Ärger mit der Polizei! Bitte um Ratschläge!
Hallo Freunde!
Neulich war bei uns im Ort eine Polizeikontrolle.
Sprich, die Polizei stand an der Hauptstraße und hat Auto "heraus gewunken".
Es war nicht viel los und daher wollten sie mich beim passieren kontrollieren...
Ich hatte aber keine Lust mich kontrollieren zu lassen - hatte eigentlich nichts zu verbergen - aber eben einfach keine Lust auf diesen Quatsch...
Der Beamte wollte mich mit seiner Kelle "heraus winken"...
Ich bin da aber einfach auf mein Gaspedal gestiegen und weiter gefahren (also an dem Beamten vorbei und habe einfach durchgezogen).
Sie stiegen auch nicht in ihr Auto oder so... und haben mir nur nachgeschaut.
Nun ging zu diesem Zeitpunkt, an dieser Stelle ein Bekannter vorbei.
Er hat meine Daten den Beamten übergeben.
Also, wo ich wohne, wer ich bin usw....
Vor zwei Tagen kamen die Beamten bei mir zu Hause nun vorbei und meinten, das gäbe "Ärger".
Was kann mich nun erwarten?
Habt Ihr da eine Ahnung?
Muss ich nun mit Führerscheinentzug oder sowas rechnen?
Beste Antwort im Thema
Hallo, azrazr,
Zitat:
@azrazr schrieb am 25. Februar 2017 um 10:14:05 Uhr:
Die dürfen das Auto gar nicht durchsuchen.Wenn Du das Warndreieck usw. im Fahrgastraum hast, brauchst auch nix zu öffnen. Wenn ich Schikane vermutet hätte, hätte ichmichins Auto gesetzt, abgeschlossen und mir dann überlegt, was ich sonst tue - evtl. 110 rufen, Anwalt o.Ä. Ohne Durchsuchungsbefehl oder Anfangsverdacht dürfen die nämlich GAR nichts...
Du schaust zu viele schlechte Filme.
Punkt 1: Es gibt keinen Durchsuchungsbefehl, sondern einen Durchsuchungsbeschluss.
Punkt 2: Einfach ins Auto setzen und abschließen kann als Widerstand gewertet werden.
Wenn Du Pech hast, wird man eben ein wenig Gewalt anwenden, um Dich aus dem Auto zu holen.
Punkt 3: Je nachdem, wo Du angetroffen wirst und je nach Bundesland dürfen die Beamten Dich, Dein Auto und Deine mitgeführten Sachen durchsuchen. Lies mal die entsprechenden Paragrafen der jeweiligen Polizeigesetze (in BW z. B. §§ 26, 29, 30 PolGBW)
Punkt 4 ist immer ganz lustig:
VT nachts um 03.00 Uhr: ich rufe erst mal meinen Anwalt an, bevor sie etwas machen dürfen.
Polizeibeamter: Machen Sie ruhig, ich warte solange.
VT: Äh, der ist aber gar nicht in seinem Büro und seine Privatnummer habe ich nicht. Können Sie mir da weiterhelfen?
Polizeibeamter: 😁😎
Punkt 5: Was soll der Beamte in der Leitstelle Dir sagen, wenn Du dort über die 110 anrufst und fragst, ob Du seinem Kollegen Deine Papiere aushändigen musst? Soll er Dir sagen, dass das ja gar nicht notwendig ist?
Zitat:
@azrazr schrieb am 25. Februar 2017 um 11:05:59 Uhr:
Sein Job ist nicht Normalos aufzuhalten, sondern für Sicherheit zu sorgen.
gähn. Was glaubst Du, wie oft ein Polizeibeamter zu hören bekommt, dass er doch Verbrecher jagen und harmlose Bürger nicht belästigen soll.
Eigenartigerweise sind es oft die "harmlosen Bürger", die sternhagelvoll mit dem KFZ unterwegs sind, die zu schnell fahren und andere dabei gefährden usw.
Zum Aufgabenbereich des Polizeibeamten gehört nun mal auch die Kontrolle der "Normalos", denn es steht niemandem auf der Stirn geschrieben, ob er ein "Normalo" ist oder ein Schwerverbrecher.
Zitat:
@azrazr schrieb am 25. Februar 2017 um 11:26:33 Uhr:
ALLE Polizistinnen waren Psycho - aber volle Kanone.
In den psychiatrischen Abteilungen sitzen auffällig viele Menschen, die der Ansicht sind, dass alle anderen Psycho sind, nur sie selber nicht.
Wie das wohl sein kann?
Hallo, Martrucks,Zitat:
@Martruckus schrieb am 25. Februar 2017 um 11:06:04 Uhr:
Ich kenne auch einige Beamte persönlich, vom einfachen Streifenpolizisten bis zum Kriminaloberkommissar.
😁😁😁
Was unterscheidet für Dich den "einfachen Streifenpolizisten" vom Kriminaloberkommissar?
Der KOK hat schlicht und ergreifend ein anderes Aufgabengebiet, ist aber ansonsten genauso ein Polizeibeamter wie der Streifenbeamte, der nicht selten sogar Polizeihauptkommissar und somit eine Stufe höher angesiedelt ist als Dein KOK.
In der Realität ist es nicht so, wie im Film, wo der Kripobeamte dem Streifenbeamten Anweisungen gibt, weil er "etwas Besseres ist".
Fakt ist: Derjenige, der einen Fall bearbeitet, ist den anderen gegenüber erst einmal weisungsbefugt, egal, um wen es sich vor Ort handelt und da kommt es auch z. B. bei Unfallaufnahmen vor, dass der Polizeimeister dem PHK sagt, wen er als nächsten zu vernehmen hat.
Im Gegensatz zu den Krimis im Fernsehen arbeiten die meisten Polizeibeamten miteinander und nicht gegeneinander.
Viele Grüße,
Nachteule
108 Antworten
Da "mein" Fall hier ja immer noch Diskussionstoff bietet, möchte ich etwas klarstellen:
1. Ich bin relativ neu hier. Ich bin davon ausgegangen, dass TE = "Threaderöffner" heißt. Wenn dem so ist, kann ich sagen, dass ich das nicht bin!
2. Wenn man Ärger mit jemanden hat, ist es fast schon "natürlich", dass man den Sachverhalt ein wenig "ausschmückt". Daher jetzt mal die reinen Fakten:
- Die Beamten haben mein Auto nicht Grobzerlegt, auch wenn dieses vielleicht bei dem ein oder anderen so angekommen ist
- ich mußte die Motorhaube öffnen, weshalb auch immer
- In den Innenraum wurden ebenfalls mehrere Blicke riskiert
- Immer wieder Unterbrechungen, weil man ja an die Funke mußte
- zu meiner Frechheit: Ich habe gegenüber den Beamten die Wahrheit gesagt, allerdings mit einem fließend sarkastischen Tonfall. Das streite ich ja nicht ab.
- Ich habe das Fest um ziemlich genau 2 Uhr verlassen und lag um kurz vor 4 im Bett. Entfernung Fest-Zuhause ca. 5 km
Zitat:
@Martruckus schrieb am 26. Februar 2017 um 11:43:36 Uhr:
@azrazrDa "mein" Fall hier ja immer noch Diskussionstoff bietet, möchte ich etwas klarstellen:
1. Ich bin relativ neu hier. Ich bin davon ausgegangen, dass TE = "Threaderöffner" heißt. Wenn dem so ist, kann ich sagen, dass ich das nicht bin!
Es kann schon mal zu Verwechslungen kommen, wobei eigentlich unter dem Namen jedes Posters steht, ob er Themenstarter ist... Wenn er aber zitiert wirde, und man sich darauf bezieht, kann es schon mal zu Verwechslungen kommen 😉
Zitat:
(...)
- zu meiner Frechheit: Ich habe gegenüber den Beamten die Wahrheit gesagt, allerdings mit einem fließend sarkastischen Tonfall. Das streite ich ja nicht ab.
Wenn man (subtile) Andeutungen auf Straftaten macht, sind Polizisten im Dienst erschreckend humorlos :-)
Das weiß man aber - diese Info geht ja regelmäßig in der Presselandschaft auf Rund.
Eine blöde Bemerkung, dass Du ihn wegen der neuen Unformfarbe mit einem Schaffner verwechselst hast (ist mir jetz spontan beim Schreiben so eingefallen) mag jemand witzig finden, oder nicht (ich fände den Spruch jetzt soooo.... mittelwitzig), aber auf "haben Sie getrunken" sollte man nicht "ja" sagen. Zum einen ist das beim 19. mal in der laufenden Schicht NICHT mehr witzig (1904 könnte es beim ersten mal noch witzig gewesen gewesen sein), zum anderen ist dies eben wegen der Abgedroschenheit reichlich respektlos.
Da kann man als Dienstausübemder verständlicherweise schlechte Laune kriegen, oder selbst Humor beweisen, und mit dem Frechling zur Alkoholkontrolle ins Krankenhaus fahren... :-)
Die Maßnahme sollte ausreichend abschreckende Wirkung mit Multiplikationsfaktor haben, dass "Witzbolde" die Polizeiarbeit nicht mit blöden Antworten aufhalten.
Zitat:
- Ich habe das Fest um ziemlich genau 2 Uhr verlassen und lag um kurz vor 4 im Bett. Entfernung Fest-Zuhause ca. 5 km
War trotzdem lang genug...
In 3 stunden kann man zu jener Uhrzeit vom Bodensee bis nach Göttingen fahren. Mit einer so langen, schikanösen Kontrolle, wäre sogar die Fahrtüchtigkeit des Fahrers über den Verlauf der Nacht gefährdet.
Irgendwo in den Weiten dieses Threads stand der Hinweis "unangemessenes Verhalten". Das war für mich das Stichwort, dass mir diese alte Begebenheit wieder einfiel. Auch wenn sich die Beamten damals nicht mit Ruhm bekleckert haben, so habe ICH doch gehörigen Anteil daran, dass es so gelaufen ist. Das war mir damals schon klar, als ich mal wiederrunterkam von meinem Ärger, und heute erst Recht. Wie gesagt, das ist mir jetzt erst wieder eingefallen, nach über 25 Jahren. Ich glaube, ich hab das nicht mal meiner Frau erzählt, die ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht kannte.
Raubt mir also heute nicht mehr den Schlaf....
:-)
Ähnliche Themen
Zitat:
@Slash_182 schrieb am 24. Februar 2017 um 23:46:17 Uhr:
Hallo Freunde!Neulich war bei uns im Ort eine Polizeikontrolle.
Sprich, die Polizei stand an der Hauptstraße und hat Auto "heraus gewunken".
Es war nicht viel los und daher wollten sie mich beim passieren kontrollieren...Ich hatte aber keine Lust mich kontrollieren zu lassen - hatte eigentlich nichts zu verbergen - aber eben einfach keine Lust auf diesen Quatsch...
Der Beamte wollte mich mit seiner Kelle "heraus winken"...
Ich bin da aber einfach auf mein Gaspedal gestiegen und weiter gefahren (also an dem Beamten vorbei und habe einfach durchgezogen).
Sie stiegen auch nicht in ihr Auto oder so... und haben mir nur nachgeschaut.Nun ging zu diesem Zeitpunkt, an dieser Stelle ein Bekannter vorbei.
Er hat meine Daten den Beamten übergeben.
Also, wo ich wohne, wer ich bin usw....Vor zwei Tagen kamen die Beamten bei mir zu Hause nun vorbei und meinten, das gäbe "Ärger".
Was kann mich nun erwarten?
Habt Ihr da eine Ahnung?
Muss ich nun mit Führerscheinentzug oder sowas rechnen?
Das Anhaltegebot der Polizei missachtet kann geandet werden wie - Ein Rotlichtverstoß
BTW...
Die Polizei kann einen auf drei Arten anhalten:
1. fährt hinterher und fordert in roter (Spiegelschrift) auf, anzuhalten
2. Fährt voraus, und schreibt "bitte folgen"
3. Schwenkt die Kelle
Fall 2 und 3 ist klar: man hält da an, wo die Polizei die Stelle absichert.
Was ist aber im Fall 1? EIN mal hatte ich das - auf der Autobahn. Ich habe mein tempo reduziert (80 km/h), bin rechts rangefahren, und die nächste Ausfahrt raus. Dort habe ich auf dem breiten Schotterstreifen neben der Fahrbahn angehalten (der Polizeiwagen sehr deutlich entfernt hinter mir).
Ich denke, das war korrekt. Keiner hat gemeckert.
Aber was, wenn es zufällig NICHT gelingt (war ja Zufall), so sicher anzuhalten?
Im Ruhrgebiet habe ich mich in der Vor-Navi-Zeit mal verfahren, und wollte anhalten, um die Karte zu checken. Ich bin dafür ÜBER 80 km weit gefahren, es gab KEINE Haltemöglichkeit - egal, wo ich "rausgefahren" bin, bin ich auf eine Schnellstraße oder Autobahn geraten, die von Leitplanken umringt und ohne Haltemöglichkeit war.... Kein Parkplatz, keine Abfahrt in menschenbewohnbare Zonen... Es war gruselig, wie ein Albtraum! Was, wenn ein Polizeiwagen an SO einer Stelle HINTER einem meldet, man solle rechts ranfahen? Man fährt raus - geht nicht - man fährt weiter - geht nicht... Wie lange ist das "Spiel" so betreibbar?
OKOK, die Wahrscheinlichkeit ist minimal. Aber ich würde NIEMALS auf einer Schnellstraße auf dem Seitenstreifen anhalten, nur weil die Polizei meine Papiere sehen will (wäre auch nicht in DEREN Sinne des Gesundheitserhaltes...)
Wird nicht passieren, kein Polizist wird dich so unbedingt anhalten wollen, dass er das unter Lebensgefahr auf dem Seitenstreifen der Autobahn tun wird (solange du nichts verbrochen hast), deshalb kriegst du in der Regel kurz vor einem Parkplatz das Anhaltesignal.
Zitat:
@azrazr schrieb am 26. Februar 2017 um 13:25:24 Uhr:
BTW...Die Polizei kann einen auf drei Arten anhalten:
1. fährt hinterher und fordert in roter (Spiegelschrift) auf, anzuhalten
2. Fährt voraus, und schreibt "bitte folgen"
3. Schwenkt die KelleFall 2 und 3 ist klar: man hält da an, wo die Polizei die Stelle absichert.
Was ist aber im Fall 1? EIN mal hatte ich das - auf der Autobahn. Ich habe mein tempo reduziert (80 km/h), bin rechts rangefahren, und die nächste Ausfahrt raus. Dort habe ich auf dem breiten Schotterstreifen neben der Fahrbahn angehalten (der Polizeiwagen sehr deutlich entfernt hinter mir).
Ich denke, das war korrekt. Keiner hat gemeckert.
Aber was, wenn es zufällig NICHT gelingt (war ja Zufall), so sicher anzuhalten?
Im Ruhrgebiet habe ich mich in der Vor-Navi-Zeit mal verfahren, und wollte anhalten, um die Karte zu checken. Ich bin dafür ÜBER 80 km weit gefahren, es gab KEINE Haltemöglichkeit - egal, wo ich "rausgefahren" bin, bin ich auf eine Schnellstraße oder Autobahn geraten, die von Leitplanken umringt und ohne Haltemöglichkeit war.... Kein Parkplatz, keine Abfahrt in menschenbewohnbare Zonen... Es war gruselig, wie ein Albtraum! Was, wenn ein Polizeiwagen an SO einer Stelle HINTER einem meldet, man solle rechts ranfahen? Man fährt raus - geht nicht - man fährt weiter - geht nicht... Wie lange ist das "Spiel" so betreibbar?
OKOK, die Wahrscheinlichkeit ist minimal. Aber ich würde NIEMALS auf einer Schnellstraße auf dem Seitenstreifen anhalten, nur weil die Polizei meine Papiere sehen will (wäre auch nicht in DEREN Sinne des Gesundheitserhaltes...)
Du willst uns allen Ernstes erzählen das du in 80km keinen Ort zum gefahrlos Halten gefunden hast? 🙄😕
Hmm?
Und selbst wenn es diesen weißen Fleck auf Deutschlands Straßen geben sollte, was hältst du von Tempo verringern und mit einer Handbewegung den Polizisten zu verstehen geben, das sie bitte Vorfahren sollen? Zu einfach?
Gruß,
der_Nordmann
Hallo, Martrucks,
Zitat:
@Martruckus schrieb am 26. Februar 2017 um 09:29:39 Uhr:
Der Unterschied liegt für mich darin, klar, erstmal in den verschiedenen Aufgabengebieten, aber auch in der Besoldung und in den unterschiedlichen schulischen Vorraussetzungen, die ein oder die andere Laufbahn einzuschlagen.
richtig: Die Aufgabengebiete bei der Kripo sind anders gelagert als im Streifendienst, aber das ist nicht nur hier so, sondern zieht sich durch die gesamte Polizei.
Man kann sogar sagen, dass der Streifenbeamte derjenige ist, der das größte Spektrum abzuarbeiten hat, denn während z. B. das Morddezernat bei der Kripo sich "nur" mit Gewaltdelikten gegen das Leben beschäftigt (womit sie genug zu tun haben), hat der Streifenbeamte sich mit Kleinkriminalität, Körperverletzungen, Verkehrsdelikten, Hausstreitigkeiten, Unfallaufnahmen usw. auseinanderzusetzen.
Einen Unterschied bei der Besoldung gibt es zwischen Kripo und Schutzpolizei übrigens nicht (außer ein paar kleinen Unterschieden bei den Zulagen, wie z. B. Schichtdienst).
Auch bei den schulischen Voraussetzungen gab und gibt es keine Unterschiede, denn zunächst einmal muss jeder Polizeibeamte die "normale" Laufbahnausbildung absolvieren und erst dann entscheidet sich die weitere Verwendung.
Richtig ist allerdings, dass man bei der weiteren Verwendung zur Kripo, nach Abschluss der Laufbahnprüfung, in den meisten Bundesländern Abitur bzw. Fachhochschulreife benötigt hat, aber die konnte man auch bei der Polizei erwerben.
Zitat:
Und zu Deinem letzten Satz: Damit räumst Du ein, dass offensichtlich DU viele Krimis im TV siehst. Vielleicht ZU viele? 😁
Ich schaue eigentlich sehr selten Fernsehen.
Der Satz bezog sich auch nicht auf Dich, sondern auf Azrazr, wie Du sicher gesehen hast.
Zitat:
Ich jedenfalls kann mich nicht erinnern, so nen Schwachsinn losgelassen zu haben, dass die "gegeneinander" arbeiten 😉
Das habe ich Dir ja auch gar nicht unterstellt, sondern lediglich geschrieben, dass dieser Unsinn so immer wieder in Filmen zu sehen ist (wenn ich dann doch mal zufälligerweise so einen Film anschaue 😎)
Zu guter Letzt eine kleine Bitte an alle:
Bitte nicht immer ganze Beiträge zitieren, sondern nur die Passagen, auf die man sich bei der Antwort bezieht, denn das macht die Threads wesentlich übersichtlicher.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 26. Februar 2017 um 13:37:54 Uhr:
Wird nicht passieren, kein Polizist wird dich so unbedingt anhalten wollen, dass er das unter Lebensgefahr auf dem Seitenstreifen der Autobahn tun wird (solange du nichts verbrochen hast), deshalb kriegst du in der Regel kurz vor einem Parkplatz das Anhaltesignal.
Oh - ja.. Das klingt logisch.... Dann ist die Aufforderung auch durchführbar...
Zitat:
Hallo, Martrucks,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 25. Februar 2017 um 23:46:30 Uhr:
Zitat:
@Martruckus schrieb am 25. Februar 2017 um 11:06:04 Uhr:
Ich kenne auch einige Beamte persönlich, vom einfachen Streifenpolizisten bis zum Kriminaloberkommissar.
😁😁😁Was unterscheidet für Dich den "einfachen Streifenpolizisten" vom Kriminaloberkommissar?
Der KOK hat schlicht und ergreifend ein anderes Aufgabengebiet, ist aber ansonsten genauso ein Polizeibeamter wie der Streifenbeamte, der nicht selten sogar Polizeihauptkommissar und somit eine Stufe höher angesiedelt ist als Dein KOK.
In der Realität ist es nicht so, wie im Film, wo der Kripobeamte dem Streifenbeamten Anweisungen gibt, weil er "etwas Besseres ist".
Fakt ist: Derjenige, der einen Fall bearbeitet, ist den anderen gegenüber erst einmal weisungsbefugt, egal, um wen es sich vor Ort handelt und da kommt es auch z. B. bei Unfallaufnahmen vor, dass der Polizeimeister dem PHK sagt, wen er als nächsten zu vernehmen hat.
Im Gegensatz zu den Krimis im Fernsehen arbeiten die meisten Polizeibeamten miteinander und nicht gegeneinander.
Viele Grüße,
Nachteule
Moin @uhu110
mmmh..., und wie kommst Du darauf, dass ich zu dem Schluß kommen muss, mit dem letzten Satz gar nicht gemeint zu sein
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 24. Februar 2017 um 23:59:29 Uhr:
Glaubt ihr die Polizei braucht die Auskunft des Bekannten?
Nummernschild reicht.
Nein, der Fahrer muss eindeutig identifiziert werden, was hier nciht möglich ist. Außer die Polizisten filmten mit.
HC
Hallo, Martrucks,
Zitat:
@Martruckus schrieb am 26. Februar 2017 um 15:29:04 Uhr:
Moin @uhu110
mmmh..., und wie kommst Du darauf, dass ich zu dem Schluß kommen muss, mit dem letzten Satz gar nicht gemeint zu sein
ganz einfach, weil ich das hier geschrieben hatte:
Zitat:
@uhu110 schrieb am 25. Februar 2017 um 23:46:30 Uhr:
Hallo, azrazr,
..........
Du schaust zu viele schlechte Filme.
Wie Du leicht sehen kannst, habe ich explizit azrazr angesprochen und nicht Dich, bzw. die Allgemeinheit und wenn Du hier mit azrazr keinen Zweitaccount hast, kannst Du davon ausgehen, dass Du nicht gemeint warst.
Viele Grüße,
Nachteule
Bevor es hier zu komischen Gerüchten kommt, und weil ich auch kein TV schaue, betone ich mal, dass ich mit Martruckus nix zu tun habe :-)
Nix für ungut, aber Deine "logische Beweisführung" beleidigt meinen gesunden Menschenverstand. Aber das ist es mir definitiv nicht wert, deswegen hier ein Faß aufzumachen.
Normalerweise ticke ich so: Wenn ich einen Satz zitiere, dann beziehe ich mich auch auf genau DIESEN Satz und nicht auf irgendeinen anderen, der irgendwann mal in irgendeinem Zusammenhang geschrieben wurde. Wenn diese meine Vorgehensweise in diesem Forum falsch sein sollte, dann bitte ich um Aufklärung, damit mir dieser Fehler nicht nochmal passiert.
Und auch ich kann bestätigen, dass ich mit azrazr nix zu tun habe