Ärger Schadenerstattung Huk

Hallo am Monat ist mir jemand in mein Auto gefahren, das Ganze hat mich eh schon toal geärgert, weil das wieder Streß bedeutet und mein Auto kann ich nun auch nicht mehr so lange fahren wie ich möchte.

So habe gleich ein Montag ein Gutachten machen lassen:

Reperaturkosten: 2.304,74 €
Wiederbeschaffungswert: 1800,00 €
Restwert: 250,00 €

So jetzt erkennt die Huk Versicherung des Unfallgegeners den Restwert nicht an und stellt das Fahrzeug in die Restwertbörse ein. Da finde ich treiben sich aber sehr komische Leute rum, so dass sie mir warscheinlich mehr abziehen werden.

Dürfen die das einfach so? Ich meine eigentlich müssen SIe sch doch ans Gutachten halten warum gibt es das sonst.

So jetzt noch ne Frage. Kann ich noch irgendwelche Kosten bei de Versicherung geltent machen?

Auto muss ich erstmal behalten, da ich mir zur Zeit kein neues leisten kann. Ganz toll. Fühle mich leicht verarscht, das Auto war einfach super und jetzt wird er bald nicht mehr fahrbereit sein (zur Zeit ist er es noch) und es regnet bei starken Regen hinten etwas rein.

60 Antworten

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
bei beliebten Modellen (Kleinwagen) im Bereich um 5000€ werden teilweise Preise realisiert, die jenseits jeder Vernunft liegen. Ich hatte dahingehend auch schon mit einem Gutachter diskutiert (der hatte übrigens einen Mobile Ausdruck mitgeschickt um seinen WBW zu untermauern)
Man muss das Fahrzeug relativ problemlos auf dem LOKALEN Markt erwerben können,...
 

Und wenn du den auf dem LOKALEN Markt gerade nicht (aus welchen Gründen auch immer) erwerben kannst, ist er dann gleich mehr Wert?

Mit Sicheheit nicht.

Auch im KH Schaden darf man den gesunden Menschenverstand voraussetzten.

Dass, wass ein wirtschaftlich verünftig denkender Mensch bereit ist, für ein Gebrauchtfahrzeug auszugeben ist hier der Maßstab und nicht Wunschdenken.

Man kann natürlich argumentieren, dass ein Fahrzeug welches in Frage kommt  und weiter entfernt steht einen zusätzlichen Geldaufwand für den Geschädigten bedeutet. Aber auch den kann man verifizieren.

Eine Gebrauchtfahrzeuguntersuchung vor Ort durch einen dort ansässigen KFZ-SV  und/-oder  Fahrkosten zum  Standort ist

auch

Schadenersatz und dem zu Folge zu erstatten.

In der heutigen Zeit stellt es doch wohl überhaupt kein Problem mehr dar, im Gesamten Bundesgebiet ein Fahrzeug zu erwerben.

Das machen die Profis (Autohändler) tagtäglich.

Aber natürlich ist vorher der LOKALE Markt auszuwerten. Das kann man auch nicht pauschalisieren und ist Einzelfallbezogen zu sehen.

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga



@ Wuge
Hast du dich im Paragraphen geirrt?
Ich sehe hier keinen Bezug zu 823\BGB.

Der §823 BGB ist Grundlage nahezu jedes Schadenersatzanspruchs und sieht vor, dass möglichst exakt der entstandene Schaden ersetzt wird. Nicht mehr und nicht weniger.

Allerdings ist der Hinweis auf die ungerechtfertigte Bereicherung ist auch nicht übel, schließlich kommt der §812er zum tragen, wenn nicht im Sinne des §823 reguliert wird 😉

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Eine Gebrauchtfahrzeuguntersuchung vor Ort durch einen dort ansässigen KFZ-SV  und/-oder  Fahrkosten zum  Standort ist auch Schadenersatz und dem zu Folge zu erstatten.

Einspruch, Euer Ehren!

Wir wollen doch keine falschen Erwartungen wecken...

Fahrtkosten sind im Schadensersatzrecht nur in ganz engen Grenzen zu erstatten, nämlich nur als sogenannte "vermehrte Bedürfnisse", also Kosten, die einer verletzten Person aufgrund ihrer Verletzung entstehen und die ihr als gesundem Menschen nicht entstehen würden: Besp: Fahrkosten zum Arzt, Zuzahlungen zu Medikamenten u.ä.

Fahrtkosten wegen des Sachschadens werden

nicht

ersetzt! Es handelt sich dabei um einen reinen Folgeschaden. Den gibt´s nicht ersetzt.

Ist auch leicht nachvollziehbar, denn ansonsten würde wohl so macnher Geschädigter aus München denken, dass man ein Auto doch gut auch in Hamburg kaufen kann und dabei wird die Oma noch ein paar Tage besucht. Versicherung zahlt ja...😁

Schöne Grüße

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
 

     Einspruch, Euer Ehren!

Zitat:

Wir wollen doch keine falschen Erwartungen wecken...


Fahrtkosten sind im Schadensersatzrecht nur in ganz engen Grenzen zu erstatten, nämlich nur als sogenannte "vermehrte Bedürfnisse", also Kosten, die einer verletzten Person aufgrund ihrer Verletzung entstehen und die ihr als gesundem Menschen nicht entstehen würden: Besp: Fahrkosten zum Arzt, Zuzahlungen zu Medikamenten u.ä.
 
Fahrtkosten wegen des Sachschadens werden nicht ersetzt! Es handelt sich dabei um einen reinen Folgeschaden. Den gibt´s nicht ersetzt.
 
Ist auch leicht nachvollziehbar, denn ansonsten würde wohl so macnher Geschädigter aus München denken, dass man ein Auto doch gut auch in Hamburg kaufen kann und dabei wird die Oma noch ein paar Tage besucht. Versicherung zahlt ja...😁
 
Schöne Grüße
Hafi
 
Hallo Hafi,
 
ich meinte mit Fahrtkosten ja auch nicht den Kurzurlaub des AS  😉
Eher die konkret nachgewiesenen Kosten z.b. für eine einfache Bahnfahrkarte 2 Klasse zum Standort des Fahrzeuges. Und das wird von den Versicherern schon reguliert.
 
Aber das kommt natürlich nicht jeden Tag vor. Es ging ja auch nur um besondere Fälle, in welchen der AS nun auch wirklich wieder genau so ein Fahrzeug haben möchte, welches es mal unterstellt am regionalen Markt im Augenblick, aus was für Grüden auch immer, gerade nicht gibt.🙄
 
In der Praxis nutzen ja die überwiegene Zahl Geschädigten die Gunst der Stunde und wechseln nach einem Bumms Modell und machmal sogar die Marke.
 
Gruß
 
Delle
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Hallo Delle,

Zitat:

Eher die konkret nachgewiesenen Kosten z.b. für eine einfache Bahnfahrkarte 2 Klasse zum Standort des Fahrzeuges. Und das wird von den Versicherern schon reguliert.

Aber das kommt natürlich nicht jeden Tag vor. Es ging ja auch nur um besondere Fälle, in welchen der AS nun auch wirklich wieder genau so ein Fahrzeug haben möchte, welches es mal unterstellt am regionalen Markt im Augenblick, aus was für Grüden auch immer, gerade nicht gibt.🙄

Ja, es kann schon sein, dass sowas mal bezahlt wird. Es besteht aber kein Anspruch darauf. Das ist halt immer problematisch, weil dann  derjenige, der  es  nicht bezahlt bekommt, auf die Versicherung schimpft, weil sein Bekannter  🙄 erzählt hat, dass er die Fahrtkosten bekommen hat.

Er hat ja auch nur Anspruch auf ein "vergleichbares" Fahrzeug. Nicht auf genau das gleiche...

Aber wie Du schon sagtest: das sind ohnehin sehr seltene Fälle. Es zerlegt ja zum Glück nicht jeden Tag einer einen Ferrari 250 GTO...

Schöne Grüße

Hafi

Seltsam was für Meinungen hier aufgeführt werden.

Nutzungsentschädigung NUR nach Nachweis! Gibt es nicht!!! Sind ein fiktiv ersetzbarer abzurechnender Posten!

Kosten für den Ankauf (Anfahrt) eines Ersatzfahrzeugs zu Lasten des Schädigters und voll zu ersetzen!!!

Restwertermitlung durch eine Onlinebörse durch bestimmte SV- Organisationen und Versicherer wurden durch das BGH eingeschränkt! Der vor Ort ansässige und eingeschaltete Gutachter ermittelt den Wert für die verwertbare Reste des Fahrzeuges vor Ort!!! Niemand anderes!!!

Die wenigsten wissen, dass selbst die Kosten für die Besichtigung des Ersatzfahrzeuges durch einen unabhängigen Sachverständigen zu ersetzen sind.

Zitat:

Seltsam was für Meinungen hier aufgeführt werden.

 Da stimme ich Dir zu...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Seltsam was für Meinungen hier aufgeführt werden.

Da stimme ich Dir zu...

Dann sind wir uns ja einig, nur sehe ich es wahrscheinlich aus einem anderen Blickwickel ;-)

Zitat:

[
Der §823 BGB ist Grundlage nahezu jedes Schadenersatzanspruchs und sieht vor, dass möglichst exakt der entstandene Schaden ersetzt wird. Nicht mehr und nicht weniger.

Allerdings ist der Hinweis auf die ungerechtfertigte Bereicherung ist auch nicht übel, schließlich kommt der §812er zum tragen, wenn nicht im Sinne des §823 reguliert wird 😉

Danke für die Blumen, aber Einspruch euer Ehren. Der 812er geht vor dem 823er. Im hiesigen Fall kann der 823er auch nicht punkten - da kein Schaden bei der Vs sondern nur Bereicherung bei VN.

Gruss

BM

Ihr seid irgendwie auch alle lustig.

Wenn ich ein Fahrzeug habe, das im Verhältnis zu gleichartigen, gleich alten Fahrzeugen derselben Marke und Sorte besonders gut erhalten, besonders gepflegt etc. ist, dann wird ein *guter!!!* Gutachter das entsprechend berücksichtigen.
In einem solchen Fall habe ich üblicherweise aber auch Beleg über Reparaturen und Wartungen, die ich vorlegen kann.
Dann kann man auch Preise akzeptieren, wie sie bei mobile oder autoscout üblich sind.

Ist das Fahrzeug hier aber um die 2000 Euro wert, vergleichbare werden aber um 3500 auf den genannten Plattformen angeboten, dann sagt das (fast) nichts aus. Ehrliche Preise auf den Plattformen sind selten geworden, so sah ich gestern einen E34 525i Bj. 94 mit einer "Alpinaausstattung" und 225000km für 3999,-- . Die Alpinaausstattung bewegt sich bei Spoilern und Stoßdämpfern - thats it. Inseriert ist der mit "Individual" - na ja. Das Auto hat nicht einmal Voillleder, keinen Bordcomputer, keine E-Sitze, keine Klimaautomatik, Schalter - kurzum - nix besonderes. Dafür würde ich max. 2800 ausgeben.

Insoweit sollte TE sich einmal überlegen, ob er nicht für um die 2K Euro doch ein vergleichbares Fahrzeug findet.

Thema Restwertbörse: Eine absolute Unart der Versicherungen (ich frage mich sowieso, wieso man bei solchen Schäden überhaupt darauf zurückgreift - ist ja kein Schaden mit 20K Euro), die ich selber auch für völlig unsauber halte.

Lieber TE: Nimm Dir nun einen Anwalt und lasse Dich beraten, zahlen muss den letztlich wohl sowieso die HUK - vorausgesetzt sie besch*** Dich wirklich. Aber das sollte der Anwalt klären können.

Gruß GVAZ

Naja ich bin ja auch vom günstigsten Auto hier im Umkreis mit vergleichbarer Ausstattung ausgegangen nur das der schon mehr Macken hatte.

Naja egal, da die Versicherung die Reperatur auch nicht mhr zahlen wollte is der ganz Kram heute zum Anwalt gegangen. Der kann sich dann mit denen weiter auseinandersetzen.

ist ja lustig, jetzt ist das also ein Betrug, wenn man sein Eigentum verkauft. Selten so gelacht. Ich habe die ganze Sache schon mal durch. Restwert ANGEBOT der Versicherung: wir nennen Ihnen einen Händler, der Ihnen 2800,- für Ihr Fahrzeug zahlt (Angebot beigefügt). Diesen Restwert ziehen wir somit vom Wiederbeschaffungswert ab. Dieses Angebot ist 14 Tage gültig. Ob Sie Ihr Fahrzeug behalten und auf den Restwert verzichten oder an einen anderen Händler verkaufen, steht Ihnen frei. Hab ich dann auch gemacht...

Gruß
BB

Laut Anqalt ist es die allerletzte Versicherung die machen ständig so ein Mist,aber Versicherungen machen das wohl zur Zeit auch sehr gerne. Ja ja die Kosten sie sie sparen wollten bekommen sie jetzt wieder höher durch die Rechtsanwaltskosten reingedrückt. Aber das soll mir ja egal sein. Also als Autofahrer würde ich da nie verwichert sein wollen, also für mich muss so ein Schadensregulierung auch gut laufen. Udn gade günstig sind die ja auch nicht. Der Schadensverursacher ist auch recht stinkig.

den anderen Fred finde ich im Moment nicht, passt glaub ich aber auch ganz gut hier hier rein, bevor ich das wieder vergesse🙄
 
Auto Bild Ausgabe 3 Seite 80
 
Stern neueste Ausgabe Seite 132 bis 135 kaufen.
 
Bitte mal lesen und sich eine eigene Meinung bilden......
 
Gruss Delle
 
 
 

Gegen unabhängige Gutachter vorzugehen und deren Gutachten nicht zu aktzeptieren, sowie die Gutachterkosten nicht zu bezahlen ist doch bei einigen Versicherungen bekannt. Obwohl die Versicherungen bisher alle Gerichtsverfahren verloren haben klagen diese immer weiter und verschwenden damit Versicherungsgelder.

Die HUK darf das Auto nicht in eine Restwertbörse einstellen und einfach sagen, daß Auto hätte mehr erzielt. Sie muß den RW minus den WBW auszahlen was vom Gutachter ermittelt worden ist.

Du kannst dein Auto selber verkaufen und mußt mindestens den RW erreichen, solltest du mehr für das Auto bekommen so wird der höher erzielte Betrag genommen und vom WBW abgezogen.

Entweder das Auto über die 130% Regelung reparieren lassen oder sich den Reparaturbetrag auszahlen lassen, den gibt es aber nur ohne MwSt.

Also nicht von der Versicherung einschüchtern lassen, die versuchen es immer wieder.

Goldene Regel: Immer zum Rechtsanwalt und nie selber mit der Versicherung verhandeln!!!

Verstehe es einfach nicht, das sich die Leute immer wieder einschüchtern oder belabern lassen von den Versicherungsfritzen die einen direkt nach einem Unfall anrufen und alles regulieren wollen.

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