ärger mit die polizei

VW Passat B5/3B

Moin Moin,

Hey Leute mh ... mal sone Frage, ich weiß hat hier eigendlich nichts zu suchen aber das Forum is ja da um zu helfen auch bei nicht technischen Sachen ...

und zwar ...

Bin ich vor ner Stunde von Nachtschicht gekomm und ab auch meine Freundin von Arbeit abgeholt. So da kam sie auf die Idee auf dem großen Globusparkplatz hier ne Runde Auto zu fahren ... weil möchte üben fängt nächste Woche mit ihrem praktisch Stunden beim Führerschein an ... so dachte mir is kein Problem weil abgelegendes Gelände und dunkel isses au ... wies der Zufall nun will hats keine 10 Minuten gedauert als die polizei auf den Platz geschwebt kam ... pgh würd ich sagen !

meine Frage is nun da ja beide Verkehrstechnisch und auch sonst keinerlei Vorstrafen haben und es ja im Prinzip ne Ersttat war

Kann meine Perle ihren Führerschein zu Ende machen bzw was muss sie Stafe Zahlen ?
Und was können die mir, is ja immerhin zulassen des Fahrens ohne Frührerschein auf öffentlich zugänglichem Gelende ? Der Polizist hat irgendwas von Freiheitstrafe und Geldstrafe erzählt ?

und wieviel Geld wird das sein ? =(

hab au keine aussage dazu gemacht und zugeben bvrachte ich ja nichts die hams ja gesehen war ja eindeuteig ...

Jemand erfahrung hiermit ? Was soll ich tun ?

Danke schonmal !

Beste Antwort im Thema

Man oh man, hier werden ja so einige Flauseln verfasst...!?😕😰
Es steht nunmal nachlesbar im Gesetz was erlaubt ist und was nicht, sinnvoll hin oder her!
Natürlich wird woanders drüber hinweg gesehen, aber seid froh dass die Beamten zB speziell in dieser Sache keinen Ermessensspielraum haben, denn gerade DANN wirds ungerecht, weil in einem Fall drüber hinweg gesehen wird und in einem anderen Fall die Höchststrafe verhängt wird.

Was vor über 20 Jahren im Verkehr war hat damit auch rein gar nichts zu tun. Es scheint an einigen Leuten vorübergegangen zu sein was sich in dieser Zeit verändert hat...
Das Ganze mit Mördern zu vergleichen!? Da sieht man ja schon wie ernst so etwas genommen wird...
Zu sagen was ein Polizist vor 20 Jahren vielleicht mal verbrochen hat passt dazu ebenfalls mal gar nicht. Wie kann man denn so denken!?
"Ich weis ich habe was verbrochen, aber du hast dir ja auch shcon mal was geleistet...." 🙄
Die haben in diesem Fall einfach ihren Job (richtig) gemacht.

Außerdem sehe ich überhaupt keinen Sinn darin auf einem Parkplatz nachts zu üben (Ok, Grundgefühl bekommen usw....).
Nachts ist der Platz leer, d.h. realitisches einparken kann man nicht zu üben...
Warum geht man nicht auf einen gut ausgestatteten, sehr oft kostenlosen Verkehrsübungsplatz??
Dort kann man realistisch üben! Sämtlich Verkehrsregeln, rechts vor links, einparken, Ampeln, andere Verkehrsteilnehmer und und und...

Ansonsten würde ich so etwas nur auf dem wirklich eigenen, privaten und der öffentlichkeit unzugänglichen Grundstück machen.

Ich wollte hiermit niemand zu nahe treten sondern mal meine Meinung zu den letzten 3 Thread-Seiten schreiben.

@ TE Grundsätzlich sieht die Bestrafung erst mal so aus dass du FS-Entzug bekommst und der Fahranfänger eine Sperre.
Dazu natürlich Punkte, Geldstrafen...

Woran das genau ermessen wird weis ich jetzt gerade auch nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von Fire Red Passat


naja da hoffe ich mal das es nur bei zwei geldstrafen bleibt ! schade ums geld aber naja ... hätte man au lecker eis essen gehn ...

Öhm... ich möchte dir ja deine Hoffnung nicht nehmen, aber ich schätze mal dein Lappen ist weg und 6 Punkte bekommst du noch oben drauf... Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze... 🙄

Greetz HM

ich fürchte da kommt einiges mehr auf euch beide zu wie nur eine geldstrafe.😕

lappen ganz weg oder nur 6 monate ? =(

und was heißt 180 tagessätze ?

Zitat:

Original geschrieben von Fire Red Passat



und was heißt 180 tagessätze ?

1 Tagessatz entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens.

Ob nun wirklich und für wie lange dein Lappen weg ist liegt im ermessen des Richters. Dir wird nichts anderes übrig bleiben als es auf dich zukommen zu lassen. Das ist halt keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.

Greetz HM

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Bist du noch auf Probe?

nein probezeit is net mehr ... hab seit 6 jahren meinen führerschein und hab mir au noch nie was zu schulden kommen lassen ! nur einmal parken in falscher fahrtrichtung und zweimal 35euro wegen 20km/h über tempolimit in der ortschaft also nur 3 ordnungswidrigkeiten und no keine punkte bzw unfälle ....

taucht das dann au im führungszeugnis auf wenns ne straftat is ???

Zitat:

taucht das dann au im führungszeugnis auf wenns ne straftat is ???

Ja, Straftaten stehen im polizeilichen Führunszeugnis. Es sei denn es ist deine erste Straftat und du erhälst weniger als 90 Tagessätze

ja super ....

also mal ehrlich es gibt serienmörder die komm besser davon hey ....

naja jut danke leutz ! wenn es sowiet is werd ich euch mal bescheid sagen was nu raus kommt wa !

sooo ... in nem halben / dreiviertel jahr so ... denn deutsche mühlen mahlen langsam ...

okay cu

ein sehr geschmackloser u. idiotischer vergleich!!!!🙁

Zitat:

Original geschrieben von Fire Red Passat


also mal ehrlich es gibt serienmörder die komm besser davon hey ....

Wo? In Deutschland ist mir ein solcher Fall nicht bekannt.

Das ist echt krass! Früher hat so was niemanden interessiert! Habe meine ersten Fahrübungen im Trabant, Wartburg und später Dacia immer auf Dorffußballplätzen oder abgelegenen Parkplätzen absolviert. War damals die normalste Sache der Welt! Als ich die Fahrschule begann, konnte ich bereits fahren. Früher hätte ein, lt. heutiger Berichterstattung sicherlich ganz unmenschlicher DDR-Volkspolizist gesagt: "passen Sie aber auf". Und wenn man Pech hatte, 20 Ostmark (= 5 Euro?) für die Kaffeekasse! Heute wird gleich ein Riesenproblem draus gemacht und man einem Schwerverbrecher gleichgestellt. Die Welt ist absolut krank geworden. Und das Schlimmste: keiner merkt es!

@Drahkke: unserem Staatsbürgerkundelehrer war damals z.B. von Selbstschußanlagen an der Grenze auch nichts bekannt...immer wenn es schwierig wurde hieß es: "davon ist mir nichts bekannt" 😁

Es stellt eine Straftat da! Und das Gesetz geht zum Glück mit der Zeit! Der Gesetzgeber schläft nich auf dem Baum, und ich weiß wovon ich rede. Der Verkehr hat seit der DDR extrem zugenommen. Und das mit vor über 20 Jahren zu vergleichen steht in keiner Relation. Ich kann jetzt keinen Vergleich zur DDR/ BRD ziehen und will es mit meinen 24 Jahren auch nicht, nur ich denke, was du von dir gibst geht gegen 0!

Zitat:

Original geschrieben von BBB


Früher hätte ein, lt. heutiger Berichterstattung sicherlich ganz unmenschlicher DDR-Volkspolizist gesagt: "passen Sie aber auf". Und wenn man Pech hatte, 20 Ostmark (= 5 Euro?) für die Kaffeekasse!

Toll. War das jetzt die "kleine Freiheit" in einem totalitären System?

@Drahkke: da gab es so manche Freiheiten mehr als heute und vor allem viel mehr, als Du in der Lage bist Dir überhaupt vorzustellen! Ein totalitäres System haben wir eher HEUTE, wenn man sich die Strafen für irgendwelche Lapalien so anschaut! Ich habe 20 Jahre in diesem System gelebt (war trotzdem mit vielen Dingen unzufrieden) und kann das daher ein klein wenig besser einschätzen, denke ich!

@svente-1: Eine Straftat??? Der Verkehr auf abgelegenen Parkplätzen hat extrem zugenommen? Ich dachte, die waren dort ALLEIN? Der Gesetzgeber kassiert überall dort ab, wo es etwas zu holen gibt! Und was ich von dem halte, was Du von Dir gibst, behalte ich jetzt lieber für mich 😁

Der parkplatz war ja nicht abgelegen! Lies dir die StVO durch. Anscheinend gehst du auch nicht mit der Zeit! Sicher wurde damals ein Auge zugedrückt durch die Kollegen, aber da es sich um eine Straftat handelt, und die Beamte durch das Legalitätsprinzip (Paragraph 152 StPO) verpflichtet sind, jede Straftat zu verfolgen. Sie haben nicht mal nach dem opportunitätsprinzip ein entschliessungs oder auswahlermessen. Bedeutet: die Beamten machen sich strafbar, sollten sie es nicht verfolgen. Denn das sagt der Gesetzgeber! Und welcher Kollege begibt sich auf das Eis, und kassiert einen richtigen Einlauf von seinen Dienstgruppenleiter, etc. pp ...? Bedeutet: strafvereitelung im Amt!

Und was du denkst ist mir egal. Es handelt sich nach der StVO um einen öffentlichen verkehrsarm, somit waren die einschreitenden Beamten zuständig. Die Maßnahme war nicht rechtswidrig!!

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