Achtung beim Entfernen von Logos (Österreich)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 30. März 2020 um 12:08:42 Uhr:
zumal mir wurst ist ,was in ösiland ist
An solchen sinnbefreiten Kommentaren leidet mittlerweile fast jeder Thread hier bei V&S.
Wen interessiert das? Niemanden. Welchen Nutzen bietet dein Post? Keinen.
Der TE hat eine interessante und für viele nützliche Information bereitgestellt. Meinst du ernsthaft, es interessiert jemanden, dass dich das nicht interessiert?
55 Antworten
Heißt also, wenn ich hier in Deutschland mir einen Wagen entwickle und für diesen auch eine TÜV Zulassung bekomme, kann ich ihn nicht zulassen, wenn ich dem Ding keinen Namen gebe und dies auch noch drauf klebe.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 30. März 2020 um 12:25:04 Uhr:
Falls es doch einen interessiert:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 30. März 2020 um 12:25:04 Uhr:
Zitat:
§ 27 Kraftfahrtgesetz
(1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen „CM“ sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. Bei serienmäßig erzeugten Fahrzeugen ist die Fahrgestellnummer vom Erzeuger festzusetzen. Für Fahrzeuge ohne Fahrgestellnummer ist eine solche im Verfahren über die Einzelgenehmigung oder im Verfahren gemäß § 96 Abs. 3 festzusetzen.Grüße vom Ostelch
Also ich bin der Meinung, dass der Ostelch hier irrt.
§27 Kraftfahrtgesetz zielt auf ein unveränderbar angebrachtes Typenschild mit Modell- und Herstellerbezeichung sowie Fahrgestellnummer ab und nicht auf irgendwelche Schriftzüge / Herstellerlogos außen am Fahrzeug.
Daher heißt es im Abs (4):
Die Angaben gemäß Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 können auch in einem einzigen Schild, das mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden ist, enthalten sein.
Ich habe hier lediglich die österreichische Vorschrift und einen Zeitungsartikel zitiert. Der Wiener Behörde hat es für das Bußgeld schon ausgereicht, dass der betreffende Smart keine Markenembleme und - aufschriften hatte. Ob die Behörde sich da geirrt hat, weiß ich nicht. Die genaue Rechtslage dazu mag jemand anderes prüfen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit diese Angaben als "vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht" gelten. Ob dazu ein Schild nach Abs. 4 irgendwo am Fahrzeug, auch wenn es nicht ständig von außen sichtbar ist, reicht, ist dann wohl die Frage.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@ktown schrieb am 31. März 2020 um 07:19:15 Uhr:
Heißt also, wenn ich hier in Deutschland mir einen Wagen entwickle und für diesen auch eine TÜV Zulassung bekomme, kann ich ihn nicht zulassen, wenn ich dem Ding keinen Namen gebe und dies auch noch drauf klebe.
Es geht hier um eine gesetzliche Vorschrift in Österreich, die auch den meisten Österreichern wohl nicht bekannt ist. In Deutschland gibt es solche Vorschriften nicht. Da kannst du alle Markenlogos und -namen entfernen oder schon als Hersteller drauf verzichten.
Grüße vom Ostelch
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Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 30. März 2020 um 12:08:42 Uhr:
zumal mir wurst ist ,was in ösiland ist
Deine Wurst ist halt keine Conchita Wurst.
Nur weil es dich nicht interessiert heißt es nicht, dass es keinen interessiert.
Wer ins Ausland fährt muss sich über die dortigen Gesetze erkundigen.
Östereich ist nun mal ein Nachbarland, und fehlende Schriftzüge kommen immer wieder vor.
Zitat:
@kiaora schrieb am 31. März 2020 um 09:16:00 Uhr:
Wird auch in Österreich nicht so heiß gegessen wies gekocht wird. 😁
Manchmal wohl schon. Diese Unberechenbarkeit macht solche Vorschriften ja so prickelnd. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@ZiKla schrieb am 31. März 2020 um 06:14:49 Uhr:
Hi!Keine Sorge, diese Regelung interessiert in Österreich üblicherweise niemanden.
Man kann problemlos Autos ohne Modell- und Motoriserungsbezeichnung zulassen.
Unser Wagen dort besitzt nur das Herstellerlogo und keine Angaben zu Modell und Motor. Das wurde bei der Bestellung so "angekreuzt".Hat weder bei der Zulassung, noch beim Pickerl oder im Straßenverkehr bislang irgendwen interessiert.
Gruß,
ZK
Da euer Wagen das Herstellerlogo montiert hat, erfüllt es die Vorgaben.
Würdest du das Herstellerlogo ebenfalls entfernen, kannst du die oben genannte Strafe bekommen.
Zitat:
@MvM schrieb am 31. März 2020 um 09:24:09 Uhr:
Wer ins Ausland fährt muss sich über die dortigen Gesetze erkundigen.
Östereich ist nun mal ein Nachbarland, und fehlende Schriftzüge kommen immer wieder vor.
wenn das Auto in D zugelassen ist nach deutschen Vorschriften, müssen es die Ösis sowieso anerkennen. Da kann es dann auch keine Strafe für geben.
Der Videobeitrag ist ein Jahr alt, die Vorschrift schon viel älter. Kaum erklärbar, warum das heute in einem deutschen Forum zu diskutieren ist.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 31. März 2020 um 09:50:05 Uhr:
Der Videobeitrag ist ein Jahr alt, die Vorschrift schon viel älter. Kaum erklärbar, warum das heute in einem deutschen Forum zu diskutieren ist.
Da werden im V+S doch noch ganz andere Merkwürdigkeiten und "Aufreger" diskutiert. Ganz gleich, wie alt das Video ist, diese offenbar auch in Österreich selbst weitgehend unbekannte Vorschrift ist dort auch heute noch gültig und könnte für Überraschungen im Briefkasten sorgen. Es ist auch niemand gezwungen, Beiträge zu lesen oder zu kommentieren, die ihn nicht interessieren. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 31. März 2020 um 09:57:54 Uhr:
könnte für Überraschungen im Briefkasten sorgen.
ein deutsches Auto ist auch in Österreich deutschen Zulassungsvorschriften unterworfen. Daher ist das für uns hier ohne jede Relevanz. Und der Briefkasten bleibt leer.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 31. März 2020 um 10:16:57 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 31. März 2020 um 09:57:54 Uhr:
könnte für Überraschungen im Briefkasten sorgen.
ein deutsches Auto ist auch in Österreich deutschen Zulassungsvorschriften unterworfen. Daher ist das für uns hier ohne jede Relevanz. Und der Briefkasten bleibt leer.
Es geht selbstverständlich nur um in Österreich zugelassene Fahrzeuge. Da hier im Forum auch einige Österreicher und Schweizer mitmachen, halte ich es für richtig, auch Themen anzusprechen, die diese Länder betreffen. Wer es anders sieht, muss bei solchen Themen ja nicht mitmachen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@MvM schrieb am 31. März 2020 um 09:24:09 Uhr:
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 30. März 2020 um 12:08:42 Uhr:
zumal mir wurst ist ,was in ösiland istDeine Wurst ist halt keine Conchita Wurst.
Nur weil es dich nicht interessiert heißt es nicht, dass es keinen interessiert.
Wer ins Ausland fährt muss sich über die dortigen Gesetze erkundigen.
Östereich ist nun mal ein Nachbarland, und fehlende Schriftzüge kommen immer wieder vor.
dann wäre der beitrag auf Motortalk.at wohl besser aufgehoben
da diese regelung für de nicht zutrifft
Zitat:
@Kai R. schrieb am 31. März 2020 um 09:50:05 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 31. März 2020 um 09:24:09 Uhr:
Wer ins Ausland fährt muss sich über die dortigen Gesetze erkundigen.
Östereich ist nun mal ein Nachbarland, und fehlende Schriftzüge kommen immer wieder vor.
wenn das Auto in D zugelassen ist nach deutschen Vorschriften, müssen es die Ösis sowieso anerkennen. Da kann es dann auch keine Strafe für geben.Der Videobeitrag ist ein Jahr alt, die Vorschrift schon viel älter. Kaum erklärbar, warum das heute in einem deutschen Forum zu diskutieren ist.
genau das meinte ich