Gewährleistung... Gehört da nun der Austausch des AGR Ventils auch dazu??
Danke schon mal.
MfG Daniela
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von UA2
Es gibt auch KFZ-MechanikerinnenZitat:
Original geschrieben von neffty
Als FRAU darf man handwerklich ungeschickt sein... irgendwann wird man ja doch mal nen handwerklich geschickten Partner haben. Aber trotzdem danke!!
Ich kenne sogar zwei von ihnen.
Super!
http://www.automobilsport.com/...fuer-einen-tag-girls-day---36330.html