Ärgerlich: LPG Verbot im Fraport Parkhaus

Kürzlich mußte ich leider feststellen, daß LPG Fahrzeuge nicht ins Parkhaus am Frankfurter Flughafen fahren dürfen 😕.

Auf eine Anfrage dazu an die Fraport AG bekam ich folgende Antwort:
"es ist gestattet mit erdgasbetriebenen Fahrzeugen in unseren Garagen zu parken. Hingegen dürfen wir Flüssiggas- bzw. Autogasfahrzeugen (LPG = Schwergas) gemäß den derzeitigen Vorgaben unseres vorbeugenden Bandschutzes die Zufahrt in unsere Garagen noch nicht gestatten. Diese müssen nach wie vor auf unserer Sonderparkfläche P36 geparkt werden.

Hintergrund: Es wird insbesondere hinsichtlich unserer Tiefgaragen als kritisch angesehen, dass Flüssiggas schwerer als Luft ist und sich somit unsichtbar am Boden ansammeln kann, während sich Erdgas - da leichter als Luft - direkt in die Atmosphäre verflüchtigt."

Problem ist wohl, daß die unteren Etagen des Parkhauses eher eine Tiefgarage sind.
Auf meinen Hinweis "Nach der Mustergaragenverordnung (MGAVO) des Bundes in der heute gültigen Fassung vom Mai 1993 gibt es keinerlei Nutzungsbeschränkungen für gasbetriebene Fahrzeuge!" wurde leider nicht eingegangen.

Was ich aber krass finde: kostet das normale Parkhaus schon 3,60€ die Stunde 😰, so kostet der P36 5,00€/h 😠 !!

"XXL-Parkplatz P36: Genug Raum für größte Anforderungen.
Auch wenn Sie viel Platzbedarf haben, müssen Sie sich beim Parken nicht einschränken oder im Abseits parken. Ob Sie Parkraum für Ihren Bus, Ihren PKW mit Anhänger oder mit Überhöhe (ab 2,10 m) benötigen, Sie brauchen ihn nicht zu suchen. Sie erreichen den Parkplatz P36 ganz unkompliziert über die Anfahrt Terminal 1."

Naja, bei solchen Vorgaben seitens der Fraport bereue ich schon , keinen versteckten Gastankstutzen zu haben und mir ein "Bi Fuel" Schild hinten drauf gepappt zu haben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Und was ist mit der Ausage.Ist das noch grundlegend gültig?Kenne einige Parkhäuser wo Gasfahrzeuge nicht einfahren dürfen.

Falsch, private Garagenbetreiber dürfen Ausnahmeregeln erstellen, unabhängig! In Stuttgart gibt es ein Parkhaus, dort dürfen nur Mercedesmodelle rein, keine Frage, wer der Bertreiber ist, oder?

Wenn an der Tiefgarage ein Schild hängt daß nur rote Autos rein dürfen, dann darf kein blaues rein, basta! Ich finde das Schild auch übertrieben und überholt und rein technisch gibt es dafür auch keine Grundlage, denn die Bauvorschriften für Tiefgaragen sind sicherheitstechnisch auch für Gasfahrzeuge ausgelegt, aber der Hausherr hat das Hausrecht!

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Zitat:

Original geschrieben von GalileoT5


Heiß wird das sicher erst im Falle eines tatsächlichen Schadens.

Das wird dann aber sicherlich kompliziert.

Eben, weil die Haftpflicht dann möglicherweise aussteigt.

Wobei dann ein Gericht zu entscheiden hätte, inwieweit das Einfahren fahrlässig bzw. grob fahrlässig war.

Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze_0



Zitat:

Original geschrieben von GalileoT5


Heiß wird das sicher erst im Falle eines tatsächlichen Schadens.

Das wird dann aber sicherlich kompliziert.

Eben, weil die Haftpflicht dann möglicherweise aussteigt.
Wobei dann ein Gericht zu entscheiden hätte, inwieweit das Einfahren fahrlässig bzw. grob fahrlässig war.

moment - da muss man zuerst mal sehen, im fall von einem Schaden ob das LPG da überhaupt was mit zu tun hat!

es wäre ja unsinnig, im falle eines brandfalles, wenn ein alter käfer ausgelaufen ist und dadurch einen brand provoziert hat, die schuld auf einen LPGler zu wälzen, der zufällig auch in der Garage stand 🙄

prinzipiell kann ja bei einer gasanlage die ordentlich vom tüv abgenommen wurde (= zertifiziert dass dicht und alles sicherheitsmassnahmen drin) nichts passieren....
auf jedenfall weniger als wenn ich mit meinem bulli in ne tiefgarage fahre - da könnte eigentlich auch der tank auslaufen...auf die heissen zylinderköpfe und das feuerwerk wäre perfekt.... --- da ist LPG wirklich sicherer...obwohl das viele unwissende nicht wissen / wissen-wollen!

ich weiss nicht wie die hiesige Behörde heisst. Wenn ein öffentliches Gebäude dazu dient Geld zu verdienen und den Bauverpflichtungen nicht nachgekommen wird, kassiert diese mir unbekannte Behörde und zwar heftigst. Da kann ein fehlendes Schild am rechten Ort genauso wie die Ignoranz eines Autofahrers übel enden.

LPG Tanks sind ungefährlicher als ein Benzintank. Bei LPG ist halt das gefährliche, dass sie schwerer als Luft ist und durchaus einige Stockwerke tiefer fliessen kann. Dafür braucht man die Durchlüftung mit der man erreicht, dass das LPG aufgewirbelt und seitlich weggeblasen wird. Warmes CO2 oder CO kann man schnell loswerden, da reicht ein Windhauch.

Zitat:

Original geschrieben von Schlepperdriver



ich fahr in jedes parkhaus/tiefgarage rein, ob da ein schild mit LPG-verbot hängt interessiert mich nicht...
meine anlage wurde geprüft, ist somit dicht und fertig...

Mach ich genauso, den Mini Tankstutzen sieht man hinter der Tankklappe nicht(kann ja auch keiner öffnen wenn das Auto verschlossen ist) und das Mini Bedienteil der Prins VSI untem am schwarzen Armaturenbrett in einem Cabrio mit komplett schwarzem Innenraum.....naja da muss man schon lange suchen 😉. Außerdem fand ich speziell das am Frankfurter Flughafen, das Schild erst steht wenn ich am Reinfahren bin. Eine Alternative Parkmöglichkeit(diesen teureren Platz von dem hier die Rede war) hab ich dort leider nichtmehr ausgeschildert gefunden.

Greetz Silvio

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Habe mir auch alle Komponenten so verbauen lassen, dass von aussen nicht erkennbar ist, dass es sich um ein LPG-Fahrzeug handelt. Also Stutzen in der Tankklappe und Anzeige unauffällig integriert in die Knopfzeile meiner Instrumententafel.
Die Anlage ist geprüft, und schon von der Logik her... der Gastank ist dicker als der Benzintank und auch noch aus Metall statt aus Plastik wie der Benzintank. Von daher interessierts mich nicht, was für lustige Schildchen Manche wo draufpappen.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von scooter61


LPG Tanks sind ungefährlicher als ein Benzintank. Bei LPG ist halt das gefährliche, dass sie schwerer als Luft ist und durchaus einige Stockwerke tiefer fliessen kann. Dafür braucht man die Durchlüftung mit der man erreicht, dass das LPG aufgewirbelt und seitlich weggeblasen wird. Warmes CO2 oder CO kann man schnell loswerden, da reicht ein Windhauch.

....und was würde passieren wenn 50l benzin oder diesel auslaufen?

ja gut, das verteilt sich nicht so schnell - ist aber auch nicht so einfach mit ein Lüftung wegzubekommen

brennen tut's übrigens auch 😉

übrigens - moderne motoren dürften quasi kein CO mehr rausblasen

bei Benzin und Diesel würden sich die Reifen auflösen. Diesel fackelt schwer ab, Benzin etwas leichter. Bei LPG weiss ich es nicht. Soll aber reaktiver sein. Problem ist die Schnelligkeit der Verbrennung.

Zitat:

Original geschrieben von scooter61


bei Benzin und Diesel würden sich die Reifen auflösen. Diesel fackelt schwer ab, Benzin etwas leichter. Bei LPG weiss ich es nicht. Soll aber reaktiver sein. Problem ist die Schnelligkeit der Verbrennung.

ist doch toll - LPG gibt ne kurze stichflamme und es ist weg 😁

eine benzin oder dieselpfütze kann ziemlich lange brennen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Schnibble


ist doch toll - LPG gibt ne kurze stichflamme und es ist weg 😁
eine benzin oder dieselpfütze kann ziemlich lange brennen 😉

eben und darum hat man Angst vor dem LPG weil dem Zisch ein schnelles Bumm folgt.

Zitat:

Original geschrieben von scooter61



Zitat:

Original geschrieben von Schnibble


ist doch toll - LPG gibt ne kurze stichflamme und es ist weg 😁
eine benzin oder dieselpfütze kann ziemlich lange brennen 😉
eben und darum hat man Angst vor dem LPG weil dem Zisch ein schnelles Bumm folgt.

so weit richtig - aber so ein schnelles "zisch" ist enorm unwarscheinlich....

Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze_0



Zitat:

Original geschrieben von GalileoT5


Heiß wird das sicher erst im Falle eines tatsächlichen Schadens.

Das wird dann aber sicherlich kompliziert.

Eben, weil die Haftpflicht dann möglicherweise aussteigt.
Wobei dann ein Gericht zu entscheiden hätte, inwieweit das Einfahren fahrlässig bzw. grob fahrlässig war.

Selbst wenns grob Fahrlässig wäre kann sich die Haftpflicht im Gegensatz zur Kaskoversicherung nicht so einfach drücken. Im schlimmsten Fall kann sie einen mit max. 5000.- In Regress nehmen. Nur bei Vorsatz muß sie nicht zahlen, also wenn man reinfährt und das Auto dann auch noch selber anzündet.

Zitat:

Original geschrieben von Cosworth



Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze_0


Eben, weil die Haftpflicht dann möglicherweise aussteigt.
Wobei dann ein Gericht zu entscheiden hätte, inwieweit das Einfahren fahrlässig bzw. grob fahrlässig war.

Selbst wenns grob Fahrlässig wäre kann sich die Haftpflicht im Gegensatz zur Kaskoversicherung nicht so einfach drücken. Im schlimmsten Fall kann sie einen mit max. 5000.- In Regress nehmen. Nur bei Vorsatz muß sie nicht zahlen, also wenn man reinfährt und das Auto dann auch noch selber anzündet.

wenn du etwas mit Vorsatz machst, halt trotz Verbot hinein fährst, siehst du versicherungstechnisch alt aus. Wenn dein Geld natürlich nicht reicht springt die Versicherung ein, aber holt sich das Geld bei dir wieder.

Ist schon richtig, dass man maximal mit 5.000Euro in Regress genommen werden kann. Max. 5000 Euro Regress

Vorsatz ist es nur wenn ich das Auto anzünde, nur reinfahren ist maximal grob fahrlässig.
Sonst müßte ja auch immer Vorsatz unterstellt werden, wenn man etwas zu schnell fährt und dadurch einen Unfall baut und die Versicherung müßte nicht zahlen. Wenn es so wäre bräuchte man keine Haftpflichtversicherung.

Hallo,

ich denke schon, dass ein Vorsatz angenommen werden kann, wenn trotz eines Verbotsschilds in eine Tiefgarage eingefahren wird, auch die postst einiger user zu dem Thema zeigen eindeutig den Vorsatz, gegen diese Bestimmung zu verstossen.
Wie sinnvoll oder eben nicht sinnvoll ein solches Verbot ist, ist eione ganz andere Sache.

Gruß FE64

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