ForumX3 F25
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. X Reihe
  6. X3 E83, F25, G01
  7. X3 F25
  8. Änderung der Bestellung

Änderung der Bestellung

BMW X3 F25
Themenstarteram 4. November 2011 um 14:02

Moin,

einige warten ja nun schon ein paar Tage, und einige davon haben ja auch an Ihrer Konfiguration noch das ein oder andere Verändert.

Wie das mit dem Warten so ist..... bei mir auch, habe mich dann doch von der Rückfahrkamera überzeugen lassen, und diese der Konfiguration noch hinzugefügt.

Nun erhalte ich von meinem :-) keine Bestelländerung, sondern eine neue Bestellung, also auch unter neuer Bestellnummer, neues Bestelldatum etc pp. gut, solange im Januar nicht zwei Wagen zur Abholung bereitstehen, kann ich damit leben, sind ja nur Zahlen. Lustig dabei ist Bestellung Anfang September -} Leiferung Februar. "Neubestellung" Anfang November --} Lieferung Januar... okay BTT.

Allerdings sind die Reifen mit Notlaufeigenschaften nun 30€ teurer... habe das beim Unterschreiben der "Änderung" auch vermerkt, nun aber eine erneute Bestellbestätigung mit dem erhöhten Preis erhalten.

Ist das korrekt? Wie sah das bei Euch aus?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Da es faktisch nur eine Änderung ist, egal ob Bestellnummern geändert werden oder nicht, kann eine zwischenzeitliche Preiserhöhung erst nach 4 Monaten angewandt werden.

**************

Teil II der Auftragsbestätigung

Preisänderungen der im Kaufvertrag abgeschlossenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert.

*************

Lest ihr eigentlich, was ihr so unterschreibt?

Nö, aber die Bilder im Prospekt waren toll!! :D:D:D

Viele Grüße

Perlitgrau:cool:

9 weitere Antworten
Ähnliche Themen
9 Antworten

Hallo, Ich denke das Du das im Detail mit dem BMW Servicebetrieb / Verkaufsberater absprechen mußt. Verlange zumindest eine Stornierung der alten Bestellung. Mit den Reifen für 30,- mehr würde ich nicht aktzeptieren. Die:)haben ein paar Fehler gemacht!Solange der Auftrag noch änderbar ist,kann sich kein Preis verändert haben. Die ursprüngliche Auftragsnummer bleibt auch bestehen. Viel Erfolg.Henry

Zitat:

Original geschrieben von Chevycoupe

Moin,

einige warten ja nun schon ein paar Tage, und einige davon haben ja auch an Ihrer Konfiguration noch das ein oder andere Verändert.

Wie das mit dem Warten so ist..... bei mir auch, habe mich dann doch von der Rückfahrkamera überzeugen lassen, und diese der Konfiguration noch hinzugefügt.

Nun erhalte ich von meinem :-) keine Bestelländerung, sondern eine neue Bestellung, also auch unter neuer Bestellnummer, neues Bestelldatum etc pp. gut, solange im Januar nicht zwei Wagen zur Abholung bereitstehen, kann ich damit leben, sind ja nur Zahlen. Lustig dabei ist Bestellung Anfang September -} Leiferung Februar. "Neubestellung" Anfang November --} Lieferung Januar... okay BTT.

Allerdings sind die Reifen mit Notlaufeigenschaften nun 30€ teurer... habe das beim Unterschreiben der "Änderung" auch vermerkt, nun aber eine erneute Bestellbestätigung mit dem erhöhten Preis erhalten.

Ist das korrekt? Wie sah das bei Euch aus?

Moin!

Ganz normal, habe inzwischen meine vierte Bestellnummer :).

Dass die RTFs nun 30 Euro mehr kosten kann maximal an der neuen Preisliste liegen, die ab oktober 2011 gilt. Da Du danach (neu)bestellt hast greift diese und Du bist mit ein paar Euro mehr dabei. Sei froh, wenn es nur die RFTs sind und nicht die anderen Preisanpassungen...

VG

Patsone

Themenstarteram 8. November 2011 um 22:09

So,

danke für Eure Beiträge,

Stand der Dinge ist nun folgender, dass der Händler meinte, er hätte die 30€ nicht anders darstellen können. Dies würde an der neuen Preisliste liegen.

Die Endabrechnung würde aber "bereiningt", wie das Erstangebot sein.

Hätte mich aber auch stark gewundert.

Da es faktisch nur eine Änderung ist, egal ob Bestellnummern geändert werden oder nicht, kann eine zwischenzeitliche Preiserhöhung erst nach 4 Monaten angewandt werden.

**************

Teil II der Auftragsbestätigung

Preisänderungen der im Kaufvertrag abgeschlossenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert.

*************

Lest ihr eigentlich, was ihr so unterschreibt?

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Da es faktisch nur eine Änderung ist, egal ob Bestellnummern geändert werden oder nicht, kann eine zwischenzeitliche Preiserhöhung erst nach 4 Monaten angewandt werden.

**************

Teil II der Auftragsbestätigung

Preisänderungen der im Kaufvertrag abgeschlossenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert.

*************

Lest ihr eigentlich, was ihr so unterschreibt?

Nö, aber die Bilder im Prospekt waren toll!! :D:D:D

Viele Grüße

Perlitgrau:cool:

Themenstarteram 9. November 2011 um 11:34

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Da es faktisch nur eine Änderung ist, egal ob Bestellnummern geändert werden oder nicht, kann eine zwischenzeitliche Preiserhöhung erst nach 4 Monaten angewandt werden.

**************

Teil II der Auftragsbestätigung

Preisänderungen der im Kaufvertrag abgeschlossenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert.

*************

Lest ihr eigentlich, was ihr so unterschreibt?

okay. habe ich zwar nicht gelesen, wäre wohl eher auch an meinem Chef gewesen.... :rolleyes:

Aber zwischen Vertragsabschluss (07.09.) und Liefertermin (Februar, jetzt Januar) liegen eben mehr als 4 Monate.

Kann man also sagen, dass man sich im Grunde nicht beschweren hätte können.

Zitat:

Original geschrieben von Chevycoupe

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

 

Lest ihr eigentlich, was ihr so unterschreibt?

okay. habe ich zwar nicht gelesen, wäre wohl eher auch an meinem Chef gewesen.... :rolleyes:

Ja wie ??

Der Chef ist eventuell an den Mehrkosten schuld und du müsstest dann dafür blechen??

Da bin ich doch froh, dass ich mein eigener Chef bin ( Privatkäufer) und mich nur über mich selbst ärgern muss ... selbst das ist schon doof :D.

Und? Ich bin auch Provatkäufer und habe im juni bestellt. Lieferdatum ist bei mir gewünscht der 12. Dezember, also mehr als vier Monate. Daher ist mir dieser Passus trotzdem herzlich egal und ich habe unterschrieben... :)

VG

Patsone

Themenstarteram 9. November 2011 um 21:40

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Zitat:

Original geschrieben von Chevycoupe

 

okay. habe ich zwar nicht gelesen, wäre wohl eher auch an meinem Chef gewesen.... :rolleyes:

Ja wie ??

Der Chef ist eventuell an den Mehrkosten schuld und du müsstest dann dafür blechen??

Da bin ich doch froh, dass ich mein eigener Chef bin ( Privatkäufer) und mich nur über mich selbst ärgern muss ... selbst das ist schon doof :D.

Nein so ist es auch nicht. Mein Chef (auch mein Schwiegervater) stellt nen neuen Firmenwagen vor die Tür. Fragte, ob wir uns von unserem jetzigen Firmen corolla verso zugunsten eines BMWs trennen wollen.

Naja, ist der Pabst katholisch?

Er meinte, dass der x1 aber als Familienfahrzeug zu klein wäre und daher ein X3 doch interessant wäre.

Gemeinsam ging es ans auswählen der SA und einigten uns auf eine ordentliche Konfiguration.

Haben bestellt und durch das Lesen hier und die positive Aussage zur Rückfahrkamera, wollte meine Frau diese noch als extra nachträglich.

Da der Chef aber natürlich die Bestellung unterschreibt, hätte der Passus natürlich eher ihm auffallen müssen oder sollen als uns.

Hat sich aber ja auch eh erledigt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen