Ärgerlich: LPG Verbot im Fraport Parkhaus
Kürzlich mußte ich leider feststellen, daß LPG Fahrzeuge nicht ins Parkhaus am Frankfurter Flughafen fahren dürfen 😕.
Auf eine Anfrage dazu an die Fraport AG bekam ich folgende Antwort:
"es ist gestattet mit erdgasbetriebenen Fahrzeugen in unseren Garagen zu parken. Hingegen dürfen wir Flüssiggas- bzw. Autogasfahrzeugen (LPG = Schwergas) gemäß den derzeitigen Vorgaben unseres vorbeugenden Bandschutzes die Zufahrt in unsere Garagen noch nicht gestatten. Diese müssen nach wie vor auf unserer Sonderparkfläche P36 geparkt werden.
Hintergrund: Es wird insbesondere hinsichtlich unserer Tiefgaragen als kritisch angesehen, dass Flüssiggas schwerer als Luft ist und sich somit unsichtbar am Boden ansammeln kann, während sich Erdgas - da leichter als Luft - direkt in die Atmosphäre verflüchtigt."
Problem ist wohl, daß die unteren Etagen des Parkhauses eher eine Tiefgarage sind.
Auf meinen Hinweis "Nach der Mustergaragenverordnung (MGAVO) des Bundes in der heute gültigen Fassung vom Mai 1993 gibt es keinerlei Nutzungsbeschränkungen für gasbetriebene Fahrzeuge!" wurde leider nicht eingegangen.
Was ich aber krass finde: kostet das normale Parkhaus schon 3,60€ die Stunde 😰, so kostet der P36 5,00€/h 😠 !!
"XXL-Parkplatz P36: Genug Raum für größte Anforderungen.
Auch wenn Sie viel Platzbedarf haben, müssen Sie sich beim Parken nicht einschränken oder im Abseits parken. Ob Sie Parkraum für Ihren Bus, Ihren PKW mit Anhänger oder mit Überhöhe (ab 2,10 m) benötigen, Sie brauchen ihn nicht zu suchen. Sie erreichen den Parkplatz P36 ganz unkompliziert über die Anfahrt Terminal 1."
Naja, bei solchen Vorgaben seitens der Fraport bereue ich schon , keinen versteckten Gastankstutzen zu haben und mir ein "Bi Fuel" Schild hinten drauf gepappt zu haben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und was ist mit der Ausage.Ist das noch grundlegend gültig?Kenne einige Parkhäuser wo Gasfahrzeuge nicht einfahren dürfen.
Falsch, private Garagenbetreiber dürfen Ausnahmeregeln erstellen, unabhängig! In Stuttgart gibt es ein Parkhaus, dort dürfen nur Mercedesmodelle rein, keine Frage, wer der Bertreiber ist, oder?
Wenn an der Tiefgarage ein Schild hängt daß nur rote Autos rein dürfen, dann darf kein blaues rein, basta! Ich finde das Schild auch übertrieben und überholt und rein technisch gibt es dafür auch keine Grundlage, denn die Bauvorschriften für Tiefgaragen sind sicherheitstechnisch auch für Gasfahrzeuge ausgelegt, aber der Hausherr hat das Hausrecht!
59 Antworten
Zitat:
Steng genommen darf ich nichtmal in meiner Tiefgarage parken
Warum nicht? Diese dämliche Einschränkung, daß Gasfahrzeuge nicht in Tiefgaragen einfahren dürfen, wurde bereits 1989 aus dem Gesetz gestrichen!
Vielleicht hat er noch alte Schilder hängen, die nie aktualisiert worden sind. Ist nach dem Hausrecht verboten, genau wie der Besitzer die Einfahrt für BMWs oder Reiskocher aller Art verbieten kann.
Zitat:
@Gascharly schrieb am 3. Juni 2015 um 08:29:53 Uhr:
Warum nicht? Diese dämliche Einschränkung, daß Gasfahrzeuge nicht in Tiefgaragen einfahren dürfen, wurde bereits 1989 aus dem Gesetz gestrichen!Zitat:
Steng genommen darf ich nichtmal in meiner Tiefgarage parken
Es gibt aber auch Richtersprüche, die dem Eigentümer das Hausrecht zubilligen. Wenn ein Schild "Du kommst hier nicht rein" angeschlagen ist, gilt das prinzipiell erst einmal. Ich habe mich mit meiner Gaskutsche da auch nicht immer dran gehalten.
Zitat:
Es gibt aber auch Richtersprüche, die dem Eigentümer das Hausrecht zubilligen. Wenn ein Schild "Du kommst hier nicht rein" angeschlagen ist, gilt das prinzipiell erst einmal. Ich habe mich mit meiner Gaskutsche da auch nicht immer dran gehalten.
Ja, natürlich, wenn es explizid ausgewiesen ist, gilt das Hausrecht, das habe ich in einem anderen Post schonmal geschrieben, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, dann darf er reinfahren!
Hausrecht ist natürlich Vorrecht!
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Am Frankfurter Airport achtet keiner wirklich drauf... stell dich halt nicht grad in die unterste Ebene, dann soll erstmal einer die Gefahrerhöhung beweisen. Die Belüftung da ist sowieso auf zig laufende Benziner und Diesel ausgelegt (Mindestluftdurchsatz usw.). Klar isses Hausfriedensbruch - aber kennt hier einer wen der einen kennt dessen Schwager sein Kumpel deswegen von der Fraport oder so angezeigt wurde ? Ich fahr da rein. Mit "LPG inside"-Aufkleber. Das Hinweisschild ist ja nun auch nicht sooo auffällig. P36 benutze ich nur, wenn ich die lange Funkantenne drauf hab und keine Lust, die extra abzunehmen... ;-)
Ich selber parke da wo Platz ist, selbst in Krankenhauses mit ihren hoch oder Tiefgaragen. Denn da stehen keine Schilder. Es sind Neubauten, da sollten dann wohl auch Schilder stehen .
also weiter so.
Mfg fritz
Bei unseren Dacia Lodgy ist der Tankadapter hinter der Benzinklappe verdeckt da sieht es keiner und bei dem Vorgänger den Chevrolet Evanda hat es auch keine interessiert.
Diese Vorschrift ist total überholt und sinnlos. Es geht doch kein Mitarbeiter (sofern vorhanden) durch das Parkhaus und schaut sich jedes Fahrzeug an.
Zitat:
@Gascharly schrieb am 3. Juni 2015 um 08:29:53 Uhr:
Warum nicht? Diese dämliche Einschränkung, daß Gasfahrzeuge nicht in Tiefgaragen einfahren dürfen, wurde bereits 1989 aus dem Gesetz gestrichen!Zitat:
Steng genommen darf ich nichtmal in meiner Tiefgarage parken
Steht leider so in der Hausordnung. Aber wie gesagt mich stört es nicht und die nachbarn wissen, dass ich Gas fahre und die stört das auch nicht.
Zitat:
@GaryK schrieb am 3. Juni 2015 um 12:20:27 Uhr:
Vielleicht hat er noch alte Schilder hängen, die nie aktualisiert worden sind. Ist nach dem Hausrecht verboten, genau wie der Besitzer die Einfahrt für BMWs oder Reiskocher aller Art verbieten kann.
Dann darf ich hier nicht reinfahren ist so zu sagen altes Schild mit Hausrecht
Jep.
Aber lass dich vorerst nicht davor abschrecken, steht bei unserer Fa in Eschborn auch immer noch.
Telefonische Anfrage beim Hausmeister ergab, ich darf dort parken.
Also vielleicht mal bei FRAPORT anrufen und nachfragen .....
Leider. Wobei es dir natürlich frei steht diese Schilder zu ignorieren. Es gab in den 70er Jahren (wo Füllstopps nicht existiert hatten) tatsächlich Garagenordnungen der Länder, die LPG in Tiefgaragen pauschal verboten hatten und die jeweiligen Schilder haben diese Garagenordnung einfach wiedergegeben. Du ahnst wie oft solche Schilder aktualisiert werden.
Zitat:
Du ahnst wie oft solche Schilder aktualisiert werden.
Nicht Schilder, die können nichts dafür, sondern persönliche Einstellungen! Die Erde ist halt immer noch eine Scheibe!
Letzte Woche wieder was ähnlich kurioses gesehen: der erst 2009 eröffnete "Duplex A86" Tunnel unter Versailles durch hat auch Einfahrtverbot für "G.P.L." (Autogas). Ist eh ein seltsames Teil: bis 10€/Fahrt teuer und nur 2m hoch, aber spart im Stau bis 1h Zeit.
Dann wird überhaupt nichts kompliziert. Es macht sich auch keine Haftpflicht aus dem Staub. Wenn man das Schild nicht gesehen hat, handelt es sich um ein Augenblicksversagen, also wie wenn ich ein Stopschild überfahre ohne anzuhalten. Was das Hausrecht anbetrifft....Der Betreiber könnte das Fahrzeug entfernen lassen, die Abschleppkosten wären dann vom "Falschparker" zu tragen. Würde ich natürlich vor Einfahrt gefragt werden, ob ich mit LPG fahre und müsste noch dazu ein Dokument unterschreiben könnte man mir Vorsatz nachweisen, dann wäre es mit der Haftpflicht tatsächlich ein Problem. Die Tiefgaragenverordnung wurde novelliert und das LPG darf nun in Tiefgaragen parken. Aber wenn der Betreiber das nicht will.....hat man das zu respektieren. Hausfriedensbruch ist es auch keiner, erst dann wenn sie sich weigern würden nach Aufforderung das Fahrzeug zu entfernen.
In Luxemburg ist das Parken generell in Tiefgaragen z.T. auch in Parkhäusern mit LPG verboten (bei uns heisst es GPL- da fängt es schon an...) Glaubt ihr mich juckt das??
Alle Schalter müssen in Tiefgaragen verkapselt und Ex-geschützt sein, ja aber wenn jemand raucht.......
RAUCHEN ist in Tiefgaragen seit jeher VERBOTEN !!!
;-)
Zitat:
@Käfer1500 schrieb am 9. November 2015 um 08:56:27 Uhr:
Letzte Woche wieder was ähnlich kurioses gesehen: der erst 2009 eröffnete "Duplex A86" Tunnel unter Versailles durch hat auch Einfahrtverbot für "G.P.L." (Autogas).
Kanaltunnel das selbe. Mit LPG keine offizielle Durchfahrt mit dem Zug. Kannst überlegen warum, eine potenzielle
Aerosolbombeist mit LPG halt einfacher als mit Diesel/Benzin. Vor allem ist die Wirkung in geschlossenen System verheerend. Nicht dass ein Anschlag mit einem Schild "der Transport von potenziellen Bomben ist verboten" zu verhindern wäre. LPG würde als Aerosol einmal heftig knallen und das wars. Brennendes Benzin / Diesel rösten Beton und destabilisieren dessen Statik bis zum Einsturz der Tunnelverkleidung. Kommt immer drauf an was "du" vorhast ...