Ärgerlich: LPG Verbot im Fraport Parkhaus

Kürzlich mußte ich leider feststellen, daß LPG Fahrzeuge nicht ins Parkhaus am Frankfurter Flughafen fahren dürfen 😕.

Auf eine Anfrage dazu an die Fraport AG bekam ich folgende Antwort:
"es ist gestattet mit erdgasbetriebenen Fahrzeugen in unseren Garagen zu parken. Hingegen dürfen wir Flüssiggas- bzw. Autogasfahrzeugen (LPG = Schwergas) gemäß den derzeitigen Vorgaben unseres vorbeugenden Bandschutzes die Zufahrt in unsere Garagen noch nicht gestatten. Diese müssen nach wie vor auf unserer Sonderparkfläche P36 geparkt werden.

Hintergrund: Es wird insbesondere hinsichtlich unserer Tiefgaragen als kritisch angesehen, dass Flüssiggas schwerer als Luft ist und sich somit unsichtbar am Boden ansammeln kann, während sich Erdgas - da leichter als Luft - direkt in die Atmosphäre verflüchtigt."

Problem ist wohl, daß die unteren Etagen des Parkhauses eher eine Tiefgarage sind.
Auf meinen Hinweis "Nach der Mustergaragenverordnung (MGAVO) des Bundes in der heute gültigen Fassung vom Mai 1993 gibt es keinerlei Nutzungsbeschränkungen für gasbetriebene Fahrzeuge!" wurde leider nicht eingegangen.

Was ich aber krass finde: kostet das normale Parkhaus schon 3,60€ die Stunde 😰, so kostet der P36 5,00€/h 😠 !!

"XXL-Parkplatz P36: Genug Raum für größte Anforderungen.
Auch wenn Sie viel Platzbedarf haben, müssen Sie sich beim Parken nicht einschränken oder im Abseits parken. Ob Sie Parkraum für Ihren Bus, Ihren PKW mit Anhänger oder mit Überhöhe (ab 2,10 m) benötigen, Sie brauchen ihn nicht zu suchen. Sie erreichen den Parkplatz P36 ganz unkompliziert über die Anfahrt Terminal 1."

Naja, bei solchen Vorgaben seitens der Fraport bereue ich schon , keinen versteckten Gastankstutzen zu haben und mir ein "Bi Fuel" Schild hinten drauf gepappt zu haben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Und was ist mit der Ausage.Ist das noch grundlegend gültig?Kenne einige Parkhäuser wo Gasfahrzeuge nicht einfahren dürfen.

Falsch, private Garagenbetreiber dürfen Ausnahmeregeln erstellen, unabhängig! In Stuttgart gibt es ein Parkhaus, dort dürfen nur Mercedesmodelle rein, keine Frage, wer der Bertreiber ist, oder?

Wenn an der Tiefgarage ein Schild hängt daß nur rote Autos rein dürfen, dann darf kein blaues rein, basta! Ich finde das Schild auch übertrieben und überholt und rein technisch gibt es dafür auch keine Grundlage, denn die Bauvorschriften für Tiefgaragen sind sicherheitstechnisch auch für Gasfahrzeuge ausgelegt, aber der Hausherr hat das Hausrecht!

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Zitat:

Original geschrieben von Abbuzze_0



Zitat:

Original geschrieben von GalileoT5


Heiß wird das sicher erst im Falle eines tatsächlichen Schadens.

Das wird dann aber sicherlich kompliziert.

Eben, weil die Haftpflicht dann möglicherweise aussteigt.
Wobei dann ein Gericht zu entscheiden hätte, inwieweit das Einfahren fahrlässig bzw. grob fahrlässig war.

Die Haftpflicht kann nicht so einfach aussteigen, denn genau für solche Fälle ist sie da. Sie kann später wegen fahrlässigen Handeln den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, aber das nur zum Regressmaximum von 5000€ pro Schadensfall.

Zitat:

Original geschrieben von Softwarekiller


[Die Haftpflicht kann nicht so einfach aussteigen, denn genau für solche Fälle ist sie da. Sie kann später wegen fahrlässigen Handeln den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, aber das nur zum Regressmaximum von 5000€ pro Schadensfall.

.. heißt das bei 1.000 beschädigten Autos und einem beschädigtem Parkhaus dann 1.001 x 5.000 = 5.005.000 € ? Da wäre aber eine Menge Holz.🙂

Michael

Nein Natürlich nicht. 😉
Eine bessere Wortwahl ist zu sagen, dass pro Verstoß gegen die Versicherungsauflagen oder pro fahrlässiger Handlung eben diese Regressobergrenze gilt.

Wenn man mit Sommerreifen bei aktuellen Bedingungen und über 0,5 Promille einen Unfall baut wären etwaig auch 10 000 € als Regress möglich, da man dir dann 2 Verstöße zur Last legen kann.

würde mich wundern. Ich lese hier gerade einen Fall, da ist das Kind zu Besuch bei der Oma. Das Kind zündelt, Haus brennt ab und Oma muss die Eltern verklagen, da die Haftpflicht nicht zahlt. Kind ist unter 6 und die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, sondern der Oma übertragen. Da spricht keiner von Regressobergrenze. Aber beim Parkhaus? Glaube ich nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von Schnibble



Zitat:

Original geschrieben von scooter61


LPG Tanks sind ungefährlicher als ein Benzintank. Bei LPG ist halt das gefährliche, dass sie schwerer als Luft ist und durchaus einige Stockwerke tiefer fliessen kann. Dafür braucht man die Durchlüftung mit der man erreicht, dass das LPG aufgewirbelt und seitlich weggeblasen wird. Warmes CO2 oder CO kann man schnell loswerden, da reicht ein Windhauch.
....und was würde passieren wenn 50l benzin oder diesel auslaufen?
ja gut, das verteilt sich nicht so schnell - ist aber auch nicht so einfach mit ein Lüftung wegzubekommen
brennen tut's übrigens auch 😉

übrigens - moderne motoren dürften quasi kein CO mehr rausblasen

Na das will ich sehen wie du mal eben ausgelaufenen Diesel zum brennen bringen willst 😁

Aber trotzdem mal wieder interessant wie zweischneidig doch die Gesellschaft mit Verboten umgeht. Einige der "Da steht zwar mit LPG darf ich nicht rein, aber ist mir doch egal"-Fraktion regen sich bestimmt tierisch auf, wenn einer anstatt 130, 180 auf der Autobahn fährt und sie von der linken Spur weg blinkt mit dem Argument: "Das ist doch Verboten, das darf der nicht"...

Stimmts oder hab ich Recht? 😁

PS: Wer A sagt muss auch B sagen und für den Flughafen FFM gibt es sicher auch einen P+R, wo man kostengünstig außerhalb des Flughafengeländes auf einem bewachten Parkplatz parken kann und mit einem Shuttle in 5 Minuten zum Terminal kutschiert wird, oder? Also in Berlin gibt es sowas auf jeden Fall...

Zitat:

Original geschrieben von scooter61


würde mich wundern. Ich lese hier gerade einen Fall, da ist das Kind zu Besuch bei der Oma. Das Kind zündelt, Haus brennt ab und Oma muss die Eltern verklagen, da die Haftpflicht nicht zahlt. Kind ist unter 6 und die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, sondern der Oma übertragen. Da spricht keiner von Regressobergrenze. Aber beim Parkhaus? Glaube ich nicht.

Ist üblich. Wenn ein Kleinkind dein Auto mit dem Fahhrad kaputt macht, dann zahlt weder die Versicherung noch der Vater ist dazu verpflichtet. Das liegt daran dass ein Kind nicht Haftbar ist.

Hier mal zur Erklärung ein Auszug aus einer anderen Seite:

Zitat:

Eltern bzw. Aufsichtspersonen (z. B. Kindergartenpersonal, Lehrer) haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder verletzen gem. § 832 BGB.

Kinder bis zum 6. Lebensjahr haften grundsätzlich nicht für Schäden, die sie anderen zugefügt haben; Kinder von 7 bis 17 Jahre haften nur dann, wenn sie über die erforderliche Reife und Einsichtsfähigkeit hinsichtlich der schädigenden Handlung verfügen (§ 828 Abs.1 BGB).

Hat ein Aufsichtpflichtiger seine Aufsichtspflicht bei der Begehung der schädigenden Handlung verletzt, kommt seine Haftung an Stelle oder neben dem verursachenden Kind in Frage.
[...] Haftet ein minderjähriges Kind nicht, weil es unter 7 Jahre alt ist, oder nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt, so tritt die Haftpflichtversicherung der Aufsichtsperson, bei Eltern z. B. die Privathaftpflichtversicherung, nur dann ein, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorlag, da ansonsten überhaupt keine Haftung besteht.

Beispiel:

Ein 5-jähriges Kind fährt in Begleitung seiner Mutter mit dem Rad und beschädigt dabei das Auto des Nachbarn. Eine Haftung des Kindes besteht nicht; die Mutter hat ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Der Nachbar kann keinen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Das KFZ-Haftpflicht Regressmaximum kannst du dir auch gerne Nachlesen. Findet sich auf jeder guten Seite über Versicherungen, im Zweifelsfall hilft vielleicht auch Wikipedia.

Zitat:

@scooter61 schrieb am 24. März 2008 um 23:42:05 Uhr:



wenn du etwas mit Vorsatz machst, halt trotz Verbot hinein fährst, siehst du versicherungstechnisch alt aus. Wenn dein Geld natürlich nicht reicht springt die Versicherung ein, aber holt sich das Geld bei dir wieder.

FALSCH!!

Also.....zur klarstellung
Schild überfahren = Vorsatz - NEIN!!

Wenn ich natürlich in dem sehr unwahrlichen Falle einer Explosion meine Haftpflich einspringen müsste, müsste man mir zwingend bezgl der Regressforderung einen grob Fahrlässigkeit nachweisen.
Vorsatz geht rein rechtlich gar nicht, es sei den sie wollen die Explosion herbeiführen oder wissen das sich so wie bei "back to the Future" ein Unfall ereignen wird.
Eine Explosion muss ja geschehen durch offenes Licht - was aber in der Tiefgarage auch verboten ist.
Somit muss der übeltätige Raucher auch belangt werden.......
Bei Schweissarbeiten ist ebenfalls eine vorherige Genehmigung und besondere Sorgfaltspflicht erforderlich.
Dieses gestaltet sich vor Gericht als quasi unmöglich, wenn ich dies nicht vorher in alle Welt
hinausposaune das ich das Schild wollentlich missachtet hab.
Also zahlt die Haftpflicht.

"Nach der Mustergaragenverordnung (MGAVO) des Bundes in der heute gültigen Fassung vom Mai 1993 gibt es keinerlei Nutzungsbeschränkungen für gasbetriebene Fahrzeuge!" .................

..........Und was ist mit der Ausage.Ist das noch grundlegend gültig?Kenne einige Parkhäuser wo Gasfahrzeuge nicht einfahren dürfen.

Lg Mike

Zitat:

Und was ist mit der Ausage.Ist das noch grundlegend gültig?Kenne einige Parkhäuser wo Gasfahrzeuge nicht einfahren dürfen.

Falsch, private Garagenbetreiber dürfen Ausnahmeregeln erstellen, unabhängig! In Stuttgart gibt es ein Parkhaus, dort dürfen nur Mercedesmodelle rein, keine Frage, wer der Bertreiber ist, oder?

Wenn an der Tiefgarage ein Schild hängt daß nur rote Autos rein dürfen, dann darf kein blaues rein, basta! Ich finde das Schild auch übertrieben und überholt und rein technisch gibt es dafür auch keine Grundlage, denn die Bauvorschriften für Tiefgaragen sind sicherheitstechnisch auch für Gasfahrzeuge ausgelegt, aber der Hausherr hat das Hausrecht!

Da hat Gascharly es ganz klar auf den Punkt gebracht: Mustergaragenverordnung unterliegt Hausrecht... Punkt! Basta! Aus!

Die Diskussion ist so alt wie die Pyramiden, abere s geistert nach wie vor so viel Unsinn durch das Web, daß man echt heulen mag ;-(

Fakt ist, daß alle Gerichte ganz kar geurteilt haben: es ist erlaubt, in nicht gekennzeichnete Garagen zu fahren, womit man will. Steht dort aber in den AGB am EIngang oder durch Schild oder Extra Aufschrift klipp und klar, daß LPG-Fahrzeuge NICHT hinein dürfen, dann gilt das uneingeschränkt. Alles, was dann bei verstoß folgt regelt das StGB unter dem Stichwort Hausfriedensbruch (§123) und das BGB über den Fahrlässigkeitsansatz im Schadensfall.

Heißt in der Konsequenz: Hausverbot (auch ohne Schaden!) und Schadenersatzregress bis zu 10.000,- (je Schadenfall) in Bezug auf die greifende Kfz-Haftpflicht... So und nicht anders sieht es der deutsche Gesetzgeber, egal was man persönlich un davon hält oder dazu meint... ;-)

Gruß
Roman

Nachdem dieser sieben Jahre alte Thread wieder ausgegraben wurde:
Die Parkkosten-Frage vom Anfang hat sich inzwischen verbessert. LPG Fahrzeuge "dürfen" jetzt auf der "Holiday-Parking" Fläche auf der anderen Seite des Flughafens mit Shuttlebus-Transfer parken. Diese Parkfläche ist aber bei kurzem Parken etwas und bei längerem Parken deutlich billiger als die Terminal-Parkhäuser.

Ich denke, das ist wieder mal eine eher rein akademische Diskussion.

Ich halte fest:
1. Der Garagenbetreiber darf das vorschreiben und jeder hat sich daran zu halten.
2. Was der Einzelne tut, liegt letztlich in dessen Verantwortung.

Für mich heißt das: Ich würde das Schild ignorieren. Denn mein Auto ist in hervorragendem
Zustand und schon in zig Tiefgaragen gestanden. Das Risiko, daß von meinem Auto
ausgerechnet beim Parken in dieser einen Tiefgarage eine Gefahr ausgeht, dürfte in
einer Region liegen, die vielleicht mit dem Gewinn des Lotto-Jackpots vergleichbar ist.
Beides wird also nicht passieren. Wenn ich dieses verschwindend geringe Risiko ernsthaft
in Erwägung ziehen und meine Handlungen danach ausrichten würde, dann wäre ich
nicht seit 9 Jahren und 330.000km mit Gas unterwegs. Denn das wäre mir dann
grundsätzlich auch zu riskant.

Wo ich nicht gegen die Vorschrift verstoßen würde, ist beim Weg nach England.

Gasfahrzeuge dürfen nämlich nicht in den Tunnel.
Wenn man da auffällt, ist das Theater groß...

Da der Tunnel aber sowieso teurer ist und die Zeitersparnis gering, bin ich 2014 gern 3x mit der Fähre rübergefahren.

lg Rüdiger:-)

In Frankreich sieht man häufig ein Schild: " Interdit véhicules GPL sans soupape".
Das betrifft aber wohl keine Autos mit aktueller Zulassung.

Das muss aber relativ neu sein oder? Ich war schon wie oft in den Parkhäusern habe aber nie solche Schilder gesehen. Grundsätzlich ist mir das aber wurst. Sieht doch von außen keiner, dass es eine LPG Kiste ist... Steng genommen darf ich nichtmal in meiner Tiefgarage parken, stört mich aber auch nicht weiter.

Ups das Thema ist ja schon was älter :-(

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