Ärger mit der Polizei! Bitte um Ratschläge!

Hallo Freunde!

Neulich war bei uns im Ort eine Polizeikontrolle.
Sprich, die Polizei stand an der Hauptstraße und hat Auto "heraus gewunken".
Es war nicht viel los und daher wollten sie mich beim passieren kontrollieren...

Ich hatte aber keine Lust mich kontrollieren zu lassen - hatte eigentlich nichts zu verbergen - aber eben einfach keine Lust auf diesen Quatsch...
Der Beamte wollte mich mit seiner Kelle "heraus winken"...
Ich bin da aber einfach auf mein Gaspedal gestiegen und weiter gefahren (also an dem Beamten vorbei und habe einfach durchgezogen).
Sie stiegen auch nicht in ihr Auto oder so... und haben mir nur nachgeschaut.

Nun ging zu diesem Zeitpunkt, an dieser Stelle ein Bekannter vorbei.
Er hat meine Daten den Beamten übergeben.
Also, wo ich wohne, wer ich bin usw....

Vor zwei Tagen kamen die Beamten bei mir zu Hause nun vorbei und meinten, das gäbe "Ärger".

Was kann mich nun erwarten?
Habt Ihr da eine Ahnung?
Muss ich nun mit Führerscheinentzug oder sowas rechnen?

Beste Antwort im Thema

Hallo, azrazr,

Zitat:

@azrazr schrieb am 25. Februar 2017 um 10:14:05 Uhr:


Die dürfen das Auto gar nicht durchsuchen.

Wenn Du das Warndreieck usw. im Fahrgastraum hast, brauchst auch nix zu öffnen. Wenn ich Schikane vermutet hätte, hätte ichmichins Auto gesetzt, abgeschlossen und mir dann überlegt, was ich sonst tue - evtl. 110 rufen, Anwalt o.Ä. Ohne Durchsuchungsbefehl oder Anfangsverdacht dürfen die nämlich GAR nichts...

Du schaust zu viele schlechte Filme.

Punkt 1: Es gibt keinen Durchsuchungsbefehl, sondern einen Durchsuchungsbeschluss.

Punkt 2: Einfach ins Auto setzen und abschließen kann als Widerstand gewertet werden.

Wenn Du Pech hast, wird man eben ein wenig Gewalt anwenden, um Dich aus dem Auto zu holen.

Punkt 3: Je nachdem, wo Du angetroffen wirst und je nach Bundesland dürfen die Beamten Dich, Dein Auto und Deine mitgeführten Sachen durchsuchen. Lies mal die entsprechenden Paragrafen der jeweiligen Polizeigesetze (in BW z. B. §§ 26, 29, 30 PolGBW)

Punkt 4 ist immer ganz lustig:

VT nachts um 03.00 Uhr: ich rufe erst mal meinen Anwalt an, bevor sie etwas machen dürfen.
Polizeibeamter: Machen Sie ruhig, ich warte solange.
VT: Äh, der ist aber gar nicht in seinem Büro und seine Privatnummer habe ich nicht. Können Sie mir da weiterhelfen?
Polizeibeamter: 😁😎

Punkt 5: Was soll der Beamte in der Leitstelle Dir sagen, wenn Du dort über die 110 anrufst und fragst, ob Du seinem Kollegen Deine Papiere aushändigen musst? Soll er Dir sagen, dass das ja gar nicht notwendig ist?

Zitat:

@azrazr schrieb am 25. Februar 2017 um 11:05:59 Uhr:


Sein Job ist nicht Normalos aufzuhalten, sondern für Sicherheit zu sorgen.

gähn. Was glaubst Du, wie oft ein Polizeibeamter zu hören bekommt, dass er doch Verbrecher jagen und harmlose Bürger nicht belästigen soll.

Eigenartigerweise sind es oft die "harmlosen Bürger", die sternhagelvoll mit dem KFZ unterwegs sind, die zu schnell fahren und andere dabei gefährden usw.

Zum Aufgabenbereich des Polizeibeamten gehört nun mal auch die Kontrolle der "Normalos", denn es steht niemandem auf der Stirn geschrieben, ob er ein "Normalo" ist oder ein Schwerverbrecher.

Zitat:

@azrazr schrieb am 25. Februar 2017 um 11:26:33 Uhr:


ALLE Polizistinnen waren Psycho - aber volle Kanone.

In den psychiatrischen Abteilungen sitzen auffällig viele Menschen, die der Ansicht sind, dass alle anderen Psycho sind, nur sie selber nicht.

Wie das wohl sein kann?

Hallo, Martrucks,

Zitat:

@Martruckus schrieb am 25. Februar 2017 um 11:06:04 Uhr:


Ich kenne auch einige Beamte persönlich, vom einfachen Streifenpolizisten bis zum Kriminaloberkommissar.

😁😁😁

Was unterscheidet für Dich den "einfachen Streifenpolizisten" vom Kriminaloberkommissar?

Der KOK hat schlicht und ergreifend ein anderes Aufgabengebiet, ist aber ansonsten genauso ein Polizeibeamter wie der Streifenbeamte, der nicht selten sogar Polizeihauptkommissar und somit eine Stufe höher angesiedelt ist als Dein KOK.

In der Realität ist es nicht so, wie im Film, wo der Kripobeamte dem Streifenbeamten Anweisungen gibt, weil er "etwas Besseres ist".

Fakt ist: Derjenige, der einen Fall bearbeitet, ist den anderen gegenüber erst einmal weisungsbefugt, egal, um wen es sich vor Ort handelt und da kommt es auch z. B. bei Unfallaufnahmen vor, dass der Polizeimeister dem PHK sagt, wen er als nächsten zu vernehmen hat.

Im Gegensatz zu den Krimis im Fernsehen arbeiten die meisten Polizeibeamten miteinander und nicht gegeneinander.

Viele Grüße,

Nachteule

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Zitat:

@Cemoooo schrieb am 9. Februar 2019 um 14:59:45 Uhr:


Nein bin eher gelassen aber in diesem moment hat der mich so provoziert ein Beispiel der erste sagt mit 90 der andere dan warum fahren sie mit 120 ich dann so der eine sagt 90 der andere 120 dann sagt der sie werden agressiv ja kein wunder bei den Anschuldigungen

Wenn Du wegen so einer Aussage eines Beamten so aggressiv reagierst, obwohl Du ja wissen hättest können,dass man Dich nicht gemessen hat, kann es mit Deiner angeblichen Gelassenheit ja nicht so weit her sein.

In diesem Fall hättest einfach nichts gesagt, und gelassen abgewartet,bis die mit ihrer Arbeit fertig sind und fertig wärst gewesen.

Aber wenn man meint sich mit aggressiven Verhalten einem Rennleiter gegenüber profilieren zu müssen,brauch man sich nicht wundern, wenn die dann das große Kino auspacken.

Gruß M

Einfach in Zukunft neben der StVO auch die goldenen Regeln bei einer Polizeikontrolle beachten:

1. Ruhe bewahren
2. Klappe halten

Dann hält sich auch der Ärger meist in Grenzen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 9. Februar 2019 um 10:06:17 Uhr:


Auch in D ist es grds. möglich, die Geschwindigkeit zu schätzen, dafür gelten aber viele Besonderheiten und Umstände.

Schätzen kenne ich jetzt nicht, aber z.B. Zeit zwischen zwei markanten Punkten messen und dann rechnen geht (aber nur mit 20% Toleranz).

Nachfahren geht übrigens auch (auch mit 20% bzw. 20km/h).

Gruß Metalhead

So war es eher gemeint. Zusätzlich eben zu dem Erkennen, was schneller als Schrittgeschwindigkeit ist im verkehrsberuhigten Bereich...

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