1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Ärger mit Gutachter

Ärger mit Gutachter

Hallo ihr,

hätte da mal eine Frage
Ich hatte letztes Jahr mit meinem Motorrad einen Wildunfall ,Verkleidung ,Blinker, Bremshebel kaputt dazu kamen einige kleine Kratzer an Auspuff und motordeckel.
Die Verkleidung hatte unter dem Scheinwerfer einen kleinen Riss
Die Versicherung hat die gesamten Schäden anstandslos bezahlt nachdem das Fahrzeug begutachtet war. Ich hatte mir damals den Betrag auszahlen lassen. und die Schäden selbst repariert bzw. teilweise auch so gelassen da es zu teil nur winzige Kratzer waren-

Nun brachte ich das Motorrad am Wochenende in eine Werkstatt um eine neue Kette aufziehen zu lassen leider hat der Lehrling das Motorrad umgeworfen natürlich wieder auf die gleiche Seite an der die damaligen Schäden waren.

Nun kommt das Beste Werkstatt meldet den Schaden ihrer Versicherung die schickt nen Gutachter dummerweise derselbe der das Motorrad damals begutachtet hatte dieser schaut gar nicht groß sondern sagt das wären alles Altschäden .

Wie ist das nun vorher wer in der Verkleidung ein kleiner Riss nun ist die ganze Seite kaputt .vorher waren am Auspuff und Motordeckel winzige Abschürfungen nun sind dellen und tiefe Kratzer daran, vom abgebrochenen Blinker und Bremshebel ganz zu schweigen.

Wie ist das nun muss die Versicherung erneut Zahlen oder bleib ich auf den Kosten sitzen meine Meinung wäre die wenn alles von einer werkstatt repariert worden wäre würden sie anstandslos zahlen ,nun sind die teile damals aber nur leicht beschädigt worden ,nun aber so richtig normalerweise müssten sie das auch löhnen denn wenn ich z.b. die Verkleidung gewechsekt hätte wäre sie jetzt ja auch wieder kaputt.

Was meint ihr zu dem Fall .

Grüße an alle Biker und hoffentlich wird es bald wärmer

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von popeye90461


Hallo ihr,
 
hätte da mal eine Frage
Ich hatte letztes Jahr mit meinem Motorrad einen Wildunfall ,Verkleidung ,Blinker, Bremshebel kaputt dazu kamen einige kleine Kratzer an Auspuff und motordeckel.
Die Verkleidung hatte unter dem Scheinwerfer einen kleinen Riss
Die Versicherung hat die gesamten Schäden anstandslos bezahlt nachdem das Fahrzeug begutachtet war. Ich hatte mir damals den Betrag auszahlen lassen. und die Schäden selbst repariert bzw. teilweise auch so gelassen da es zu teil nur winzige Kratzer waren-

sag mal, meinst du diese Frage hier wirklich Ernst?

Du bekommst den ersten Schaden im vollen Umfang ersetzt, reparierst notdürftig oder gar nicht und willst jetzt wieder die Hand aufhalten, weil deine kaputten Teile noch "kaputter" sind...😰

Um es kurz zu machen:

Was hier irgend wer zu dem Fall meint, ist eigentlich völlig Wumpe. Der Sacherständige, der dein Moped das erste mal gesehen hat, hat es nun auch wieder gesehen (und das finde ich persönich nicht dumm sondern sogar sehr gut....🙂).  

Und der SV hat festgestellt, dass hier Altschäden vorliegen. 

Und daher bekommst du von der Versicherung :

0 Euro

Jeh eher du dich mit dem  Gedanken anfreundest, desto bessere ist das..........

Gruß

Delle

45 weitere Antworten
45 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Frank128



Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


..Hi
Das hat aber doch die Versicherung des 2, 3 und 4 Unfallgegners nicht zu interessieren was vorher war.
Es kann doch sein das ich mit den Kratzern vom 3 mal leben kann, mit denen vom 4 mal nicht und was ist wenn ich die Stoßstange zwischenzeitlich für mich ausreichend repariert habe, soll ich dann der gelackmeierte sein.
Irater inch habe Arbeit investiert und werde dann von der Versicherung Verarscht.
Ist doch ganz einfach.
Du nimmst beim 4. Unfall einfach das Geld, dass du beim 1. Unfall schon bekommen hast. (1x 100% Stoßstangenersatz)
Und baust dir eine niegelnagelneue Stoßstange dran. Eigentlich hast du ja noch Gewinn gemacht. Je nach Zinssatz für Festgeld gibt es ja noch einen Überschuß. 😁 Du hast sogar mehr Geld wie vorher.
Gruß
Frank, der davon ausgeht, dass die Versicherung des 1. Unfalls nach montage der Stoßstange noch die MwSt und die Montagekosten übernimmt.

Hi

Ich habe aber doch schon, nach dem 1 Unfall Geld investiert, um sie zb zu Spachteln, also habe ich nicht mehr 100% für eine neu und bin so schlechter gestellt, auserdem haben sie mir ja schon die MwSt geklaut.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Oder. Der Schädiger hat dem Geschädigten einen ihm zugefügten Schaden zu ersetzen. Logo, ein beschädigter Stossfänger ist weniger wert als ein unbeschädigter.

Verars.... ist das nicht zu nennen wenn die Regulierung auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen erfolgt.

Hier ist, z. B., ein bereits (vor)beschädigter Stossfänger zu entschädigen. Kann wohl nicht sein, dass der Schädiger den Geschädigten mit dem Schadenersatz besser stellen muss.

Hi

das hab ich doch nirgendwo bestritten, das etwas abgezogen werden kann.

Es geht mir darum das Delle sagt das es 0 EURO gibt. Das finde ich ungerechtfertigt.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000
Hi
Kann doch nicht sein, wenn mir erst jemand hinten rechts die Stoßstange Kaputt fährt und ein paar Kratzer drin sind und ich mir das Geld für eine neue Auszahlen lasse und mir dann jemand links rein fährt und die Stoßstange reißt, dann kann sich der von links doch nicht weigern zu Zahlen.
Wie abstrus ist das den da lacht sich ja die Versicherung von dem linken kaputt.

Hallo waldfee,

abstrus ist es, wenn man für ein "kaputtes Teil" zwei mal den Neupreis haben will.

Wenn du einmal für den kaputten Stoßfänger entschädigt wurdest und das Geld für etwas anders ausgibst, ist das sicherlich dein gutes Recht. Ein zweites mal bekommst du ihn aber nun einmal nicht ersetzt. 

Etwas anderes wäre es, wenn der Stoßfänger durch das erste Ereignis so beschädigt wäre, dass man ihn Instand setzen kann und beim zweiten mal wäre er soweit beschädigt, dass er erneuert werden muss. Aber selbst dann wird ein Abzug für eine Wertverbesserung duchgeführt da der Altschaden ja zwangsläufig mit beseitigt wird.

Aber hier reden wir von Verkleidungsteilen eines Motorrad. Diese kann man, wenn überhaupt nur schwerlich instandsetzen und lackieren, dass hat technische Gründe und würde zu weit führen das hier ausführlich zu erläutern.

Aber Fakt ist:

Aufgrund des ersten Schaden wurden Neuteile bezahlt, es wurde nicht repariert und dem zu Folge ist hier ganz klar von einem Altschaden auszugehen. Und für einen Altschaden gibt es kein Geld. 

Lediglich für die reparierten Teile kan der TE Schadenersatz verlangen.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Hi
Ich habe aber doch schon, nach dem 1 Unfall Geld investiert, um sie zb zu Spachteln, also habe ich nicht mehr 100% für eine neu und bin so schlechter gestellt, auserdem haben sie mir ja schon die MwSt geklaut.
mfg

Ich gebe es auf. 🙁

Gruß

Frank, 🙁🙁

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Hi
Ich habe aber doch schon, nach dem 1 Unfall Geld investiert, um sie zb zu Spachteln, also habe ich nicht mehr 100% für eine neu und bin so schlechter gestellt, auserdem haben sie mir ja schon die MwSt geklaut.
mfg</blockquote>

wem gehört den die MwSt.......?

Gehört Sie dir ?

Sicherlich nicht. Also kann man Sie dir auch nicht "klauen"

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000
Hi
Kann doch nicht sein, wenn mir erst jemand hinten rechts die Stoßstange Kaputt fährt und ein paar Kratzer drin sind und ich mir das Geld für eine neue Auszahlen lasse und mir dann jemand links rein fährt und die Stoßstange reißt, dann kann sich der von links doch nicht weigern zu Zahlen.
Wie abstrus ist das den da lacht sich ja die Versicherung von dem linken kaputt.

Hallo waldfee,

abstrus ist es, wenn man für ein "kaputtes Teil" zwei mal den Neupreis haben will.

Wenn du einmal für den kaputten Stoßfänger entschädigt wurdest und das Geld für etwas anders ausgibst, ist das sicherlich dein gutes Recht. Ein zweites mal bekommst du ihn aber nun einmal nicht ersetzt. 

Etwas anderes wäre es, wenn der Stoßfänger durch das erste Ereignis so beschädigt wäre, dass man ihn Instand setzen kann und beim zweiten mal wäre er soweit beschädigt, dass er erneuert werden muss. Aber selbst dann wird ein Abzug für eine Wertverbesserung duchgeführt da der Altschaden ja zwangsläufig mit beseitigt wird.

Aber hier reden wir von Verkleidungsteilen eines Motorrad. Diese kann man, wenn überhaupt nur schwerlich instandsetzen und lackieren, dass hat technische Gründe und würde zu weit führen das hier ausführlich zu erläutern.

Aber Fakt ist:

Aufgrund des ersten Schaden wurden Neuteile bezahlt, es wurde nicht repariert und dem zu Folge ist hier ganz klar von einem Altschaden auszugehen. Und für einen Altschaden gibt es kein Geld. 

Lediglich für die reparierten Teile kan der TE Schadenersatz verlangen.

Gruß

Delle

Hi

habe ich irgendwo beim 2 Unfall von Neuwert gesprochen oder das beim ersten Unfall der Neuwert entschädigt wurde.

Und was ist wenn zb die Verkleidung beim ersten mal gebrochen ist, er aber eine Gebrauchte kauft auf der Kratzer sind und durch das Umfallen mehr dazu kommen.

Es geht mir darum, wieso ich dann nix bekommen soll ich bin dann doch schlechter gestellt.

Es muss ja keine neu wert Entschädigung sein.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000
Hi
Ich habe aber doch schon, nach dem 1 Unfall Geld investiert, um sie zb zu Spachteln, also habe ich nicht mehr 100% für eine neu und bin so schlechter gestellt, auserdem haben sie mir ja schon die MwSt geklaut.
mfg</blockquote>

wem gehöhrt den die MwSt.......?

Gehöhrt Sie dir ?

Sicherlich nicht. Also kann man Sie dir auch nicht "klauen"

Gruß

Delle

Sie wird aber vom Unternehmen gespart und mir fehlt sie zb. wenn ich in 3 Jahren das Teil ausbessern will, da ich ja dadurch weniger Geld in der Tasche habe aber die Reparatur nicht billiger wird.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Frank128



Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Hi
Ich habe aber doch schon, nach dem 1 Unfall Geld investiert, um sie zb zu Spachteln, also habe ich nicht mehr 100% für eine neu und bin so schlechter gestellt, auserdem haben sie mir ja schon die MwSt geklaut.
mfg
Ich gebe es auf. 🙁
Gruß
Frank, 🙁🙁

Was ist den daran jetzt bitte falsch, ich hatte Kosten und möchte diese ersetzt haben.

Gut liebe waldfee-2000 dann machen wir es so:

Du bekommst von der Versicherung des 2. Autos eine neue Stoßstange, die Werkstatt macht dir aber die Schrammen / Spachtelarbeiten vom ersten Unfall in die nun neue Stoßstange rein!
Bist du damit zufrieden? Du hast dann eine 100%-Stoßstange minus der 25%-Vorschäden.
(hast also deine 75%-Altstoßstange wieder wie du sie vor dem zweiten Unfall hattest und zufrieden warst!)

Ich versuche mal für die Seite des Thememstarters zu argumentieren.

Sagen wir ich habe eine Beule im Kotflügel. Nun fährt mir jemand anderes ins Auto und tötet den Kotflügel endgültig. Dann kann doch die Versicherung nicht sagen: Nö nö, der Kotflügel war ja schon kaputt, jetzt ist er nur kaputter und vorbeschädigte Teile regulieren wir nicht.

Was die Versicherung aber machen kann ist ein Abzug für den Altschaden, weil der Geschädigte nach (vollständiger) Reparatur besser gestellt wäre als zuvor (weil ja vorher eine kleine Beule drin war).

In dem Fall des Themenstartest müsste es doch ähnlich sein. Die Teile hatten Altschäden, mit denen er aber noch Leben konnte. Nun aber sind die Schäden durch den Sturz schlimmer geworden (nach seiner Aussage). Dass in der Vergangenheit eine andere Versicherung irgendwann bereits Schadenersatz gezahlt hat, ist doch für den aktuellen Fall total Schnuppe. Was zählt ist, wie die Teile vor dem Sturz und nach dem Sturz waren. Und wenn diese schlechter sind steht, finde ich, ein Schadenersatz zu. Natürlich nicht in Höhe des Neupreises, aber abzüglich einer gewissen Summe, die vom Gutachter zu berechnen wäre.

Das wäre meine Vorstellung von Gerechtigkeit, ohne fachliche Kenntnisse. So Feuer frei.

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Sie wird aber vom Unternehmen gespart und mir fehlt sie zb. wenn ich in 3 Jahren das Teil ausbessern will, da ich ja dadurch weniger Geld in der Tasche habe aber die Reparatur nicht billiger wird.
mfg

Und wieder falsch.

Die Mehrwertsteuer wird vom Unternehmen lediglich abgeführt, die gehört dem Staat.

Und was einem nicht gehört kann man auch nicht sparen.

Und wenn du das "Teil ausbessert", dann fällt auch keine Mehrwertsteuer an, weil du es nicht kaufst.

Und wenn du das ungerecht findet beschwere dich bitte hier:

www.bundeskanzlerin.de/Webs/BK/De/Service/Kontakt/kontakt.html

Gruß

Delle 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Gut liebe waldfee-2000 dann machen wir es so:

Du bekommst von der Versicherung des 2. Autos eine neue Stoßstange, die Werkstatt macht dir aber die Schrammen / Spachtelarbeiten vom ersten Unfall in die nun neue Stoßstange rein!
Bist du damit zufrieden? Du hast dann eine 100%-Stoßstange minus der 25%-Vorschäden.
(hast also deine 75%-Altstoßstange wieder wie du sie vor dem zweiten Unfall hattest und zufrieden warst!)

Hi

ich weiß nicht rede ich Russisch oder lesen die meisten gar nicht jeden Beitrag durch, hab doch geschrieben ein Abzug für die Vorschäden ist kein Problem, nur mit 0 Euro bin ich nicht einverstanden.

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Ich versuche mal für die Seite des Thememstarters zu argumentieren.
 
Sagen wir ich habe eine Beule im Kotflügel. Nun fährt mir jemand anderes ins Auto und tötet den Kotflügel endgültig. Dann kann doch die Versicherung nicht sagen: Nö nö, der Kotflügel war ja schon kaputt, jetzt ist er nur kaputter und vorbeschädigte Teile regulieren wir nicht.
 
Was die Versicherung aber machen kann ist ein Abzug für den Altschaden, weil der Geschädigte nach (vollständiger) Reparatur besser gestellt wäre als zuvor (weil ja vorher eine kleine Beule drin war).
 
In dem Fall des Themenstartest müsste es doch ähnlich sein. Die Teile hatten Altschäden, mit denen er aber noch Leben konnte. Nun aber sind die Schäden durch den Sturz schlimmer geworden (nach seiner Aussage). Dass in der Vergangenheit eine andere Versicherung irgendwann bereits Schadenersatz gezahlt hat, ist doch für den aktuellen Fall total Schnuppe. Was zählt ist, wie die Teile vor dem Sturz und nach dem Sturz waren. Und wenn diese schlechter sind steht, finde ich, ein Schadenersatz zu. Natürlich nicht in Höhe des Neupreises, aber abzüglich einer gewissen Summe, die vom Gutachter zu berechnen wäre.
 
Das wäre meine Vorstellung von Gerechtigkeit, ohne fachliche Kenntnisse. So Feuer frei.

Noch einmal aber dann muss gut sein:

Er hat das Geld für neue Ersatzteile schon einmal erhalten. Wären diesie Reparabel gewesen, hätte er die Reparaturkosten erhalten.

Es gibt nur einmal den Neupreis. 

Und wie das mit den Abzügen für die Wertverbesserung in deinem geschilderten Fall aussieht, hab ich bereits geschrieben.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Hi
ich weiß nicht rede ich Russisch oder lesen die meisten gar nicht jeden Beitrag durch, hab doch geschrieben ein Abzug für die Vorschäden ist kein Problem, nur mit 0 Euro bin ich nicht einverstanden.

Du schreibst kein russisch, aber verstehst auch unser DEUTSCH nicht wirklich!

Hier ist doch schon alles zig mal geschrieben:

Du hast nach dem 1. Unfall schon 100% der Kosten für NEUTEILE erhalten, behälst aber das Geld und flickst das Teil nur notdürftig / laienhaft!
Jetzt stehen dir aber nach dem 2. Unfall nicht erneut 100% zu sondern 0%, da das defekte Teil vom ersten Unfall noch immer defekt ist und du das Geld dafür bereits bekommen hast!

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000



Hi
ich weiß nicht rede ich Russisch oder lesen die meisten gar nicht jeden Beitrag durch, hab doch geschrieben ein Abzug für die Vorschäden ist kein Problem, nur mit 0 Euro bin ich nicht einverstanden.

das ist wohl eher bei dir der Fall.

Im übrigen ist es völlig Wumpe, womit du einverstanden bist.

Schäden werden nicht nach "Wünschen" reguliert.

Geh mal bitte davon aus, dass ein Sachverständiger das schon besser weis wie du.

Und wenn so ein Sachverständiger ein Fahrzeug zum zweiten mal sieht, dann wird er schon wissen, was er macht.

Entweder du glaubst es, oder du lässt es meintewegen auch bleiben.

Im übrigen steht ein wenig weiter oben, dass der TE ja Teile gekauft hat und somit die Reparatur zumindest in Teilen nachweisen kann.

Somit hat er einen gewissen Anspruch.

Das ist aber alles schon längst geklärt, nur das zum Thema wer hier Russisch schreibt oder nichts verstehen kann oder will.........🙄

Ähnliche Themen