Ärger mit der Versicherung /Comandsystem)

Mercedes E-Klasse W211

Hallo Leute,
vor einigen Wochen hatte ich in einem Thread mitgeteilt, dass mein Auto aufgebrochen wurde und das gesamte Comandsystem entwendet wurde. Nun bekomme ich mit meiner Versicherung Ärger wegen Bezahlung.
Ich schildere mal kurz den Werdegang:

Dreickscheibe eingeschlagen, Comandsystem gestohlen.
Bei der Polizei Anzeige erstattet.
In die Werkstatt gefahren.
Reparatur für die Scheibe wurde von der Versicherung sofort freigegeben.
Auto abgeholt. Dabei teilte man mir mit, dass eine 4-wöchige sog. "Wiederfindungsfrist" für´s Comand abgewartet werden soll.
Gesagt, getan.
Nach dieser Frist ist die Freigabe der Versicherung eingegangen, dass ein neues Comand eingebaut werden kann.
Auto abgeholt und natürlich gleich die TK-SB bezahlt.
Insgesamt ein Betrag von ca. 600,00 EURO.
Nun dachte ich, damit sei alles erledigt.
Falsch gedacht.!!!
Nach ca. 5 Wochen !!!!! bekommt die DB-Werkstatt eine Mitteilung von der Versicherung per Fax, dass eine Rechnung vorzulegen ist über den Neuwert des Comand, weil auf einmal nur der Zeitwert erstattet wird.
Ich finde dieses Verhalten der Versicherung nicht korrekt.
Warum hat sie nicht sofort, also als der Schaden gemeldet wurde, und auch bei der Freigabe für die Reparatur des Command das nicht sofort mitgeteilt. Es kann doch nicht angehen, dass nach Wochen der Versicherung plötzlich einfällt, dass sie nur den Zeitwert erstatten will.
Mir, dem Versicherungsnehmer, wurde im übrigen nichts, aber auch nichts diesbezgl. mitgeteilt, weil der gesamte Vorgang mit der Werkstatt abgewickelt wurde.

Jetzt stehe ich da, und weiss nicht, wie ich mich verhalten soll.
Soll ich nun mit der Versicherung reden, oder gleich einen Anwalt aufsuchen.

Ach ja, was ich noch sagen wollte.
Beim Abschluss der Versicherung und der Zusendung der Police sind mir nicht die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" nicht ausgehändigt worden. Und im übrigen handelt es sich um die WWK.

Bin mal gespannt auf Eure Meinungen.

Grüss
FREDDY aus FRANKFURT

Beste Antwort im Thema

Die Kürzung ist unzulässig.

Das AG Düsseldorf hat dies mit Urteil vom 25.06.2009 so entschieden.( AZ:42 C 9776/08).
 
Die Entscheidung war,das die Versicherung die Kosten eines gestohlenen fest eingebauten Navigationsgerätes
auch dann voll ersetzen muss,wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt.
Der Geschädigte muss sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen oder ein so genannten" neu für alt" Abzug hinnehmen.

Vielleicht hilft das

alternativ kannst Du den Fall dem Bundesaufssichtsamt für das Versicherungswesen melden.
Oft kommt dann von der Versicherung ein:
"ohne eine Rechtspflicht zuzugeben, haben wir uns in Ihrem Fall zu einer Einzelfallregelung entschlossen"

Gruss
C3PO V3.0

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Die Kürzung ist unzulässig.

Das AG Düsseldorf hat dies mit Urteil vom 25.06.2009 so entschieden.( AZ:42 C 9776/08).
 
Die Entscheidung war,das die Versicherung die Kosten eines gestohlenen fest eingebauten Navigationsgerätes
auch dann voll ersetzen muss,wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt.
Der Geschädigte muss sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen oder ein so genannten" neu für alt" Abzug hinnehmen.

Vielleicht hilft das

alternativ kannst Du den Fall dem Bundesaufssichtsamt für das Versicherungswesen melden.
Oft kommt dann von der Versicherung ein:
"ohne eine Rechtspflicht zuzugeben, haben wir uns in Ihrem Fall zu einer Einzelfallregelung entschlossen"

Gruss
C3PO V3.0

Man sollte bedenken, dass nur weil ein Richter "Hü" sagt, der nächste nicht trotzdem "Hott" sagen kann. Gegensätzliche Urteile bei gleicher Sachlage sind ja hierzulande keine Seltenheit.

Darüber hinaus wäre der genaue Wortlaut der Zusage interessant, sowie der Vertrag mit der Werkstatt. Wenn diese mit der Abwicklung beauftragt wurde, kann sie nicht ohne Rücksprache weitere Kosten für den Geschädigten erzeugen (oder diese dann ggf. tragen).

Ein ähnliches Procedere mit meiner Versicherung hatte ich auch, nachdem mir 2 x das Comand geklaut
wurde. Ich habe auf den "Wiederbeschaffungswert" - wie es in den AGB steht - bestanden und vollen Ersatz
bekommen. Vom Zeitwert ist da nirgends die Rede!

Zitat:

Original geschrieben von C3PO V3.0


Die Kürzung ist unzulässig.

Das AG Düsseldorf hat dies mit Urteil vom 25.06.2009 so entschieden.( AZ:42 C 9776/08).
 
Die Entscheidung war,das die Versicherung die Kosten eines gestohlenen fest eingebauten Navigationsgerätes
auch dann voll ersetzen muss,wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt.
Der Geschädigte muss sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen oder ein so genannten" neu für alt" Abzug hinnehmen.

Vielleicht hilft das

alternativ kannst Du den Fall dem Bundesaufssichtsamt für das Versicherungswesen melden.
Oft kommt dann von der Versicherung ein:
"ohne eine Rechtspflicht zuzugeben, haben wir uns in Ihrem Fall zu einer Einzelfallregelung entschlossen"

Gruss
C3PO V3.0

Leute, wenn Ihr dann immer Urteile zitieren wollt, dann gebt auch, der Fairniss halber dem TE ggü., die Hintergründe der Urteilsverkündung an! Hier, wie bereits auch schon in eingen Posts ausgiebig erörtert, war im Jahre 2006 lt. Gutachten kein

seriöser Gebrauchtmarkt

für das Comand vorhanden, wodurch es zu diesem Urteil kam. Es ist keinesfalls so, dass der Versicherer in jedem Fall ein Neugerät bezahlen muss!!! Hätte der Gutachter einen seriösen Gebrauchtmarkt gefunden, wäre der Urteilsspruch ein anderer!

Hier das Urteil
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Sorry Doppelpost.

Hallo in die Runde 😉

Hier sind bereits mehrere Urteile von Amtsgerichten benannt worden. Das Problem dabei ist, dass sich die Richter nicht an die Urteile anderer Amtsgereichte halten müssen. Ein Urteil vom Oberlandesgericht ist schon bindend und zitierfähig.

Viele Grüße vom Pastaflizzer 😉

ohh man das sind solche verbrecher die versicherungen wollen immer nur das mein einzahl und am ende wennsss hart auf hart kommt zahlen die zwar aber die wissen ganz genau wie man sich das wiederholt .

An alle die zu meinem Beitrag geantwortet haben.

Recht herzlichen Dank für Eure rege Anteilnahme.

Muss Euch ehrlich sagen, dass ich keine Lust habe mich mit der Versicherung herumzuärgern.
Die Freigabe wurde erteilt, ein neues Gerat zu verbauen und damit basta !

Ich habe heute einen RA beauftragt, die Sache in die Hand zu nehmen.
Hab auch nochmal die Werkstatt angerufen, um mich 100%-ig zu vergewissern, dass es auch so nun mal war.

Also....hiermit nochmals herzlichen Dank an alle.

Auf jeden Fall werde ich Euch über den weiteren Hergang unterrichten.

Grüsse
FREDDY

Zitat:

Original geschrieben von apw_45


An alle die auf meinem Beitrag geantwortet haben.

Recht herzlichen Dank für Eure rege Anteilnahme.

Muss Euch ehrlich sagen, dass ich keine Lust habe mich mit der Versicherung herumzuärgern.
Die Freigabe wurde erteilt, ein neues Gerat zu verbauen und damit basta !

Ich habe heute einen RA beauftragt, die Sache in die Hand zu nehmen.
Hab auch nochmal die Werkstatt angerufen, um mich 100%-ig zu vergewissern, dass es auch so nun mal war.

Also....hiermit nochmals herzlichen Dank an alle.

Auf jeden Fall werde ich Euch über den weiteren Hergang unterrichten.

Grüsse
FREDDY

Zitat:

Original geschrieben von apw_45



Zitat:

Original geschrieben von apw_45


An alle die auf meinem Beitrag geantwortet haben.

Recht herzlichen Dank für Eure rege Anteilnahme.

Muss Euch ehrlich sagen, dass ich keine Lust habe mich mit der Versicherung herumzuärgern.
Die Freigabe wurde erteilt, ein neues Gerat zu verbauen und damit basta !

Ich habe heute einen RA beauftragt, die Sache in die Hand zu nehmen.
Hab auch nochmal die Werkstatt angerufen, um mich 100%-ig zu vergewissern, dass es auch so nun mal war.

Also....hiermit nochmals herzlichen Dank an alle.

Auf jeden Fall werde ich Euch über den weiteren Hergang unterrichten.

Grüsse
FREDDY

Ich wünsche Dir viel Erfolg und eine schnelle Regulierung.

p.s.: Versicherungen versuchen oft die Prozessdauer in die Länge zu ziehen. Mein derzeitiger Prozess wird voraussichtlich mehr als 2 Jahre vom Unfallzeitpunkt bis zum erstinstanzlichen Urteil dauern. 😰

Hallo Freddy,

ich wünsche Dir ebenfalls viel Erfolg.
Wenn Du Glück hast, dann knickt die Versicherung schon vor der ersten Verhandlung ein.
War bei mir vor einigen Jahren auch so.

Viele Grüße vom Pastaflizzer 😉

zusätzlich kann es nicht Schaden, den Fall dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu melden.

Die zeigen den Vericherungen gerne mal die glebe Karte, was Dir bei der Durchsetzung Deiner Forderungen
durchaus behilflich sein kann

Gruss

C3PO V3.0

Zitat:

Original geschrieben von C3PO V3.0


zusätzlich kann es nicht Schaden, den Fall dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu melden.

Die zeigen den Vericherungen gerne mal die glebe Karte, was Dir bei der Durchsetzung Deiner Forderungen
durchaus behilflich sein kann

Gruss

C3PO V3.0

Hallo C3PO V3.0 😉

Das ist ja ein toller Tipp. Hast Du damit schon Erfahrungen gemacht, oder jemand den Du persönlich kennst?

Viele Grüße vom Pastaflizzer 😉

Ja ich hatte schon mal das Vergnügen einer Versicherung kräftig in den Hintern zu treten
mit Hilfe des Bundesaufsichtsamtes

Gleiches gilt auch, wenn man sich von seiner Bank verschaukelt fühlt
Bundesaufsichtsamt für das Bankenwesen

Man sagt ja, Banken und Versicherungen, alles Verbrecher
stimmt schon
aber
unter Aufsicht

Zitat:

Original geschrieben von C3PO V3.0


Ja ich hatte schon mal das Vergnügen einer Versicherung kräftig in den Hintern zu treten
mit Hilfe des Bundesaufsichtsamtes

Gleiches gilt auch, wenn man sich von seiner Bank verschaukelt fühlt
Bundesaufsichtsamt für das Bankenwesen

Man sagt ja, Banken und Versicherungen, alles Verbrecher
stimmt schon
aber
unter Aufsicht

muss aber schon ein paar Jährchen her sein....Bundesamt für das Versicherungswesen und Bundesamt für das Bankenwesen gibt es seit 01.05.2002 nicht mehr, dass ist nun die BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter Herrn Sanio.

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