ADAC, Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung?
Hallo,
Nachdem der ADAC seinen Betrag erhöht hat , möchte ich gern über das Sonderkündigungsrecht kündigen.
Einerseits ist das ja nach Beitragserhöhungen möglich, andererseits versucht der ADAC dies zu umgehen, da er zum einen festellt, dass es ein Verein ist und zum anderen mehr Leistungen zur Verfügung stehen (Zeitschrift?).
Hatte schon jemand aktuell Erfolg mit der Sonderkündigung ?
Wie ?
Thx und Grüsse
Rainer
Beste Antwort im Thema
Es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Beiträge beim ADAC. Punkt 1
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor dem Eintrittsmonat. Wer also gegen Ende eines Monats eingetreten ist, muss schon rund vier Monate vor seinem neuen Beitragsjahr kündigen.
Punkt 2 wurde die Preiserhöhung schon vor 9 Monaten beschlossen, d.h. es konnten nun alle rechtzeitig ihren Vertrag kündigen.
Punkt 3, geht das hier ganz einfach.
https://www.adac.de/mitgliedschaft/kuendigung/formular/
Punkt 4....
Wegen 10€ mehr/Jahr so einen Aufriss zu machen. 😮
31 Antworten
.. was ich schon oben gesagt habe... aber die Post muss man auch lesen - und zur Kenntnis nehmen.
Zitat:
@klamann15 schrieb am 27. August 2020 um 11:47:18 Uhr:
Die Beitragserhöhung ist ja schon seit Anfang des Jahres glaube ich ich bekannt.
Da könnte man doch fristgerecht kündigen, oder?
Ja, natürlich.
Ich hab keine Post bekommen, erst jetzt die Rechnung. Und die Motorwelt bekomm ich schon lang nicht mehr zugeschickt, keine Ahnung wo die geblieben ist.
Zitat:
@querys schrieb am 27. August 2020 um 20:42:10 Uhr:
Ich hab keine Post bekommen, erst jetzt die Rechnung. Und die Motorwelt bekomm ich schon lang nicht mehr zugeschickt, keine Ahnung wo die geblieben ist.
die gibts jetzt kostenlos beim Edeka oder beim Netto. Aber nur noch viermal im Jahr. Ist echt zum ko****, was die in letzter Zeit machen. Sobald meine Jungs beide über 23 sind und sich die Familienmitgliedschaft nicht mehr lohnt, werd ich zum AvD wechseln.
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Warum lesen viele gar nicht den ganzen Thread durch?
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 27. August 2020 um 21:08:29 Uhr:
...
die gibts jetzt kostenlos beim Edeka oder beim Netto. Aber nur noch viermal im Jahr. Ist echt zum ko****, ...
...das is aber wirklich blöd nur noch 4 mal im Jahr Treppenlifte & Co.... und dann noch selbst irgendwo abholen - nö, zum Glück war ich noch nie Mitglied bei denen und werde auch keins werden.
Mitgliedsbeiträge sind keine Preise. Sie unterfallen daher nicht dem Sonderkündigungsrecht.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 28. August 2020 um 08:43:31 Uhr:
Mitgliedsbeiträge sind keine Preise. Sie unterfallen daher nicht dem Sonderkündigungsrecht.
Hier bist auf dem Holzweg. Da die Mitgliedschaft freiwillig ist, hier aber einseitig die Beiträge angepasst wurden, kann ich sehr wohl meine Mitgliedschaft kündigen. Leistungen und Beitragszahlungen weichen erheblich vom ursprünglich abgeschlossenen Vertrag ab.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 28. August 2020 um 12:55:22 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 28. August 2020 um 08:43:31 Uhr:
Mitgliedsbeiträge sind keine Preise. Sie unterfallen daher nicht dem Sonderkündigungsrecht.Hier bist auf dem Holzweg. Da die Mitgliedschaft freiwillig ist, hier aber einseitig die Beiträge angepasst wurden, kann ich sehr wohl meine Mitgliedschaft kündigen. Leistungen und Beitragszahlungen weichen erheblich vom ursprünglich abgeschlossenen Vertrag ab.
Klar kannst du deine Mitgliedschaft kündigen. Aber eben innerhalb der regulären Küdigungsfrist, nicht über ein Sonderkündigungsrecht.
Deine Mitgliedschaft kannst du übrigens immer kündigen, zum Ablauf des jeweiligen Turnus. Dazu brauchst du kein Sonderkündigungsrecht.
ich würde allen selbsternannten "Experten" in dieser Sache raten, mal hier reinzuschauen.
Es gibt tatsächlich eine Art "außerordentliche Kündigung" - auch beim ADAC.
Sollte (eigentlich) auch für die normale Mitgliedschaft gelten.
Man muss nur bestimmte Formalien einhalten.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 29. August 2020 um 10:24:50 Uhr:
ich würde allen selbsternannten "Experten" in dieser Sache raten, mal hier reinzuschauen.
Es gibt tatsächlich eine Art "außerordentliche Kündigung" - auch beim ADAC.
Sollte (eigentlich) auch für die normale Mitgliedschaft gelten.
Man muss nur bestimmte Formalien einhalten.
Soso.
Dort heißt es:
"Wollen Sie Ihre Mitgliedschaft beim ADAC kündigen, müssen Sie Ihre Kündigung bis spätestens einen Monat vor dem Ende der Laufzeit schriftlich einreichen, damit diese wirksam ist. Die Kündigung müssen Sie unbedingt schriftlich per E-Mail, Fax oder per Einschreiben mit Rückschein abschicken. Achten Sie des Weiteren darauf, dass in dem Kündigungsschreiben Ihr Name, Ihre Mitgliedsnummer sowie das Datum zu sehen ist, zu dem Sie den Vertrag kündigen."
Das betrifft die reguläre Mitgliedschaft...
Und dann weiter:
"Es gibt jedoch auch die Möglichkeit die normale Kündigungsfrist zu umgehen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn einer dieser Gründe vorliegt:
Wenn der Beitrag erhöht wird, welcher nicht aufgrund einer Rückstufung nach einem Schadenfall erfolgte.
Die Regional- oder Typklasse wurde verschlechtert.
Im Falle eines Schadens. Hier hat sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Ab dem Tag der Anerkennung oder Ablehnung der zukünftigen Leistungspflicht hat der Versicherte innerhalb eines Monats die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung beim ADAC einzureichen. Anschließend wird die verbleibende Prämie ausgezahlt."
Das betrifft die VERSICHERUNGEN des ADAC.
Das sind zwei verschiedene Dinge.
Meine "Ernennung zum Experten" erfolgte im Übrigen durch den Justizminister.
Kleine Ergänzung warum ich nicht rechtzeitig habe:
Zunächst war ich über meine Ehefrau als Partner gratis in Adac. In den neueren Verträgen geht das nicht mehr. Der ADAC hat mir vor ein paar Jahren gesagt, dass ich für die Mitgliedschaft auch extra zahlen müsse. Ok, ich hätte auch über den Altvertrag weiter ohne Kosten im ADAC bleiben können, leider nutze der ADAC mein Unwissen über den ewige alten Vertrag meiner Frau aus und ich bin darau reingefallen. Als zahlte ich ab dann als Partner. Ich habe diese Vorgehensweise von einem ehemaligen ADAC Verkäufer erfahren.
Ok, nun war ich also zahlender Partner.
Letztes Jahr habe ich nun fristgemäss die Mitgliedschaft meiner Frau gekündigt. Für mich war es klar, dass ich dann als "Anhängsel" auch raus bin.
Pustekuchen der nette Verein hat aus meiner Partnerschaft einen Hauptvertrag gemacht und mir nun eine Zahlungsaufforderung incl Beitragserhöhung geschickt.
Ich hoffte nun auf mein Sonderkündigungsrecht, aber Vater Staat lässt dem ADAC den Status "Verein" zu und schützt ihn damit.
Zitat:
@Rainer550 schrieb am 1. September 2020 um 21:28:54 Uhr:
Letztes Jahr habe ich nun fristgemäss die Mitgliedschaft meiner Frau gekündigt. Für mich war es klar, dass ich dann als "Anhängsel" auch raus bin.
Pustekuchen der nette Verein hat aus meiner Partnerschaft einen Hauptvertrag gemacht und mir nun eine Zahlungsaufforderung incl Beitragserhöhung geschickt.
Also das wundert mich nicht. Das war mir bei dem Partnervertrag meiner Frau klar, dass man beides kündigen muss. Gibt ja schließlich auch zwei Mitgliedsnummern und Karten.
Querys, ok ich bin nun auch schlauer. Dieser Hinweis von mir kam nur, da die Frage aufkam, warum ich nicht schon früher gekündigt habe. Ich habe früher gekündigt, nur offenbar falsch aus Sicht des ADAC.
Ich hoffe, dass Banken zukünftig auch das Konto eines Bevollmächtigten als Vollkonto einrichten, wenn der Kontoinhaber sein Konto gekündigt hat und "vergessen" hat die Vollmacht explizit zu löschen.
Zitat:
@Rainer550 schrieb am 1. September 2020 um 21:28:54 Uhr:
Zunächst war ich über meine Ehefrau als Partner gratis in Adac. In den neueren Verträgen geht das nicht mehr. Der ADAC hat mir vor ein paar Jahren gesagt, dass ich für die Mitgliedschaft auch extra zahlen müsse. Ok, ich hätte auch über den Altvertrag weiter ohne Kosten im ADAC bleiben können, leider nutze der ADAC mein Unwissen über den ewige alten Vertrag meiner Frau aus und ich bin darau reingefallen.
Mit Altverträgen steht man beim ADAC oft besser als Neumitglieder da. Selbst wenn in neuen Verträgen Leistungen herausfallen, dann bleiben sie meist in den Altverträgen erhalten. So hatte meine Schwester, als sie mit dem Auto meiner Mutter liegen blieb, über den Vertrag meiner Mutter kostenlose Pannenhilfe und einen Leihwagen bekommen, was es mit einem neueren Vertrag nicht gegeben hätte.