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Achslast hinten und Reifenwahl (Lastindex) für den s212

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 6. August 2013 um 8:46

Ich starte einmal dieses Thema, um die gesammelten Informationen aus anderen Threads hier zusammenzuführen.

Es geht darum, was man offiziell auf dem s212 fahren darf und was man kaufen kann.

Alpha Lyrae hat dazu schon in diesem Thread viel geschrieben, was ich hier einmal zitieren möchte:

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Hallo zusammen,

es ist in der Tat nicht immer leicht, einen Typ 212 mit größeren Rädern auszustatten, vor allem dann nicht, wenn es sich um T-Modelle und/oder Fahrzeuge mit Anhängevorrichtung geht.

Reifen einer bestimmten Dimension können nach ETRTO-Norm höchstens zwei Lastindizes haben, einen für die Standardausführung, den anderen für die verstärkte (XL-)Ausführung.

Reifen mit anderem Lastindex sind Exoten, die nicht der Norm entsprechen. Man findet sie gelegentlich bei Herstellern aus Fernost.

Hier einmal die Belastbarkeiten von den für einen Typ 212 passenden Reifengrößen gemäß der Norm, dabei in Klammern die maximale Achslast:

Reifengröße LI Std LI XL
225/55 R 16 95 (1380 kg) 99 (1550 kg)
245/50 R 16 *) 97 (1460 kg) ---
245/45 R 17 95 (1380 kg) 99 (1550 kg)
245/40 R 18 93 (1300 kg) 97 (1460 kg)
245/35 R 19 89 (1160 kg) 93 (1300 kg)
245/30 R 20 *) 86 (1060 kg) 90 (1200 kg)

*) keine werkseitig freigegebene Bereifung

Man kann sehen, dass die Tragfähigkeiten der Reifen ab Durchmesser 18 um ca. 6% nachlassen, darüber hinaus noch deutlich stärker. Durchmesser 19 und höher sind daher auf einem 212er nicht mehr besonders sinnvoll. Und schon Durchmesser 18 kann im Einzelfall nicht mehr gut realisierbar sein.

Es wäre wohl schöner gewesen, wenn die Daimler AG für den 212er die Abrollumfänge der Reifengrößen von mindestens einem CLS vorgesehen hätte. Hoffentlich werden dem Nachfolgemodell höhere Reifenvolumen spendiert.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

Für den Fall mit AHK gibt es dann diesen Sonderfall aus einem EU-Papier, dass man den Lastindex um 15% überschreiten darf bei Anhängerbetrieb und 100km/h Maximaler Geschwindigkeit.

+ 15% Toleranz beim Anhängerbetrieb bis 100 km/h

siehe Auszug aus der entsprechenden Europäischen Richtlinie 92/23/EWG

> Punkt 3.7.3

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002

Ich habe den Beitrag gelesen, in dem das angeführt wurde. Es handelte sich dabei aber nur um einen Auszug aus einem Amtsblatt der EU aus dem Jahr 1992. Dies hat keinen Gesetzescharakter, geschweige dass sich daraus eine Übernahme in nationales Recht ableiten ließe.

Nach der diesbezüglich heute vorliegenden Rechtslage suche ich immer noch. Leider habe ich dazu weder im EU-Recht, noch im nationalen Recht eine Bestätigung dafür finden können. Auch meine Anfrage bei der örtlichen TÜV-Prüfstelle diesbezüglich ergab keine gute Antwort. Ich bleibe aber an diesem Thema.

 

Gruß

Alpha Lyrae

[...]

* Das führt dazu, dass man im Anhänger Betrieb eigentlich nur 17 Zoll Felgen nutzen darf.

* 18 Zoll sind nur über die Sonderregelung des EU-Paiers (Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften Nr. L 129/152 §3.7.3 :

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002) möglich, welches aber in der deutschen Rechtsprechung nicht auftaucht. Zur Selbstberuhigung wenigstens: Es ist nur eine Überlastung von 3% und damit im Toleranzbereich des Reifens selbst. Gerade auch bei nur maximal 100 km/h ist es technisch kein Problem.

* 19 Zoll Felgen sind mit AHK nicht möglich!

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich schrieb ja schon, dass mich solche Themen nicht wirklich ruhen lassen.

Ein paar Dinge möchte ich daher dazu noch schreiben, wenn auch teilweise nur vorläufig.

 

Aber vorab eine dringende Bitte an Euch:

Dieser Beitrag von mir ist etwas lang geraten.

Seht daher unbedingt davon ab, ihn in voller Länge zu zitieren!

Es würde die Lesbarkeit dieses Threads sehr verschlechtern.

 

Das "Abschlagsdreieck"

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman

Die Reifen für den Winter haben nun Lastindex 99 sind aber auf 240 beschränkt (V Reifen), was bedeutet dass sie ab 210 km/h Einschränkungen im Lastindex haben, die bei der zugel. Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h ganze 9% betragen. Dann werden aus den 1550 kg plötzlich nur noch 1410 kg, was sogar die Max Traglast die ohne Anhängerbetrieb möglich ist um 50 kg unterschreitet.

In der Tat muss man bei V-, W- und Y-Reifen bei den letzten 30 km/h ihres zulässigen Geschwindigkeitsbereichs eine Reduzierung der Tragfähigkeit berücksichtigen (das ist das so genannte Abschlagsdreick).

ZR(Y)-Reifen lasse ich ich bei 212ern jetzt einmal unberücksichtigt.

(Oder fährt hier jemand eine E-Klasse mit einer bbH von mehr als 300 km/h?)

Je nach Achslast und Höchstgeschwindigkeit kann also schon früher Schluss sein. Bei Winterreifen ist das nicht schlimm, denn bei ihnen muss ja ohnehin meistens ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Wenn darauf ein kleinerer Wert steht als der, der dem Geschwindigkeitssymbol der Reifen entspricht, ist das völlig legal. Welcher Wert im Einzelfall benötigt wird, kann ich bei Bedarf berechnen. Und da keine strengen Vorschriften zur Gestaltung des Aufklebers bestehen, kann man sich selbst einen anfertigen, auch mit Zwischenwerten, die man beim Reifenhändler nicht bekommt. Beispiele dazu im Anhang.

Und sogar ein selbst geschriebenes Post-It wäre in Ordnung. Na gut, schön ist anders...

 

AHK-Stützlast und Auswirkung auf die Achslasten

Bei diesem Thema musste ich aus meiner Erinnerung zurückholen, was ich in meiner Schul- und Studentenzeit gelernt habe. Dieses physikalische Problem entspricht dem eines Balkens (dem Fahrzeugaufbau), der durch zwei Lager gestützt wird (die Achsen) und an einem Ende zusätzlich belastet wird.

Dies habe ich dafür anhand der Abmessungen eines 212er T-Modells in guter Näherung errechnen können:

Stützlast +85 kg
Laständerung Achse 1 -26 kg
Laständerung Achse 2 +111 kg

Daran kann man die Auswirkung der Hebelgesetze sehen. So ist es auch erklärlich, warum die erhöhte Last auf Achse 2 bei Anhängerbetrieb in der Zulassungsbescheinigung höher ist als die darin genannte maximale Last auf der Anhängerkupplung.

Weiterhin führt die Entlastung von Achse 1 und die zusätzliche Belastung von Achse 2 zu einer Veränderung des Fahrverhaltens in Richtung Übersteuern. Das heißt, dass das Fahrzeug durch die zusätzliche Stützlast in Kurven bei geringeren Geschwindigkeiten die Haftung verliert als im Betrieb ohne Anhänger. Was längst bekannt ist, lässt sich so auch belegen.

 

"LI-Rabatt" bei AHK

Hierzu nur ein Zwischenstand.

Das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751 mit derzeit aktuellem Stand 2008-08 fordert für die Reifen des Zugfahrzeugs einen Lastindex, der mindestens der durch Anhängerbetrieb erhöhten Radlast entspricht. Allerdings gilt dieses Merkblatt für nachträgliche Änderungen, nicht für Fahrzeuge im Serien- bzw. Auslieferungszustand.

Das zuvor erwähnte EU-Amtsblatt von 1992 in vollständiger Form konnte ich leider noch nicht finden.

Ich vermag bisher allerdings auch noch nicht verstehen, warum werkseitig Fahrzeuge mit AHK ausgeliefert werden, bei denen die erhöhte Achslast nicht zum Lastindex der Reifen passt.

Aber, wer weiß...

Möglicherweise gab es eine Änderung in den Vorschriften für die EU-Zulassung von Fahrzeugen, die einen geringen Lastindex bei Anhängerbetrieb ermöglicht. Einen dazu passenden Text habe ich in EUR-Lex noch nicht gefunden, was allerdings nichts bedeutet. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass dieser Punkt aus dem erwähnten EU-Amtsblatt darin Eingang gefunden hat. Was allerdings nachzuweisen wäre.

Möglicherweise gibt die Lektüre der EU-Zulassung des Fahrzeugs Aufschlüsse dazu. Dieses Papier dürfte aber wahrscheinlich kaum zu bekommen sein.

Ich denke auch, dass Anfragen bei Verkäufern oder Werkstattmeistern kaum eine gute Antwort ergeben. Bestenfalls kommt sie nach einem Anruf beim CAC Maastricht, und wenn, möglicherweise erst nach mehreren Wochen. Aber immerhin.

Sei's drum, ich suche weiter.

Es ist nicht immer leicht, zu einem Thema wie diesem Rechtssicherheit zu erlangen. Ich bin jedem dankbar, der mit Nachweisen zur Klärung beiträgt und damit möglicherweise die Bedenken von MT-Nutzern ausräumen kann.

 

Und nochmals zur Erinnerung:

Bitte keinesfalls Vollzitate dieses Beitrags, zum Wohl aller MT-Leser!

 

Gruß

Alpha Lyrae

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Mion, Moin, in Forum

ich möchte mich kurz auch mal zu Wort melden, obwohl ich neu hier bin, zumindet bei den 212ern...

Die unten stehende Aussage stimmt nur bedingt was die 19" angeht, denn wenn ich die Freigabebescheinigung von MB richtig gelesen habe, sind bei 19" 275/30 für die HA vorgesehen und die kann man mit einem 96iger Index bekommen...

Zitat:

Wenn man nun die EU-Richtlinie 92/23/EG mitrechnet:

 

Reifengröße LI XL LI XL mit 15% nach 92/23/EG

225/55 R 16 99 (1550 kg) 1782 kg

245/45 R 17 99 (1550 kg) 1782 kg

245/40 R 18 97 (1460 kg) 1679 kg

245/35 R 19 93 (1300 kg) 1495 kg

 

Mit maximaler Sonderausstattung benötigt man 1560 kg für die Hinterachse, sodass die 18 Zoll mit dieser Sonderregelung erlaubt sind.

Das heißt doch nach EG 92/93 1420kg +15% = 1633kg > 1560kg also auch beim E350 mit AHK kein Problem, oder?

Gruß Burn

In meiner Zulassung steht 245/40 R18 97 Y XL. Es scheint einen Zusammenhang zwischen der Felgengröße und dem Lastindex geben.

Edit: Da ist mir einer zuvor gekommen.

Ich habe in der Zwischenzeit noch etwas recherchiert.

Max. Achslast hinten meines 200CDI T-Modell: 1360kg

LI 95 entspricht 690kg pro Reifen, also 1380kg je Achse.

Gemäß angehängtem Dokument muss bei Fahrzeugen mit einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210km/h ein Abschlag bei der Tragfähigkeit hingenommen werden. Dies trifft auf den 200CDI mit seinen 206km/h aber nicht zu.

Daher müsste es wohl rechnerisch und technisch durchaus möglich sein, Reifen mit Lastindex 95 auch auf dem 200CDI T-Modell zu fahren, allerdings scheint sich Mercedes da die Abnahme gespart zu haben, so dass es halt nicht zulässig ist. Schade...

Hey andy,

da hast du was falsch verstanden... glaub ich... H ist der Geschwindigkeitsindex und die Geschwindigkeit hat, wie schon sehr ausführlich hier berichtet und erläutert, Einfluss auf den LI...

Aber du kannst auch Riefen mit geringerem Geschwindigkeitsindex fahren, das muss nur deutlich sichtbar im Blickfeld des Fahrers kenntlich gemacht werden (Aufkleber)...

Gruß Burn

@ BurnOut_Smurf: Hab's schon richtig verstanden, nur flasch getippt. ;) Hab's korrigiert, danke!

Zitat:

Holgernilsson schrieb am 29. Oktober 2014 um 15:26:57 Uhr:

Es scheint einen Zusammenhang zwischen der Felgengröße und dem Lastindex geben.

Es besteht da schon ein Zusammenhang, aber vielmehr ist für die Tragfähigkeit eines Reifens vor allem das zur Verfügung stehende Füllvolumen verantwortlich, das mit Druckluft gefüllt wird.

Wählt man einen höheren Felgendurchmesser, sinkt die Flankenhöhe der Reifen. Um das Füllvolumen etwa gleich zu halten, muss gleichzeitig die Reifenbreite erhöht werden. Ein Beispiel dazu sind 225/55 R 16 und 245/45 R 17, die beide denselben Lastindex haben.

Das kann man aber nicht beliebig weit treiben. Eine Grenze setzt der Abrollumfang der Reifen. Die andere Grenze ist bestimmt durch den im Radkasten vorhandenen Bauraum, der bei den 212ern auf Achse 2 aber größer als auf Achse 1 ist.

Bei Felgendurchmesser 18 und 19 ist der Lastindex der Reifen schon geringer als bei 16 und 17.

Bei 19 geht es dann nur noch sinnvoll mit Mischbereifung v/h.

 

Gruß

Alpha Lyrae

am 2. November 2014 um 17:10

Hallo,

habe mir einen 2013 ner E-Klasse Kombi mit AHK zugelegt (200 Benziner)...hole ihn nächstes Wochenende ab. Da ich Winterräder brauche habe ich nach den Achslasten gegoogelt (Zulassungspapiere habe ich noch nicht). Finde die Angaben aber nicht...auch nicht auf der MB Seite. Weiß Jemand wo man die (ausser in den Zulassungspapieren) finden kann?

Reicht nun Radlast 720 kg für die Felge und 98 Traglastindex für die beabsichtigten 245/45 R17 ?

Ich habe keine Kraftfahrzeugtechnik studiert !

Hallo Gemeinde!

Schau mal in die FAQ 16.1 und direkt dahinter in die FAQ 16.2

Herzliche Grüße

Jochen

Hi, eigentlich gefährlich was Ihr hier veranstaltet.

Man kann sich nicht selbst was hinechnen wie man will. Die Mindestanforderung an die Reifen muss immer erfüllt werden. Schreibt selbst Mercedes.

NEIN ! die 15% wovon hier geschrieben wird, bleibt eine Ausnahhme zum mindest montierten Reifen.

Zitat Mercedes:

... "Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex muss der jeweiligen Fahrzeuganforderung entsprechen..." aus Rad Reifenkombinationen von der Homepage incl. Nachtrag S212, kann jeder als .PDF File runterladen UND:

Aus dem Reifenlexikon z.B ADAC:

..."Zusatzangabe "Reinforced", "Extra Load" oder auch "XL": Bezeichnung an Autoreifen besonders ho­her Tragfähigkeit (z.B. für Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen, schnelle Pkw mit V-Reifen). Letztendlich entscheidend für das Maß der Tragfähigkeit ist auch bei diesen Reifen die ent­sprechend höhere LI-Kennziffer. Reinforced-Reifen einer bestimmten Dimension benötigen auch ei­nen höheren Fülldruck... bla bla bla kennen wir schon, war auch richtig...

Allein die Umrüstung auf Reinforced-Reifen führt nicht selbstverständlich zu einer höheren Tragfähigkeit. Auch der Fülldruck des Reinforced-Reifen muss erhöht werden...." <= ENDE ZITAT !!! UND:

Reifen direkt: (Reifenversand)

..."Reinforced, reinf, RF, RFD, XL, EL

Sogenannte Reinforced-Reifen sind verstärkte Reifen, die für höhere Lasten ausgelegt sind, z. B. bei Transportern, Kleinbussen und Geländewagen.

Ihre Montage allein bringt allerdings noch nicht automatisch eine höhere Tragfähigkeit mit sich, Es ist auch ein entsprechend höherer Luftdruck erforderlich. Zudem gilt weiterhin die in den Fahrzeugpapieren ausgewiesene Load-Index-Kennziffer....."

Und das ist deutlich nach 1997 (EWG) geschrieben worden

Eine Rücksprache beim TÜV Nord dasselbe, aber: Ja, man kann die Fahrzeugpapiere ändern kostet! einzige sichere Möglichkeit.

Nein das EU Papier aus dem letzen Jarhundert hilft da auch nicht.

So, zur Sicherheit habe ich auch mit Mercedes kommuniziert : Zeichen CS-1-6569844096 (wer mal anrufen möchte)

wer eine andere Aussage von MB hat möge sie dann doch bitte zur verfügung stellen!

120 Kg lassen sich nicht wegrechnen... allein schon, Mein Körpergewicht passt auch auf meine Körpergröße, ich muss nur Highheels tragen und wenn ich Stelzen trage hab ich optimales Gewicht und werde Steinalt...

 

NEIN, weglassen des Anhängers hilft nicht. Es sei denn, man hat keine AHKupplung dann passen auch da wie in der Unbedenklichkeitsbescheinigung von MB die 97Y (XL) Reifen zumindest rechnerisch.

Leider ist der 212 schon so alt dass dieser Beitrag schon fast unnötig ist.

Ich habe auch ein S212 mit serienmässiger AHK und möchte auf 18 Zoll umsteigen. Alles nicht so einfach wie ich hier mitlesen konnte. Heisst das nun wenn ich ohne Anhänger mit 18 Zoll Rädern LI 97Xl kontrolliert werde passiert mir nichts, oder spielt das keine Rolle. Nutze eigentlich nur mal nen Hänger für Grüngutfahrten bzw. Einkäufe beim Baumarkt uns fahre ca. 99% ohne Anhängerbetrieb

Zitat:

@Eggi57 schrieb am 2. August 2017 um 10:50:48 Uhr:

Ich habe auch ein S212 mit serienmässiger AHK und möchte auf 18 Zoll umsteigen. Alles nicht so einfach wie ich hier mitlesen konnte. Heisst das nun wenn ich ohne Anhänger mit 18 Zoll Rädern LI 97Xl kontrolliert werde passiert mir nichts, oder spielt das keine Rolle. Nutze eigentlich nur mal nen Hänger für Grüngutfahrten bzw. Einkäufe beim Baumarkt uns fahre ca. 99% ohne Anhängerbetrieb

Ich fahre 18" mit 275/35/18 Li 99 XL auf 9"x18 ET54 Reifenfreigabe von Hankook

Und an der Vorderachse? Muss man dann aber ne Einzelabnahme machen oder?

Zitat:

@Eggi57 schrieb am 2. August 2017 um 12:17:59 Uhr:

Und an der Vorderachse? Muss man dann aber ne Einzelabnahme machen oder?

245/40/18 Li97 XL und habe es eintragen lassen.

Ok. Danke für die Info. Wird dann wohl genauso mit 285ern in 19 Zoll gehen

@AtzeKalle

 

Hab mir mal die Freigabe von Hankook durchgelesen. Gilt ja aber nur bis max. 1405kg an der Hinterachse. Ich habe ja aber max. 1465kg. Aber vom LI wäre es ja ok. Blick da so langsam au nimmer durch...

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