Achtung! Schwierigkeiten bei der Zulassung wg. DPF
Leute,
wollte/habe gestern meinen neuen Tiguan TDI zugelassen und hierbei folgende Überraschungen erlebt.
1. Der Typschlüssel war bei der Zulassungsstelle noch nicht hinterlegt und mußte zusätzlich ( per Hand) eingetragen werden. Zusätzgebühren von 15,30 € (Gegührennr. 221)
2. "Der Hammer"
Die Herstellerbescheinigung für den Serien DPF von VW liegt nicht vor und ist auch im VW Partnernet für den Tiguan nicht erhältlich.
Die Folge: Das Fahrzeug wurde nur ohne DPF zugelassen.
Nach Rücksprache mit VW ist diese Problem nicht bekannt. Zum Glück bin ich an eine sehr hilfsbereite Mitarbeiterin geraten, die die Sachlage intern abgeklärt hat.
Die Antwort: Stimmt, die Herstellerbescheinigung ist z.Zt. nicht erhältlich. Somit kann es bei der Zulassung zu Schwierigkeiten kommen!!??
Bitte die EWG Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Fahrzeuges über Ihren Händler an Volkswagen schicken, nach Erhalt bekommen Sie für Ihr Fahrzeug dann die gewünschte Bescheinigung für den, in Ihren Wagen, verbauten DPF.
Soweit so gut !!??
Allerdings wird die nachträgliche Eintragung des DPF in die Fahrzeugpapiere ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen. Diese Kosten werde ich, wenn möglich meinem Händler aufdrücken ( kann er sich ja von VW wiederholen ).
Was treibt VW da??
Nur am Rand erwähnt. nach Prüfung der Zulassungsunterlagen der beiden Vorführ-TIG im Autohaus, wurde auch bei diesen Fahrzeugen der DPF nicht eingetragen, also gilt auch hier die o.g. Prozedur.
An alle die Ihren TIG bereits fahren, überprüft die o.g. Sachlage mal bei Euren Fahrzeugen.
Gruss,
TILUAN
Beste Antwort im Thema
So.. noch eine Info in dieser Sache...
Um in Erfahrung zu bringen ob es erforderlich ist, bei einer Polizei-Kontrolle einen Nachweis mit sich zu führen, aus dem hervor geht dass die 235/55 R17 Reifen auch auf dem Fahrzeug gefahren werden dürfen, da es ja in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht drin steht, habe ich bei unserer Polizeistation vorhin angerufen.
Ich habe erwähnt das diese Angabe nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht sondern ausschließlich NUR in der EWG - Übereinstimmungsbescheinigung und ob man diese bzw. eine Kopie der selben mit sich führen muß. Die Antwort war, dass die Polizei vor Ort sonst nicht überprüfen könnte ob man mit seinem Fahrzeug diese Reifen fahren dürfte. Daher empfehle ich ihnen von der EWG - Übereinstimmungsbescheinigung eine Kopie mit sich zu führen, so sind sie auf der sicheren Seite.
Also... werde ich mir diese kopieren und immer mit mir führen.
Gruß FerdiR
15 Antworten
Das ist genau richtig FerdiR!
Es gibt schon eventuell eine Möglichkeit das zu überprüfen, aber das können nicht die Polizisten vor Ort selbst machen. Das geht über die Leitstelle und funktioniert nicht immer.
Eine Kopie der EWG Typenbescheinigung mit zu führen, ist hier die richtige Lösung. Denn sonst könnte es sein, dass man extra auf die Wache kommen und nachweisen muss, dass die Felgen für den Tiguan zugelassen sind.