Ärger bei Leasingrückgabe

Audi

Ich habe Wartung und Verschleiß mit im Leasingvertrag gehabt.

Kurz vor der Leasingrückgabe hat der Boardcomputer angezeigt, dass der Service wieder fällig wäre.
Ich dachte, da ich das Fahrzeug eh zurück gebe, muss ich wegen der paar Tage ja nicht mehr extra in die Werkstatt fahren, die ca. 35 KM entfernt ist.

Ich habe also das Fahrzeug zurück gegeben und jetzt wollen die von mir 360,- € Netto für die Wartung und Verschleiß haben.

Ich habe das sogar schriftlich reklamiert und darauf hingewiesen, dass Wartung und Verschleiß mit im Leasingpaket war.

Interessiert die nicht. Die sagen, ich hätte während der Laufzeit das Fahrzeug zum Kundendienst anmelden müssen und dass habe ich nicht getan. Also muss ich ihn selber zahlen.

Kann doch nicht sein, oder?

Beste Antwort im Thema

Ganz einfach selber Schuld wenn du nicht vor Ende der Vertragslaufzeit zum Service fährst. Nach der Laufzeit ist die Leistung nicht mehr zu erbringen und die Rückgabebedingung sagt ganz klar das Service nicht fällig sein darf. Es wird doch früh genug angezeigt bzw. kann man doch schauen. Ein kurzer Anruf hätte dir den Ärger auch ersparen können. Man kann den Wagen auch etwas eher zum Service bringen. Mal ganz davon abgesehen hat mein Verkäufer mich sogar ein paar Wochen vorher angerufen ob bis zur Rückgabe noch was offen ist.

91 weitere Antworten
91 Antworten

Ich bin ja offen für Ratschläge.

Aber wenn total abstrakte Beispiele herangezogen werden, die mit meinem Fall überhaupt nichts zu tun haben, dann sag ich das halt.

Das Beispiel mit dem Handy geht deshalb nicht, weil ich da während der Laufzeit ja ständig meine Leistungen habe. Beim Kundendienst geht das ja logischerweise nicht. Da wird die Leistung für einen zurückliegenen langen Zeitraum auf einmal erbracht und nicht ratierlich und ständig, wei bei einem Handyvertrag.

Umgekehrtes Beispiel zu meinem Fall:

Ich bin Mieter eine Wohnung. Der Mietvertrag ist zum 1.7.2012 ausgelaufen.

Muss ich jetzt die Wohnung auch nicht mehr malern, weil der Mietvertrag schon ausgelaufen ist?

Hat nicht dein Vermieter am 1.7 auch Anspruch auf eine gemalerte Wohnung, oder? So auch der Autoverkäufer wohl keine Lust hat jetzt sich noch um den Service zu kümmern....dein Vermieter kann sie so ja auch nicht direkt wieder vermieten....

Ich habe auch am 1.7. Anspruch auf den zu dem Zeitpunkt fälligen Kundendienst.

Nur weil die Wohnung am 30.6 noch nicht gemalert ist und der Mietvertrag am 1.7.2012 erloschen ist, befreit den Mieter nicht von der Pflicht zu malern.

Genau so ist es bei mir.

Es ist ja jetzt kein Kundendienst für einen Zeitraum gemacht worden, in dem ich das Auto schon gar nicht mehr hatte.
Es ist der Kundendienst für den Zeitraum gemacht worden, für den ich dafür bezahlt habe.

Da ein Kundendienst ja nicht vorsorglich gemacht werden kann, ist es doch immer so, dass der erst am Ende der dafür bezahlten Zeitperiode gemacht wird.

Und du meinst für den Vermieter ist das so i.O. wenn Du sagst, malern werde ich dann nächste Woche?

Denk doch nicht immer nur an dich, denk auch mal an den Verkäufer und seine Nachteile.

Nichtsdestotrotz, du hättest dich kümmern müssen. Aber irgendwie scheinst du mir hier ein wenig beratungsresistent zu sein oder alle anderen verstehen es nicht.

Versteh mich nicht falsch, ich finde das Verhalten vom Verkäufer nicht wirklich kundenfreundlich aber den Fehler sehe ich bei Dir.

Ähnliche Themen

Welchen Nachteil hat den der Verkäufer dadurch?

Das Fahrzeug wurde bei Autoscout und Mobile.de zum verkauf ausgeschrieben.

Die haben doch daher noch genügend Zeit das Fahrzeug zum aufbereiten.

Hallo,

Verfasse doch mal einen Brief an die Geschäftsführung deines Freundlichen und schildere deinen Fall. Nichts tun und zu warten bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht ist keine gute idee. Du bist zwar eigentlich nicht im Recht aber es gibt etwas was sich Kundenfreundlichkeit und Kulanz nennt. Habe ich bei einem anderen fall auch gemacht: Rechnung bar bezahlt (Autoteile) Rechnung versehendlich entsorgt und dann kam eine Rechnung nach einem Monat das ich den Betrag zahlen solle. Ich hatte keinen Beweis mehr und die in ihren Unterlagen auch keinen Nachweis das ich es irgendwie bezahlt habe. Ich habe mich schon fast damit abgefunden den Betrag nochmal zahlen zu müssen bis ich aus verzweiflung einen Brief an die Geschäftsführung des Freundlichen verfasst habe. Und siehe da, die haben mir den Betrag erlassen trotz das nirgenswo vermerkt war das ich bezahlt habe. Okay ich bin schon ne art stammkunde aber trotzdem. Für mich war es ne Lektion. Das wird es für dich auch sein egal wie es ausgeht. ;-)

sehe ich auch so...gerade wenn du in der versicherungsbranche bist solltet du wissen wie wichtig kommunikation ist.

reden ist gold, es auszusitzen kommt nur dir schlecht zu.

zum thema vr:
in meinen allianz und huk berträgen ist es definitiv nicht mit drin gewesen.
ich denke es liegt an dem zeitraum wann sie abgeschlossen wurden.

wenn es aktuell so ist, dann gut.
aber selbst der adac weist auf diese nichtabsicherung hin😉

lg

Auch beim ADAC Rechtschutz ist der Vertrags und Sachenrecht rund ums Auto mit eingeschlossen.

Zitat:

In welchen Fällen hilft der ADAC Verkehrs-Rechtsschutz?

...

Bei Verträgen rund ums Auto
Wenn Sie z.B. mit einem Gebrauchtwagenverkäufer streiten, die Kasko-Versicherung einen Schaden nicht reguliert, die Werkstatt eine zu hohe Rechnung stellt oder Streitigkeiten aufgrund von Garagenmietverträgen auftauchen.
(Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht)

...

Das ist bei jedem Verkehrsrechtschutz seit mindestens 15 Jahren schon so der Fall.

Aber egal. Um das gehts ja nicht primär.

Wir werden ja sehen, wie der Fall ausgeht.

Eigentlich ist es doch logisch:
Letzter Kundendienst war am 1.9.2011 (ca.)
Der Kundendienst der jetzt gemacht wird, ist also für den Zeitraum vom 1.9.2011 bis 1.7.2012.
Genau in diesem Zeitraum ist der Verschleiß entstanden für den jetzt der Kundendienst gemacht wird.
Und genau in diesem Zeitraum habe ich die monatliche Prämie für den Kundendienst bezahlt.

Es kann niemals an einem Telefonat hägen, ob die Sache jetzt bezahlt wird, oder nicht.

Die Lage ist doch ganz klar: Wenn der Wagen laut Vertrag ohne fälligen Service und/oder Inspektion zurück gegeben werden muss, wurde in diesem Fall vom Leasingnehmer gegen den Leasingvertrag verstoßen und die Rechnung ist zu zahlen. Genauso wird auch eine übermäßige Abnutzung, Kratzer,... die nicht nem normalen Bild entsprechen dem Kunden in Rechnung gestellt. Deshalb bringen wir alle unsere Firmenleasingwagen vor der Rückgabe nochmal zum Service incl Fahrzeugaufbereitung. Bisher haben wir nie etwas draufzahlen müssen.
Privat machste den Wagen ja auch nochmal schick, bevor Du den verkaufst.
Und der Vergleich mit dem Handyvertrag passt schon, wenn Du von ner Flatrate ausgehst. Die gilt auch nur bis zum Vertragsenddatum und danach kannst Du auch nicht mehr telefonieren, obwohl Du das Handy evtl 4 Wochen nicht genutzt hast. Genauso wie der von Dir im Ramen des Leasing geschlossenen Service/Inspektionsvertrages. Dein Freundlicher bekommt das Geld für die von ihm vor Verkauf durchzuführende Inspektion nicht mehr von der Leasingagentur erstattet, da der Vertrag ausgelaufen ist. Da ists egal, ob um 1 Tag, 1 Woche, 1 Monat überschritten. Und das Geld holt er sich von dem, der die Inspektion rechtzeitig in Auftrag hätte geben müssen. Vor allem, da es Deiner Aussage nach ja nur Bequemlichkeit war, die km zur Werkstatt nicht mehr fahren zu wollen.
Hier hatten wir mal den Fall, daß ein Kunde von Audi-Leasing zum Reifenwechsel eine Werkstatt in 60km Entfernung vorgeschrieben bekommen hat. Wenn der die Reifen von nem anderen Händler genommen hätte, hätte er sie selbst zahlen müssen. Ich vermute, das war bei dem das letzte AllInclusiveLeasing ;-)
Und zum Thema, "Dann sehen wir uns vor Gericht": Wenn der Freundliche den normalen Weg einleitet, erhältst Du nach der Rechnung noch Mahnungen mit ständig steigenden Gebühren und dann geht das ganze in Vollstreckung und kann bis zur Lohnpfändung führen. Dann sind aber noch ein paar Hundert Teuronen Gebühren aufgelaufen., die direkt mit eingezogen werden.
Mein Tip: Lass Dich anwaltlich beraten! Und gib bitte Rückmeldung, wie das ganze abgelaufen ist.
Grüße...

Wie gesagt. Wir werden sehen.

Das was die machen können, ist mir eine Mahnung zu schicken und später einen Mahnbescheid. Gegen den Mahnbescheid werde ich Einspruch einlegen.

Dann müssen die Klagen.

Zitat:

Original geschrieben von Ranttanplan


Wie gesagt. Wir werden sehen.

Das was die machen können, ist mir eine Mahnung zu schicken und später einen Mahnbescheid. Gegen den Mahnbescheid werde ich Einspruch einlegen.
...

Und in diesem Fall war das der letzte Leasingwagen, da dann der entsprechende Schufa-Eintrag erfogt ist 😉

Zitat:

Original geschrieben von Ranttanplan


Es war eine Woche vor Rückgabe, als der Kundendienst fällig geworden wäre.

Ich müsste dafür 2 Stunden Zeit und 140 KM Fahrstrecke auf mich nehmen um den Kundendienst machen zu lassen.

Genau 6 Tage später muss ich eh zum Händler, weil das Fahrzeug zum zurück geben ist.

Das Fahrzeug extra 6 Tage vorher noch mit diesem Aufwand in die Werksatt zu bewegen war für miche ein unnötiger Aufwand.

Mal sehen, was der Händler macht.
Der muss den Rechtsweg einschlagen, wenn er Geld von mir haben will.

Ich werde auf alle Fälle erst einmal nicht zahlen.

Verkehrsrechtschutz habe ich. Soll er klagen wenn er will.

---------------

Tja, da wirst du Pech haben,,,,ist der Wagen zurückgegeben und das Rücknahmeprotokoll unterschreiben, dann ist das Leasingeschäft beendet.

Du hättest diesen Service auch auf den Rückgabetag vereinbaren können. So wäre das noch im Vertragsrahmen.

Ja, das ist klienlich, aber Leasing ist ein Vertrag und der wird meist recht eng ausgelegt und sollte eingehalten werden.

..............

Denke, du wirst Pech haben und den Service bezahlen.......versuchs nett und freundlich, villeicht kommt dir der Händler soweit entgegen, dass du nur die Teile bezahlst und er die Arbeitszeit.

Versuch dein Glück.

Zitat:

Original geschrieben von Ranttanplan


Welchen Nachteil hat den der Verkäufer dadurch?

Ohne den Vertrag zu kennen, könnte es sein, dass er auf den Kosten sitzen bleibt, da die Leasingfirma die Kosten für die Inspektion nach dem ausgelaufenen Vertrag nicht übernimmt. Eventuell hätte er diese sonst mit der Leasingfirma abgerechnet.

vielleicht merkt der TE jetzt so langsam, dass wenn der Vetrag beendet ist die Audi Leasing nicht mehr verpflichtet ist für den Service zu zahlen. Da gibt es kein "ich habe doch aber die 9 Monate dafür bezahlt" ! Du hast eben nicht DAFÜR bezahlt sondern eine Servicepauschale die vor plötzlichen hohen Belastungen durch Service oder Verschleißteile schützen soll.

Schreib doch mal wann genau der Vertrag beendet war und wann du den Wagen abgegeben hast...

Zitat:

Original geschrieben von Ranttanplan



Eigentlich ist es doch logisch:
Letzter Kundendienst war am 1.9.2011 (ca.)
Der Kundendienst der jetzt gemacht wird, ist also für den Zeitraum vom 1.9.2011 bis 1.7.2012.
Genau in diesem Zeitraum ist der Verschleiß entstanden für den jetzt der Kundendienst gemacht wird.
Und genau in diesem Zeitraum habe ich die monatliche Prämie für den Kundendienst bezahlt.

du scheinst das immernoch nicht zu verstehen. Du hast nicht für den Verschleiß in diesem Zeitraum gezahlt sondern für die gesamte Vertragslaufzeit ! Es kommt ja auch vor, dass Leute garkeine Verschleißteile über die Leasing abrechnen müssen, weil sie so vorrausschauend gefahren sind das sie keine neuen Bremsen oder so brauchten! Die bekommen ja auch kein Geld wieder für nicht in Anspruch genommene Service oder Verschleißleistungen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen