Ärger bei Leasingrückgabe
Ich habe Wartung und Verschleiß mit im Leasingvertrag gehabt.
Kurz vor der Leasingrückgabe hat der Boardcomputer angezeigt, dass der Service wieder fällig wäre.
Ich dachte, da ich das Fahrzeug eh zurück gebe, muss ich wegen der paar Tage ja nicht mehr extra in die Werkstatt fahren, die ca. 35 KM entfernt ist.
Ich habe also das Fahrzeug zurück gegeben und jetzt wollen die von mir 360,- € Netto für die Wartung und Verschleiß haben.
Ich habe das sogar schriftlich reklamiert und darauf hingewiesen, dass Wartung und Verschleiß mit im Leasingpaket war.
Interessiert die nicht. Die sagen, ich hätte während der Laufzeit das Fahrzeug zum Kundendienst anmelden müssen und dass habe ich nicht getan. Also muss ich ihn selber zahlen.
Kann doch nicht sein, oder?
Beste Antwort im Thema
Ganz einfach selber Schuld wenn du nicht vor Ende der Vertragslaufzeit zum Service fährst. Nach der Laufzeit ist die Leistung nicht mehr zu erbringen und die Rückgabebedingung sagt ganz klar das Service nicht fällig sein darf. Es wird doch früh genug angezeigt bzw. kann man doch schauen. Ein kurzer Anruf hätte dir den Ärger auch ersparen können. Man kann den Wagen auch etwas eher zum Service bringen. Mal ganz davon abgesehen hat mein Verkäufer mich sogar ein paar Wochen vorher angerufen ob bis zur Rückgabe noch was offen ist.
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ranttanplan
Also kann es nicht sein, dass ich diese Rechnung selber begleichen muss, nur weil ich eine formalität nicht eingehalten habe.
diese "Formalität" ist aber nunmal Vertragsbestandteil und deshalb auch keine Formalität
Diese Kosten in Höhe von 360,- € zzgl. Steuer sind im Zeitraum der letzen 9 Monate entstanden.
Und in diesem Zeitraum haben die jedes Monat 30,- € von mir bekommen.die 30€ die du im Monat gezahlt hast übertreffen in der Summe die Servicekosten ! Es wird kalkuliert was für ein Serviceaufwand anfällt und natürlich ein ordentlicher Aufschlag berechnet. Du kannst es wie eine kleine Serviceversicherung sehen. Auch das was du nicht in Anspruch nimmst zahlst du mit ! Wenn du z.B. über 3 Jahre Least und nur 8000km im Jahr fahren würdest dann kämst du bei der Rate höchstens auf einmal Longlifeservice und Bremsflüssigkeitswechsel. Das wird wohl in keinem Verhältniss zu den monatlichen Raten stehen.
Das war damals ein Angebot, hat mir der Verkäufer erzählt. Deshalb hab ich es auch genommen.
Auto war ein S3 Sportback. Allein die Bremsen die ich mal gebraucht habe, haben das ganze schon rentabel gemacht.
Wir werden sehen, ob die klagen und falls ja, was ein Richter dazu sagt.
Ich sehe die Sache recht entspannt und denke, dass ich im Recht bin. Ich habe meine Raten dafür bezahlt. Also steht mir auch die Leistung zu.
ja wärend der Vertragslaufzeit... alles andere brauchst du garnicht versuchen.
Zitat:
Original geschrieben von Ranttanplan
Solche Klauseln sind in meinen Augen nicht tragbar und verbraucherunfreundlich.Für mich ist entscheidend, in welchem Zeitraum die Kosten entstanden sind.
Schließlich habe ich ja auch seit dem letzten Kundendienst meine Raten für Wartung und Verschleiß weiter bezahlt. Ich kann auch auch nicht einfach aufhören diese Raten zu zahlen, wenn ich merke, dass bis zur Leasingrückgabe kein Kundendienst mehr fällig werden wird.Selbstverständlich ist hier der Verkehrsrechtschutz die richtige Versicherung. Dieser umfasst auch alle Vertragsangelegenheiten die mit dem Auto zu tun haben.
Ich kaufe bei dem Händler jetzt kein weiteres Auto. Deshalb will mir der einiges reindrücken.
Wenn Du das Paket Wartung und Verschleiß hast, dann ist das doch sicher ein Geschäftsleasing gewesen. Dann kannst Du dich nicht auf "Verbraucherunfreundlich" berufen, von einem gewerblichen Kunden wird schon erwartet das er weiß was es heißt einen Vertrag einzugehen.
Du hättest ja gar nicht extra hin fahren müssen. Du hättest das Auto auch einfach einen Tag früher zum Händler stellen können, den Kundendienst machen lassen und das Rückgabeprotokoll einen Tag später fertig machen müssen. Dann wäre auch alles in Ordnung gewesen.
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genau so ist es. Das hat zwar im ersten Moment nicht viel damit zutun ob es Privat oder Geschäftsleasing ist. Es ist ein Leasingvertrag mit definierter Laufzeit und danach wird eben nichts mehr abgerechnet ! Bei der Fälligkeit des Services von nur 7 Tagen hättest du wie schon geschrieben mit dem Händler einfach mal telefonieren sollen und nicht blind denken das die das schon noch mit abrechnen.
Das wird in der Tat ein spannendes Thema, denn der Leistungsanspruch ist in dem gemäß gebuchten Servicepaket "versicherten Zeitraum" entstanden.Dies kann ja anhand des Bordcomputers auch jederzeit nachvollzogen werden, denn der zählt ja auch die Tage seitdem der Service laut Anzeige fällig war.
Die Formalität ist hier die nicht rechtzeitige Anmeldung zum Service. Aber da kann ich den Händler auch nicht verstehen, denn das ist in der Tat Krümmelkackerei ! Der Kunde hat dafür bezahlt und da am Tag der Rückgabe der Vertrag sicher noch nicht beendet war hätte der Händler spätestens an diesem Tag den Termin für den Service noch eingeben können. Da steht dieser also auch irgendwo in der Pflicht dies entsprechend kundenfreundlich zu gestalten. Sich jetzt da aus der Affäre ziehen zu wollen nur weil der TE "nicht rechtzeitig" seinen Anspruch angemeldet hat, halte ich für etwas billig.
Der TE hat für mein Empfinden gute Chancen einen möglichen Rechtsstreit zu gewinnen.
Aber in Deutschland sind Recht haben und Recht bekommen ja leider häufig nicht das Selbe. Es bleibt also spannend....
Schauen wir mal wie das ausgeht. Ich drücke dem TE jedenfalls die Daumen. Und nächste mal vielleicht dann doch lieber mal vorher zum Telefonhörer greifen und das Thema vorab abklären 😉 .
Grüße
dann hast du aber keine reine verkehrsrechtschutz, sondern eine mit erweiterung auf vertragsrecht am kfz😉
das is ein unterschied😉
jedenfalls drück ich dir die daumen das es eine gute lösung für beide seiten gibt.
auf jeden fall muss sich der te einige versäumnisse die absichtlich aufgrund des bevorstehenden vertragsendes begangen wurden nachsagen lassen.
kontaktiere deinen rechtsbeistand was er dazu meint und das ergebnis wäre auch interessant...
lg
Zitat:
Original geschrieben von micha225
dann hast du aber keine reine verkehrsrechtschutz, sondern eine mit erweiterung auf vertragsrecht am kfz😉
das is ein unterschied😉
Nein. Ist es nicht.
Jeder Verkehrsrechtschuzt bietet auch Schutz im Vertragsrecht wenn es dabei um das Auto geht.
Wissen nur viele nicht. Eine extra Erweiterung braucht es dafür nicht.
Zitat:
auf jeden fall muss sich der te einige versäumnisse die absichtlich aufgrund des bevorstehenden vertragsendes begangen wurden nachsagen lassen.
kontaktiere deinen rechtsbeistand was er dazu meint und das ergebnis wäre auch interessant...
lg
Einige? Absichtlich?
Ich habe einzig und allein vorher nicht angerufen, weil ich es nicht wußte.
Von einer Absicht oder mehreren Fehlern kann man hier überhaupt nicht sprechen.
ok meine erdahrungen sind anders...bei huk oder allianz etc ist so etwas nicht mit drin, sondern muss wenn mit extra aufgenommen werden...aber mag sein das es bei dir anders ist.
normal ist sowas immer extra...
mit absichtlich meine ich was dir die gegenseite unterstellen kann...das fis warnt 30tage un 2500km vor dem serviceereignis den fahrer darauf hin.
also hat man genug zeit zu reagieren.
und selbst schreibst du ja, da du die vielen km nicht extra fahren wolltest.
das sind halt dinge die von deiner seite nicht optimal sind und dir vorgehalten werden können...
ich meine es nicht böse mit dir...
lg
Zitat:
Original geschrieben von Ranttanplan
`......Ich habe einzig und allein vorher nicht angerufen, weil ich es nicht wußte.
Von einer Absicht oder mehreren Fehlern kann man hier überhaupt nicht sprechen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht 😉
Nun ja. Gerade weil ich es mitgeleast habe, dachte ich mir, dass ich nichts extra machen möchte.
Aber wir werden ja sehen.
Die müssen mich auf alle Fälle verklagen, wenn die was von mir wollen.
Freiwillig gibt es bestimmt nicht.
Eben aus dem Grunde, da ich in der Zeit in der der Kundendienst entsteht ja die Raten bezahlt habe.
Zum Thema Rechtschutz nochmal:
Oft ist mehr drinnen als man denkt. Auch bei Allianz und Huk und das übrigens schon immer.
Ich arbeite übrigens in der Branche. Von daher kann ich dir sagen, dass es bei jedem Verkehrsrechtschutz so ist, dass Vertragsangelegenheiten auch mitversichert sind. Wissen nur viele nicht.
Übersicht Leistungen Verkehrsrechtschutz Allianz:
Zitat:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Wir helfen Ihnen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Z. B. beim Streit um:
die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall oder
die Höhe des Schadens – bei schwerer Verletzung streiten sich die gegnerischen Parteien oft um die Höhe des Schmerzensgeldes oder der Rente.Straf-Rechtsschutz
Wir unterstützen Sie bei der Verteidigung in einem Strafverfahren bei verkehrsrechtlichen Vergehen, bei Vorwurf von Vorsatz oder Fahrlässigkeit; z. B. fahrlässige Körperverletzung durch einen Unfall oder fahrlässige Verkehrsgefährdung.
Bei Verurteilung wegen Vorsatz besteht allerdings kein Versicherungsschutz.
Ordnungswidrigkeiten-RechtsschutzAuch bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit stehen wir an Ihrer Seite, wenn man Ihnen zum Beispiel vorwirft
zu schnell gefahren zu sein,
den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder
eine rote Ampel missachtet zu haben.Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Diesen Rechtsschutz benötigen Sie für verkehrsrechtliche Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, z. B. wegen
Einschränkung oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen,
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis oder
Führen eines Fahrtenbuches.Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen und Besitzrechten am Fahrzeug gibt es den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht; z. B. bei Streit aus einem Kauf-, Reparatur-, Leasing- oder Versicherungsvertrag.
Steuer-Rechtsschutz vor GerichtenWir helfen Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen, z. B. bei Streitigkeiten um die Kfz-Steuer.
Sprechen Sie mit Ihrem Allianz Fachmann über die Details zum Versicherungsumfang.
Übersicht Huk:
http://www.huk.de/.../leistungsuebersicht_rs_rbarb10_06.11.pdf
Zitat:
Original geschrieben von weolli0808
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht 😉Zitat:
Original geschrieben von Ranttanplan
`......Ich habe einzig und allein vorher nicht angerufen, weil ich es nicht wußte.
Von einer Absicht oder mehreren Fehlern kann man hier überhaupt nicht sprechen.
Das ist ein schlauer Spruch.
Aber der hat mit meiner Sache bestimmt nichts zu tun.
Es geht hier um nicht um eine Vertragsstrafe.
Zitat:
Original geschrieben von weolli0808
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht 😉Zitat:
Original geschrieben von Ranttanplan
`......Ich habe einzig und allein vorher nicht angerufen, weil ich es nicht wußte.
Von einer Absicht oder mehreren Fehlern kann man hier überhaupt nicht sprechen.
So ist es 😉
Anderes, wenn auch nicht 100% passendes Bsp.:
Wenn du deinen Handy Vertrag kündigst, dann kannst du am Tag nach dem Auslaufen ja auch nicht mehr telefonieren.
So ist es mit dem Wartungsvertrag auch. Wenn der Vertrag ausläuft, dann kannst du darüber auch keinen Service mehr abrechnen. 😉
Oh Mann Leute.
Kommt nicht immer mit irgendwelchen Beispielen die man überhaupt nicht vergleichen kann.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, bezieht sich auf Gesetze. Das hat mit meinem Fall überhaupt nichts zu tun.
Und auch der Vergleich mit dem Handy ist einfach nur falsch und überhaupt nicht passend.
Es geht einfach darum:
Der letzte Kundendienst wurde vor 9 Monaten gemacht.
In den letzten 9 Monaten habe ich jedes Monat meine Rate für die Audi Fleet bezahlt.
Jetzt, nach den 9 Monaten ist der Kundendienst fällig, für den Verschleiß, der in den letzten 9 Monaten entstanden ist.
Da ich jedes Monat meine Prämie dafür bezahlt habe, ist es nach meinem Rechtsverständnis völlig egal, ob der Kundendienst 3 Tage vor oder 3 Tage nach Abgabe vom Fahrzeug gemacht wird.
Schließlich bin ich seit Abgabe keinen Meter mehr mit dem Fahrzeug gefahren und der Kundendienst wird jetzt ausschließlich für den zurückliegenden und bezahlten Zeitraum gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Ranttanplan
Oh Mann Leute.Kommt nicht immer mit irgendwelchen Beispielen die man überhaupt nicht vergleichen kann.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, bezieht sich auf Gesetze. Das hat mit meinem Fall überhaupt nichts zu tun.
Und auch der Vergleich mit dem Handy ist einfach nur falsch und überhaupt nicht passend.Es geht einfach darum:
Der letzte Kundendienst wurde vor 9 Monaten gemacht.
In den letzten 9 Monaten habe ich jedes Monat meine Rate für die Audi Fleet bezahlt.
Jetzt, nach den 9 Monaten ist der Kundendienst fällig, für den Verschleiß, der in den letzten 9 Monaten entstanden ist.Da ich jedes Monat meine Prämie dafür bezahlt habe, ist es nach meinem Rechtsverständnis völlig egal, ob der Kundendienst 3 Tage vor oder 3 Tage nach Abgabe vom Fahrzeug gemacht wird.
Schließlich bin ich seit Abgabe keinen Meter mehr mit dem Fahrzeug gefahren und der Kundendienst wird jetzt ausschließlich für den zurückliegenden und bezahlten Zeitraum gemacht.
Ja eben nicht. Wenn der Vertrag ausgelaufen ist, dann kannst du dafür auch keine Leistung mehr geltend machen. Das sollte das Handy-Bsp. verdeutlichen.
Aber warum fragst du überhaupt hier im Forum nach Hilfe, wenn eh nur deine Meinung zählt.
Dann versuch dein Glück, was und wie auch immer du vor hast. Viel Erfolg dabei von meiner Seite.
Ich bin raus.