Ärger mit der Versicherung /Comandsystem)

Mercedes E-Klasse W211

Hallo Leute,
vor einigen Wochen hatte ich in einem Thread mitgeteilt, dass mein Auto aufgebrochen wurde und das gesamte Comandsystem entwendet wurde. Nun bekomme ich mit meiner Versicherung Ärger wegen Bezahlung.
Ich schildere mal kurz den Werdegang:

Dreickscheibe eingeschlagen, Comandsystem gestohlen.
Bei der Polizei Anzeige erstattet.
In die Werkstatt gefahren.
Reparatur für die Scheibe wurde von der Versicherung sofort freigegeben.
Auto abgeholt. Dabei teilte man mir mit, dass eine 4-wöchige sog. "Wiederfindungsfrist" für´s Comand abgewartet werden soll.
Gesagt, getan.
Nach dieser Frist ist die Freigabe der Versicherung eingegangen, dass ein neues Comand eingebaut werden kann.
Auto abgeholt und natürlich gleich die TK-SB bezahlt.
Insgesamt ein Betrag von ca. 600,00 EURO.
Nun dachte ich, damit sei alles erledigt.
Falsch gedacht.!!!
Nach ca. 5 Wochen !!!!! bekommt die DB-Werkstatt eine Mitteilung von der Versicherung per Fax, dass eine Rechnung vorzulegen ist über den Neuwert des Comand, weil auf einmal nur der Zeitwert erstattet wird.
Ich finde dieses Verhalten der Versicherung nicht korrekt.
Warum hat sie nicht sofort, also als der Schaden gemeldet wurde, und auch bei der Freigabe für die Reparatur des Command das nicht sofort mitgeteilt. Es kann doch nicht angehen, dass nach Wochen der Versicherung plötzlich einfällt, dass sie nur den Zeitwert erstatten will.
Mir, dem Versicherungsnehmer, wurde im übrigen nichts, aber auch nichts diesbezgl. mitgeteilt, weil der gesamte Vorgang mit der Werkstatt abgewickelt wurde.

Jetzt stehe ich da, und weiss nicht, wie ich mich verhalten soll.
Soll ich nun mit der Versicherung reden, oder gleich einen Anwalt aufsuchen.

Ach ja, was ich noch sagen wollte.
Beim Abschluss der Versicherung und der Zusendung der Police sind mir nicht die "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" nicht ausgehändigt worden. Und im übrigen handelt es sich um die WWK.

Bin mal gespannt auf Eure Meinungen.

Grüss
FREDDY aus FRANKFURT

Beste Antwort im Thema

Die Kürzung ist unzulässig.

Das AG Düsseldorf hat dies mit Urteil vom 25.06.2009 so entschieden.( AZ:42 C 9776/08).
 
Die Entscheidung war,das die Versicherung die Kosten eines gestohlenen fest eingebauten Navigationsgerätes
auch dann voll ersetzen muss,wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt.
Der Geschädigte muss sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen oder ein so genannten" neu für alt" Abzug hinnehmen.

Vielleicht hilft das

alternativ kannst Du den Fall dem Bundesaufssichtsamt für das Versicherungswesen melden.
Oft kommt dann von der Versicherung ein:
"ohne eine Rechtspflicht zuzugeben, haben wir uns in Ihrem Fall zu einer Einzelfallregelung entschlossen"

Gruss
C3PO V3.0

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Stimmt, as time goes by..

aus der Zeit stammen ja auch manche unserer 211er hier

Zitat:

Original geschrieben von C3PO V3.0


Ja ich hatte schon mal das Vergnügen einer Versicherung kräftig in den Hintern zu treten
mit Hilfe des Bundesaufsichtsamtes

Gleiches gilt auch, wenn man sich von seiner Bank verschaukelt fühlt
Bundesaufsichtsamt für das Bankenwesen

Man sagt ja, Banken und Versicherungen, alles Verbrecher
stimmt schon
aber
unter Aufsicht

Danke

C3PO V3.0

😉

Muss ich mal für den Fall der Fälle merken 😉

Viele Grüße vom Pastaflizzer 😉

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