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Ärgerlich: LPG Verbot im Fraport Parkhaus

Themenstarteram 11. März 2008 um 14:33

Kürzlich mußte ich leider feststellen, daß LPG Fahrzeuge nicht ins Parkhaus am Frankfurter Flughafen fahren dürfen :confused:.

Auf eine Anfrage dazu an die Fraport AG bekam ich folgende Antwort:

"es ist gestattet mit erdgasbetriebenen Fahrzeugen in unseren Garagen zu parken. Hingegen dürfen wir Flüssiggas- bzw. Autogasfahrzeugen (LPG = Schwergas) gemäß den derzeitigen Vorgaben unseres vorbeugenden Bandschutzes die Zufahrt in unsere Garagen noch nicht gestatten. Diese müssen nach wie vor auf unserer Sonderparkfläche P36 geparkt werden.

Hintergrund: Es wird insbesondere hinsichtlich unserer Tiefgaragen als kritisch angesehen, dass Flüssiggas schwerer als Luft ist und sich somit unsichtbar am Boden ansammeln kann, während sich Erdgas - da leichter als Luft - direkt in die Atmosphäre verflüchtigt."

Problem ist wohl, daß die unteren Etagen des Parkhauses eher eine Tiefgarage sind.

Auf meinen Hinweis "Nach der Mustergaragenverordnung (MGAVO) des Bundes in der heute gültigen Fassung vom Mai 1993 gibt es keinerlei Nutzungsbeschränkungen für gasbetriebene Fahrzeuge!" wurde leider nicht eingegangen.

Was ich aber krass finde: kostet das normale Parkhaus schon 3,60€ die Stunde :eek:, so kostet der P36 5,00€/h :mad: !!

"XXL-Parkplatz P36: Genug Raum für größte Anforderungen.

Auch wenn Sie viel Platzbedarf haben, müssen Sie sich beim Parken nicht einschränken oder im Abseits parken. Ob Sie Parkraum für Ihren Bus, Ihren PKW mit Anhänger oder mit Überhöhe (ab 2,10 m) benötigen, Sie brauchen ihn nicht zu suchen. Sie erreichen den Parkplatz P36 ganz unkompliziert über die Anfahrt Terminal 1."

Naja, bei solchen Vorgaben seitens der Fraport bereue ich schon , keinen versteckten Gastankstutzen zu haben und mir ein "Bi Fuel" Schild hinten drauf gepappt zu haben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Und was ist mit der Ausage.Ist das noch grundlegend gültig?Kenne einige Parkhäuser wo Gasfahrzeuge nicht einfahren dürfen.

Falsch, private Garagenbetreiber dürfen Ausnahmeregeln erstellen, unabhängig! In Stuttgart gibt es ein Parkhaus, dort dürfen nur Mercedesmodelle rein, keine Frage, wer der Bertreiber ist, oder?

Wenn an der Tiefgarage ein Schild hängt daß nur rote Autos rein dürfen, dann darf kein blaues rein, basta! Ich finde das Schild auch übertrieben und überholt und rein technisch gibt es dafür auch keine Grundlage, denn die Bauvorschriften für Tiefgaragen sind sicherheitstechnisch auch für Gasfahrzeuge ausgelegt, aber der Hausherr hat das Hausrecht!

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Zitat:

bereue ich schon , keinen versteckten Gastankstutzen zu haben und mir ein "Bi Fuel" Schild hinten drauf gepappt zu haben.

yoa, blöde idee ;)

mach den aufkleber runter und fertig...

ich fahr in jedes parkhaus/tiefgarage rein, ob da ein schild mit LPG-verbot hängt interessiert mich nicht...

meine anlage wurde geprüft, ist somit dicht und fertig...

genau.....so mach ich das auch - übrigens ein käppchen auf der stossstange - nur gut dass niemand weiss, dass das tankeinfüllstutzen heisst :D....

auf meine anfrage hin (parkhaus eines supermarktes) - warum denn LPG-fahrzeuge nicht einfahren dürfen, und CNG denn schon?---> flüssiggas ist flüssig aber explosiv da das gas unter druck steht, und weil es schwerer als luft ist sammelt sich auf dem boden und explodiert, ausserdem wäre autogas extrem leicht entzündlich. Erdgas wär zwar leichter als luft, aber wegen explosionsgefahr dürften diese auch nicht reinfahren.

ich hab mich gekugelt vor lachen....

auf meine antwort darauf, warum denn überhaupt noch benzinfahrzeuge reinfahren dürfen, schliesslich würde sich das auch auf dem boden sammeln und genausogut wie LPG entzünden bekam ich keine antwort mehr :D

schlussendlich hab ich mir einen abgelacht, als ich 2 wochen später gesehen hab dass das LPG-verbotsschild durch ein "allgemeines Verbot für Gasfahrzeuge" ersetzt wurde......und bin ins parkhaus reingefahren ;)

und genau aus dem Grund hab ich auch keinen Aufkleber.....

Zitat:

Original geschrieben von Schlepperdriver

ich fahr in jedes parkhaus/tiefgarage rein, ob da ein schild mit LPG-verbot hängt interessiert mich nicht...

meine anlage wurde geprüft, ist somit dicht und fertig...

*dito*:D

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Was ich aber krass finde: kostet das normale Parkhaus schon 3,60€ die Stunde :eek:, so kostet der P36 5,00€/h :mad: !!

den Frankfurter Flughafen würde ich dann das Geld nicht in den Rachen werfen- für 50 Euro kannst du z.B. in Montabaur parken und mit dem ICE zum Flughafen hin und zurück fahren (dauert jeweils ca. 25 Minuten).

900 Parkplätze sind kostenlos.

http://www.ice-park-montabaur.de/content/view/42/76/

am 11. März 2008 um 23:09

tja hausrecht geht halt vor MGAVO. blöd, aber leider ist das so und muss man akzeptieren.

wenn man trotzdem einfährt, kann man ne klage wegen hausfriedensbruch erwarten.

mach ich aber auch so. sogar in meiner firmentiefgarage ist die einfahrt normaler weise für mich gesperrt. (riesen schild an der einfahrt!) der chef weiß, daß ich mit LPG fahre, aber stehe trotzdem neben ihm.:D

@bs-toni

in meiner uni-wohnung tiefgarage steh ich auch immer

trotz riesenverbotsschild --- das hängt seit der abnahme (70er jahre) der räume dort.

Hab die verwaltung angeschrieben dass das nicht mehr zeitgemäss ist und laut der MGAVO auch nicht notwendig - mir wurde die einfahrt erlaubt (leider nur mündlich) - und die schilder hängen noch immer :rolleyes:

die meisten Tiefgaragen müssen eine Absaugung oder eine Durchlüftung besitzen. Wird die Garage gebaut und eine Mindestdurchlüftung ist nicht gegeben und der Aufwand diese technisch nachträglich zu gewährleisten ist zu groß, kann die Garage unter bestimmten Auflagen doch in Betrieb genommen werden, z.B. wenn die Gasfahrzeuge, speziell LPG ausgeschlossen werden. Benzin fackelt langsam ab, ich weiss nicht wie LPG reagiert.

Nun, wenn ein LPG-Fahrzeug erwischt wird, wird der Tiefgaragenbesitzer die ihm aufgelastete Strafe dem "Verursacher" aufdrücken. Wenn er "böse" ist, sich auch selbst anzeigen. So wechseln hübsch 4-stellige Summen ihren Besitzer. Ich glaub die Bauaufsicht ist dann der Glückliche.

Kleiner Tipp gegen teure Parkhäuser, speziell von Flughäfen: Es kann sich lohnen ausserhalb zu parken und per ÖPNV oder gar Taxi weiter zu kommen. In Düsseldorf Flughafen zahle ich lieber 20€ für's Taxi als die rotzfrechen Tagesgebühren für's Parkhaus.

Zitat:

Original geschrieben von scooter61

die meisten Tiefgaragen müssen eine Absaugung oder eine Durchlüftung besitzen. Wird die Garage gebaut und eine Mindestdurchlüftung ist nicht gegeben und der Aufwand diese technisch nachträglich zu gewährleisten ist zu groß, kann die Garage unter bestimmten Auflagen doch in Betrieb genommen werden, z.B. wenn die Gasfahrzeuge, speziell LPG ausgeschlossen werden.

Benziner/Dieselfahrzeuge stoßen aber mehr Schadstoffe aus als LPG-Fahrzeuge. Ohne Lüftung atmen die Autofahrer ja alles ein.

(LPG-Gabelstapler sind die einzigen Fahrzeuge die in Messehallen fahren dürfen).

Zitat:

Kleiner Tipp gegen teure Parkhäuser, speziell von Flughäfen: Es kann sich lohnen ausserhalb zu parken und per ÖPNV oder gar Taxi weiter zu kommen. In Düsseldorf Flughafen zahle ich lieber 20€ für's Taxi als die rotzfrechen Tagesgebühren für's Parkhaus.

stimmt;)

Themenstarteram 12. März 2008 um 12:10

Zitat:

Original geschrieben von scooter61

....Nun, wenn ein LPG-Fahrzeug erwischt wird, wird der Tiefgaragenbesitzer die ihm aufgelastete Strafe dem "Verursacher" aufdrücken. Wenn er "böse" ist, sich auch selbst anzeigen. So wechseln hübsch 4-stellige Summen ihren Besitzer. Ich glaub die Bauaufsicht ist dann der Glückliche. ....

Ich glaube kaum, daß eine Strafe der Bauaufsicht, die den Besitzer der Tiefgarage betrifft, einem Benutzer der Tiefgarage aufgedrückt werden kann. Wenn der Besitzer von der Bauaufsicht bestimmte Auflagen erhält, ist er alleine dafür haftbar, diese auch umzusetzen.

Also da das Verbot bauaufsichtlich nicht mehr existiert, ist es folglich der Bauaufsicht egal. (Zudem prüft die auch kaum noch selbst - Der Eigentümer haftet für Verstoße, die bemerkt werden).

Es handelt sich dadurch wohl "nur" noch um ein Verstoß gegen das Hausrecht. Problematisch ist nur der Brandfall (des Parkhauses). Steht dann ein LPG Fahrzeug drin und die Feuerwehr geht vom Gegenteil aus (wg. dem Schild), und sollte dann ein Personenschaden durch das austretende/abflammende Gas entstehen könnte sich die Haftpflicht aus dem Staub machen. Ein anderes Konstrukt fällt mir nicht ein.

Ansonsten könnte der Betreiber noch ein generelles Hausverbot gegen die parkende Person aussprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Ralfo1704

900 Parkplätze sind kostenlos.

allerdings musst du ziemlich glück haben einen davon zu erwischen!

denn ein großteil davon wird schon durch das "Dienst-Leitungs-Zentrum" (1&1 ist u.a. dort ansässig, wie man unschwer an dem neuen werbewürfel dort erkennen kann), sowie die nähe zur stadt belegt!

und mit dem bald kommenden factory-outlet-center wird das mit der parkplatzssuche sicherlich nicht besser!

ich hab mal diesbezüglich einen befreundeten anwalt gefragt, wenn man trotzdem da reinfährt was passieren kann. er meinte zu mir - prinzipiell geht man mit der einfahrt einen vertrag ein, den man dann wegen nichtbeachtung bricht. Da müsste man jetzt wissen was genau im vertrag drinsteht in diesem falle. Vermutlich wird dort aber nicht wirklich was drinstehen, weil man auch keinem "geschadet" hat. Er würde davon ausgehen dass man da mit hausverbot zu rechnen muss.Zumal es keine gesetzliche Grundlage gibt, die dies verbietet - wäre es allerhöchstens hausfriedensbruch (weil ja privat)

Zitat:

Original geschrieben von Schnibble

ich hab mal diesbezüglich einen befreundeten anwalt gefragt, wenn man trotzdem da reinfährt was passieren kann. er meinte zu mir - prinzipiell geht man mit der einfahrt einen vertrag ein, den man dann wegen nichtbeachtung bricht. Da müsste man jetzt wissen was genau im vertrag drinsteht in diesem falle. Vermutlich wird dort aber nicht wirklich was drinstehen, weil man auch keinem "geschadet" hat. Er würde davon ausgehen dass man da mit hausverbot zu rechnen muss.Zumal es keine gesetzliche Grundlage gibt, die dies verbietet - wäre es allerhöchstens hausfriedensbruch (weil ja privat)

Gebe dir recht, aber alle Klauseln in dem Vertrag sind nichtig, da er für dich nicht einzusehen ist (bei Einfahrt, also Vertragsabschluss). Somit gilt wohl dann das BGB und ob das zu dem Thema was detailliertes aussagt?. Hausverbot ist also das einzige was passieren sollte.

Heiß wird das sicher erst im Falle eines tatsächlichen Schadens.

Das wird dann aber sicherlich kompliziert.

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