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Gutachter eingeschaltet vor der Versicherung

Themenstarteram 20. September 2007 um 18:08

Hallo,

 

Beim Einparken stand mein Wagen jemand anderes im Weg.

Da mein Freund bei seinem letzen (unverschuldeten) Unfall ärger mit der Gegnerischen Versicherung hatte, habe ich mal gegoogelt, ab wann ich einen Sachverständigen einschalten kann. Habe gelesen, dass es eine Bagatellgrenze von ca 700 € gibt, bei der ich auf den Kosten sitzen bleiben kann.

Da Radkasten, Lack, der Reifen und die Alu-Felge was abbekommen haben, war klar, dass der Schaden höher wird.

Ich bin dann zum Gutachter, noch bevor ich mit der Gegnerischen Versicherung geredet habe. Gutachten ist noch nicht fertig, liegt laut Gutachter bei 1000-1200 €.

Jetzt war ich bei meiner Versicherung, um die Sache schonmal in Schwung zu bringen (Unfallgegner ist etwas älter), da sagt mir meine Versichung, dass ich wahrscheinlich den Gutachter selber bezahlen muss, da ich die Erlaubnis nicht gehabt hätte. Außerdem läge die Bagatellgrenze bei 2000-2500€.

 

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

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17 Antworten

Hallo,

 

noch mal zum besseren Verständnis.

 

Dir ist jemand in dein Auto gefahren?

 

Und du hast darauf hin einen Sachverständigen beauftragt ein Gutachten zu machen?

 

Das war richtig und sinnvoll.

 

Aber warum bist du jetzt zu deiner Versicherung gefahren?

 

Wolltest du diesen Schaden evtl. über deine Vollkasko abwickeln?

 

Und wenn ja, warum denn? :confused:

 

Gruß Delle

Themenstarteram 20. September 2007 um 18:47

Habe nicht vor es über meine laufen zu lassen, bin ja nicht Schuld!

 

War ein typischer Parkunfall, mein Auto war normal geparkt und die andere Parklücke ausreichend groß.

 

Ich bin nur zur meiner Versicherung gefahren, damit sie sich mit der gegnerischen in Verbindung setzt. Außerdem ist der Verursacher shoppen gegangen, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Also Unfallflucht. Hatte Glück, dass es jemand gemerkt hat. 

 

Das ein Gutachten sinnvoll ist denke ich auch, wieso muss ich laut meiner und der gegnerischen Versicherung aber sie zuerst verständigen? Sozusagen um Erlaubnis fragen?

Kann ich vielleicht deshalb auf den Gutachterkosten sitzen bleiben?

Liegt die Bagatellgrenze wirklich höher?

Zitat:

Original geschrieben von spike2201

Habe nicht vor es über meine laufen zu lassen, bin ja nicht Schuld!

War ein typischer Parkunfall, mein Auto war normal geparkt und die andere Parklücke ausreichend groß.

 

Ich bin nur zur meiner Versicherung gefahren, damit sie sich mit der gegnerischen in Verbindung setzt. Außerdem ist der Verursacher shoppen gegangen, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Also Unfallflucht. Hatte Glück, dass es jemand gemerkt hat. 

 

Das ein Gutachten sinnvoll ist denke ich auch, wieso muss ich laut meiner und der gegnerischen Versicherung aber sie zuerst verständigen? Sozusagen um Erlaubnis fragen?

Kann ich vielleicht deshalb auf den Gutachterkosten sitzen bleiben?

Liegt die Bagatellgrenze wirklich höher?

nein du bleibst nicht drauf sitzen.

du hast alles richtig gemacht.

deine versicherung kümmerts nicht , das sie sowieso nichts zahlt . bestimmt hat dich der oder die dame falsch verstanden.

wenn der gute mann auch noch abgehauen ist und du noch einen zeugen hast, dann ist die sache sowieso gegessen. und die bagatel grenze ist irgendwo bei 750€ da du über 1000e hast ist alles kein problem.

falls die andere versicherung irgendetwas anderes machen will oder etwas kürzen dann ab zum anwalt (falls du noch nicht da bist) nicht diskutieren , dann können die den nämlich noch mit bezahlen.

so kann man das stehen lassen... :)

Naja, das mit der "Bagatellgrenze" ist so eine Sache. Der eine Richter sieht das so, der andere so, die Urteile schwimmen so zwischen 500 und 1500 € Bagatellgrenze, meistens mit der Fragestellung, ob der Schaden für den Geschädigten in der Position eines sachlichen Laien zum Schadenzeitpunkt schon als Bagatellschaden zu erkennen war...

In diesem Fall liegt eine Fahrerflucht vor, so dass Dir keiner einen Gutachter verübeln kann.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

 

"ob der Schaden für den Geschädigten in der Position eines sachlichen Laien zum Schadenzeitpunkt schon als Bagatellschaden zu erkennen war..."

 

Das ist das hüpfende Komma. :D

 

Das kann ein Laie nämlich in den meisten Fällen nicht.

 

Und wenn ein Sachverständiger einen kleineren Schaden feststellt, dann macht er (wenn er seriös ist) ein Kurzgutachten. Und das ist allemal besser wie ein KVA der Werkstatt, der im übrigen ja auch nicht umsonst erstellt wird. Halten sich die Kosten für das Kurzgutachten im vernünftigen Rahmen, wird das in der Praxis von der Versicherung auch nicht moniert und bezahlt....

 

 

Stimme ich voll zu und da sind wir wieder bei einem Wurzelstrang des Übels an sich - den Sachverständigen...

400 € für ein Gutachten und 200 € für ein Kurzgutachten ohne mit der Wimper zu zucken - der Kunde unterschreibt ja schliesslich Auftrag und Abtretung...

In den meisten Fällen ist ein Gutachten meist überflüssig und die Werkstätten legen einem schon Nahe, wenn man besser einen Gutachter hinzuziehen sollte... Also erster Weg, immer in die Werkstatt und den Meister "pi x daumen" drüber lassen...

also, hier "den Sachverständigen als Wurzelstrang des Übels an sich" zu bezeichnen ist aber sehr polemisch.

 

Das erinnert mich irgendwie an die Bezeichnung "Wegelagerer des Schadenrecht".

 

Und das ist genauso neben der Spur.....

 

Bei solchen pauschalisierten und nicht haltbaren Vorurteilen, braucht man sich nicht zu wundern, dass es immer wieder Stress gibt.

 

So etwas ist einfach nur Öl ins Feuer Gießen. :(

 

Man sollte vieleicht auch mal darüber nachdenken, ob ein redliches Gutachten nicht auch die Versicherung vor ungerechtfertigten Anspruchen schützt.....  

 

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

...und da sind wir wieder bei einem Wurzelstrang des Übels an sich - den Sachverständigen...

Du willst anscheinend Öl reingiessen.

Ich habe es als einen Teil eines ganzen bezeichnet, nicht als Ganzes.

Meine persönliche, subjektive Meinung ist, dass es vielen Gutachtern da draussen anscheinend so schlecht geht, dass sie auf oben beschriebene Methoden angewiesen sind.

Ich habe nicht ALLE geschrieben, sondern MEIST...

Die Tatsache dass Du so drauf anspringst zeigt mir, dass Du auch schonmal selber Trouble mit sowas hattest oder sowas zumindest schonmal mitbekommen hast, sind wir schon zwei, denn ich kriege des öfteren mit, wenn sich VR und Anspruchsteller vor Gericht wegen der GA Kosten bei einem Bagatellschaden streiten - hier freut sich auch noch ein weiterer Wurzelstrang mit, die lieben Anwälte...

Übrigens wird bei jeder besseren (kostenrechnungstechnisch gesehen) Versicherung heutzutage ein Schadenersatzgutachen ab einer gewissen Höhe auf Plausibilität hin überprüft, das nicht selber erstellt wurde. Das hat auch seine Gründe...

Freundlichen Gruß, immer locker bleiben,

Cl25.

P.S. Kann es sein, dass Du selber Sachverständiger bist?

mir fällt auf, das du auf einmal sehr aggresiv postest.

 

Warum? ich habe dir nichts getan.

 

Das ich ein kFZ Sachverständiger bin ist hier hinreichend bekannt und auch für dich innerhalb von Minuten heraus zu bekommen.

 

Ich glaube auch, dass du das schon weist.

 

Aus meiner beruflichen Tätigkeit mache ich auch keinen Hehl.

 

Ich habe hier den Eindruck, dass du auf Konfrontationskurs bist.

 

Und deswegen werde ich jetzt den Dialog mit dir beenden.

 

 

Ich wünsche dir eine gute Nacht.

 

 

 

 

 

 

Ist vlt. auch besser so, da wir derbe "off topic" sind und wohl auf keine sachliche Ebene kommen, ist auch schlecht möglich, da Du SV bist.

Hallo,

Schluss mit dem Theater.

Ich dulde hier keine Polemik - weder aus der einen Richtung noch aus der anderen, das habe ich mehrfach deutlich gemacht.

Gutachter gehören genauso in die Kette der Regulierung wie alle anderen Parteien (Schädiger, Geschädigter, Rechtsanwalt, Versicherung, Gerichte) - es steht einem Geschädigten zu, sich eine zu wählen und damit sollte es auch erledigt sein.

Denn das ist gut so - über die Gründe brauchen wir wohl nicht zu diskutieren.

Der Geschädigte ist in Deutschland sehr gut geschützt - wer das in Frage stellt, wird beim nächsten Schaden bei dem er selbst betroffen ist, noch am meisten schreien.

Also kommt zur Sachlichkeit zurück - Pauschalisierungen verhindern die Entfaltung der eigentlichen Intention des Posters erheblich, das nur nebenher.

Persönliche Angriffe und Provokationen übrigens werden Folgen haben - also Schluss jetzt wieder.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 21. September 2007 um 6:21

Danke für die Antworten, bin jetzt beruhigt.

Die Aussage, dass ich das Gutachten vielleicht selber bezahlen muss, habe ich von beiden Versicherungen bekommen.

Wenn es wirklich eine unqualifizierte Aussage war, dann sollte ich mich mal nach einer neuen Versicherung umschauen. Bezahle ja immerhin mehr, da ich momentan bei einer ortsansässigen bin. Aber schlechten Service kriege ich sicherlich auch bei einer günstigeren…

 

Was genau bekomme ich denn von der Versicherung bezahlt?

Felge und Reifen werde ich wohl nicht machen lassen. Profil ist noch genug drauf und wenn ich die kleinen Kratzer wegmachen lasse, nehme ich garantiert den nächsten Bordstein mit!

Den Wagen wollte ich auch nicht mehr lange fahren, da müsste ich mir mal den Wertverlust anschauen, aber da der Lack auch was abbekommen hat, komme ich daran wohl nicht vorbei.

Bekomme ich auch unkosten bezahlt, wie den Weg und zeitverlust zur Werkstatt?

Grundsätzlich ist die Antwort von beiden Gesellschaften schon richtig, dass Du bei einenm Bagatellschaden evtl. die GA Kosten selber tragen musst, aber da hier Fahrerflucht begangen wurde, kann dir hier meiner Meinung nach keiner die GA Kosten anlasten, da sie der Beweissicherung dienten.

Zu deinen anderen Frageteilen: Du bekommst die durch den Schaden entstandenden Beschädigungen und Aufwendungen ersetzt. Wenn Felge und Reifen beschädigt sind und du neue benötigst, dann muss dir die gegnerische Versicherung hierfür einen angemessenen Zeitwert zahlen (schliesslich war beides ja nicht nagelneu zum Schadenzeitpunkt), wenn Beschädigungen dran sind, der Reifen und Felge aber noch verkehrssicher sind, so kannst du bei eine angemessene Wertminderung geltend machen, du kannst es natürlich auch ganz lassen, aber es steht dir zu.

Du kannst auch Teile des Fahrzeugs reparieren und nach Rechnung abrechnen und andere Teile nach Kostenvoranschlag abrechnen, z.b. wenn die Reifen neu müssen, da nicht mehr verkehrssicher, aber du den Karosserie/-Lackschaden nicht machen lassen willst.

Die Unkosten für Fahrten und Erledigungen im Rahmen des Schadens kannst Du entweder pauschal mit der Versicherung abrechnen (je nach Unternehmen eine unbeanstandete Pauschale von 10 - 30 €) oder du machst eine genau Aufstellung, welche Aufwendungen du hattest (Telefonate, Fahrten samt angesetzer Kilometerkosten, etc.), dass ist dann auch Ermessenssache der gg. Versicherung und meist Verhandlungssache.

Gruß,

Cl25.

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