Achtung Tuner "neue Abzocke"

Opel Omega B

Seit januar 2013 achtet der TÜV Bayern etwas genauer auf die Vorschriften bei getunten Autos.
Das problem heisst "Glasgrafuren"Scheibenairbrush, kein TÜV Organisation trägt eine Grafur ein,daher fängt die Polizei nun bei Treffen an,diese Fahrzeuge gezielt zu suchen. Die Fahrzeug Besitzer dürfen nun nach Mängelbescheid,die Scheiben tauschen. Strafen sind vorgesehen nach grösse und Stellung der Grafur im Fenster oder Scheibe.
Bei Nachfrage beim TÜV , wird man drauf hingewiesen das man es duldet vom TÜV,jedoch keine Eintragung dafür bekommt.
Ein Bruch oder Festigkeitsgutachten sei dafür zu teuer,meinte man an dieser Stelle, es bei jedem Fahrzeug durchzuführen. Bei nicht entfernen drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg.
Orginalpapier findet ihr im Anhang,Adresse und KFZ Kennzeichen hab ich geschwärzt.

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Zitat:

Original geschrieben von VectraBSport


Die Deutschen spinnen total.

was hat das mit spinnen zu tun? 😕

dass das definitiv NICHT legal und auch KEINE rechtl. grauzone ist, sondern (bisher) nur beide augen zugedrückt wurden, ist doch bereits seit dem aufkommen dieses "tunings" bekannt...

...und in den einschlägigen foren wird immer wieder in den jeweiligen threads, auf diesen umstand hingewiesen!

Zitat:

So langsam HASSE ich mein Land sowas von..........

es steht dir jederzeit frei, deinen wohnsitz in ein anderes land zu verlegen!

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Zitat:

Original geschrieben von Omega-b-


Man wechselt ja nicht zum Tüv die Scheiben aus, und danach nochmal... 😉

das austauschen von "zweifelhaften" bauteilen vor- bzw. nach dem tüv, ist in tunerkreisen gang und gäbe....

Bei anderen Dingen mag das sein... Bei Scheiben nicht....

Zitat:

Die Gefahr, dass die Scheiben kaputt gehen, ist einfach zu groß...

Ich meine damit die heckscheiben und hinteren seitenscheiben... Also die geklebten...

Das sind die, die man üblicherweise auch gravieren lässt...

Liebe grüße vom Michel

auch das gibt es😁
eine Scheibe zu tauschen, egal ob geklebt oder nicht, ist für einen geübten Tuner keine Herausforderung😉
selbt graviert stellt kein Hindernis mehr dar 🙄

ps: Ich hab schon vieles zu sehn bekommen so gar hinten ganz zu😁

Zitat:

Original geschrieben von Omega-b-


Wenn der Halter aber die Rechnung (mit datum) der Gravur hat, kann man sehen, dass die Gravur vor dem letzten Tüv gemacht wurde...

Das nutzt ihm aber nichts, weil es die Sache nicht legaler macht.

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Hi,

Hm....Es mag ja jeder machen was er will , aber Gravuren gehören auf Trinkgläser oder Schmuck , aber doch nicht auf Autoscheiben .

hi,
ich meinte mit der rechnung nicht, dass es legal wird🙄🙄🙄
sondern dass es im verantwortungsbereich des TÜVers liegt...
ER hat es abgesegnet und die Plakette erteilt...

Liebe Grüße vom Michel

Zitat:

Original geschrieben von feet


Hi,

Hm....Es mag ja jeder machen was er will , aber Gravuren gehören auf Trinkgläser oder Schmuck , aber doch nicht auf Autoscheiben .

...obwohl es ganz chick aussehen mag, finde ich...

Recht hast du aber🙂

Zitat:

Original geschrieben von Omega-b-


ER hat es abgesegnet und die Plakette erteilt...

Eventuell hat er es auch

übersehen

und die Plakette erteilt...

er darf keine Mängel übersehen😉😛

stell dir mal vor, er übersieht einen Gravierenden Mangel😰😰

Liebe Grüße vom Michel

PS:HAHAHA... Gravierend....verstehste....wortspiel 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Omega-b-


... Gravierend....verstehste....wortspiel 😁 😁 😁

Bei der Scheibe wär´s ja ein

gravierter

Mangel 🙂😁

ich kan das sehr gut nachvolzieh
aber auf dem papier sieht alles immer einfach aus😉
ja natürlich muss er feste punkte ablaufen in der HU ( Tema scheibe)

ich kan dier sagen wo im eigendlichem Tema das problem liegt

du darfst alle hinteren Scheiben schliesen durch Folie oder Blech, solange 2 Seitenspiegel am Fahrzeug montiert sind.
Das heisst auf die Nutzung der hinteren Heck und Seitenscheiben und den dadurch fehlenden Innenspiegel darf verzichtet werden.
(das gibt es bei vielen modellen Corsa a,b .c combo zb und wie sie alle heißen)

und das darf man ohne eine klare Regelung in der STVO

Dies haben sich Liebhaber der Scheibengravur zur nutze gemacht, in dem sie das als Argument genommen haben.
Der Durchblick ist eingeschränkt bis nicht mehr vorhanden.

So jetzt versetz dich mal bitte in den Prüfer vor ort, wenn ein Kunde zu dir kommt sagt ich möchte dies haben (du aber skeptisch bist von seinen Vorstellungen) und ER verweist dich diesbezüglich auf die STVO die folgendes ausagt zum Thema .... bla bla blub
und du als Prüfer als Hüter der STVO ja nicht mehr viel Gegen argumentieren kannst

das ist das problem
mfg
edit : nein ich kenne die § disbzüglich nicht die zur Grundlage genommen werden , ich weiss das sie in der STVO aber stehn ( noch)
ps : ja der war gut😁

Das Problem besteht hier allerdings nicht in einer Sichteinschränkung, sondern in der Veränderung der technischen Eigenschaften der Scheibe durch die Gravur.

Richtig drahkke

der endscheidende unterschied ist, ob die Scheibe Tragend ist, bei Model x oder y so wie bei der Frontscheibe
und das ist meist nicht der fall,
der gedanke nur weil geklebt = Tragendesteil ist falsch😉

Eine Scheibe ist ein Bauteil mit E-Nummer, darf also nicht verändert werden. Warum ist erst mal völlig egal. Wo hier die ganze Zeit von StvO die Rede ist, müsste es StvZO heißen, denn dort sind die betreffenden Paragrafen zu finden.

Gruß
Achim

hallo Achim
danke für den link😉
ich hab dan im einem den passenden § gefunden zum tema
müsste dieser sein🙄
Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;

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