ärger mit die polizei

VW Passat B5/3B

Moin Moin,

Hey Leute mh ... mal sone Frage, ich weiß hat hier eigendlich nichts zu suchen aber das Forum is ja da um zu helfen auch bei nicht technischen Sachen ...

und zwar ...

Bin ich vor ner Stunde von Nachtschicht gekomm und ab auch meine Freundin von Arbeit abgeholt. So da kam sie auf die Idee auf dem großen Globusparkplatz hier ne Runde Auto zu fahren ... weil möchte üben fängt nächste Woche mit ihrem praktisch Stunden beim Führerschein an ... so dachte mir is kein Problem weil abgelegendes Gelände und dunkel isses au ... wies der Zufall nun will hats keine 10 Minuten gedauert als die polizei auf den Platz geschwebt kam ... pgh würd ich sagen !

meine Frage is nun da ja beide Verkehrstechnisch und auch sonst keinerlei Vorstrafen haben und es ja im Prinzip ne Ersttat war

Kann meine Perle ihren Führerschein zu Ende machen bzw was muss sie Stafe Zahlen ?
Und was können die mir, is ja immerhin zulassen des Fahrens ohne Frührerschein auf öffentlich zugänglichem Gelende ? Der Polizist hat irgendwas von Freiheitstrafe und Geldstrafe erzählt ?

und wieviel Geld wird das sein ? =(

hab au keine aussage dazu gemacht und zugeben bvrachte ich ja nichts die hams ja gesehen war ja eindeuteig ...

Jemand erfahrung hiermit ? Was soll ich tun ?

Danke schonmal !

Beste Antwort im Thema

Man oh man, hier werden ja so einige Flauseln verfasst...!?😕😰
Es steht nunmal nachlesbar im Gesetz was erlaubt ist und was nicht, sinnvoll hin oder her!
Natürlich wird woanders drüber hinweg gesehen, aber seid froh dass die Beamten zB speziell in dieser Sache keinen Ermessensspielraum haben, denn gerade DANN wirds ungerecht, weil in einem Fall drüber hinweg gesehen wird und in einem anderen Fall die Höchststrafe verhängt wird.

Was vor über 20 Jahren im Verkehr war hat damit auch rein gar nichts zu tun. Es scheint an einigen Leuten vorübergegangen zu sein was sich in dieser Zeit verändert hat...
Das Ganze mit Mördern zu vergleichen!? Da sieht man ja schon wie ernst so etwas genommen wird...
Zu sagen was ein Polizist vor 20 Jahren vielleicht mal verbrochen hat passt dazu ebenfalls mal gar nicht. Wie kann man denn so denken!?
"Ich weis ich habe was verbrochen, aber du hast dir ja auch shcon mal was geleistet...." 🙄
Die haben in diesem Fall einfach ihren Job (richtig) gemacht.

Außerdem sehe ich überhaupt keinen Sinn darin auf einem Parkplatz nachts zu üben (Ok, Grundgefühl bekommen usw....).
Nachts ist der Platz leer, d.h. realitisches einparken kann man nicht zu üben...
Warum geht man nicht auf einen gut ausgestatteten, sehr oft kostenlosen Verkehrsübungsplatz??
Dort kann man realistisch üben! Sämtlich Verkehrsregeln, rechts vor links, einparken, Ampeln, andere Verkehrsteilnehmer und und und...

Ansonsten würde ich so etwas nur auf dem wirklich eigenen, privaten und der öffentlichkeit unzugänglichen Grundstück machen.

Ich wollte hiermit niemand zu nahe treten sondern mal meine Meinung zu den letzten 3 Thread-Seiten schreiben.

@ TE Grundsätzlich sieht die Bestrafung erst mal so aus dass du FS-Entzug bekommst und der Fahranfänger eine Sperre.
Dazu natürlich Punkte, Geldstrafen...

Woran das genau ermessen wird weis ich jetzt gerade auch nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von svente-1


[...]
Und was du denkst ist mir egal. Es handelt sich nach der StVO um einen öffentlichen verkehrsarm, somit waren die einschreitenden Beamten zuständig. Die Maßnahme war nicht rechtswidrig!!

...das hat auch nie einer bezweifelt das die Maßnahme rechtswidrig war, danke daher für die Ausführung.

Jedoch darf man durchaus auch Gesetze in Zweifel ziehen und sich in einem öffentlichen Forum darüber ärgern (ja das geht in einer Demokratie).

Ich kann den Threadsteller daher gut verstehen.

Nicht verstehen kann ich da eher Sprüche wie "..nicht blinken, KÄMPFEN"

;-))

Viel Glück dem Threadersteller bei der Suche eines guten Anwalts.

Nix für ungut
zacharias

Polizisten sollten zwar jede Straftat verfolgen aber wenn auf einem Parkplatz(wo sonst keine Sau ist) ein Auto langsam seine runden dreht, dann können die Beamten auch die Sache beobachten. Sie werden dann wohl feststellen, dass dort Fahrübungen gemacht werden und könnten dann immernoch entscheiden, dass sie die ganze Sache doch nicht "gesehen" haben. Beamte schauen jeden Tag über irgendwelche Sachen hinweg, nur um sich Arbeit zu ersparen. Die meisten vergessen nur, dass sie auch mal jung waren und selber nicht ganz so legale Sachen gemacht haben. Ich denke jeder hat Dreck am Stecken, auch Polizisten. 😉

Man oh man, hier werden ja so einige Flauseln verfasst...!?😕😰
Es steht nunmal nachlesbar im Gesetz was erlaubt ist und was nicht, sinnvoll hin oder her!
Natürlich wird woanders drüber hinweg gesehen, aber seid froh dass die Beamten zB speziell in dieser Sache keinen Ermessensspielraum haben, denn gerade DANN wirds ungerecht, weil in einem Fall drüber hinweg gesehen wird und in einem anderen Fall die Höchststrafe verhängt wird.

Was vor über 20 Jahren im Verkehr war hat damit auch rein gar nichts zu tun. Es scheint an einigen Leuten vorübergegangen zu sein was sich in dieser Zeit verändert hat...
Das Ganze mit Mördern zu vergleichen!? Da sieht man ja schon wie ernst so etwas genommen wird...
Zu sagen was ein Polizist vor 20 Jahren vielleicht mal verbrochen hat passt dazu ebenfalls mal gar nicht. Wie kann man denn so denken!?
"Ich weis ich habe was verbrochen, aber du hast dir ja auch shcon mal was geleistet...." 🙄
Die haben in diesem Fall einfach ihren Job (richtig) gemacht.

Außerdem sehe ich überhaupt keinen Sinn darin auf einem Parkplatz nachts zu üben (Ok, Grundgefühl bekommen usw....).
Nachts ist der Platz leer, d.h. realitisches einparken kann man nicht zu üben...
Warum geht man nicht auf einen gut ausgestatteten, sehr oft kostenlosen Verkehrsübungsplatz??
Dort kann man realistisch üben! Sämtlich Verkehrsregeln, rechts vor links, einparken, Ampeln, andere Verkehrsteilnehmer und und und...

Ansonsten würde ich so etwas nur auf dem wirklich eigenen, privaten und der öffentlichkeit unzugänglichen Grundstück machen.

Ich wollte hiermit niemand zu nahe treten sondern mal meine Meinung zu den letzten 3 Thread-Seiten schreiben.

@ TE Grundsätzlich sieht die Bestrafung erst mal so aus dass du FS-Entzug bekommst und der Fahranfänger eine Sperre.
Dazu natürlich Punkte, Geldstrafen...

Woran das genau ermessen wird weis ich jetzt gerade auch nicht.

Danke!!! ein normal denkender Mensch!!
Schönen Samstag noch allen.

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Zitat:

Original geschrieben von BBB


Ich habe 20 Jahre in diesem System gelebt...

...und ich hatte öfters das Vergnügen, die Grenzanlagen auf dem Weg nach Berlin passieren zu müssen. Wenn ich an den Zirkus denke, der dort immer veranstaltet wurde, sträuben sich mir heute noch die Nackenhaare...

@hannes
Grds. hast ja recht....Aber.....nicht überall gibt es diese Plätze zum Üben.
Bei uns in der Heimat gab es z. B. mal einen inoffiziellen Übungsplatz, der auch von der "Obrigkeit" geduldet wurde. Aber im Laufe der Jahre sind halt immer mehr Haftungsprobleme in jeglichem Bereich (Die D. sind halt nicht nur eine Autofahrer-, sondern auch eine Klagenation) aufgetreten, dass man dem ganzen ein Ende gemacht und den Platz gesperrt hat. Das ist dann auch u. a. der Grund warum diese offiziellen Übungsplätze nicht mehr kostenlos sind. Zwar günstiger als 'ne Fahrstunde, aber kostet auch Geld. (Kleinvieh.....)
Dazu dann noch die Problematik, dass insgesamt die Aggressivität schon zugenommen hat, angefangen in der (Grund)Schule findet man sie auch im Strassenverkehr häufiger vor als früher. Gegenseitige Rücksichtnahme gibt's inzwischen selten auch auf diesen Übungsplätzen. Schau dir mal die Sendungen bei Kabel1 z. B. an und beobachte mal was ringsum passiert. Da sind schon gestande Kraftfahrer oder andere damit überfordert wenn jemand vor ihnen das Anfahren lernt und dafür die entsprechende Zeit braucht. Da macht das Üben dann auch keinen Spaß mehr, wenn dort schon angefangen wird, den anderen zu schikanieren.
Insofern kann ich den TE verstehen, richtig war es trotzdem nicht.

PS: Ich könnte mir gut vorstellen, dass das verfahren evtl. gegen Geldstrafe eingestellt wird, solange der TE und seiner Freundin nicht schon mal irgendwie auffällig waren. Ein Richter und wohl auch der Staatsanwalt wird sich hier nicht lange mit aufhalten wollen und bei der Sachlage kein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren anstrengen wollen. Da haben sie wirklich "ernstere" Fälle abzuarbeiten.😉

Ich lehne mich mal soweit aus dem Fenster und behaupte, dass mind. 50% der User hier ihre ersten Fahrversuche nicht in der Fahrschule hatten. Sei es mit dem Moped oder dem Auto.

Sicherlich ist es auf dem Fahrübungsplatz legal aber wenn ich bedenke, dass meine Freundin oder Kind seine erste Fahrerfahrungen auf einem Gelände macht, wo sich auch andere aufhalten, da würde ich lieber einen Parkplatz benutzen, wo sich keiner aufhält. Da kann man wenigstens keinen "Fremdschaden" anrichten.

Hauptsächlich geht es doch bei solchen Übungen darum, ein Gefühl für Lenkung, Gas, Bremse und Kupplung zu bekommen. Wenn da gleich Vorfahrtsregeln und andere Verkehrsteilnehmer dazukommen, dann ist man leicht überfordert.

Ich finde es gut, wenn man für seine ersten Erfahrungen einen unbenutzten Parkplatz wählt, statt eine abgelegene Straße zu benutzen, wo auch mit Verkehr zu rechnen ist.

Zitat:

Original geschrieben von UURRUS


Da kann man wenigstens keinen "Fremdschaden" anrichten.

kann man

nicht

???

OH MANN !!!

hier hab ich ja nen ding losgetreten 🙂😛

fakt is nun mal eins
ich hab ne straftat begang weil ich zugelassen hab das jemand ohne führerschein auf öffentlich zugänglichem gelände mit meinem fahrzeug ein paar ringeln drehen darf ...

und wie ich das so mitbekomm hab und im internet gelesen hab liegt die festlegung der strafe ganz allein daran wie der richter oder der staatsanwalt drauf is ... weil manche bekomm nur ne geldstrafe und andere müssen ihren lappen abgeben und bekomm ne geldstrafe ...

irgendwie blöd das bei sowas die festlegung des strafmaßes so auseinanderdriften kann oder ?? naja ...

und es bestand in meinem fall keine gefahr für das objekt oder sonst was wir waren in der letzten ecke vom parkplatz und der is riesig ! sie hätte mein passi maximal über den bordstein ins feld verfrachten könn ...

und vorstrafen hab icj auch keine ... nich im verkehr oder sonst wo also hoffe ich das der staatsanwalt gneedig is ... die zulassung zu meiner lkwscheinprüfung kann ich trotzdem sicherlich knicken und meine perle kann ihren führerschein sicherlich auch erstmal ruhen lassen !

aber ich brauche wenigstens mein pkw schein 🙂🙁

naja lass ma uns mal überaschen ... ich geb euch bescheid ... cu

Zitat:

Original geschrieben von Fire Red Passat


und es bestand in meinem fall keine gefahr für das objekt oder sonst was wir waren in der letzten ecke vom parkplatz und der is riesig ! sie hätte mein passi maximal über den bordstein ins feld verfrachten könn...

sowohl der borstein, als auch das feld gehören jemandem, der - wenn diese dinge durch eure fahrübungen in mitleidenschaft gezogen werden - schadensersatzansprüche gegen euch geltend machen kann! insofern ist deine wortwahl vonwegen

"keine gefahr..."

nicht zutreffend...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Fire Red Passat


und es bestand in meinem fall keine gefahr für das objekt oder sonst was wir waren in der letzten ecke vom parkplatz und der is riesig ! sie hätte mein passi maximal über den bordstein ins feld verfrachten könn...
sowohl der borstein, als auch das feld gehören jemandem, der - wenn diese dinge durch eure fahrübungen in mitleidenschaft gezogen werden - schadensersatzansprüche gegen euch geltend machen kann! insofern ist deine wortwahl vonwegen "keine gefahr..." nicht zutreffend...

Jaaa, Leute... jetzt laßt halt mal den armen Kerl in Ruhe (Im Sinne von: hebt den Zeigefinger nicht höher als unbedingt nötig 😉 ). Der wird schon noch genug bluten dafür. Es stimmt ja alles, ja, auch Bordsteine können brechen, und auch an Feldern kann Schaden entstehen, das wird der zuständige Rechtsverdreher sicher berücksichtigen. Von einer "Gefahr" in diesem Zusammenhang zu reden halte ich (nur ´ne Meinung) für übertrieben.

Man kann nur abwarten und Tee trinken, sich die Birne heißzumachen vor Sorgen hilft keinem, bringt nur den Blutdruck durcheinander. Justitia ist oft genug unberechenbar, daher empfehle ich: erst den Kopf zerbrechen, nachdem das Urteil feststeht. Kommt früh genug.

Sollte sich der TE vor Gericht verantworten müssen und genau so reumütig wie in seinem letzten Beitrag auftreten, sollte es Justitia strafmildernd berücksichtigen.....

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


Sollte sich der TE vor Gericht verantworten müssen und genau so reumütig wie in seinem letzten Beitrag auftreten, sollte es Justitia strafmildernd berücksichtigen.....

😁 Genau, diese Art des TEs zu schreiben hat mich auch zum Schreiben meines letzten Beitrages bewegt. Vielleicht geht es dem hohen Gericht ähnlich. Immer schön den Kopf gesenkt halten... Knieschoner unter der Hose erleichtern ungemein das Herumrutschen auf Knien vor Staatsanwalt und Richter.

😉

Ich hab bisher immer gehört, dass dann beide Partein so schnell nicht wieder fahren dürfen und das das ganz schön hart geahndet wird... vielleicht ist das ja auch nur ein Gerücht 😉 hab keinen Bekannten dem das passiert ist...

Zitat:

Original geschrieben von hannesk06


Das Ganze mit Mördern zu vergleichen!? Da sieht man ja schon wie ernst so etwas genommen wird...

Mein Fahrlehrer hat immer gesagt: "Ihr macht hier nicht den Führerschein, sondern einen Waffenschein."

Und mit jedem Tag den ich mehr draußen rumfahre wird mir klarer, wi recht er damit hatte. Wie oft denk ich mir, glück gehabt, pass künftig bloß besser auf etc...

Hab noch viele Jahre im Verkehr vor mir, hoffentlich geht das gut, denn nicht nur ich hab den Waffenschein, sondern Millionen andere auch, denen das vielleicht nicht ganz so bewusst ist...

Grüße

Lars

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