Ärgerlich !!!!!!
Guten morgen ihr lieben.
Uns ist gestern ein älterer herr, beim ausparken aus seiner garage, rückwärts in unser parkendes auto gefahren. (siehe bilder)
Ich wollte nun mal fragen ob jemand einschätzen kann wie stark der schade und der wertverlust an unserem Golf Goal 1.9 TDI Bj 06 ist.
Und ob uns jemand einen tipp geben kann wie und was wir nun machen sollen. der älterer herr bekennt sich zu seiner schuld und hat uns seine kompletten daten sowie versicherungs dinger gegeben. nun stellt sich uns die frage wie hoch ist der schaden/wertverlust und was würdet ihr tun.
mit freundlichen grüßen
15 Antworten
Sehr aussagekräftiges Topic
das wird teuer is ja sogar noch was an der tür dran einfach alles neu machen lassen wertverlust is natürlich da kommt aber ganz drauf an was drunter noch kaputt is die bleche sind da weniger schlimm
bei mir aber schon, komisch....
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also erste einschätzung gestern abend vor feierabend des freundlichen lag so bei 4000 - 6000 euro. neues seiten teil und türe... jo so denk ich mal auch... käääääse da .. wenigstens sind wir nicht schuld.
Mit den 4000 - 6000 euro liegt dein 🙂 gar nicht mal so falsch meiner meinung nach, das kommt schon hin da ja die ganze seitenwand getauscht werden muß und das ist ne schweine arbeit was den preis extrem hochtreibt.
Da du die versicherungsdaten hast und der alte herr die schuld auf sich genommen hat würde ich mir gar keine gedanken machen, stell das auto zu deinem händler und lass den schaden reparieren.
Gruss
Maik
Das sieht nicht gut aus.
Nach der Rep. hast Du sehr sicher nen "Unfallwagen" bei dem Schaden.
Da sollte zu der Erstattung der Rep. ein Wertverlust ermittelt werden. Höhe kann ich die nicht sagen, aber nimm auf jeden Fall nen eigenen ( oder über VW ) Gutachter und nicht den der gegnerischen Vers.!
Wird die Reparatur bei VW gemacht steht sie auf ewig in deiner Historie und wenn Du das Auto in Zahlung gibst, gibt es sofort nen saftigen Abschlag. Manchmal ist der Weg direkt zum Lackierer besser 😉
naja aber wenn du das dann wo anderst reparieren läst und verkaufst ihn dann wieder ohne angabe das es ein unfallwagen ist kannste auch ganz kräftig in die tasche reichen wenns raus kommt und der das geld von dir will
Und bevor Du Deinen "Unfallwagen" zum 🙂 stellst zwecks Reparatur, setz' Dich erst mal mit der Versicherungsgesellschaft Deines älteren Herrn in Verbindung, sonst könnte das in die Hose gehen. Vielleicht wollen die noch nen Gutachter vorbeischicken o.ä. Selbst bei absolut klarer Schuldfrage wollen die Versicherungen nicht so ohne weiteres einen Schaden regulieren, der weit über 1000 Euro liegt und wenn Du da nicht alles in Abstimmung mit denen machst, stellen sie sich hinterher mit der Kostenerstattung quer. Ich würde an Deiner Stelle auch ganz schnell nach nem eigenen (unabhängigen) Gutachter schauen. Nur mal so als kleiner Vorsorge-Tipp, um (noch mehr) Ärger zu vermeiden. 😉
Grüssle
carotti
Hallo,
ich hatte an meinem Vierer nen ähnlichen schaden belief sich auf 3500 € dort wurde die . hintere seite getauscht.
hier mal der Link mit Fotos:
Mein schaden
Grüße Ralf
Zitat:
Original geschrieben von Drizzto
naja aber wenn du das dann wo anderst reparieren läst und verkaufst ihn dann wieder ohne angabe das es ein unfallwagen ist kannste auch ganz kräftig in die tasche reichen wenns raus kommt und der das geld von dir will
Ich habe nicht gesagt, dass er es beim Verkauf nicht angeben soll, aber bei VW ist halt alles schwarz auf weiss.
Also Unabhängiger gutachter kommt morgen vorbei und schaut sich das werk des äleren herrn mal an ^^ .. bin ja mal gespannt was bei raus kommt. Versicherung ist auch scho informiert ( beide seiten ) .. und Rechtsanwalt werden wir denk ich auch mal vorsichtshalber einschalten man weiß ja nie ...... ja genau das ist das ärgerliche daran das es nun ein unfall wagen ist *grrrrr ... naja abwarten ...
Rechtsanwalt hat erst einmal Zeit. Der "Herr" hat die Unfallschuld bekannt. Jetzt sollte erst einmal ein Sachverständiger der gegenerischen Versicherung den Schaden begutachten. Da wirst du sehen was der an Kosten ausrechnet. Vielleicht liegen die ja im Rahmen des Angebotes deines Autohauses. Sollte es sehr abweichen hast du immer noch Zeit zum handeln. Einen ersten Vergleich hast du ja auch von deinem freien Gutachter.
Mike