Achtung beim Entfernen von Logos (Österreich)

https://www.autozeitung.de/...ohne-markenlogo-strafe-video-193887.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 30. März 2020 um 12:08:42 Uhr:


zumal mir wurst ist ,was in ösiland ist

An solchen sinnbefreiten Kommentaren leidet mittlerweile fast jeder Thread hier bei V&S.
Wen interessiert das? Niemanden. Welchen Nutzen bietet dein Post? Keinen.
Der TE hat eine interessante und für viele nützliche Information bereitgestellt. Meinst du ernsthaft, es interessiert jemanden, dass dich das nicht interessiert?

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Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 31. März 2020 um 11:07:32 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. März 2020 um 09:50:05 Uhr:



wenn das Auto in D zugelassen ist nach deutschen Vorschriften, müssen es die Ösis sowieso anerkennen. Da kann es dann auch keine Strafe für geben.

Der Videobeitrag ist ein Jahr alt, die Vorschrift schon viel älter. Kaum erklärbar, warum das heute in einem deutschen Forum zu diskutieren ist.

genau das meinte ich

Genau das meinte ich. 😉 Wer zwingt euch, hier wiederholt darüber zu diskutieren, dass es euch nicht interessiert? Wegbleiben reicht völlig, um dem "Problem" erfolgreich aus dem Weg zu gehen.

Grüße vom Ostelch

Ich finde es einfach auch so interessant: Muss doch nicht auch immer direkt zutreffen. Vielleicht will man ja auch mal von einem Deutschen die 60€ abverlangen. Dann hat man hier zumindest schonmal was von gehört... Wen es nicht interessiert, der kann es auch einfach ignorieren.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 31. März 2020 um 11:14:23 Uhr:


Wegbleiben reicht völlig, um dem "Problem" erfolgreich aus dem Weg zu gehen.

Den Hinweis, dass österreichische Zulassungsvorschriften für deutsche Autos gar nicht gelten, sah ich dann doch als relevant an.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 31. März 2020 um 12:54:36 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 31. März 2020 um 11:14:23 Uhr:


Wegbleiben reicht völlig, um dem "Problem" erfolgreich aus dem Weg zu gehen.

Den Hinweis, dass österreichische Zulassungsvorschriften für deutsche Autos gar nicht gelten, sah ich dann doch als relevant an.

Sei nicht böse, aber darauf wäre ja hier, wo es schon dem Titel nach um ein österreichisches Gesetz geht, sonst auch niemand gekommen. 😉

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 31. März 2020 um 11:06:35 Uhr:


dann wäre der beitrag auf Motortalk.at wohl besser aufgehoben
da diese regelung für de nicht zutrifft

Gab es diese Erkenntnis bereis nach dem dritten Beitrag?
Geschrieben wurde es erst viel später. 😉

Zitat:

@MvM schrieb am 31. März 2020 um 14:10:45 Uhr:



Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 31. März 2020 um 11:06:35 Uhr:


dann wäre der beitrag auf Motortalk.at wohl besser aufgehoben
da diese regelung für de nicht zutrifft

Gab es diese Erkenntnis bereis nach dem dritten Beitrag?
Geschrieben wurde es erst viel später. 😉

Na, dann postet das mal auf www.motor-talk.at
😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 31. März 2020 um 08:50:29 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 31. März 2020 um 07:19:15 Uhr:


Heißt also, wenn ich hier in Deutschland mir einen Wagen entwickle und für diesen auch eine TÜV Zulassung bekomme, kann ich ihn nicht zulassen, wenn ich dem Ding keinen Namen gebe und dies auch noch drauf klebe.

Es geht hier um eine gesetzliche Vorschrift in Österreich, die auch den meisten Österreichern wohl nicht bekannt ist. In Deutschland gibt es solche Vorschriften nicht. Da kannst du alle Markenlogos und -namen entfernen oder schon als Hersteller drauf verzichten.

Grüße vom Ostelch

OK ich habe TÜV gesagt. Liegt aber daran, dass ich derzeit nicht weiß, wie das österreichische Pendant heißt.

Aber wie Nordlicht ja schon aufzeigte, gibt es im §27 ja noch den Abs. 4.

Hier wurde schonmal über das Thema diskutiert

https://www.juraforum.de/forum/t/austausch-von-auto-emblemen.438305/

Zitat:

@ktown schrieb am 31. März 2020 um 14:40:44 Uhr:



OK ich habe TÜV gesagt. Liegt aber daran, dass ich derzeit nicht weiß, wie das österreichische Pendant heißt.
Aber wie Nordlicht ja schon aufzeigte, gibt es im §27 ja noch den Abs. 4.

Du hast von "hier in Deutschland" geschrieben. 😉 Jedenfalls hat der Absatz 4 die Wiener Behörde nicht davon abgehalten, dem Smart-Halter wegen Verstosses gegen Absatz 1 eine 60 €-Buße zu verpassen.
Der Betroffene hat da aber wohl etwas zu schnell resigniert und gezahlt.

Ob das Handeln der Behörde rechtmäßig war, ist allerdings mehr als zweifelhaft. In diesem Fall ist ein österreichischer KFZ-Halter vor dem LVwG Niederösterreich im Jahr 2014 mit einer Klage gegen ein solches Straferkenntnis erfolgreich gewesen.

Alle Nichtinteressierten jetzt bitte wegschauen! 😉
Man darf auch in Österreich sein Auto außen von Aufschriften und Markenemblemen "cleanen" solange die im §27 Abs. 1 KFG verlangten Angaben in der geforderten Form irgendwo am Fahrzeug angebracht sind.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 31. März 2020 um 15:10:03 Uhr:


............ solange die im §27 Abs. 1 KFG verlangten Angaben in der geforderten Form irgendwo am Fahrzeug angebracht sind.

Seh ich auch so, im §72 KFG Abs. 1 steht nirgends wo das sein muß.

Ich war häufiger mit meinem Mercedes G in Österreich im Urlaub, und der hat weder vorn noch hinten ein Markenlogo drauf. Lediglich die Räder und die Motorhaube weisen noch einen Stern auf. Bisher haben die Österreicher das in Österreich gebaute Fahrzeug noch immer erkannt und keine Buße verhängt, aber gut zu wissen, dass das passieren könnte. Die Phantasie der Obrigkeit zur Füllung der Staatskasse ist ja offenbar nicht nur bei uns fast grenzenlos ...
OpenAirFan

Da deine Motorhaube einen Stern aufweist, ist der Vorschrift doch genüge getan. Daher wirst du nie ein Problem bekommen.
Zudem wird dir mit einem deutschen Auto sicherlich kein Bussgeld zuteil werden, da du den österreichischen Vorschriften diesbezüglich nicht unterliegst.

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 1. April 2020 um 12:17:18 Uhr:


Ich war häufiger mit meinem Mercedes G in Österreich im Urlaub, und der hat weder vorn noch hinten ein Markenlogo drauf. Lediglich die Räder und die Motorhaube weisen noch einen Stern auf. Bisher haben die Österreicher das in Österreich gebaute Fahrzeug noch immer erkannt und keine Buße verhängt, aber gut zu wissen, dass das passieren könnte. Die Phantasie der Obrigkeit zur Füllung der Staatskasse ist ja offenbar nicht nur bei uns fast grenzenlos ...
OpenAirFan

Ich hatte es hier ja bereits geschrieben. Es ist auch in Österreich erlaubt, außen Markennamen und -Logos zu entfernen. Es gibt auch dort noch ein Typenschild (z.B. im Motorraum), wo alles, was die Vorschrift verlangt, aufgeführt ist. Der vom TE verlinkte Beitrag befasst sich im Grunde mit einem übereifrigen Behördenhandeln, das ein Betroffener hingenommen hat. Leider hat sich der Journalist nicht die Mühe gemacht, dem Problem auf den Grund zu gehen. Es hat ihm gereicht, einen Aufreger zu produzieren. Hätte der Smart-Fahrer gegen den Bescheid geklagt, hätte er wohl wie im von mir verlinkten Beispielfall die Klage gewonnen und nichts zahlen müssen.

Grüße vom Ostelch

(Wobei es ja eher empfehlenswert gewesen wäre, sich verklagen zu lassen anstelle selbst eine Klage zu erheben.)

Zitat:

@NOMON schrieb am 1. April 2020 um 12:49:32 Uhr:


(Wobei es ja eher empfehlenswert gewesen wäre, sich verklagen zu lassen anstelle selbst eine Klage zu erheben.)

Das funktioniert im Verwaltungsrecht (auch in Österreich) nun mal anders. Man muss gegen den Bescheid (rechtzeitig) klagen, sonst wird er bestandskräftig.

Grüße vom Ostelch

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