Ärger mit Mercedes: Service-Paket will Getriebölwechsel nicht zahlen
Moin, moin,
habe derzeit Ärger mit der Mercedes-Niederlassung in München.
Sie wollen den anstehenden Getriebeölwechsel des Automatik-Getriebes
(722.9 NAG2-FE+) nicht im Rahmen des Service-Pakets durchführen.
Hintergrund:
- Fahrzeug ist CDI 250, BJ 3.2012, km 60.000
- laut Serviceheft und einem im Forum gefundenen "Übersicht Serviceblatt
AP00.20-P-1228A" vom 15.04.2015, ist ein Getriebeölwechsel nach 125.000 km oder
5 Jahren fällig.
- Assyst-Display zeigte nur Service A an (ohne Zusatzarbeiten)
- Für das Fahrzeug (kein Leasing) besteht ein Service-Komplettpaket bis 26.3.2017.
- Laut AGB des Service-Komplettpakets:
§3 Serviceumfang
1. Der Kunde hat ab Vertragsbeginn Anspruch auf folgende Leistungen
- Leistung aller Wartungsarbeiten gemäß den Vorschriften der Betriebsanleitung
des Fahrzeugs in von der Daimler AG autorisierten Werkstätten einschließlich der
erforderlichen Teile und Betriebsstoffe, ausgenommen Kraftstoffe und flüssige Additive
für die Kraftstoffversorgungs- und/oder Abgasanlage......
4. Die fälligen Wartungsarbeiten dürfen maximal 1.000 km oder vier Wochen vor Fälligkeit
der Services gemäß Anzeige im Display der Instrumententafel des Fahrzeugs durchgeführt werden.
Das Problem:
- Fahrzeug war am 7.3 zum Kundendienst.
- Bei Abgabe verlangte ich Getriebeölwechsel im Rahmen des Service-Pakets.
- Kundendienstbetreuer lehnt dies ab, müsste ich selber zahlen.
- Begründung: Wir dürfen im Rahmen des Service-Pakets nur
Arbeiten ausführen, die der Bordcomputer anzeigt. Das Serviceheft enthalte nur Richtwert,
Anzeige des Assyst zähle!!!
(Komisch: vor 2 Jahren wurden die vorderen Bremsbeläge und -scheiben ausgetauscht,
ohne das Bordcomputer was anzeigte)
Klar ist, dass ich keine Lust habe, ein Jahr später, falls Assyst es dann anzeigt,
die 600 Euro (soviel wollen die Münchner, über Alternative Freie Werkstatt brauchen wir hier
nicht diskutieren, die wird dann eh aufgesucht) für den Getriebeölwechsel selber zu zahlen, wenn ich fünf Jahre lang brav meinen monatlichen Beitrag bezahlt habe.
Nun meine Fragen:
- hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
- hat jemand WIS- oder andere Belege, die meine Argumentation untermauern?
- Maastricht ist eingeschaltet (Rückruf steht aus), wie weiter vorgehen?
- gleich zum Rechtsanwalt? (Habe langsam die Schnauze voll von den
Betrügereien der Autoindustrie - erst bei den Abgasen bescheißen, die Käufer betrügen
und jetzt das)
Vorab bereits VIELEN DANK für sachdienliche Hinweise.
Viele Grüße
kajakspider
Beste Antwort im Thema
Ich fürchte du hast hier keine Chance. Denn das ist vertragsgemäß alles richtig was die Werkstatt da gemacht hat.
Am Ende steckt da auch kein Betrug dahinter, sondern nur terminlich gut gemachte Bedingungen ... also gut gemacht für Mercedes = schlecht für dich.
Und nun zur Erklärung:
Der Wartungsplan besagt folgendes:
Nach Ablauf von 5 Jahren oder 125tkm ist beim nächsten planmäßigen Service der Getriebeölwechsel fällig. Und so setzt der Bordcomputer das auch um.
In der Praxis bedeutet das, wenn du zum Service nach 4 Jahren und 364 Tagen anrollst, dann ist der Getriebeölwechsel noch nicht fällig, sondern erst beim nächsten Service nach 5 Jahren und 364 Tagen. Rollst du aber nach 5 Jahren und einem Tag an, dann ist er fällig. Es ist also kein Richtwert, nur muss man das richtig interpretieren.
Ich gehe stark davon aus, dass die EZ der 26.03.2012 war und damals das Wartungspaket für 5 Jahre abgeschlossen wurde.
Du hast also nur zwei Möglichkeiten:
1. Vor diesem Datum rein rollen, dann ist aber noch kein Getriebeölwechsel dran, sondern beim nächsten mal
2. Nach dem Datum rein rollen, dann wäre der Getriebeölwechsel fällig, aber dann ist das Wartungspaket ausgelaufen und du müsstest alles selbst zahlen.
Bezüglich des Getriebeölwechsels kannst du also gar nicht "gewinnen".
17 Antworten
Zitat:
@Mainhattan Olli schrieb am 8. März 2017 um 16:41:45 Uhr:
Warum sollte das über den Zeitfaktor nicht funktionieren, wenn der Getriebeölwechsel nach 125tkm oder 5 Jahren fällig ist? Da der Wagen aus 3/12 ist, ist er genau jetzt 5 Jahre alt und der Ölwechsel des Getriebes ist genau jetzt fällig.
Weil der Wechsel erst fällig ist, wenn das Fahrzeug regulär zum Service muss und älter als 5 Jahre ist.
Das Fahrzeug vom TE war aber nur etwas um die 4 Jahre und 345 Tage alt. Darum wäre der Wechsel erst beim nächsten Service dran gewesen.
...und genau dat is ja die Scheiße 🙂
Nochmal ganz stur und theoretisch zum Verständnis...😉
Einzige Möglichkeit für den TE um in den Genuß von §3 Punkt 1 des Vertrages zu gelangen wäre es bis zu diesem Datum 65001KM zu fahren! Punkt 4 beachten! 2x 229.51 + 1x 229.31 und 1 Kilometer überziehen. Wenn der Motor 229.51 haben will muss er 75000 haben bis dahin...
Richtig, über die Kilometer hätte es funktioniert. Wobei ich meine, dass das Service-Paket natürlich auch eine max. Kilometerangabe beinhaltet (wäre ja auch logisch).