Achslast hinten und Reifenwahl (Lastindex) für den s212

Mercedes E-Klasse W212

Ich starte einmal dieses Thema, um die gesammelten Informationen aus anderen Threads hier zusammenzuführen.
Es geht darum, was man offiziell auf dem s212 fahren darf und was man kaufen kann.

Alpha Lyrae hat dazu schon in diesem Thread viel geschrieben, was ich hier einmal zitieren möchte:

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae


Hallo zusammen,

es ist in der Tat nicht immer leicht, einen Typ 212 mit größeren Rädern auszustatten, vor allem dann nicht, wenn es sich um T-Modelle und/oder Fahrzeuge mit Anhängevorrichtung geht.

Reifen einer bestimmten Dimension können nach ETRTO-Norm höchstens zwei Lastindizes haben, einen für die Standardausführung, den anderen für die verstärkte (XL-)Ausführung.

Reifen mit anderem Lastindex sind Exoten, die nicht der Norm entsprechen. Man findet sie gelegentlich bei Herstellern aus Fernost.

Hier einmal die Belastbarkeiten von den für einen Typ 212 passenden Reifengrößen gemäß der Norm, dabei in Klammern die maximale Achslast:

497064b9-fccb-453a-a9e5-e808d3c47aea

*) keine werkseitig freigegebene Bereifung

Man kann sehen, dass die Tragfähigkeiten der Reifen ab Durchmesser 18 um ca. 6% nachlassen, darüber hinaus noch deutlich stärker. Durchmesser 19 und höher sind daher auf einem 212er nicht mehr besonders sinnvoll. Und schon Durchmesser 18 kann im Einzelfall nicht mehr gut realisierbar sein.

Es wäre wohl schöner gewesen, wenn die Daimler AG für den 212er die Abrollumfänge der Reifengrößen von mindestens einem CLS vorgesehen hätte. Hoffentlich werden dem Nachfolgemodell höhere Reifenvolumen spendiert.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae



Zitat:

Für den Fall mit AHK gibt es dann diesen Sonderfall aus einem EU-Papier, dass man den Lastindex um 15% überschreiten darf bei Anhängerbetrieb und 100km/h Maximaler Geschwindigkeit.
+ 15% Toleranz beim Anhängerbetrieb bis 100 km/h
siehe Auszug aus der entsprechenden Europäischen Richtlinie 92/23/EWG
> Punkt 3.7.3
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002

Ich habe den Beitrag gelesen, in dem das angeführt wurde. Es handelte sich dabei aber nur um einen Auszug aus einem Amtsblatt der EU aus dem Jahr 1992. Dies hat keinen Gesetzescharakter, geschweige dass sich daraus eine Übernahme in nationales Recht ableiten ließe.
Nach der diesbezüglich heute vorliegenden Rechtslage suche ich immer noch. Leider habe ich dazu weder im EU-Recht, noch im nationalen Recht eine Bestätigung dafür finden können. Auch meine Anfrage bei der örtlichen TÜV-Prüfstelle diesbezüglich ergab keine gute Antwort. Ich bleibe aber an diesem Thema.

Gruß
Alpha Lyrae
[...]

* Das führt dazu, dass man im Anhänger Betrieb eigentlich nur 17 Zoll Felgen nutzen darf.

* 18 Zoll sind nur über die Sonderregelung des EU-Paiers (Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften Nr. L 129/152 §3.7.3 :
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002) möglich, welches aber in der deutschen Rechtsprechung nicht auftaucht. Zur Selbstberuhigung wenigstens: Es ist nur eine Überlastung von 3% und damit im Toleranzbereich des Reifens selbst. Gerade auch bei nur maximal 100 km/h ist es technisch kein Problem.

* 19 Zoll Felgen sind mit AHK nicht möglich!

Reifengröße

LI Std

LI XL

225/55 R 16

95 (1380 kg)

99 (1550 kg)

245/50 R 16

*)

97 (1460 kg)

---

245/45 R 17

95 (1380 kg)

99 (1550 kg)

245/40 R 18

93 (1300 kg)

97 (1460 kg)

245/35 R 19

89 (1160 kg)

93 (1300 kg)

245/30 R 20

*)

86 (1060 kg)

90 (1200 kg)

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich schrieb ja schon, dass mich solche Themen nicht wirklich ruhen lassen.
Ein paar Dinge möchte ich daher dazu noch schreiben, wenn auch teilweise nur vorläufig.

Aber vorab eine dringende Bitte an Euch:

Dieser Beitrag von mir ist etwas lang geraten.
Seht daher unbedingt davon ab, ihn in voller Länge zu zitieren!
Es würde die Lesbarkeit dieses Threads sehr verschlechtern.

Das "Abschlagsdreieck"

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman


Die Reifen für den Winter haben nun Lastindex 99 sind aber auf 240 beschränkt (V Reifen), was bedeutet dass sie ab 210 km/h Einschränkungen im Lastindex haben, die bei der zugel. Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h ganze 9% betragen. Dann werden aus den 1550 kg plötzlich nur noch 1410 kg, was sogar die Max Traglast die ohne Anhängerbetrieb möglich ist um 50 kg unterschreitet.

In der Tat muss man bei

V

-,

W

- und

Y

-Reifen bei den letzten 30 km/h ihres zulässigen Geschwindigkeitsbereichs eine Reduzierung der Tragfähigkeit berücksichtigen (das ist das so genannte Abschlagsdreick).

ZR(Y)

-Reifen lasse ich ich bei 212ern jetzt einmal unberücksichtigt.

(Oder fährt hier jemand eine E-Klasse mit einer bbH von mehr als 300 km/h?)

Je nach Achslast und Höchstgeschwindigkeit kann also schon früher Schluss sein. Bei Winterreifen ist das nicht schlimm, denn bei ihnen muss ja ohnehin meistens ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Wenn darauf ein kleinerer Wert steht als der, der dem Geschwindigkeitssymbol der Reifen entspricht, ist das völlig legal. Welcher Wert im Einzelfall benötigt wird, kann ich bei Bedarf berechnen. Und da keine strengen Vorschriften zur Gestaltung des Aufklebers bestehen, kann man sich selbst einen anfertigen, auch mit Zwischenwerten, die man beim Reifenhändler nicht bekommt. Beispiele dazu im Anhang.
Und sogar ein selbst geschriebenes Post-It wäre in Ordnung. Na gut, schön ist anders...

AHK-Stützlast und Auswirkung auf die Achslasten

Bei diesem Thema musste ich aus meiner Erinnerung zurückholen, was ich in meiner Schul- und Studentenzeit gelernt habe. Dieses physikalische Problem entspricht dem eines Balkens (dem Fahrzeugaufbau), der durch zwei Lager gestützt wird (die Achsen) und an einem Ende zusätzlich belastet wird.
Dies habe ich dafür anhand der Abmessungen eines 212er T-Modells in guter Näherung errechnen können:

ab2f8356-6b5e-4faa-bb60-0c7e8c4b7fbe

Daran kann man die Auswirkung der Hebelgesetze sehen. So ist es auch erklärlich, warum die erhöhte Last auf Achse 2 bei Anhängerbetrieb in der Zulassungsbescheinigung höher ist als die darin genannte maximale Last auf der Anhängerkupplung.
Weiterhin führt die Entlastung von Achse 1 und die zusätzliche Belastung von Achse 2 zu einer Veränderung des Fahrverhaltens in Richtung Übersteuern. Das heißt, dass das Fahrzeug durch die zusätzliche Stützlast in Kurven bei geringeren Geschwindigkeiten die Haftung verliert als im Betrieb ohne Anhänger. Was längst bekannt ist, lässt sich so auch belegen.

"LI-Rabatt" bei AHK

Hierzu nur ein Zwischenstand.

Das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751 mit derzeit aktuellem Stand 2008-08 fordert für die Reifen des Zugfahrzeugs einen Lastindex, der mindestens der durch Anhängerbetrieb erhöhten Radlast entspricht. Allerdings gilt dieses Merkblatt für nachträgliche Änderungen, nicht für Fahrzeuge im Serien- bzw. Auslieferungszustand.

Das zuvor erwähnte EU-Amtsblatt von 1992 in vollständiger Form konnte ich leider noch nicht finden.

Ich vermag bisher allerdings auch noch nicht verstehen, warum werkseitig Fahrzeuge mit AHK ausgeliefert werden, bei denen die erhöhte Achslast nicht zum Lastindex der Reifen passt.

Aber, wer weiß...

Möglicherweise gab es eine Änderung in den Vorschriften für die EU-Zulassung von Fahrzeugen, die einen geringen Lastindex bei Anhängerbetrieb ermöglicht. Einen dazu passenden Text habe ich in EUR-Lex noch nicht gefunden, was allerdings nichts bedeutet. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass dieser Punkt aus dem erwähnten EU-Amtsblatt darin Eingang gefunden hat. Was allerdings nachzuweisen wäre.

Möglicherweise gibt die Lektüre der EU-Zulassung des Fahrzeugs Aufschlüsse dazu. Dieses Papier dürfte aber wahrscheinlich kaum zu bekommen sein.

Ich denke auch, dass Anfragen bei Verkäufern oder Werkstattmeistern kaum eine gute Antwort ergeben. Bestenfalls kommt sie nach einem Anruf beim CAC Maastricht, und wenn, möglicherweise erst nach mehreren Wochen. Aber immerhin.

Sei's drum, ich suche weiter.

Es ist nicht immer leicht, zu einem Thema wie diesem Rechtssicherheit zu erlangen. Ich bin jedem dankbar, der mit Nachweisen zur Klärung beiträgt und damit möglicherweise die Bedenken von MT-Nutzern ausräumen kann.

Und nochmals zur Erinnerung:
Bitte keinesfalls Vollzitate dieses Beitrags, zum Wohl aller MT-Leser!

Gruß
Alpha Lyrae

Stützlast

+85 kg

Laständerung Achse 1

-26 kg

Laständerung Achse 2

+111 kg

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Hi Günter,

volle Zustimmung zu Gamby und noch zwei kleine Ergänzungen: es ging auch nicht darum die zusätzliche Sitzbank im Anhängerbetrieb zu nutzen, erwähnt hatte ich es nur weil sie die Last auf der Hinterachse zusätzlich erhöht und bei meinem 350 T CDI zu maximal zusätzlichen Achslasten von 1460/1560 Kg im Anhängerbetrieb führt, die maximal erhältlichen und serienmäßig montierten Reifen jedoch nur bis 1460 kg zugelassen sind.

Ansonsten hast Du mit Deinen Punkten als allgemeine Grundsätze vollkommen recht.

Besten Gruß, Marvelman

P.S.: Ach und die Rückfahrt hatte auch gut geklappt - Den Reifendruck habe ich wieder auf Normalniveau reduziert.

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman


Hi Günter,

volle Zustimmung zu Gamby und noch zwei kleine Ergänzungen: es ging auch nicht darum die zusätzliche Sitzbank im Anhängerbetrieb zu nutzen, erwähnt hatte ich es nur weil sie die Last auf der Hinterachse zusätzlich erhöht und bei meinem 350 T CDI zu maximal zusätzlichen Achslasten von 1460/1560 Kg im Anhängerbetrieb führt, die maximal erhältlichen und serienmäßig montierten Reifen jedoch nur bis 1460 kg zugelassen sind.

Ansonsten hast Du mit Deinen Punkten als allgemeine Grundsätze vollkommen recht.

Besten Gruß, Marvelman

P.S.: Ach und die Rückfahrt hatte auch gut geklappt - Den Reifendruck habe ich wieder auf Normalniveau reduziert.

Ich hatte die Frage bzgl. Anhängerbetrieb + max. Reifen-Traglast gerade im 211er Forum.

Hier mal der wohl entscheidende Hinweis:

"Im Anhängerbetrieb kann die Reifentragfähigkeit nach den EG-Richtlinien 92/21/EWG und 92/93/EWG
sowie dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 129/152, Pkt. 3.7.3., aufgrund der auf die
Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 % überschritten werden, sofern die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt und der Reifenfülldruck um mindestens 0,2 bar erhöht wird."

Also die Erhöhung auf 1560 kg Achslast im Hängerbetrieb ist ohne Erhöhung der Traglast ok, da wir uns im 15 % Rahmen befinden.

Gruß

Jo, steht auch schon bereits im allerersten Beitrag und dort steht auch das dazu entscheidende:
Das ist ein EU-papier und bisher scheinbar nicht ins deutsche Gesetz übernommen worden. Mercedes wird sich wohl darauf berufen, sonst könnte man den Wagen ja so nie verkaufen.

gelöscht vom Autor wegen Doppelung

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Zitat:

Original geschrieben von Marvelman



Zitat:

Original geschrieben von wolplu234


Ich hatte die Frage bzgl. Anhängerbetrieb + max. Reifen-Traglast gerade im 211er Forum.

Hier mal der wohl entscheidende Hinweis:

"Im Anhängerbetrieb kann die Reifentragfähigkeit nach den EG-Richtlinien 92/21/EWG und 92/93/EWG
sowie dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 129/152, Pkt. 3.7.3., aufgrund der auf die
Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 % überschritten werden, sofern die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt und der Reifenfülldruck um mindestens 0,2 bar erhöht wird."

Also die Erhöhung auf 1560 kg Achslast im Hängerbetrieb ist ohne Erhöhung der Traglast ok, da wir uns im 15 % Rahmen befinden.

Gruß

Danke. Du hast recht hinsichtlich Deines Hinweis auf diese EG Richtlinie. Mit laienhaftem nachschauen konnte ich aber nur einen Traglastzuwachs bei der Beschränkung auf 100 Km/h um 5% finden. (+71kg), ein Zuwachs um 15% wäre perfekt.

Hinsichtlich des Reifendrucks habe ich jedoch gelernt, dass eine Erhöhung über den Maximaldruck hinaus keine weitere Traglaststeigerung bewirkt. Ich benötige hinten übrigens bereits 49 PSI bei voller Ladung.

in meinem Fall hatte ich eine Fahrradträger auf der AHK mit 84kg montiert und hatte die Hoffnung, dass nun die erhöhte Traglast gelten würde, was (entgegen der mündlichen Auskunft von Mercedes und der Polizei) schließlich eine schriftliche Aussage des TüV klar verneint hatte.

Schließlich habe ich durch nachwiegen sichergestellt, dass ich knapp unter den zulässigen 1460 kg blieb.

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman


[...]Danke. Du hast recht hinsichtlich Deines Hinweis auf diese EG Richtlinie. Mit laienhaftem nachschauen konnte ich aber nur einen Traglastzuwachs bei der Beschränkung auf 100 Km/h um 5% finden. (+71kg), ein Zuwachs um 15% wäre perfekt.[...]
Siehe hier unter Punkt 3.7.3: 15%

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Kane


Jo, steht auch schon bereits im allerersten Beitrag und dort steht auch das dazu entscheidende:
Das ist ein EU-papier und bisher scheinbar nicht ins deutsche Gesetz übernommen worden. Mercedes wird sich wohl darauf berufen, sonst könnte man den Wagen ja so nie verkaufen.

Ich wiederhole mich gerne,

das ist kein "EU-papier" sondern > die Richtlinie 92/23/EG,

die mit dem

Bundesgesetzblatt 1997 Teil I Seite 2051 am 12.8.1997

in nationales Recht umgesetzt wurde

= Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

😉

http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL1/1997/19972051.1.HTML

Alles andere zu dieser Sache, habe ich bereits Mitte August auch in diesem Thread gepostet
und verlinkt 😛

Danke Mr. Kane und Touaresch. Ich hatte mich in der EU Richtlinie auf Seite 64/65 verirrt (Anhang 8 aber nur für Nutzfahrzeuge und hatte dort die 5% hergenommen.
Zusätzlich hatte ich auch erst spät die Klarheit darüber, dass der Betrieb des Fahrradträgers auf der Anhängekupplung eben NICHT als Anhängerbetrieb gilt und so auch nicht die erhöhte 1560 kg Grenze gilt (Das ist auch logisch, da ich in dieser Konstellation nicht an die 100 km/h gebunden bin, und so keine Traglasterhöhung hätte)

Perfekt, danke toaresch! damit ist das dann ja sogar offiziell. Das muss ich bisher irgendwie übersehen habe.
Ich schreibe daher meinen (ursprünglich von Alpha Lyrae ) ersten Post hier nochmal in aktualisierter Form auf:

Vielleicht auch in die FAQ aufnehmen?

Hier einmal die Belastbarkeiten von den für einen Typ 212 passenden Reifengrößen gemäß der Norm, dabei in Klammern die maximale Hinterachslast:

70189250-8958-423f-a112-8f5efdff3038

*) keine werkseitig freigegebene Bereifung

* Das führt dazu, dass man im Anhänger Betrieb eigentlich nur 17 Zoll Felgen nutzen darf.

* 19 Zoll Felgen sind mit AHK nicht möglich!

* 18 Zoll sind nur über die Sonderregelung des EU-Richtlinie 92/23/EG (Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften Nr. L 129/152 §3.7.3 : http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=718002 ) möglich, welches in der deutschen Rechtsprechung Bundesgesetzblatt 1997 Teil I Seite 2051 in Form der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. August 1997 auftaucht .

Wenn man nun die EU-Richtlinie 92/23/EG mitrechnet:

9ad52687-675e-4bfe-857b-b8fc0fb9ae55

Mit maximaler Sonderausstattung benötigt man 1560 kg für die Hinterachse, sodass die 18 Zoll mit dieser Sonderregelung erlaubt sind.

Abschließende Frage:
Gibt es E-Klassen die aufgrund geringer Sonderausstattung nur 1490kg Hinterachslast im Anhängerbetrieb aufweisen? - Dann wäre für diese Fahrzeuge wohl auch 19 Zoll Bereifung möglich.

Reifengröße

LI Std

LI XL

225/55 R 16

95 (1380 kg)

99 (1550 kg)

245/50 R 16

*)

97 (1460 kg)

---

245/45 R 17

95 (1380 kg)

99 (1550 kg)

245/40 R 18

93 (1300 kg)

97 (1460 kg)

245/35 R 19

89 (1160 kg)

93 (1300 kg)

245/30 R 20

*)

86 (1060 kg)

90 (1200 kg)

Reifengröße

LI XL

LI XL mit 15% nach 92/23/EG

225/55 R 16

99 (1550 kg)

1782 kg

245/45 R 17

99 (1550 kg)

1782 kg

245/40 R 18

97 (1460 kg)

1679 kg

245/35 R 19

93 (1300 kg)

1495 kg

Sorry, bei meinem V70 war der LI nie ein Thema, plötzlich muss man sich beim Benz um so was kümmern? 😕
Ich bin bislang zum Pneu-Händler gegangen und habe auf DOT-Nr. und Geschwindigkeitsindex geachtet (immerhin!).

Muss mich der Last-/Tragfähigkeitsindex interessieren wenn ich kein AHK habe und weder Anhänger noch Fahrradträger transportiere?

Und da ich demnächst Winterreifen für meine S-Klasse brauche. Muss es ein MO-Reifen sein? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Kammerflattern


Sorry, bei meinem V70 war der LI nie ein Thema, plötzlich muss man sich beim Benz um so was kümmern? 😕
Ich bin bislang zum Pneu-Händler gegangen und habe auf DOT-Nr. und Geschwindigkeitsindex geachtet (immerhin!).

Muss mich der Last-/Tragfähigkeitsindex interessieren wenn ich kein AHK habe und weder Anhänger noch Fahrradträger transportiere?

Und da ich demnächst Winterreifen für meine S-Klasse brauche. Muss es ein MO-Reifen sein? 😕

ob mit oder ohne AHK (ab Werk)

> 3 x nein ,

solange Du die lt. Deinen Papieren zugelassenen Rad-Reifenkombinationen fährst 😉

Hallo zusammen!

Mal eine kurze Frage, da mein Bruder ein paar Winterreifen abzugeben hat:
Darf ich auf dem T-Modell 225/55/R16 mit LI 95 fahren?

Die max. Achsalst laut Fahrzeugschein beträgt 1360kg, der LI95 besagt 690kg pro Reifen, also 1380kg an der Achse.

Laut Dunlop Reifenfinder geht's, laut Michelin nicht. Bin gerade etwas verwirrt.... :-S

Steht das nich in der zulassung?

Nein, in der Zulassung steht nur 245/45/R17 99XL.

Steht also doch da! 😉 99XL = LastIndex

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