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Ärger mit der Zulassungsstelle

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 9:03

Hi zusammen,

ich habe derzeit ein wenig Ärger mit unserer örtlichen Zulassungsstelle und wollte mal nach Eurer Meinung fragen.

Ich habe es bisher versäumt, meine neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren (Brief/Fz-Schein) eintragen zu lassen. Das ist mein Fehler und den will ich auch nicht wegdiskutieren.

Anfang Mai wurde ich von der Zulassungsstelle mit dem Hinweis freundlich informiert, daß ich das machen müsse, und das die Ausstellung neuer Papiere 10,40 Euro kosten würde.

Genau 14 Tage später bekomme ich eine Erinnerung für die Erinnerung.

Am 12. Juni kriege ich dann eine förmliche Zustellung, daß ich umgehend die neuen Fz-Papiere ausstellen müsse, ansonsten wird mein Fahrzeug stillgelegt. Dieses förmliche Schreiben wird mit 36 Euro in der Gebührenordnung berücksichtigt, die ich gefälligst zu zahlen hätte.

Jetzt stellt sich sicher jeder die Frage: "Weshalb hat der jetzt so lange gewartet?"

Erklärung: Ich habe mich von Anfang Mai bis Mitte Juni zwecks Urlaub im Ausland befunden und hatte da keine Möglichkeit meine Post zu lesen geschweige denn meine Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen.

Ich habe nach Rückkehr natürlcih sofort neue Papiere ausstellen lassen (die keine 10,40, sondern 15 Euro gekostet haben) und habe gegen den Bescheid vom 12. Juni Widerspruch eingelegt.

Dieser Widerspruch wurde jetzt zurückgewiesen mit dem Hinweis, daß eine Urlaubsreise keine Fristhemmung darstellt.

Ich wollte ja auch die Frist nicht hemmen, sondern ledliglich feststellen, daß ich von den Schreiben gar keine Kenntnis bekommen konnte !

Ich habe jetzt zwei/drei Möglichkeiten:

- zähneknirschend die 36 Euro zahlen (zusätzlich zu den 15 Euro für die neuen Papiere)

- es auf einen Rechtsstreit mit dem Regierungspräsidium Tübingen ankommen lassen.

- nochmals auf den Bescheid antworten und fragen, nach welcher Rechtsgrundlage der Widerspruch abgewiesen wurde (das fehlt nämlich).

Eure Meinungen dazu?

Wie gesagt, bitte keine Diskussion, daß ich zu dämlich war, die Papiere gleich umschreiben zu lassen. Das Kind ist nunmal in den Brunnen gefallen.

Beste Antwort im Thema

Nicht dein Urlaub war die Ursache sondern schlicht das du in der Zeit zwischen Umzug und Urlaub nicht in der Lage warst die Anschrift in den Wagenpapieren ändern zu lassen.Dafür kann die Behörde auch nicht,ebensowenig kann sie was dafür das du am Stück länger Urlaub gemacht hast als Andere überhaupt Jahresurlaub haben.

Du reitest jetzt auf den unflexiblen Behörden rum die sich an ihre Vorschriften hielten,im gegensatz zu dir der die Vorschriften bezüglich Adressänderung schlicht ignorierte.Warum sollen sie jetzt also irgendwas unternehmen um deinen Fehler zu deinen Gunsten auszubügeln?

 

Wenn man länger weg ist soll man ja auch dafür sorgen das sich jemand um die Post kümmert damit solche Fristversäumnisse gar nicht erst passieren.

 

 

Wie wäre es mal wenn du dich vor den Spiegel stellst und dir den einzig verantwortlichen Urheber für dein Problem genau anschaust?Sorry,aber in 1,5 Jahren sollte es jedem möglich sein seine Fahrzeugpapiere ändern zu lassen.

 

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am 28. Juni 2009 um 9:10

Hey.

Ich finde es lächerlich wegen 25 euro einen Rechtsstreit auszulösen oder meinste nicht??

Versuche mit denen zu reden , notalls nachweise das du im Urlaub warst .. Flugticket usw..

Falls es nicht geht 25 euro als Lehrgeld abhacken und gut.

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 9:24

Es geht um 36 Euro, nicht um 25, ausserdem gehts ums Prinzip. Natürlich wäre es für mich kein Problem, die 36 Euro zu zahlen, aber ich sehe die Sinnhaftigkeit nicht. Auch die Erklärung der Zulassungsstelle ist für mich nicht logisch. Das hat auch nichts mit lächerlich zu tun, muß man sich denn alles gefallen lassen?

Die Zulassungstelle hat von mir alle erforderlichen Nachweise (Flugtickets, Buchungen etc.) erhalten, hat sich aber damit nicht in der Meinung beeinflussen lassen. Das habe ich bereits beim Widerspruch belegt und beigefügt.

Hi,

soweit ich weiß gilt ein Schreiben als zugestellt, sobald es im Briefkasten gelandet ist. Es gab mal ein Urteil (Quelle habe ich nicht) nach dem man im Urlaub eben jemanden beauftragen muss, die Post anzunehmen. Daß das ganze wenig praxisgerecht ist, sehe ich auch so. Das muss aber eine Behörde nicht beindrucken.

Also: Zähneknirschen, Zahlen, Lernen fürs nächste mal...

Genau so ist es.

 

Dein Urlaub ist Dein Problem und nicht das einer Behörde, die Dir ein rechtlich relevantes Schreiben erfolgreich zugestellt hat.Bei längerer Abwesenheit musst Du eben dafür sorgen, dass amtliche Mitteilungen aus Deinem Brieflasten Dich auch erreichen.

 

Auf die Pflicht, innerhalb einer Frist nach Umzug das Kfz umzumelden, wirst Du übrigens per Merkblatt meistens bei der Zulassung hingewiesen, Du kannst also nicht mal sagen, Du hättest von der Regelung nichts gewußt!

 

Also abbuchen unter "wieder etwas dazugelernt" und gut.

aus eigenener Erfahrung weiß ich das du keine Chnace hast!

mache dich mal hier schlau:

VwVfG

dort findest du Rechtmittel gegen Verwaltungsakte usw.

aber zahle und gut ist, macht weniger Streß

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Es geht um 36 Euro, nicht um 25, ausserdem gehts ums Prinzip.

Warum wuderte es mich nicht das diese Phrase kam?

Irgendwie ist es ein komisch wenn es ums Prinzip geht so bald man für eigene Versäumnisse zahlen soll,bis zur ersten Zahlungsaufforderung war es egal das man im Prinzip auch Autos ummelden muß.

Im Prinzip macht die Behörde nichts Anders als das es ihr ums Prinzip geht.Nur haben die keinen Fehler gemacht,haben die Fristen zu beachten und vor allem haben sie das Recht auf ihrer Seite.

Jetzt mal Hand aufs Herz,wie lange wohntestst du schon unter der neuen Adresse bevor der erste Schrieb kam?

am 28. Juni 2009 um 11:17

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Hi zusammen,

...

Ich habe es bisher versäumt, meine neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren (Brief/Fz-Schein) eintragen zu lassen. Das ist mein Fehler und den will ich auch nicht wegdiskutieren.

...

Am 12. Juni kriege ich dann eine förmliche Zustellung, daß ich umgehend die neuen Fz-Papiere ausstellen müsse, ansonsten wird mein Fahrzeug stillgelegt. Dieses förmliche Schreiben wird mit 36 Euro in der Gebührenordnung berücksichtigt, die ich gefälligst zu zahlen hätte.

...

Ich habe nach Rückkehr natürlcih sofort neue Papiere ausstellen lassen (die keine 10,40, sondern 15 Euro gekostet haben) und habe gegen den Bescheid vom 12. Juni Widerspruch eingelegt.

Dieser Widerspruch wurde jetzt zurückgewiesen mit dem Hinweis, daß eine Urlaubsreise keine Fristhemmung darstellt.

Ich wollte ja auch die Frist nicht hemmen, sondern ledliglich feststellen, daß ich von den Schreiben gar keine Kenntnis bekommen konnte !

...

- nochmals auf den Bescheid antworten und fragen, nach welcher Rechtsgrundlage der Widerspruch abgewiesen wurde (das fehlt nämlich).

...

Wenn du tatsächlich gegen den Bescheid einen WIDERSPRUCH eingelegt hast bist du leider falsch vorgegangen!

Du hättest einen Antrag auf Einsetzen in den vorherigen Stand stellen müssen. Als Begründung hätte dann dein längerer nachgewiesener Urlaub reichen können!

Da du aber nur einen Widerspruch eingelegt hast musste dieser aus formalen Gründen eingestellt werden. Ich glaube dir auch nicht, dass nicht irgendwo im Ablehnungsbescheid ein Grund steht!

Also die Gebühr zahlen und beim nächsten mal besser vorgehen!

Also vor dem nächsten Urlaub alle Namensschilder vom Briefkasten, Klingel usw. entfernen.

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 13:36

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Hi zusammen,

...

Ich habe es bisher versäumt, meine neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren (Brief/Fz-Schein) eintragen zu lassen. Das ist mein Fehler und den will ich auch nicht wegdiskutieren.

...

Am 12. Juni kriege ich dann eine förmliche Zustellung, daß ich umgehend die neuen Fz-Papiere ausstellen müsse, ansonsten wird mein Fahrzeug stillgelegt. Dieses förmliche Schreiben wird mit 36 Euro in der Gebührenordnung berücksichtigt, die ich gefälligst zu zahlen hätte.

...

Ich habe nach Rückkehr natürlcih sofort neue Papiere ausstellen lassen (die keine 10,40, sondern 15 Euro gekostet haben) und habe gegen den Bescheid vom 12. Juni Widerspruch eingelegt.

Dieser Widerspruch wurde jetzt zurückgewiesen mit dem Hinweis, daß eine Urlaubsreise keine Fristhemmung darstellt.

Ich wollte ja auch die Frist nicht hemmen, sondern ledliglich feststellen, daß ich von den Schreiben gar keine Kenntnis bekommen konnte !

...

- nochmals auf den Bescheid antworten und fragen, nach welcher Rechtsgrundlage der Widerspruch abgewiesen wurde (das fehlt nämlich).

...

Wenn du tatsächlich gegen den Bescheid einen WIDERSPRUCH eingelegt hast bist du leider falsch vorgegangen!

Du hättest einen Antrag auf Einsetzen in den vorherigen Stand stellen müssen. Als Begründung hätte dann dein längerer nachgewiesener Urlaub reichen können!

Da du aber nur einen Widerspruch eingelegt hast musste dieser aus formalen Gründen eingestellt werden. Ich glaube dir auch nicht, dass nicht irgendwo im Ablehnungsbescheid ein Grund steht!

Also die Gebühr zahlen und beim nächsten mal besser vorgehen!

Du musst es mir nicht glauben, es ist aber so.

Im Schreiben wird nur darauf hingewiesen, daß eine Abwesenheit kein Hemmungsgrund darstellt und daher der Bescheid nicht aufgehoben werden kann.

Und wen bitte soll ich während meiner Abwesenheit beauftragen, Post vom Landratsamt zu öffnen?

Na, egal, werde die 36 Euro abscchreiben.

 

Zitat:

Warum wuderte es mich nicht das diese Phrase kam?

Irgendwie ist es ein komisch wenn es ums Prinzip geht so bald man für eigene Versäumnisse zahlen soll,bis zur ersten Zahlungsaufforderung war es egal das man im Prinzip auch Autos ummelden muß.

Im Prinzip macht die Behörde nichts Anders als das es ihr ums Prinzip geht.Nur haben die keinen Fehler gemacht,haben die Fristen zu beachten und vor allem haben sie das Recht auf ihrer Seite.

Jetzt mal Hand aufs Herz,wie lange wohntestst du schon unter der neuen Adresse bevor der erste Schrieb kam?

Darum geht es mir doch überhaupt nicht. Du hast aber schon alles gelesen, oder? Scheinbar nicht.

Sonst hättest du nämlich nicht übersehen, daß ich den Fehler eingestehe und ich selbst daran schuld bin. Mir stinkt nur die nicht zutreffende Begründung, daß ich versucht habe, die Umschreibung der Fahrzeugpapiere zu hemmen. Und genau das stimmt nicht. Ich bin der Aufforderung sofort nach Kenntnisnahme nachgekommen.

am 28. Juni 2009 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Du musst es mir nicht glauben, es ist aber so.

Im Schreiben wird nur darauf hingewiesen, daß eine Abwesenheit kein Hemmungsgrund darstellt und daher der Bescheid nicht aufgehoben werden kann.

Und wen bitte soll ich während meiner Abwesenheit beauftragen, Post vom Landratsamt zu öffnen?

Na, egal, werde die 36 Euro abscchreiben.

...

Mir stinkt nur die nicht zutreffende Begründung, daß ich versucht habe, die Umschreibung der Fahrzeugpapiere zu hemmen. Und genau das stimmt nicht. Ich bin der Aufforderung sofort nach Kenntnisnahme nachgekommen.

Gut das mit dem letzten Schreiben hab ich überlesen gehabt, du bist aber nunmal falsch vorgegangen!

Du hättest nicht Widerspruch einlegen sollen sonden den Antrag auf Einsetzen in den vorherigen Stand beantragen müssen!

Nur dann wäre deine Begründung mit dem langen Urlaub ein Grund für die Behörde gewesen, das Kostenverfahren einzustellen! Da du aber lediglich hier absolut falsch einen Widerspruch eingelegt hast ist die Antwort mit "fehlender Hinderungsgrund" absolut richtig, leider!

Du brauchst in Zukunft auch keinen mit der Öffnung deiner Post beauftragen, du musst dann bei Versäumnissen nur ein richtiges Schreiben aufsetzen!;)

 

meine Ausbildung bestand zu 1/3 aus Verwaltungsrecht, warum auch immer habe es bis dato nicht verstanden, Widerspruch, Einsprucht, aufschiebende Wirkung usw. das ist alles zu viel für den Normalbürger!

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 17:47

Zitat:

Du hättest nicht Widerspruch einlegen sollen sonden den Antrag auf Einsetzen in den vorherigen Stand beantragen müssen!

Tja, hinterher ist man halt immer schlauer...

Eigentlich wollte ich aber nicht wissen, was ich hätte tun sollen, sondern was ich jetzt noch tun kann. Scheinbar aber nix, außer zahlen. Kein Wunder, daß der deutsche Behördenapparat allgemein so beliebt ist. Wer hier nicht durchblickt, hat gleich verloren.

Armes Deutschland....

Trotzdem werde ich es mir nicht verkneifen, eine Antwort auf die Ablehnung aufzusetzen. Und wenns nur zu meiner eigenen Beruhigung dient ;)

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

[ Kein Wunder, daß der deutsche Behördenapparat allgemein so beliebt ist. Wer hier nicht durchblickt, hat gleich verloren.

Armes Deutschland....

Tja. Stellt jemand von Euch Produkte für den amerikanischen Markt her und hat dadurch mit UL (Underwriter Laboratories) zu tun ? Falls es mal soweit ist, werdet Ihr völlig neue Abgründe der Bürokratie kennenlernen... Wer mit denen einmal in den Ring gestiegen ist, dem kommt z.B. das Stellen eines Bauantrages in D. wie das reinste Vergnügen vor :p

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

[ Kein Wunder, daß der deutsche Behördenapparat allgemein so beliebt ist. Wer hier nicht durchblickt, hat gleich verloren.

Armes Deutschland....

Tja. Stellt jemand von Euch Produkte für den amerikanischen Markt her und hat dadurch mit UL (Underwriter Laboratories) zu tun ? Falls es mal soweit ist, werdet Ihr völlig neue Abgründe der Bürokratie kennenlernen... Wer mit denen einmal in den Ring gestiegen ist, dem kommt z.B. das Stellen eines Bauantrages in D. wie das reinste Vergnügen vor :p

Nein, aber wir haben mit der FDA zu tun. Und das ist bei weitem nicht das gleiche wie das Hickhack bei einem versäumten Umschreiben von Fahrzeugpapieren.

Mal davon abgesehen interessiert es in USA keine Sau, ob die aktuelle Adresse in den Fahrzeugpapieren drinsteht oder nicht :D

Und bevor jetzt wieder meckert "Dann geh doch in die USA", dann möge er mir die nötige Greencard oder das nötige Kleingeld für ein Visum geben. Ich bin dann sofort weg ;)

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