Achslast hinten und Reifenwahl (Lastindex) für den s212
Ich starte einmal dieses Thema, um die gesammelten Informationen aus anderen Threads hier zusammenzuführen.
Es geht darum, was man offiziell auf dem s212 fahren darf und was man kaufen kann.
Alpha Lyrae hat dazu schon in diesem Thread viel geschrieben, was ich hier einmal zitieren möchte:
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Hallo zusammen,es ist in der Tat nicht immer leicht, einen Typ 212 mit größeren Rädern auszustatten, vor allem dann nicht, wenn es sich um T-Modelle und/oder Fahrzeuge mit Anhängevorrichtung geht.
Reifen einer bestimmten Dimension können nach ETRTO-Norm höchstens zwei Lastindizes haben, einen für die Standardausführung, den anderen für die verstärkte (XL-)Ausführung.
Reifen mit anderem Lastindex sind Exoten, die nicht der Norm entsprechen. Man findet sie gelegentlich bei Herstellern aus Fernost.
Hier einmal die Belastbarkeiten von den für einen Typ 212 passenden Reifengrößen gemäß der Norm, dabei in Klammern die maximale Achslast:
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*) keine werkseitig freigegebene Bereifung
Man kann sehen, dass die Tragfähigkeiten der Reifen ab Durchmesser 18 um ca. 6% nachlassen, darüber hinaus noch deutlich stärker. Durchmesser 19 und höher sind daher auf einem 212er nicht mehr besonders sinnvoll. Und schon Durchmesser 18 kann im Einzelfall nicht mehr gut realisierbar sein.
Es wäre wohl schöner gewesen, wenn die Daimler AG für den 212er die Abrollumfänge der Reifengrößen von mindestens einem CLS vorgesehen hätte. Hoffentlich werden dem Nachfolgemodell höhere Reifenvolumen spendiert.
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Ich habe den Beitrag gelesen, in dem das angeführt wurde. Es handelte sich dabei aber nur um einen Auszug aus einem Amtsblatt der EU aus dem Jahr 1992. Dies hat keinen Gesetzescharakter, geschweige dass sich daraus eine Übernahme in nationales Recht ableiten ließe.Zitat:
Für den Fall mit AHK gibt es dann diesen Sonderfall aus einem EU-Papier, dass man den Lastindex um 15% überschreiten darf bei Anhängerbetrieb und 100km/h Maximaler Geschwindigkeit.
+ 15% Toleranz beim Anhängerbetrieb bis 100 km/h
siehe Auszug aus der entsprechenden Europäischen Richtlinie 92/23/EWG
> Punkt 3.7.3
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002
Nach der diesbezüglich heute vorliegenden Rechtslage suche ich immer noch. Leider habe ich dazu weder im EU-Recht, noch im nationalen Recht eine Bestätigung dafür finden können. Auch meine Anfrage bei der örtlichen TÜV-Prüfstelle diesbezüglich ergab keine gute Antwort. Ich bleibe aber an diesem Thema.Gruß
Alpha Lyrae
[...]
* Das führt dazu, dass man im Anhänger Betrieb eigentlich nur 17 Zoll Felgen nutzen darf.
* 18 Zoll sind nur über die Sonderregelung des EU-Paiers (Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften Nr. L 129/152 §3.7.3 :
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002) möglich, welches aber in der deutschen Rechtsprechung nicht auftaucht. Zur Selbstberuhigung wenigstens: Es ist nur eine Überlastung von 3% und damit im Toleranzbereich des Reifens selbst. Gerade auch bei nur maximal 100 km/h ist es technisch kein Problem.
* 19 Zoll Felgen sind mit AHK nicht möglich!
Reifengröße
LI Std
LI XL
225/55 R 16
95 (1380 kg)
99 (1550 kg)
245/50 R 16
*)
97 (1460 kg)
---
245/45 R 17
95 (1380 kg)
99 (1550 kg)
245/40 R 18
93 (1300 kg)
97 (1460 kg)
245/35 R 19
89 (1160 kg)
93 (1300 kg)
245/30 R 20
*)
86 (1060 kg)
90 (1200 kg)
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
ich schrieb ja schon, dass mich solche Themen nicht wirklich ruhen lassen.
Ein paar Dinge möchte ich daher dazu noch schreiben, wenn auch teilweise nur vorläufig.
Aber vorab eine dringende Bitte an Euch:
Dieser Beitrag von mir ist etwas lang geraten.
Seht daher unbedingt davon ab, ihn in voller Länge zu zitieren!
Es würde die Lesbarkeit dieses Threads sehr verschlechtern.
Zitat:
Original geschrieben von Marvelman
Die Reifen für den Winter haben nun Lastindex 99 sind aber auf 240 beschränkt (V Reifen), was bedeutet dass sie ab 210 km/h Einschränkungen im Lastindex haben, die bei der zugel. Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h ganze 9% betragen. Dann werden aus den 1550 kg plötzlich nur noch 1410 kg, was sogar die Max Traglast die ohne Anhängerbetrieb möglich ist um 50 kg unterschreitet.
In der Tat muss man bei
V-,
W- und
Y-Reifen bei den letzten 30 km/h ihres zulässigen Geschwindigkeitsbereichs eine Reduzierung der Tragfähigkeit berücksichtigen (das ist das so genannte Abschlagsdreick).
ZR(Y)-Reifen lasse ich ich bei 212ern jetzt einmal unberücksichtigt.
(Oder fährt hier jemand eine E-Klasse mit einer bbH von mehr als 300 km/h?)
Je nach Achslast und Höchstgeschwindigkeit kann also schon früher Schluss sein. Bei Winterreifen ist das nicht schlimm, denn bei ihnen muss ja ohnehin meistens ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Wenn darauf ein kleinerer Wert steht als der, der dem Geschwindigkeitssymbol der Reifen entspricht, ist das völlig legal. Welcher Wert im Einzelfall benötigt wird, kann ich bei Bedarf berechnen. Und da keine strengen Vorschriften zur Gestaltung des Aufklebers bestehen, kann man sich selbst einen anfertigen, auch mit Zwischenwerten, die man beim Reifenhändler nicht bekommt. Beispiele dazu im Anhang.
Und sogar ein selbst geschriebenes Post-It wäre in Ordnung. Na gut, schön ist anders...
AHK-Stützlast und Auswirkung auf die Achslasten
Bei diesem Thema musste ich aus meiner Erinnerung zurückholen, was ich in meiner Schul- und Studentenzeit gelernt habe. Dieses physikalische Problem entspricht dem eines Balkens (dem Fahrzeugaufbau), der durch zwei Lager gestützt wird (die Achsen) und an einem Ende zusätzlich belastet wird.
Dies habe ich dafür anhand der Abmessungen eines 212er T-Modells in guter Näherung errechnen können:
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Daran kann man die Auswirkung der Hebelgesetze sehen. So ist es auch erklärlich, warum die erhöhte Last auf Achse 2 bei Anhängerbetrieb in der Zulassungsbescheinigung höher ist als die darin genannte maximale Last auf der Anhängerkupplung.
Weiterhin führt die Entlastung von Achse 1 und die zusätzliche Belastung von Achse 2 zu einer Veränderung des Fahrverhaltens in Richtung Übersteuern. Das heißt, dass das Fahrzeug durch die zusätzliche Stützlast in Kurven bei geringeren Geschwindigkeiten die Haftung verliert als im Betrieb ohne Anhänger. Was längst bekannt ist, lässt sich so auch belegen.
"LI-Rabatt" bei AHK
Hierzu nur ein Zwischenstand.
Das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751 mit derzeit aktuellem Stand 2008-08 fordert für die Reifen des Zugfahrzeugs einen Lastindex, der mindestens der durch Anhängerbetrieb erhöhten Radlast entspricht. Allerdings gilt dieses Merkblatt für nachträgliche Änderungen, nicht für Fahrzeuge im Serien- bzw. Auslieferungszustand.
Das zuvor erwähnte EU-Amtsblatt von 1992 in vollständiger Form konnte ich leider noch nicht finden.
Ich vermag bisher allerdings auch noch nicht verstehen, warum werkseitig Fahrzeuge mit AHK ausgeliefert werden, bei denen die erhöhte Achslast nicht zum Lastindex der Reifen passt.
Aber, wer weiß...
Möglicherweise gab es eine Änderung in den Vorschriften für die EU-Zulassung von Fahrzeugen, die einen geringen Lastindex bei Anhängerbetrieb ermöglicht. Einen dazu passenden Text habe ich in EUR-Lex noch nicht gefunden, was allerdings nichts bedeutet. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass dieser Punkt aus dem erwähnten EU-Amtsblatt darin Eingang gefunden hat. Was allerdings nachzuweisen wäre.
Möglicherweise gibt die Lektüre der EU-Zulassung des Fahrzeugs Aufschlüsse dazu. Dieses Papier dürfte aber wahrscheinlich kaum zu bekommen sein.
Ich denke auch, dass Anfragen bei Verkäufern oder Werkstattmeistern kaum eine gute Antwort ergeben. Bestenfalls kommt sie nach einem Anruf beim CAC Maastricht, und wenn, möglicherweise erst nach mehreren Wochen. Aber immerhin.
Sei's drum, ich suche weiter.
Es ist nicht immer leicht, zu einem Thema wie diesem Rechtssicherheit zu erlangen. Ich bin jedem dankbar, der mit Nachweisen zur Klärung beiträgt und damit möglicherweise die Bedenken von MT-Nutzern ausräumen kann.
Und nochmals zur Erinnerung:
Bitte keinesfalls Vollzitate dieses Beitrags, zum Wohl aller MT-Leser!
Gruß
Alpha Lyrae
Stützlast
+85 kg
Laständerung Achse 1
-26 kg
Laständerung Achse 2
+111 kg
109 Antworten
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 27. Juni 2018 um 17:26:10 Uhr:
Hatte ich auch gesehen..........deswegen die 750 KgAlles 18", Mopf
Aber warum erhöht sich im Anhängerbetrieb die Achslast hinten um 120kg während sich das zulässige Gesamtgewicht im Anhängerbetrieb nur auf 100kg erhöht? Das verstehe ich nicht.
Habe darüber mit einem Prüfingenieur gesprochen, er blickt auf das zul. Gesamtgewicht 2580Kg bei AHK.
Und die Hi-Achse mit 1440Kg belastet und abgesicherte haben will.
Bei meinem Fzg als Beispiel.............
Hi zusammen ,
ich habe vergleichbare Situation.
Habe einen E200 CDI Bj 2011 und ein T Modell.
Es waren original Mercedes Avantgarde Felgen drauf mit 234/40 18 und 95H.
Conti Winterreifen MO Kennung .
Der Verkäufer hatte die vor 5 Jahren so auch gekauft.
Ist das mit 95H dann so zulässig? Habe keine Anhängerkupplung oder so.
Wäre für eure Unterstützung dankbar.
Gruss
Zitat:
@UnclBnz schrieb am 27. Juni 2018 um 18:34:28 Uhr:
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 27. Juni 2018 um 17:26:10 Uhr:
Hatte ich auch gesehen..........deswegen die 750 KgAlles 18", Mopf
Aber warum erhöht sich im Anhängerbetrieb die Achslast hinten um 120kg während sich das zulässige Gesamtgewicht im Anhängerbetrieb nur auf 100kg erhöht? Das verstehe ich nicht.
Die Stützlast bei Anhängerbetrieb erhöht eine mögliche Achslast hinten.
Da diese "als maximal" beschrieben ist, führt ein mögliches z.g.G. "nur" zu einer -möglichen- niedrigeren Achslast vorne.
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Musst du im Fahrzeugschein gucken wie hoch die zulässigen Achslasten vorne und hinten sind. Ich schätze aber 95 reicht 🙂