Achtung! Schwierigkeiten bei der Zulassung wg. DPF

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Leute,
wollte/habe gestern meinen neuen Tiguan TDI zugelassen und hierbei folgende Überraschungen erlebt.

1. Der Typschlüssel war bei der Zulassungsstelle noch nicht hinterlegt und mußte zusätzlich ( per Hand) eingetragen werden. Zusätzgebühren von 15,30 € (Gegührennr. 221)

2. "Der Hammer"
Die Herstellerbescheinigung für den Serien DPF von VW liegt nicht vor und ist auch im VW Partnernet für den Tiguan nicht erhältlich.
Die Folge: Das Fahrzeug wurde nur ohne DPF zugelassen.

Nach Rücksprache mit VW ist diese Problem nicht bekannt. Zum Glück bin ich an eine sehr hilfsbereite Mitarbeiterin geraten, die die Sachlage intern abgeklärt hat.

Die Antwort: Stimmt, die Herstellerbescheinigung ist z.Zt. nicht erhältlich. Somit kann es bei der Zulassung zu Schwierigkeiten kommen!!??
Bitte die EWG Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Fahrzeuges über Ihren Händler an Volkswagen schicken, nach Erhalt bekommen Sie für Ihr Fahrzeug dann die gewünschte Bescheinigung für den, in Ihren Wagen, verbauten DPF.

Soweit so gut !!??

Allerdings wird die nachträgliche Eintragung des DPF in die Fahrzeugpapiere ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen. Diese Kosten werde ich, wenn möglich meinem Händler aufdrücken ( kann er sich ja von VW wiederholen ).
Was treibt VW da??

Nur am Rand erwähnt. nach Prüfung der Zulassungsunterlagen der beiden Vorführ-TIG im Autohaus, wurde auch bei diesen Fahrzeugen der DPF nicht eingetragen, also gilt auch hier die o.g. Prozedur.

An alle die Ihren TIG bereits fahren, überprüft die o.g. Sachlage mal bei Euren Fahrzeugen.

Gruss,
TILUAN

Beste Antwort im Thema

So.. noch eine Info in dieser Sache...

Um in Erfahrung zu bringen ob es erforderlich ist, bei einer Polizei-Kontrolle einen Nachweis mit sich zu führen, aus dem hervor geht dass die 235/55 R17 Reifen auch auf dem Fahrzeug gefahren werden dürfen, da es ja in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht drin steht, habe ich bei unserer Polizeistation vorhin angerufen.

Ich habe erwähnt das diese Angabe nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht sondern ausschließlich NUR in der EWG - Übereinstimmungsbescheinigung und ob man diese bzw. eine Kopie der selben mit sich führen muß. Die Antwort war, dass die Polizei vor Ort sonst nicht überprüfen könnte ob man mit seinem Fahrzeug diese Reifen fahren dürfte. Daher empfehle ich ihnen von der EWG - Übereinstimmungsbescheinigung eine Kopie mit sich zu führen, so sind sie auf der sicheren Seite.

Also... werde ich mir diese kopieren und immer mit mir führen.

Gruß FerdiR

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bei mir gabs diesbezüglich keinerlei Probleme. 

bei mir auch nicht! Im Steuerbescheid wurde der DPF auch entsprechend berücksichtigt.

Bin gespannt was nächstes Jahr mit EURO5 passiert, muss ja auch eingetragen werden

Bei mir gab es ebenfalls keine Probleme, in meinen Papieren wurde alles ordnungsgemäß eingetragen.

Tiluan, vielleicht solltest du auch mal kurz hier rein schauen (W211 Forum): Klick mich Da gibt es auch Hinweise zum Thema.

Damit du dir ein Bild davon machen kannst auf was für einen Eintrag es in den Papieren ankommt, habe ich dir meine Zulassungsbescheinigung Teil I mal als Foto beigefügt.

Gruß FerdiR

Sorry... habe noch etwas.

Beim zweiten mal hinschauen ist mir jetzt etwas ganz anderes aufgefallen und zwar, dass die serienmäßigen Reifen die ich mit den Boston Felgen drauf habe mit der Größe 235/55 R17 nicht in den Papieren aufgeführt sind.

Hat vielleicht dazu von euch einer eine Erklärung bzw. könnt ihr da bei euch in den Papieren mal nachschauen.

Danke

Gruß FerdiR

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Mir wurde mitgeteilt, dass die unterschiedlichen Reifengrößen nur noch in der sog. Übereinstimmungsbescheinigung (liegt der Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugbrief) bei) eingetragen sein müssen und nicht mehr im Fahrzeugschein, da die Polizei alles online abfragt. 

(komplett geändert 13:50 Uhr)

Zitat:

Original geschrieben von zb95


Mir wurde mitgeteilt, dass die unterschiedlichen Reifengrößen nur noch im sog. Fahrzeugbrief eingetragen sein müssen und nicht mehr im Fahrzeugschein, da die Polizei alles online abfragt. 
Ich habe mir vorsichtshalber eine Kopie des Briefs zu den Anleitungen ins Auto gelegt.

Die Unterlagen die ich von unserem Tiguan bekommen und vorliegen habe sind... 1x Zulassungsbescheinigung Teil I, 1x Zulassungsbescheinigung Teil II (darunter steht klein in Klammern Fahrzeugbrief und ich habe diei Volkswagen EWG - Übereinstimmungbescheinigung.

Der Hinweis zur Bereifung 235/55 R17 steht einzig und allein auf der Rückseite der Volkswagen EWG - Übereinstimmungbescheinigung.

Sollte denn dieses Dokument ebenfalls immer (evtl. als Kopie) mitgeführt werden...?

Gruß FerdiR

Zitat:

Original geschrieben von FerdiR


Sorry... habe noch etwas.

Beim zweiten mal hinschauen ist mir jetzt etwas ganz anderes aufgefallen und zwar, dass die serienmäßigen Reifen die ich mit den Boston Felgen drauf habe mit der Größe 235/55 R17 nicht in den Papieren aufgeführt sind.

Hat vielleicht dazu von euch einer eine Erklärung bzw. könnt ihr da bei euch in den Papieren mal nachschauen.

Danke

Gruß FerdiR

Die unterschiedlichen zulässigen Reifengrößen sind in der Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt - ist jedenfalls beim Passat 3C so. Ich hatte mich vor 2 Jahren auch darüber gewundert. Der Freundliche hatte mich bei der Übergabe extra darauf hingewiesen.

Zitat:

Original geschrieben von FerdiR


Bei mir gab es ebenfalls keine Probleme, in meinen Papieren wurde alles ordnungsgemäß eingetragen.

Tiluan, vielleicht solltest du auch mal kurz hier rein schauen (W211 Forum): Klick mich Da gibt es auch Hinweise zum Thema.

Damit du dir ein Bild davon machen kannst auf was für einen Eintrag es in den Papieren ankommt, habe ich dir meine Zulassungsbescheinigung Teil I mal als Foto beigefügt.

Gruß FerdiR

Danke für die Info.

Stimmt..... in meiner Zulassungsbescheinigung fehlt genau dieser Eintrag um den es geht....

Lt. Zulassungsstelle erfolgt die Eintragung erst nach der schriftlichen Bestätigung durch VW.

Gruss,
TILUAN

Zitat:

Original geschrieben von Tiluan



Danke für die Info.
Stimmt..... in meiner Zulassungsbescheinigung fehlt genau dieser Eintrag um den es geht....
Lt. Zulassungsstelle erfolgt die Eintragung erst nach der schriftlichen Bestätigung durch VW.

Gruss,
TILUAN

Ganz ehrlich... das kann man eigentlich nicht Glauben. Normalerweise sollte man doch davon ausgehen, das sowohl die zugesendeten Unterlagen immer die gleichen sind und das die Zulassungstellen ebenfalls die Dinge gleich behandeln, da bekommt man ja einen dicken Hals.

Ich würde es nicht einsehen wollen dafür noch extra zu bezahlen.

Gruß FerdiR

Zitat:

Original geschrieben von FerdiR



Zitat:

Original geschrieben von Tiluan



Danke für die Info.
Stimmt..... in meiner Zulassungsbescheinigung fehlt genau dieser Eintrag um den es geht....
Lt. Zulassungsstelle erfolgt die Eintragung erst nach der schriftlichen Bestätigung durch VW.

Gruss,
TILUAN

Ganz ehrlich... das kann man eigentlich nicht Glauben. Normalerweise sollte man doch davon ausgehen, das sowohl die zugesendeten Unterlagen immer die gleichen sind und das die Zulassungstellen ebenfalls die Dinge gleich behandeln, da bekommt man ja einen dicken Hals.

Ich würde es nicht einsehen wollen dafür noch extra zu bezahlen.

Gruß FerdiR

... da bin ich genau Deiner Meinung!!! Allerdings scheint die Problematik bei VW bekannt, da man mir die Übersendung der Herstellerbescheinigung nach dem Gespräch sofort zugesichert hat.

Darüber hinaus habe ich in der Zwischenzeit eine Hardcopy der PartnerNet Seite bzgl. der Herstellerbescheinigungen Serien DPF, welche den Händlern zum Download zur Verfügung stehen erhalten.

... und siehe da.....!!! Die Bescheinugung für den TIG ist nicht dabei!!

Vielelicht liegt es doch an den einzelnen Zulassungsstellen, habe echt keine Ahnung an welcher Stelle die Versäumnisse zu suchen sind.

Allerdings steht für mich fest, die nächträgliche Eintragung werde ich durch mein Autohaus erledigen und bezahlen lassen.

Gruss,
TILUAN

Für alle die (wie ich) mit DPF nicht auf Anhieb etwas anfangen können:
DPF = Dieselpartikelfilter ...

Zitat:

Original geschrieben von FerdiR



Zitat:

Original geschrieben von zb95


Mir wurde mitgeteilt, dass die unterschiedlichen Reifengrößen nur noch im sog. Fahrzeugbrief eingetragen sein müssen und nicht mehr im Fahrzeugschein, da die Polizei alles online abfragt. 
Ich habe mir vorsichtshalber eine Kopie des Briefs zu den Anleitungen ins Auto gelegt.
Die Unterlagen die ich von unserem Tiguan bekommen und vorliegen habe sind... 1x Zulassungsbescheinigung Teil I, 1x Zulassungsbescheinigung Teil II (darunter steht klein in Klammern Fahrzeugbrief und ich habe diei Volkswagen EWG - Übereinstimmungbescheinigung.

Der Hinweis zur Bereifung 235/55 R17 steht einzig und allein auf der Rückseite der Volkswagen EWG - Übereinstimmungbescheinigung.

Sollte denn dieses Dokument ebenfalls immer (evtl. als Kopie) mitgeführt werden...?

Gruß FerdiR

Hallo FerdiR,

ich habe auch die Frage heute an VW gestellt, weil auch meine New York Felgen nicht gefunden habe.
Wie hier schon richtig beschrieben soll die Polizei die Daten online haben und es wäre wohl soweit das Probelm der Polizei. Bei Original-VW-Felgen würde man das ja auch sehen.
Man kann sich zur Sicherheit die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung kopieren und mit zu den Fahrzeugpapieren legen, aber es ist eben keine Pflicht.

Ich hatte bei der Anmeldung des Wagens bezgl. DPF ebenfalls keine Probleme!

Gruß,

TigiBu

Also dass die Polizei diese Daten online haben soll, ist mir neu. Ich werde mich aber am Freitag erkundigen und mein Ergebnis hier einstellen, falls es jemand genau wissen will.

Snooply

So.. noch eine Info in dieser Sache...

Um in Erfahrung zu bringen ob es erforderlich ist, bei einer Polizei-Kontrolle einen Nachweis mit sich zu führen, aus dem hervor geht dass die 235/55 R17 Reifen auch auf dem Fahrzeug gefahren werden dürfen, da es ja in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht drin steht, habe ich bei unserer Polizeistation vorhin angerufen.

Ich habe erwähnt das diese Angabe nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht sondern ausschließlich NUR in der EWG - Übereinstimmungsbescheinigung und ob man diese bzw. eine Kopie der selben mit sich führen muß. Die Antwort war, dass die Polizei vor Ort sonst nicht überprüfen könnte ob man mit seinem Fahrzeug diese Reifen fahren dürfte. Daher empfehle ich ihnen von der EWG - Übereinstimmungsbescheinigung eine Kopie mit sich zu führen, so sind sie auf der sicheren Seite.

Also... werde ich mir diese kopieren und immer mit mir führen.

Gruß FerdiR

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