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Ärger mit GTÜ

Themenstarteram 19. Mai 2004 um 15:47

Hi wollte gestern in meinen Golf 2 mit Lkw Zulssung ein Sportfahrwerk eintragen lassen.Leider lehnte der Prüfer der GTÜ die Eintragung ab da die LKW-Gölfe unter der Typbezeichnung 19 EL laufen und im Gutachten nur der Typ 19 E steht.Er sagte ich solle zum Tüv gehen und das als Sondereintragung machen lassen.Das sehe ich aber nicht ein.Hat evtl. jemand nen Schrieb von VW dass diese Autos gleich zu behandeln sind?

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15 Antworten

Moin!

Genau das gleiche wird dir passieren, wenn du versuchst, ein Fahrwerk vom normalen Golf2 (19E) innem Golf 2 Synchro (19E-299) eingetragen zu bekommen...

Haben verschiedene ABE's, verschiedene Karossen, verschiedene Fahrwerke, also ganz andere Autos...

Gleiches für deinen 19EL.

Du wirst um ne Sondereintragung nicht herumkommen, die Autos schauen zwar gleich aus, sind aber grundverschieden.

Hätteste die ABE ordentlich gelesen, bzw. die Beschreibung vom Hersteller, dann wär dir das nicht passiert...

Ausserdem: Ob's dann miter Sondereintragung klappt ist zweifelhaft, halte ich eher für unwahrscheinlich...

Ist genau des gleiche, als obde ein Fahrwerk fürn Honda Civic innem Corrado eingetragen haben willst...

Naja, ein normaler Golf 2 und einer mit LKW-Zulassung sind höchstens auf dem Papier verschieden... (Abgesehen von 2 Sitzer)

am 19. Mai 2004 um 16:16

Unter was läuft denn dann der Golf1 Caddy ???

Schau mer mal, was steht denn im BRIEF für ne ABE drin???

Ist das die D186/1 oder D186/2???

Dann haste miter Sondereintragung normalerweise keine Probleme, brauchen tuste sie aber, weil das eben kein 19E, sondern ein 19EL ist...

Wenns ne andere ABE ist, dann schaut's schlecht aus...

Der Synchro (und damit auch der Rallye) hat die ABE E083...

(Wenn mans jetzt genau nehmen würde dürfte man an nen 19E keine Rallye-Front bauen, steht nicht inner ABE, sondern nur bei nem Synchro... Gleiches mit der Jettafront, die ist in beiden ABE's (D186 und E083) nur für Stufenheck freigegeben... Habt ihr ein Glück, dass sich die meisten TÜV-Prüfen damit net auskennen, und die Grünen auch net... :D )

Ach ja, bis zum Facelift (7/89) hat der Golf 2 die D186/1, ab 8/89 die D186/2...

Zitat:

Original geschrieben von pirelli-niko

Naja, ein normaler Golf 2 und einer mit LKW-Zulassung sind höchstens auf dem Papier verschieden... (Abgesehen von 2 Sitzer)

Wenns ein Post-Golf ist, dann ist da schon etliches anders, als beim normalen Golf.

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km

Wenns ein Post-Golf ist, dann ist da schon etliches anders, als beim normalen Golf.

Hmm, mir fällt da jetzt nur die fehlende Rückbank ein, sowie fehlende Gewinde für die Gurthalterungen.

wensentliche unterschiede fallen mir auch nur diei fehlende rückbank ein und das mit dne gurten, was sonst anders ist, ist kleinkram wie die ladekanten oder sowas.... aber ich wär über ne erklärung sehr dankbar.

Laut

ETKA sollte auch die Hinterachsfederung anders sein...

Fakt ist doch, der Postgolf ist kein 19E, sondern ein 19EL...

Wenn des Fahrwerk ein Gutachten nur für 19E hat, ist doch alles klar, ENDE, AUS!!!

Darüber sollte man sich VOR dem Kauf eines Fahrwerkes informieren, nicht nachher beim Eintragen lassen Motzen, weil man SELBER was falsch gemacht hat (oder einfach zu dumm/ignorant war???)

Die einzige Chance, die er noch hat ist, aufn TÜV zu hoffen, dass der 19EL die gleiche ABE hat wie der 19E (halte ich für sehr unwahrscheinlich), ansonsten kann er's knicken...

Das was der GTÜ'ler gemacht hat (auch wennich persönlich nix vonner GTÜ halte) war das einzig richtige, wenn er's dir einträgt isser selber dran, und du fährst mit ner nicht legalen Eintragung rum (die dir jeder Polizist anzweifeln kann, und jeder halbwegs intelligente Sachverständige als solche identifiziert...)

...

Sei froh, dass er dir den Tipp mitm zur Konkurrenz gehen gegeben hat, macht auch net jeder...

 

Nix für ungut...

Der Post-Golf hat z.B. je nach Baujahr teilweise andere Bremsen und sogar eine andere Hinterachse, als ein normaler Golf-Diesel. VW II statt kleiner Bremsättel, hinten 200er statt 180er Trommel.

Auch wenn das für ein Sportfahrwerk wahrscheinlich keine Auswirkungen hat, sind die Autos nicht identisch.

Hmm, Kramer79 wollte Hilfe - keine Belehrungen ...

 

Er hat sich mit seiner Frage an diejenigen gewandt, die ein Fahrwerk für den 19E in einem 19EL eingetragen bekommen haben. Ich glaube nicht, dass er sich anhören wollte, dass er zu dumm sei oder net lesen könne.

Soviel dazu - immer schön fair bleiben.

Zur Sache an sich: Kramer79, was für ein Fahrwerk ist es denn? Hersteller? Tieferlegung? Je mehr Details, desto mehr Chance auf (nützliche) Antworten!

Schon mal gegoogelt oder auf den Seiten des Fahrwerksherstellers geguckt?

Dann zur Prüferei im Allgemeinen: Wenn der Prüfer, sei es bei TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS und wie sie alle heißen, etwas nach seinem Ermessen prüft und einträgt, kann ihm da bestimmt kein Polizist für an den Karren fahren. Der Prüfer ist in dem Falle sicher (hoffentlich) der Kompetentere.

Und in dem Wort "hoffentlich" spiegeln sich all meine Erfahrungen mit "Kompetenz am Arbeitsplatz" wider - habe erst heute wieder diverses bei TÜV und Zulassungsstelle erlebt, wo einem echt die Haare zu Berge stehen ... aber wenn ich da nun mit anfange, schreibe ich morgen noch :-)

Zurück zu Kramer79: Es steht und fällt mit dem Arbeitseinsatz der Leute auf der Prüfstelle! Nimm also, wenn Du hier / im Internet / beim Fahrwerkshersteller noch mehr Infos gesammelt hast nochmal den Tipp des GTÜ-Mannes an und fahr zum TÜV. Wenn beim Einbau alles gepaßt hat und alles ordnungsgemäß verbaut ist, wirst Du bestimmt jemanden finden, der es Dir einträgt, ohne sich an Kleinigkeiten aufzugeilen, noch bevor er überhaupt nen Blick drauf geworfen hat!

Viel Glück!

Themenstarteram 20. Mai 2004 um 4:54

Also mit der technischen Abnahme war der gute Mann ja schon durch und hat alles für gut befunden,

bevor ihm dass aufgefallen ist.Das Fahrwerk ist auch für die auftretenden Achslasten ausreichend dimensioniert.Und der Tüv-Ing mit dem ich gesprochen habe hat mir auch gesagt das er die Eintragung macht,allerdings dauert das noch ne Woche bis die Zeit haben.Dem war die problematik auch bekannt.

@ Desaster Zeig mir mal ein Fahrwerk was ein Gutachten für nen LKW-Golf hat...

Themenstarteram 20. Mai 2004 um 4:58

Ach ja hab schon mit dem Hersteller des Fahrwerks telefoniert--->gibt kein Gutachten für 19EL

Hab mit dem Tüv telefoniert der das Gutachten ausgestellt hat---> Eigentlich kein Problem aber kurz vor Feierabend keine Lust mehr was zu schreiben---> als Sondereintragung machen.

Sondereintragung?

 

Hört sich teuer an - kostet es mehr, als die normale Abnahme?

Moin!

Erstmal Tschuldigung Kramer79, wenn ich etwas gereizt reagiert hab, aber hatte des letzte halbe Jahr einige solche Fälle (auch den obigen mit Civic-Fhrwerk innen Corri :D ).

Fakt ist:

Wenn ein TÜVler was einträgt, was er eigentlich net eintragen darf, und jemand kommt drauf, dann is er sein Job und die Zulassung als KF-Sachverständiger los...

Die Eintragung ist ungültig...

Gut, und jetzt zu den Kosten:

Wenn du normalerweise einen Briefeintrag machen lässt (§19(2)), dann kostet dich das (zumindest nach meinem letzten Kenntnisstand) 35,90.

Wird jetzt also entweder zum aufwändigen Briefeintrag (41,20) oder zur Einzelabnahme (wahrscheinlicher, 51,04).

Kein Gewähr auf Preise, hab ich aktuell nimmer im Kopf, mein Pratkikum bei dem Verein is auch scho widder ein paar Monate her :D

Viel Glück!

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