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Ärger mit Mercedes: Service-Paket will Getriebölwechsel nicht zahlen

Mercedes C-Klasse S204
Themenstarteram 8. März 2017 um 1:26

Moin, moin,

habe derzeit Ärger mit der Mercedes-Niederlassung in München.

Sie wollen den anstehenden Getriebeölwechsel des Automatik-Getriebes

(722.9 NAG2-FE+) nicht im Rahmen des Service-Pakets durchführen.

Hintergrund:

- Fahrzeug ist CDI 250, BJ 3.2012, km 60.000

- laut Serviceheft und einem im Forum gefundenen "Übersicht Serviceblatt

AP00.20-P-1228A" vom 15.04.2015, ist ein Getriebeölwechsel nach 125.000 km oder

5 Jahren fällig.

- Assyst-Display zeigte nur Service A an (ohne Zusatzarbeiten)

- Für das Fahrzeug (kein Leasing) besteht ein Service-Komplettpaket bis 26.3.2017.

- Laut AGB des Service-Komplettpakets:

§3 Serviceumfang

1. Der Kunde hat ab Vertragsbeginn Anspruch auf folgende Leistungen

- Leistung aller Wartungsarbeiten gemäß den Vorschriften der Betriebsanleitung

des Fahrzeugs in von der Daimler AG autorisierten Werkstätten einschließlich der

erforderlichen Teile und Betriebsstoffe, ausgenommen Kraftstoffe und flüssige Additive

für die Kraftstoffversorgungs- und/oder Abgasanlage......

4. Die fälligen Wartungsarbeiten dürfen maximal 1.000 km oder vier Wochen vor Fälligkeit

der Services gemäß Anzeige im Display der Instrumententafel des Fahrzeugs durchgeführt werden.

Das Problem:

- Fahrzeug war am 7.3 zum Kundendienst.

- Bei Abgabe verlangte ich Getriebeölwechsel im Rahmen des Service-Pakets.

- Kundendienstbetreuer lehnt dies ab, müsste ich selber zahlen.

- Begründung: Wir dürfen im Rahmen des Service-Pakets nur

Arbeiten ausführen, die der Bordcomputer anzeigt. Das Serviceheft enthalte nur Richtwert,

Anzeige des Assyst zähle!!!

(Komisch: vor 2 Jahren wurden die vorderen Bremsbeläge und -scheiben ausgetauscht,

ohne das Bordcomputer was anzeigte)

Klar ist, dass ich keine Lust habe, ein Jahr später, falls Assyst es dann anzeigt,

die 600 Euro (soviel wollen die Münchner, über Alternative Freie Werkstatt brauchen wir hier

nicht diskutieren, die wird dann eh aufgesucht) für den Getriebeölwechsel selber zu zahlen, wenn ich fünf Jahre lang brav meinen monatlichen Beitrag bezahlt habe.

Nun meine Fragen:

- hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

- hat jemand WIS- oder andere Belege, die meine Argumentation untermauern?

- Maastricht ist eingeschaltet (Rückruf steht aus), wie weiter vorgehen?

- gleich zum Rechtsanwalt? (Habe langsam die Schnauze voll von den

Betrügereien der Autoindustrie - erst bei den Abgasen bescheißen, die Käufer betrügen

und jetzt das)

Vorab bereits VIELEN DANK für sachdienliche Hinweise.

Viele Grüße

kajakspider

Beste Antwort im Thema
am 8. März 2017 um 9:29

Ich fürchte du hast hier keine Chance. Denn das ist vertragsgemäß alles richtig was die Werkstatt da gemacht hat.

Am Ende steckt da auch kein Betrug dahinter, sondern nur terminlich gut gemachte Bedingungen ... also gut gemacht für Mercedes = schlecht für dich.

Und nun zur Erklärung:

Der Wartungsplan besagt folgendes:

Nach Ablauf von 5 Jahren oder 125tkm ist beim nächsten planmäßigen Service der Getriebeölwechsel fällig. Und so setzt der Bordcomputer das auch um.

In der Praxis bedeutet das, wenn du zum Service nach 4 Jahren und 364 Tagen anrollst, dann ist der Getriebeölwechsel noch nicht fällig, sondern erst beim nächsten Service nach 5 Jahren und 364 Tagen. Rollst du aber nach 5 Jahren und einem Tag an, dann ist er fällig. Es ist also kein Richtwert, nur muss man das richtig interpretieren.

Ich gehe stark davon aus, dass die EZ der 26.03.2012 war und damals das Wartungspaket für 5 Jahre abgeschlossen wurde.

Du hast also nur zwei Möglichkeiten:

1. Vor diesem Datum rein rollen, dann ist aber noch kein Getriebeölwechsel dran, sondern beim nächsten mal

2. Nach dem Datum rein rollen, dann wäre der Getriebeölwechsel fällig, aber dann ist das Wartungspaket ausgelaufen und du müsstest alles selbst zahlen.

Bezüglich des Getriebeölwechsels kannst du also gar nicht "gewinnen".

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17 Antworten

Ich meine gelesen zu haben, dass die Assist-Anzeige im Bordcomputer nie auf den Getriebeölwechsel verweist. Außerdem bezieht sich der Wartungsvertrag offenbar nicht auf die Display-Anzeige, sondern auf die Betriebsanleitung. Blöde wäre, wenn die Betriebsanleitung dann auf das Display verweisen sollte ....

Falls der Vertrag also tatsächlich alle Arbeiten gem. "Vorschriften der Betriebsanleitung des Fahrzeugs" abdeckt und genau dort, also in der Betriebsanleitung, der Getriebeölwechsel nach entsprechender Dauer oder Laufleistung vorgeschrieben ist, sollte der Fall im Sinne Deines Anspruchs klar sein.

Wichtig ist, dass Du sowohl die Forderung nach Getriebölwechsel im Rahmen des Paketes als auch die entsprechende Ablehnung zunächst dokumentierst, also textlich (eMail mit Antwort) oder gar schriftlich. Die mündlichen Abreden sind später nicht zu beweisen. Danach kannst Du der Sache in Ruhe nachgehen und nach Klärung ggfs. nachbessern lassen oder Schadensersatz geltend machen. Auf ein paar Wochen wird es beim Getrieböl nicht mehr ankommen.

Im Übrigen, wie Du schon andeutest: Für 600 € würde ich nicht nur das Öl wechseln lassen, sondern in einer guten freien Werkstatt eine Getriebespülung (mit oder ohne Reiniger ist Glaubensfrage) mit etwaigem Austausch des Filters, des Steckers und der Dichtung vornehmen lassen. Das sollte um die 370,00 € kosten.

Zitat:

@kajakspider schrieb am 8. März 2017 um 02:26:40 Uhr:

Moin, moin,

habe derzeit Ärger mit der Mercedes-Niederlassung in München.

Sie wollen den anstehenden Getriebeölwechsel des Automatik-Getriebes

(722.9 NAG2-FE+) nicht im Rahmen des Service-Pakets durchführen.

Hintergrund:

- Fahrzeug ist CDI 250, BJ 3.2012, km 60.000

- laut Serviceheft und einem im Forum gefundenen "Übersicht Serviceblatt

AP00.20-P-1228A" vom 15.04.2015, ist ein Getriebeölwechsel nach 125.000 km oder

5 Jahren fällig.

- Assyst-Display zeigte nur Service A an (ohne Zusatzarbeiten)

- Für das Fahrzeug (kein Leasing) besteht ein Service-Komplettpaket bis 26.3.2017.

- Laut AGB des Service-Komplettpakets:

§3 Serviceumfang

1. Der Kunde hat ab Vertragsbeginn Anspruch auf folgende Leistungen

- Leistung aller Wartungsarbeiten gemäß den Vorschriften der Betriebsanleitung

des Fahrzeugs in von der Daimler AG autorisierten Werkstätten einschließlich der

erforderlichen Teile und Betriebsstoffe, ausgenommen Kraftstoffe und flüssige Additive

für die Kraftstoffversorgungs- und/oder Abgasanlage......

4. Die fälligen Wartungsarbeiten dürfen maximal 1.000 km oder vier Wochen vor Fälligkeit

der Services gemäß Anzeige im Display der Instrumententafel des Fahrzeugs durchgeführt werden.

Das Problem:

- Fahrzeug war am 7.3 zum Kundendienst.

- Bei Abgabe verlangte ich Getriebeölwechsel im Rahmen des Service-Pakets.

- Kundendienstbetreuer lehnt dies ab, müsste ich selber zahlen.

- Begründung: Wir dürfen im Rahmen des Service-Pakets nur

Arbeiten ausführen, die der Bordcomputer anzeigt. Das Serviceheft enthalte nur Richtwert,

Anzeige des Assyst zähle!!!

(Komisch: vor 2 Jahren wurden die vorderen Bremsbeläge und -scheiben ausgetauscht,

ohne das Bordcomputer was anzeigte)

Klar ist, dass ich keine Lust habe, ein Jahr später, falls Assyst es dann anzeigt,

die 600 Euro (soviel wollen die Münchner, über Alternative Freie Werkstatt brauchen wir hier

nicht diskutieren, die wird dann eh aufgesucht) für den Getriebeölwechsel selber zu zahlen, wenn ich fünf Jahre lang brav meinen monatlichen Beitrag bezahlt habe.

Nun meine Fragen:

- hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

- hat jemand WIS- oder andere Belege, die meine Argumentation untermauern?

- Maastricht ist eingeschaltet (Rückruf steht aus), wie weiter vorgehen?

- gleich zum Rechtsanwalt? (Habe langsam die Schnauze voll von den

Betrügereien der Autoindustrie - erst bei den Abgasen bescheißen, die Käufer betrügen

und jetzt das)

Vorab bereits VIELEN DANK für sachdienliche Hinweise.

Viele Grüße

kajakspider

Aus meiner Sicht hat die Werkstatt richtig gehandelt. Entscheidend ist was der Bordcomputer anzeigt. Und der Getriebeölwechsel wird definitiv angezeigt.

Steht er jetzt nicht für die nächste Inspektion mit angezeigt?

Hast du den Inspektionstermin vorgezogen oder etwas überzogen?

am 8. März 2017 um 9:24

Welcher Code war denn ausgelesen?

Mein Fahrzeug ist auch EZ 03/2012 (mit 65000)

Der anstehende Service ist

Assyst A7 Code: G50M

UNterServicedaten im KI steht

Service 1 (kleine Durchsicht Assyst A)

Service 3 (Motoröl/Filterwechsel bei jedem Assyst)

Service 20 (Getriebeölwechsel)

Wegen der Bremsbeläge

Deren Verschleiss wird durch die Inspektion selbst festgetellt

und dann Aufpreispflichtig erneuert.

Einzige Anzeige wäre bei wirklichem Verschleiss im KI zu sehen als Warnung (vorher würde ich die eh nicht machen lassen)

am 8. März 2017 um 9:29

Ich fürchte du hast hier keine Chance. Denn das ist vertragsgemäß alles richtig was die Werkstatt da gemacht hat.

Am Ende steckt da auch kein Betrug dahinter, sondern nur terminlich gut gemachte Bedingungen ... also gut gemacht für Mercedes = schlecht für dich.

Und nun zur Erklärung:

Der Wartungsplan besagt folgendes:

Nach Ablauf von 5 Jahren oder 125tkm ist beim nächsten planmäßigen Service der Getriebeölwechsel fällig. Und so setzt der Bordcomputer das auch um.

In der Praxis bedeutet das, wenn du zum Service nach 4 Jahren und 364 Tagen anrollst, dann ist der Getriebeölwechsel noch nicht fällig, sondern erst beim nächsten Service nach 5 Jahren und 364 Tagen. Rollst du aber nach 5 Jahren und einem Tag an, dann ist er fällig. Es ist also kein Richtwert, nur muss man das richtig interpretieren.

Ich gehe stark davon aus, dass die EZ der 26.03.2012 war und damals das Wartungspaket für 5 Jahre abgeschlossen wurde.

Du hast also nur zwei Möglichkeiten:

1. Vor diesem Datum rein rollen, dann ist aber noch kein Getriebeölwechsel dran, sondern beim nächsten mal

2. Nach dem Datum rein rollen, dann wäre der Getriebeölwechsel fällig, aber dann ist das Wartungspaket ausgelaufen und du müsstest alles selbst zahlen.

Bezüglich des Getriebeölwechsels kannst du also gar nicht "gewinnen".

Gut erklärt. MB weiß schon wie es geht.....diese Schlitzohren...!

am 8. März 2017 um 10:20

@Jupp78

Da bin ich mir nicht sicher

denn im Mai 2016 (also 4 Jahre und 2 Monate nach EZ) direkt nach dem letzten Assyst

hat mein KI diese Angabe ausgespuckt

Fällig in 365 Tagen oder 25Tkm

Assyst A7 Code: G50M

Unter Servicedaten im KI stand da schon

Service 1 (kleine Durchsicht Assyst A)

Service 3 (Motoröl/Filterwechsel bei jedem Assyst)

Service 20 (Getriebeölwechsel)

Wenn ich also bis jetzt (heute) die 25TKM voll gehabt hätte müsste ich zum

Service hätte aber weder 5 Jahre noch 125TKM voll fürs Getriebe.

Ausser natürlich der Assyst Rechner hat da schon hypothtisch errechnet

das nach 365 Tagen die 5 Jahre voll sind, dann würde die KM jedoch nicht einbezogen in die Berechnung.

Wenn das Service Komplett Paket tatsächlich folgendes beinhaltet:

§3 Serviceumfang

1. Der Kunde hat ab Vertragsbeginn Anspruch auf folgende Leistungen

- Leistung aller Wartungsarbeiten gemäß den Vorschriften der Betriebsanleitung

des Fahrzeugs in von der Daimler AG autorisierten Werkstätten einschließlich der

erforderlichen Teile und Betriebsstoffe, ausgenommen Kraftstoffe und flüssige Additive

für die Kraftstoffversorgungs- und/oder Abgasanlage......

Sehe ich gute Chancen, dass Daimler die Kosten übernehmen muß. Denn maßgeblich ist dann nicht der digitale Auszug, sondern die Betriebsanleitung.

Wie oben von Wiesel schon geschrieben, am besten die Fakten genau prüfen und entsprechend vorgehen. Die Schritte dabei dokumentieren nicht vergessen.

am 8. März 2017 um 10:55

Zitat:

@blackclc schrieb am 8. März 2017 um 11:20:09 Uhr:

Ausser natürlich der Assyst Rechner hat da schon hypothtisch errechnet

das nach 365 Tagen die 5 Jahre voll sind, dann würde die KM jedoch nicht einbezogen in die Berechnung.

Richtig, er zeigt es tatsächlich hypothetisch an. Wärst du vor Ablauf der 5 Jahre rein gekommen, wäre der Getriebeölwechsel nicht fällig gewesen.

Und ja, er entscheidet sich immer für die Kilometer oder die Zeit, je nachdem was nach dem bisherigen Verlauf eher eintritt.

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 8. März 2017 um 11:34:08 Uhr:

Sehe ich gute Chancen, dass Daimler die Kosten übernehmen muß. Denn maßgeblich ist dann nicht der digitale Auszug, sondern die Betriebsanleitung.

Ich kann da keinen Widerspruch erkennen.

Die Fehlinterpretation ist die, dass jemand der nicht die 25tkm/Jahr erreicht sich sagt, ich fahre jährlich zum Service, dann ist das, was "nach 5 Jahren" ansteht beim 5. Service auch zwingend dran.

Das trifft eben nicht unbedingt zu. Es trifft nur zu, wenn die 5 Jahre tatsächlich auch rum sind.

Das Wartungsintervall ist von der km-Laufleistung und auch von der Zeit abhängig. Der W204 will einmal im Jahr, oder spätestens nach 13 Monaten zu Wartung. Auch wenn seit dem nur 5tkm vergangen sind.

am 8. März 2017 um 14:28

Genau das ist doch hier der Kasus Knaktus

Hatte das Fahrzeug nach dem letzten Assyst schon Getribeölwechsel hinterlegt, wie bei mir (in der Annahme man kommt nicht früher als 365 Tage, KM Leistung reicht ja eh noch nicht, weil dann die 5 Jahre nach EZ um wären)

Nun war TE aber schon nach 345 Tagen beim Assyst? und nun sagt Assysr Rechner

"ätsch zu früh ich spring um" ohne das Getriebeöl, das machen wir dann in 1 Jahr (oder bei 125TKM)!?

am 8. März 2017 um 14:47

Service-Paket will Getriebölwechsel nicht zahlen---> :) Ist so...warum hat Jupp78 ja erklärt.

Wie Du die trotzdem drankriegen könntest...:) 65001KM drauffahren bis zum 26.03.2017! Dann wäre es beim dritten (km) Assyst dran.

edit

liest sich evtl etwas flapsig, wollte nur deutlich machen, daß man über die Zeit da halt keine Chance hat sondern nur über die KM. Wobei man sagen könnte, daß 25000km Jahresfahrleistung für einen Benziner recht üppig angesetzt sind...

Die Erhöhung des Intervalls von 3 Jahre auf 5 Jahre und 50.000 auf 125.000KM hat meiner Meinung nach genau diese Aufgabe, die Kosten für diese Arbeiten möglichst "auszulagern". Wenns Leasing, JS etc (Dein Fall) rum ist, soll der Privatkäufer dann schauen...Begründet wirds mit neuem Öl für die 7G+ und Weiterentwicklung blabla etc. Könnte beides zutreffen...

"Betrug" ist es natürlich nicht! Hat aber halt irgendwie ein Gschmäckle ;)

Warum sollte das über den Zeitfaktor nicht funktionieren, wenn der Getriebeölwechsel nach 125tkm oder 5 Jahren fällig ist? Da der Wagen aus 3/12 ist, ist er genau jetzt 5 Jahre alt und der Ölwechsel des Getriebes ist genau jetzt fällig.

Ich habe das gleiche Problem mein Getriebe Öl wäre nach 5 Jahren dran also 7/2017 da ich aber im Januar 2017 einen Service machen musste kommt der Getribeölwechsel auch erst zum nächsten Service 1/2018 dran.

 

So ist das halt

am 8. März 2017 um 15:54

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 8. März 2017 um 16:41:45 Uhr:

Warum sollte das über den Zeitfaktor nicht funktionieren, wenn der Getriebeölwechsel nach 125tkm oder 5 Jahren fällig ist? Da der Wagen aus 3/12 ist, ist er genau jetzt 5 Jahre alt und der Ölwechsel des Getriebes ist genau jetzt fällig.

Zitat:

@kajakspider schrieb am 8. März 2017 um 02:26:40 Uhr:

 

- Für das Fahrzeug (kein Leasing) besteht ein Service-Komplettpaket bis 26.3.2017.

Guter Punkt. Ich bin von dem Datum ausgegangen, da ich einfach annehme, daß die ersten 5 Jahre abgedeckt werden sollten. Sonst wären es 5 Jahre und 19 Tage.

Kann aber nur der TE beantworten.

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