Ärger Schadenerstattung Huk
Hallo am Monat ist mir jemand in mein Auto gefahren, das Ganze hat mich eh schon toal geärgert, weil das wieder Streß bedeutet und mein Auto kann ich nun auch nicht mehr so lange fahren wie ich möchte.
So habe gleich ein Montag ein Gutachten machen lassen:
Reperaturkosten: 2.304,74 €
Wiederbeschaffungswert: 1800,00 €
Restwert: 250,00 €
So jetzt erkennt die Huk Versicherung des Unfallgegeners den Restwert nicht an und stellt das Fahrzeug in die Restwertbörse ein. Da finde ich treiben sich aber sehr komische Leute rum, so dass sie mir warscheinlich mehr abziehen werden.
Dürfen die das einfach so? Ich meine eigentlich müssen SIe sch doch ans Gutachten halten warum gibt es das sonst.
So jetzt noch ne Frage. Kann ich noch irgendwelche Kosten bei de Versicherung geltent machen?
Auto muss ich erstmal behalten, da ich mir zur Zeit kein neues leisten kann. Ganz toll. Fühle mich leicht verarscht, das Auto war einfach super und jetzt wird er bald nicht mehr fahrbereit sein (zur Zeit ist er es noch) und es regnet bei starken Regen hinten etwas rein.
60 Antworten
Hallo,
erstes:
Bitte mal aufs Datum schauen - der Fall wird nicht mehr relevant sein - das nennt man Leichenfledderei.
Zweitens möchte ich daran erinnern, dass wir hier bei MT keine Rufschädigung dulden können und werden.
Sollten also weiterhin so wunderbar recherchierte Aussagen ("kommt nur dort vor"😉 kommen, schließe ich den Thread.
Polemik und Pauschalisierungen gehören nicht hierher, weil sie auch nicht weiterhelfen.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hallo,erstes:
Bitte mal aufs Datum schauen - der Fall wird nicht mehr relevant sein - das nennt man Leichenfledderei.Zweitens möchte ich daran erinnern, dass wir hier bei MT keine Rufschädigung dulden können und werden.
Sollten also weiterhin so wunderbar recherchierte Aussagen ("kommt nur dort vor"😉 kommen, schließe ich den Thread.
Polemik und Pauschalisierungen gehören nicht hierher, weil sie auch nicht weiterhelfen.
Grüße
Schreddi
Habe es geändert, so das niemand mehr Namentlich im Ruf geschädigt wird!
vom 14 Dezember bis jetzt Leichenfledderei? 😕
ich hab hier ja auch keine Namen genannt (wenn macht das höchstens die Presse) sondern nur auf die Berichte hingewiesen....
Mir hat auch ein junger Führerscheinanfänger am 2ten Weihnachtstag meinen 3 jährigen Golf V in den Autohimmel gebracht.Wär zwar noch reparabel gewesen aber wohl nicht mehr lohnenswert es machen zu lassen.
Obwohl die Schuldfrage eindeutig klar ist dauert es bis jetzt noch an. Also so schnell sind die Versicherungen noch nicht mit Zahlungen, so das der Fall vom 14.12.07 immer noch aktuell sein kann.
Also ich denke auch nicht, dass man hier schon von Leichenfledderei sprechen kann!!!
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Zitat:
Original geschrieben von BBB
ist ja lustig, jetzt ist das also ein Betrug, wenn man sein Eigentum verkauft. Selten so gelacht. Ich habe die ganze Sache schon mal durch. Restwert ANGEBOT der Versicherung: wir nennen Ihnen einen Händler, der Ihnen 2800,- für Ihr Fahrzeug zahlt (Angebot beigefügt). Diesen Restwert ziehen wir somit vom Wiederbeschaffungswert ab. Dieses Angebot ist 14 Tage gültig. Ob Sie Ihr Fahrzeug behalten und auf den Restwert verzichten oder an einen anderen Händler verkaufen, steht Ihnen frei. Hab ich dann auch gemacht...
Gruß
BB
War bei mir ähnlich, abgerechnet wurde nicht der gutachterliche Restwert, sondern der (höhere) Börsen-Restwert, wobei die weitere Verwertung mir überlassen wurde. Mein Anwalt sagte, das wäre so ok wegen Schadensminderungspflicht. Verkauft wurde schließlich zu einem noch höheren Preis an einen Exporteur.
Hallo,
bei mir wurden von "HUK" die Kosten für die Steinschlagreparatur nicht übernommen, obwohl ich Teilkasko mit 150,- € SB versichert bin.
Die Versicherung schreibt:
" leider können wir die Reparaturkosten nicht erstatten, da die Summe unter die vereinbarte SB fällt."
Habe in der Schadensabteilung bei HUK deswegen angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass ich in diesem Fall lieber die ganze Windschutzscheibe (Mercedes C 200 Kompressor, Bj 2002) austauschen lassen sollte, obwohl der Schaden wirklich minimal war. Hätte dann 150,- € SB bezahlt und den Rest ca. 600,- € die Versicherung. Der Sachbearbeiter von HUK meinte echt zu mir am Telefon: "Es ist besser für HUK ca. 600,- € für den kompletten Austausch als 90,- € für die Reparatur zu übernehmen"! Da frage ich mich gleich wie HIRNLOS muss die Versicherung denn sein??? So geschäftsschädigend zu denken und zu handeln - echt blöd!!! Das nächste Mal lasse ich gleich ohne nachzudenken die ganze Scheibe austauschen und nehme gern 150,- € SB in Kauf. Dafür bekomme ich aber nagelneue kratzfreie Windschutzscheibe. Da soll HUK schön blechen!
Das Beste dabei ist, dass mir die Autolasreparaturwerkstatt bei Auftragserteilung schriftlich, ich zitiere: „Jetzt 100% KOSTENLOS reparieren, wenn Ihr KFZ Teil.- oder Vollkasko versichert ist.“ versprochen hat!
Zitat:
Original geschrieben von w-e-r-t
„Jetzt 100% KOSTENLOS reparieren, wenn Ihr KFZ Teil.- oder Vollkasko versichert ist.“
wenn das ohne jegliches
kleingedrucktes
in auftrag steht...würd ich es an deiner stelle auf nen rechtsstreit anlegen mit der glaserwerkstatt......VORHER aber genaustens überprüfen ob da nicht irgenwo noch ne textzeile alá
"für sie zu 100% kostenlos, wenn ihre kasko"usw.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn das ohne jegliches kleingedrucktes in auftrag steht...würd ich es an deiner stelle auf nen rechtsstreit anlegen mit der glaserwerkstatt......VORHER aber genaustens überprüfen ob da nicht irgenwo noch ne textzeile alá "für sie zu 100% kostenlos, wenn ihre kasko" usw.....Zitat:
Original geschrieben von w-e-r-t
„Jetzt 100% KOSTENLOS reparieren, wenn Ihr KFZ Teil.- oder Vollkasko versichert ist.“
So sieht das ganz genau aus:
Jetzt 100% KOSTENLOS* reparieren!
*wenn Ihr KFZ Teil.- oder Vollkasko versichert ist.
dann würde ich erstmal an deiner stelle in nem freundlichen ton die werkstatt darauf hinweisen.....wenn das nix bringt, bzw. du ne rsv hast oder mitglied im adac bist, ists doch durchaus legitim mal ein beratungsgespräch bei einem anwalt zu machen!
Tja, dann hat der Betrieb noch nicht mitbekommen das die HUK und noch ein Versicherer(fällt mir grad ned ein) beschlossen haben das diese Reparaturen nur von einem bestimmten unternehmen, das Bundesweit tätig ist, fachgerecht ausgeführt wird 🙁 Dort werden die Kosten nach wie vor übernommen. Die Leistung der Versicherung ist komplett freiwillig und daher kann sie Zahlen, oder halt nicht.
Sprich mit dem Unternehmen was die tun wollen, theoretisch dürfte ein Nachweis das du TK hast, genügen um nicht zahlen zu müssen!
Grüße
Steini
Was Ihr bei der ganzen Sache vergesst, ist ja die Tatsache, daß die Teilkasko, auc hier die HUK, ja zahlt.
Ihr beschwert Euch ja jetzt, daß Sie nicht zahlt, weil ihr eine, für Euch beitragssenkende, Selbstbeteiligung abgeschlossen habt.
Insofern ist das weder Schuld des Glasers noch der HUK. Sie würde ja auch zahlen, aber dann hättet Ihr bisher auch mehr Beitrag gelatzt.
Und jetzt bitte nicht auf die Versicherung schimpfen, schließlich habt Ihr ja nur den Minderbeitrag zahlen müssen.
Die Geschichte, daß solche Bagatellreparaturen nun komplett vom Versicherten getragen werden, ist halt die zu schluckende Kröte. Und nebenbei, basierend auf meiner Meinung möchte ich den Rechtsstreit gegen den Glaser oder wen auch immer sehen. Habe in einem anderen Thread mal geschrieben, daß man mit Halbwissen aufpassen sollte. Und den Tipp eines Vorredners hier, sich evtl. auf einen Rechtrsstreit einzulassen, halte ich für gewagt.
Oder so gesagt: Ich wette ein Gehalt, daß da nix rauskommen kann
Grüße
Loecki
Zitat:
Original geschrieben von loecki1976
Was Ihr bei der ganzen Sache vergesst, ist ja die Tatsache, daß die Teilkasko, auc hier die HUK, ja zahlt.
Ihr beschwert Euch ja jetzt, daß Sie nicht zahlt, weil ihr eine, für Euch beitragssenkende, Selbstbeteiligung abgeschlossen habt.
tut sie nicht, auch nicht bei 0 SB, es geht um reparatur nicht um Tausch
Zitat:
Insofern ist das weder Schuld des Glasers noch der HUK. Sie würde ja auch zahlen, aber dann hättet Ihr bisher auch mehr Beitrag gelatzt.
Und jetzt bitte nicht auf die Versicherung schimpfen, schließlich habt Ihr ja nur den Minderbeitrag zahlen müssen.
Es ist in sofern die "Schuld" des Glasers weil er die aktuellen verfahren der Versicherer nicht kennt oder sie nicht anerkennen will weil die HUK ihm ja die Kunden vergrault in dem sie nur bei der einen Glaserfirma die Kosten übernehmen aber bei ihm nicht!
Zitat:
Die Geschichte, daß solche Bagatellreparaturen nun komplett vom Versicherten getragen werden, ist halt die zu schluckende Kröte. Und nebenbei, basierend auf meiner Meinung möchte ich den Rechtsstreit gegen den Glaser oder wen auch immer sehen. Habe in einem anderen Thread mal geschrieben, daß man mit Halbwissen aufpassen sollte. Und den Tipp eines Vorredners hier, sich evtl. auf einen Rechtrsstreit einzulassen, halte ich für gewagt.
Oder so gesagt: Ich wette ein Gehalt, daß da nix rauskommen kann
Grüße
Loecki
Wenn der Glaser auf seiner Werbung schreibt was der TE hier wiedergegeben hat und es keinen Passus in den AGB des Glasers gibt der den TE zur Zahlung auch bei Vorhandensein einer TK verpflichtet frage ich mich wieso der Streit nicht gewonnen werden sollte? Mindestens ist er dann wg irreführender Werbung dran und kann sichs aussuchen, entweder ist seine AGB nicht OK oder sein Werbeversprechen.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von Idealforyou
Gegen unabhängige Gutachter vorzugehen und deren Gutachten nicht zu aktzeptieren, sowie die Gutachterkosten nicht zu bezahlen ist doch bei einigen Versicherungen bekannt. Obwohl die Versicherungen bisher alle Gerichtsverfahren verloren haben klagen diese immer weiter und verschwenden damit Versicherungsgelder.Die HUK darf das Auto nicht in eine Restwertbörse einstellen und einfach sagen, daß Auto hätte mehr erzielt. Sie muß den RW minus den WBW auszahlen was vom Gutachter ermittelt worden ist.
Du kannst dein Auto selber verkaufen und mußt mindestens den RW erreichen, solltest du mehr für das Auto bekommen so wird der höher erzielte Betrag genommen und vom WBW abgezogen.
Entweder das Auto über die 130% Regelung reparieren lassen oder sich den Reparaturbetrag auszahlen lassen, den gibt es aber nur ohne MwSt.
Also nicht von der Versicherung einschüchtern lassen, die versuchen es immer wieder.
Goldene Regel: Immer zum Rechtsanwalt und nie selber mit der Versicherung verhandeln!!!
Verstehe es einfach nicht, das sich die Leute immer wieder einschüchtern oder belabern lassen von den Versicherungsfritzen die einen direkt nach einem Unfall anrufen und alles regulieren wollen.
Ist das gesetzlich so bestimmt oder deine Vermutung ??
könntest du mir die 130% detailierter Beschreiben?
Ist es korekt, dass bei einem Autoradiodiebstahl die Versicherung nur den
Schwacke-Gebrauchtwert auszahlen muss? Muss man sich damit zu frieden
geben, ein gebrauchtes Radio zu kaufen ohne Garantie, wo man nicht weiß
welche Art von Kaffee oder sonstwas über die CD´s vom Vorbesitzer geflossen ist ?
Zitat:
Original geschrieben von ALKATRAZ
Ist es korekt, dass bei einem Autoradiodiebstahl die Versicherung nur den
Schwacke-Gebrauchtwert auszahlen muss?
Ist aber schon ein alter Thread und hat mit Deiner Frage auch nur wenig zu tun.
Es ist aber richtig, daß es nur einen Zeitwert gibt.
So kann es durchaus passieren, daß Dein Radio nach zwei Jahren nur noch die Hälfte "wert" ist, und diesen Wert auch nur noch von der Versicherung erstattet wird.
Naja also es geht darum, dass die Huk mir nur ein 8tel des Neupreises Zahlen will,
und hier im thread geht es ja um die Huk.
Ein neues Thema wollte ich jetzt nicht aufmachen deswegen