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Ärger mit ebay - was nun?

Themenstarteram 30. Juli 2007 um 16:03

Hi.

Hab bei ebay folgendes Auto ersteigert, einer 86er GU:

http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?...

Laut Beschreibung und ausführlichen Telefonat hat der Golf nur die Roststellen unter den Rülis.

Als ich das Auto abhole (schon bezahlt und angemeldet) trifft mich der Schlag.

Unterm Windschutzscheibengummi blüht der Rost(Unterkante auf halber Länge große Blasen), großer Rostfleck an der Beifahrertür, Sitze im A... etc

Kurzum Zustand mies, hätte ich davon gewusst, hätte ich nicht geboten.

Verkäufer zeigte sich nicht kooperativ.

 

Welche Möglichkeiten/Rechte habe ich?

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24 Antworten
am 30. Juli 2007 um 16:12

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber da er Rückgaberecht, Gewährleistung usw. ordnungsgemäß ausgeschlossen hat, wirds eher schwierig da was zu machen. Wenn man den Rost unter den Scheibengummis ohne diese anzuheben nicht sieht, kann man ihm auch nicht ohne weiteres unterstellen, daß er das gewußt haben soll.

Das mit den Schonbezügen auf den Sitzen finde ich schon etwas hinterlistig, aber das gerichtlich zu verfolgen würde sich nicht lohnen.

am 30. Juli 2007 um 16:26

wäre besser gewesen zuerst anschauen.

btw: kannst trotzdem ebay einschalten, da der Artikel nicht der Beschreibung entspricht --> beifahrertüre. Denn kein Rückgaberecht heißt trotzdem nicht Ich kann schrott als "neu" verkaufen.

Ausserdem sowieso ein etwas hoher preis (habe für meinen 89er syncro in wesentlich besseren zustand vor fünf jahren mit 180tkm etwa 1000€ gezahlt.

Des weiteren kontrolliere mal die Reifen. vom bild her könnten es 15"er sein, und wenn die nicht eingetragen, dann viel spaß.

Dann kannst sehr sehr schnell vom Kaufvertrag zurücktreten (auch privat), da das Fahrzeug (wenn nicht anders angekreuzt) NICHT verkehrstauglich ist.

Und das ist egal, was er da schreibt.

Man sagt nur das die 6 monate gewährleistung usw sind, aber das eine ist nicht das andere.

Check das mal ab, vergleich es mit dem Kaufvertrag. Wenn es so ist, wie ich sage:--> anwalt, weitere sachen erledigt er dir.

am 30. Juli 2007 um 16:26

Er kann hinschreiben was er will, es ist rechtlich nicht möglich, das Rückgaberecht auszuschließen, frag einen Anwalt.

am 30. Juli 2007 um 16:28

ausserdem ist in dem Fall der Kaufvertrag gültig (ohne den kannst du nicht anmelden), wenn dort nicht das häcken für die gewährleistung ist, ist das thema für dich erledigt, nicht das was bei ebay steht.

Wenn die Sitze fertig sind, dann besteht die Möglichkeit, dass am Tacho gedreht wurde. Darüber könntest du ihn kriegen...

bei den mängelns ist 86tkm seltsam

 

was ist an den sitzen denn kaputt?

 

was mich wundert ein 68kw motor?

am 30. Juli 2007 um 16:42

Hi also ich sage dir er hat am tacho rum gedreht...und das zu hundert prozent ... also ich glaube nicht das er erst 65tkm runter hat eher 265tkm

ich würde das mal überprüfen lassen genau so ein prob hatte ich bei meienm bruder seinem Fire and icq die sitze waren so dermaßen im arsch und die die rücksitzbank erst recht und hat sich rausgestellt das der wagen schon 298 tkm runter hatte und er ihn auf 100tkm runter geschraubt hat

also überprüf das mal

mfg

Tobi;)

am 30. Juli 2007 um 16:42

Hallo an alle,

@ Mario, bin kein Anwalt, aber

ich meine gelesen zu haben, dass der Ausschluss von Gewährleistung auch bei e gay-Verkäufen

auch von privat an privat nach neuer EU-Regelung nicht auszuschließen ist !!!,

auch nicht wenn der Verkäufer extra mit einem Disclaimer

wichtig: ...schaust DU www.wikipedia.org nach Disclaimer...

diese Haftung ausschließt !!!! Stichwort Gewährleistungshaftung

Kannst Dichj auch bei nem Anwalt der sich auskennt danach erkundigen....

auch evtl: arglistige Täuschung usw..

aber ob Du hier nen ganzen Film drehen willst.... mit Kanonen auf Spatzen schießen...

wie willst Du das beweisen... hmmmhmhmhm

ich will das aber auch nicht beurteilen...Denk drüber nach

hermfred

 

am 30. Juli 2007 um 16:46

hallo noch mal

@Mario,

ich habe so lange an der anderen Antwort gesessen,

wenn er den KM Stnad manipuliert hat , und du das nachweisen kannst - dann Anwalt.

sollten auch Felgen nicht TÜV gemäß sein dann evtl auch Anwalt...

und 1000eur für BJ 86 ist auch nen bisschen teuer ... Pech.

machen kannst DU evtl schon, erkundige DIch beim Anwalt,

aber ärgerlich, aufwendig , evtl (vielleicht teuer) wird die SAche auch, trotzdem

hermfred

am 30. Juli 2007 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von mario87

Hi.

Hab bei ebay folgendes Auto ersteigert, einer 86er GU:

Sag mal der 86er Golf II hatte doch noch nicht die Vertiefung für das VW Zeichen in der Mitte des Heckabschlußbleches, das kam doch erst '89 oder so. Wenn das Heckabschlußbleche mal wegen einem Unfall gegen ein neueres getauscht worden wäre dann würde ich mir die Roststellen links und rechts an den Nähten mal genauer anschauen. Ein verschwiegener Unfall wäre schon mal ein guter Grund vom Kauf zurückzutreten ;)

Zitat:

Original geschrieben von mario87

 

 

Welche Möglichkeiten/Rechte habe ich?

 Hallo,

 

ich möchte da mal an Punkt 5.3 der Nutzungsbedingungen erinnern:

 

 

Zitat:

 

5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:

Rechtsberatung betreiben bzw. Beiträge einstellen, die als Rechtsberatung verstanden werden

 Grüße

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Feinbestäuber

Zitat:

Original geschrieben von mario87

Hi.

Hab bei ebay folgendes Auto ersteigert, einer 86er GU:

Sag mal der 86er Golf II hatte doch noch nicht die Vertiefung für das VW Zeichen in der Mitte des Heckabschlußbleches, das kam doch erst '89 oder so.

Sehr gut beobachtet! Ab Modelljahr '88 gabs das neue Heckblech.

Den Haftungsausschluß kann er sich in die Haare schmieren sobald ihm nachweisen kannst das Du arglistisch getäuscht wurdest. Wobei man eigentlich kein Auto für mehr als wenig Euros kauft, ohne es gesehen und gefahren zu haben. Was Dir wieder negativ angelastet werden könnte. Abgewetzte Sitze hab ich übrigens unter 150000km beim Zweier nie gesehen, eher über 200000. Und ich hab schon viele gesehen. Wünsch Dir viel Glück, egal welchen Weg Du in dieser Sache auch gehst.

Zitat:

Original geschrieben von Feinbestäuber

Zitat:

Original geschrieben von mario87

Hi.

Hab bei ebay folgendes Auto ersteigert, einer 86er GU:

Sag mal der 86er Golf II hatte doch noch nicht die Vertiefung für das VW Zeichen in der Mitte des Heckabschlußbleches, das kam doch erst '89 oder so. Wenn das Heckabschlußbleche mal wegen einem Unfall gegen ein neueres getauscht worden wäre dann würde ich mir die Roststellen links und rechts an den Nähten mal genauer anschauen. Ein verschwiegener Unfall wäre schon mal ein guter Grund vom Kauf zurückzutreten ;)

Absolut richtig, fiel mir auch gleich auf, das mit dem mittigen VW-Zeichen. Das ein (schlecht reparierter) Unfall der Grund ist, ist eigentlich die einzige logische Erklärung für das falsche Heckblech. Das sollte ein Gutachter dann feststellen können.

Gruß

Rocket

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