Achslast hinten und Reifenwahl (Lastindex) für den s212
Ich starte einmal dieses Thema, um die gesammelten Informationen aus anderen Threads hier zusammenzuführen.
Es geht darum, was man offiziell auf dem s212 fahren darf und was man kaufen kann.
Alpha Lyrae hat dazu schon in diesem Thread viel geschrieben, was ich hier einmal zitieren möchte:
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Hallo zusammen,es ist in der Tat nicht immer leicht, einen Typ 212 mit größeren Rädern auszustatten, vor allem dann nicht, wenn es sich um T-Modelle und/oder Fahrzeuge mit Anhängevorrichtung geht.
Reifen einer bestimmten Dimension können nach ETRTO-Norm höchstens zwei Lastindizes haben, einen für die Standardausführung, den anderen für die verstärkte (XL-)Ausführung.
Reifen mit anderem Lastindex sind Exoten, die nicht der Norm entsprechen. Man findet sie gelegentlich bei Herstellern aus Fernost.
Hier einmal die Belastbarkeiten von den für einen Typ 212 passenden Reifengrößen gemäß der Norm, dabei in Klammern die maximale Achslast:
497064b9-fccb-453a-a9e5-e808d3c47aea
*) keine werkseitig freigegebene Bereifung
Man kann sehen, dass die Tragfähigkeiten der Reifen ab Durchmesser 18 um ca. 6% nachlassen, darüber hinaus noch deutlich stärker. Durchmesser 19 und höher sind daher auf einem 212er nicht mehr besonders sinnvoll. Und schon Durchmesser 18 kann im Einzelfall nicht mehr gut realisierbar sein.
Es wäre wohl schöner gewesen, wenn die Daimler AG für den 212er die Abrollumfänge der Reifengrößen von mindestens einem CLS vorgesehen hätte. Hoffentlich werden dem Nachfolgemodell höhere Reifenvolumen spendiert.
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Ich habe den Beitrag gelesen, in dem das angeführt wurde. Es handelte sich dabei aber nur um einen Auszug aus einem Amtsblatt der EU aus dem Jahr 1992. Dies hat keinen Gesetzescharakter, geschweige dass sich daraus eine Übernahme in nationales Recht ableiten ließe.Zitat:
Für den Fall mit AHK gibt es dann diesen Sonderfall aus einem EU-Papier, dass man den Lastindex um 15% überschreiten darf bei Anhängerbetrieb und 100km/h Maximaler Geschwindigkeit.
+ 15% Toleranz beim Anhängerbetrieb bis 100 km/h
siehe Auszug aus der entsprechenden Europäischen Richtlinie 92/23/EWG
> Punkt 3.7.3
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002
Nach der diesbezüglich heute vorliegenden Rechtslage suche ich immer noch. Leider habe ich dazu weder im EU-Recht, noch im nationalen Recht eine Bestätigung dafür finden können. Auch meine Anfrage bei der örtlichen TÜV-Prüfstelle diesbezüglich ergab keine gute Antwort. Ich bleibe aber an diesem Thema.Gruß
Alpha Lyrae
[...]
* Das führt dazu, dass man im Anhänger Betrieb eigentlich nur 17 Zoll Felgen nutzen darf.
* 18 Zoll sind nur über die Sonderregelung des EU-Paiers (Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften Nr. L 129/152 §3.7.3 :
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002) möglich, welches aber in der deutschen Rechtsprechung nicht auftaucht. Zur Selbstberuhigung wenigstens: Es ist nur eine Überlastung von 3% und damit im Toleranzbereich des Reifens selbst. Gerade auch bei nur maximal 100 km/h ist es technisch kein Problem.
* 19 Zoll Felgen sind mit AHK nicht möglich!
Reifengröße
LI Std
LI XL
225/55 R 16
95 (1380 kg)
99 (1550 kg)
245/50 R 16
*)
97 (1460 kg)
---
245/45 R 17
95 (1380 kg)
99 (1550 kg)
245/40 R 18
93 (1300 kg)
97 (1460 kg)
245/35 R 19
89 (1160 kg)
93 (1300 kg)
245/30 R 20
*)
86 (1060 kg)
90 (1200 kg)
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
ich schrieb ja schon, dass mich solche Themen nicht wirklich ruhen lassen.
Ein paar Dinge möchte ich daher dazu noch schreiben, wenn auch teilweise nur vorläufig.
Aber vorab eine dringende Bitte an Euch:
Dieser Beitrag von mir ist etwas lang geraten.
Seht daher unbedingt davon ab, ihn in voller Länge zu zitieren!
Es würde die Lesbarkeit dieses Threads sehr verschlechtern.
Zitat:
Original geschrieben von Marvelman
Die Reifen für den Winter haben nun Lastindex 99 sind aber auf 240 beschränkt (V Reifen), was bedeutet dass sie ab 210 km/h Einschränkungen im Lastindex haben, die bei der zugel. Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h ganze 9% betragen. Dann werden aus den 1550 kg plötzlich nur noch 1410 kg, was sogar die Max Traglast die ohne Anhängerbetrieb möglich ist um 50 kg unterschreitet.
In der Tat muss man bei
V-,
W- und
Y-Reifen bei den letzten 30 km/h ihres zulässigen Geschwindigkeitsbereichs eine Reduzierung der Tragfähigkeit berücksichtigen (das ist das so genannte Abschlagsdreick).
ZR(Y)-Reifen lasse ich ich bei 212ern jetzt einmal unberücksichtigt.
(Oder fährt hier jemand eine E-Klasse mit einer bbH von mehr als 300 km/h?)
Je nach Achslast und Höchstgeschwindigkeit kann also schon früher Schluss sein. Bei Winterreifen ist das nicht schlimm, denn bei ihnen muss ja ohnehin meistens ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Wenn darauf ein kleinerer Wert steht als der, der dem Geschwindigkeitssymbol der Reifen entspricht, ist das völlig legal. Welcher Wert im Einzelfall benötigt wird, kann ich bei Bedarf berechnen. Und da keine strengen Vorschriften zur Gestaltung des Aufklebers bestehen, kann man sich selbst einen anfertigen, auch mit Zwischenwerten, die man beim Reifenhändler nicht bekommt. Beispiele dazu im Anhang.
Und sogar ein selbst geschriebenes Post-It wäre in Ordnung. Na gut, schön ist anders...
AHK-Stützlast und Auswirkung auf die Achslasten
Bei diesem Thema musste ich aus meiner Erinnerung zurückholen, was ich in meiner Schul- und Studentenzeit gelernt habe. Dieses physikalische Problem entspricht dem eines Balkens (dem Fahrzeugaufbau), der durch zwei Lager gestützt wird (die Achsen) und an einem Ende zusätzlich belastet wird.
Dies habe ich dafür anhand der Abmessungen eines 212er T-Modells in guter Näherung errechnen können:
ab2f8356-6b5e-4faa-bb60-0c7e8c4b7fbe
Daran kann man die Auswirkung der Hebelgesetze sehen. So ist es auch erklärlich, warum die erhöhte Last auf Achse 2 bei Anhängerbetrieb in der Zulassungsbescheinigung höher ist als die darin genannte maximale Last auf der Anhängerkupplung.
Weiterhin führt die Entlastung von Achse 1 und die zusätzliche Belastung von Achse 2 zu einer Veränderung des Fahrverhaltens in Richtung Übersteuern. Das heißt, dass das Fahrzeug durch die zusätzliche Stützlast in Kurven bei geringeren Geschwindigkeiten die Haftung verliert als im Betrieb ohne Anhänger. Was längst bekannt ist, lässt sich so auch belegen.
"LI-Rabatt" bei AHK
Hierzu nur ein Zwischenstand.
Das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751 mit derzeit aktuellem Stand 2008-08 fordert für die Reifen des Zugfahrzeugs einen Lastindex, der mindestens der durch Anhängerbetrieb erhöhten Radlast entspricht. Allerdings gilt dieses Merkblatt für nachträgliche Änderungen, nicht für Fahrzeuge im Serien- bzw. Auslieferungszustand.
Das zuvor erwähnte EU-Amtsblatt von 1992 in vollständiger Form konnte ich leider noch nicht finden.
Ich vermag bisher allerdings auch noch nicht verstehen, warum werkseitig Fahrzeuge mit AHK ausgeliefert werden, bei denen die erhöhte Achslast nicht zum Lastindex der Reifen passt.
Aber, wer weiß...
Möglicherweise gab es eine Änderung in den Vorschriften für die EU-Zulassung von Fahrzeugen, die einen geringen Lastindex bei Anhängerbetrieb ermöglicht. Einen dazu passenden Text habe ich in EUR-Lex noch nicht gefunden, was allerdings nichts bedeutet. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass dieser Punkt aus dem erwähnten EU-Amtsblatt darin Eingang gefunden hat. Was allerdings nachzuweisen wäre.
Möglicherweise gibt die Lektüre der EU-Zulassung des Fahrzeugs Aufschlüsse dazu. Dieses Papier dürfte aber wahrscheinlich kaum zu bekommen sein.
Ich denke auch, dass Anfragen bei Verkäufern oder Werkstattmeistern kaum eine gute Antwort ergeben. Bestenfalls kommt sie nach einem Anruf beim CAC Maastricht, und wenn, möglicherweise erst nach mehreren Wochen. Aber immerhin.
Sei's drum, ich suche weiter.
Es ist nicht immer leicht, zu einem Thema wie diesem Rechtssicherheit zu erlangen. Ich bin jedem dankbar, der mit Nachweisen zur Klärung beiträgt und damit möglicherweise die Bedenken von MT-Nutzern ausräumen kann.
Und nochmals zur Erinnerung:
Bitte keinesfalls Vollzitate dieses Beitrags, zum Wohl aller MT-Leser!
Gruß
Alpha Lyrae
Stützlast
+85 kg
Laständerung Achse 1
-26 kg
Laständerung Achse 2
+111 kg
109 Antworten
so, es hat lange gedauert, aber ich bekam nun eine positive antwort aus maastrich:
die 18 zoll felgen sind ja für das fahrzeug freigegeben.
und deren passende reifen mit LI 97 (anstatt 99 wie bei 17 Zoll) nun angeblich auch:
hier die antwort von mb:
_______________________________________________________________________
Sie haben noch eine weitere Frage zum Traglastindex 97 der von ihnen genannten Reifen.
Gerne haben wir Ihr Anliegen nochmals aufgegriffen und an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Wir erhielten folgende Rückmeldung: Die Betriebserlaubnis bleibt auch mit aktivem Anhängerbetrieb bestehen. Die Erfüllung der Traglast von 100 % wird bei einer Geschwindigkeit von 270 km/h erfüllt. Soweit Sie sich innerhalb der gesetzlichen Geschwindigkeitsgrenzen bewegen, ist die Tragfähigkeit der genannten Rad/Reifenkombination mit weit über 100 % gewährleistet.
_______________________________________________________________
verstehen tue ich es nicht, aber ich habe denen klipp und klar geschrieben, dass die 18er bereifung im anhängerbetrieb den zulässigen lastindex unterschreitet.
gruß gamby
Hi Gamby,
danke - aber diese Antwort verstehe ich auch nicht.
Aus MB Sicht hätte ich nun anders argumentiert: Im Anhängerbetrieb fährt man maximal 100km/h*. Dabei haben die LI 97er Reifen einen um 5% erhöhten Lastindex. Damit kommen 97er Reifen auf circa 1533 kg (statt 1460 kg) und sind damit nur noch geringfügig (= vernachlässigbar) unter den maximalen 1560 kg. (So verstehe ich als Laie die genannte Europa Verordnung)
* Ein Kupplungsfahrradträger zählt ja nicht als Anhängerbetrieb daher gelten die 1460 kg und in diesem Fall fährt man ja auch schneller als 100 km/h
Übrigens ich bin in den Urlaub (ca. 900 km) mit der maximalen Last auf der Hinterachse (ca 1450kg) und einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 110 km/h bei Vmax bei 135 km/h gut durchgekommen. Kein Reifenschaden...alles Bestens. Lässt mich für die Rückfahrt hoffen.
tja, da scheint sich mb weniger gedanken zu machen als wir (oder es ist wirklich nicht so eng zu sehen....).
dann noch eine schöne und pannenfreie rückfahrt aus dem urlaub.
gruß gamby
Zitat:
Original geschrieben von gamby
so, es hat lange gedauert, aber ich bekam nun eine positive antwort aus maastrich:die 18 zoll felgen sind ja für das fahrzeug freigegeben.
und deren passende reifen mit LI 97 (anstatt 99 wie bei 17 Zoll) nun angeblich auch:hier die antwort von mb:
_______________________________________________________________________
Sie haben noch eine weitere Frage zum Traglastindex 97 der von ihnen genannten Reifen.Gerne haben wir Ihr Anliegen nochmals aufgegriffen und an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Wir erhielten folgende Rückmeldung: Die Betriebserlaubnis bleibt auch mit aktivem Anhängerbetrieb bestehen. Die Erfüllung der Traglast von 100 % wird bei einer Geschwindigkeit von 270 km/h erfüllt. Soweit Sie sich innerhalb der gesetzlichen Geschwindigkeitsgrenzen bewegen, ist die Tragfähigkeit der genannten Rad/Reifenkombination mit weit über 100 % gewährleistet.
_______________________________________________________________verstehen tue ich es nicht, aber ich habe denen klipp und klar geschrieben, dass die 18er bereifung im anhängerbetrieb den zulässigen lastindex unterschreitet.
gruß gamby
Tolle Antwort :-((
Eigentlich haben sie nichts genaues gesagt. Der satz "soweit sie sich innerhalb der .." sagt alles und auch nichts. Ich verstehe das so, dass bei Anhängerbetrieb die maximale Geschwindigkeit ja bei 100 km/h liegt. Damit wird indirekt die Aussage, dass ein Fahrradträger kein Anhänger ist, bestätigt.
Eigentlich ist so eine Antwort extrem enttäuschend und einer solchen Firma nicht würdig. Ich finde es eine Frechheit, wenn man den Kunden mit solchen Antworten abfertigt und im Hinblick auf den Kaufpreis eines 350 CDI T eigentlich mehr als unverschämt. Über die Bla Bla Antworten habe ich mich auch schon mehrfach geärgert, bin aber doch immer wieder beim Produkt Mercedes geblieben. Damit ist ja bewiesen, dass Mercedes mit dieser Taktik richtig liegt :-(.
Mich hatten die Bla Bla Standardtexte zu Kulanzanfragen geärgert. Ich hatte das Gefühl, dass nach 2 Jahren und einem Tag der Standardtext kommt und auf die "hohe Laufleistung" hinweist und die Kulanz ablehnt.
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Ich bin auch nicht besonders glücklich über die Antwort vom CAC Maastricht.
Rechtssicherheit lässt sich damit immer noch nicht erreichen, geschweige, dass die Tauglichkeit von Reifen mit LI97 im Anhängerbetrieb eindeutig bewiesen wurde.
Hallo,
ein Bekannter hat einen W210 E270 CDI von 2000 und Ganzjahresreifen (ja, find ich auch nicht super).
Drauf sind glaube ich 225/55 17 Zoll 95W. Das W gefällt mir nicht, denn der Wagen fährt nicht nur 210, sondern auch 228 km/h.
Abgesehen davon, dass er nie über 180 fährt, hätte die freie Werkstatt die gar nicht montieren dürfen. Wie seht ihr das? Er muss im Januar zum Tüff.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von SternMB
Hallo,ein Bekannter hat einen W210 E270 CDI von 2000 und Ganzjahresreifen (ja, find ich auch nicht super).
Drauf sind glaube ich 225/55 17 Zoll 95W. Das W gefällt mir nicht, denn der Wagen fährt nicht nur 210, sondern auch 228 km/h.
Abgesehen davon, dass er nie über 180 fährt, hätte die freie Werkstatt die gar nicht montieren dürfen. Wie seht ihr das? Er muss im Januar zum Tüff.Gruß
w steht für 270km/h Höchstgescwindikkeit.
Zitat:
Original geschrieben von SternMB
Hallo,ein Bekannter hat einen W210 E270 CDI von 2000 und Ganzjahresreifen (ja, find ich auch nicht super).
Drauf sind glaube ich 225/55 17 Zoll 95W. Das W gefällt mir nicht, denn der Wagen fährt nicht nur 210, sondern auch 228 km/h.
Abgesehen davon, dass er nie über 180 fährt, hätte die freie Werkstatt die gar nicht montieren dürfen. Wie seht ihr das? Er muss im Januar zum Tüff.Gruß
Wenn´s denn wirklich 95W sind 😕
sind die sowohl von der Reifentraglast als auch von der Vmax mehr als ausreichend,
da sie bis zu 270 km/h für eine höchste Achslast von 1173 kg zugelassen sind.
Allerdings sind 225/55R17
gegenüber den Serienbereifungen 215/55R16 sowie 235/45R17
um gut 5% größer
entsprechend eilt der Tacho nach. > = Tachoangleichung sowie TÜV/DEKRA-Einzelabnahme
erforderlich 😠
Hallo,
danke für die Antwort!
Habe die Reifendimension nicht mehr richtig im Kopf und muss was verbessern, es sind nicht 95W, sondern 95H Reifen, sorry! Also nur bis 210 km/h zugelassen.
Mir ist das aufgefallen, weil ihm vor 20 Jahren Reifen für bis zu 160 km/h verkauft wurden bei nem Benz mit über 200 km/h.
Gruß
Bei Winter oder Ganzjahresreifen, mit M+S-Kennung kann auch ein Reifen montiert werden, der nicht die Höchstgeschwindigkeit zusätzlich der Toleranzen abdeckt. Dann muss nur ein M+S-Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.
Ganzjahresreifen, die auch als Winterreifen gelten, kann man als H-Reifen auch im Sommer fahren. Die Fahrgeschwindigkeit ist dabei aber auf 210 km/h begrenzt, was durch den erwähnten gut sichtbaren Aufkleber auch kenntlich gemacht werden muss.
An 228 km/h ist hier leider nicht mehr zu denken, aber das wurde in anderer Form ja bereits erwähnt.
Gruß
Alpha Lyrae
Hallo,
tatsächlich wird bei Mercedes solch ein Aufkleber angebracht. Die Reifen wurden jedoch in einer freien Werkstatt aufgezogen und deshalb fehlt auch der Aufkleber.
Danke für Eure Antworten!
Gruß
Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht ganz (o. zum teil schon)!
1) Mercedes als FHz. Hersteller hat die Reifengröße u. deren Daten (Tragfähigkeit etc.) vorgegeben,
wenn ihr euch im Betrieb an die max. Radlasten haltet, wer will euch vorwürfe machen??
Das betrifft natürlich auch die Geschwindigkeit!!
2) Fährt man andere Felgen/ Reifengrößen, muß man halt in den Unterlagen nachsehen was gefordert
wird! = Eigenverantwortung!!
Das betrifft z.B. auch die Betriebsanleitung im allgemeinen: Da steht beispielsweise das die 3te
Sitzbank im Anhängerbetrieb NICHT genutzt werden darf!!
3) Ansonsten die Reifen nicht immer am minimum kaufen, sondern Geschwindigkeitsindex u.
Tragfähigkeitsindex immer eine "Nummer" höher wählen, besonders wenn man Anhängerbetrieb
hat!
Für die "Reichsbedenkenträger" das gilt natürlich auch besonders bei WR Reifen!
4)Keine "billigen" Reifen fahren!!
5)Wichtig ist auch den Luftdruck an die Belastung anzupassen! Zu niedriger Luftdruck erledigt auch
einen 99Y mit Sicherheit= Eigenverantwortung Fahrer!
6)Den Anhänger, besonders WoWa richtig beladen! Quer durch alle möglichen Zugfahrzeug Varianten sehe ich immer wieder Gespanne auf der AB bei dennen die Reifen hinten im Radkasten verschwinden u. vorne voll ausgefedert sind + Reifen mit minimum Luftdruck... kann gut gehen muß aber nicht!
Das hat aber KEIN FHz. Hersteller so vorgesehen!
MfG Günter
hallo gunni,
ja, ich gebe dir recht, du verstehst die diskussion nicht.
ich empfehle dir nochmal in ruhe den ganzen tread durchzulesen.
da ich es nicht komplett wiederholen will, kurz das problem / die diskussion.
bedingt durch eine AHK ab werk gibt mb den max. zulässige achslast mit 1520 kg an.
weiterhin sind von mb 18 zoll felgen zugelassen (und werden ab werk montiert).
allerdings gibt es keine 18 zoll reifen mit dieser maximalen achslast oder lastindex (Y 99) sondern nur 17 zöller.
das hat nichts mit luftdruck oder billigen reifen zu tun, du findest keine reifen !!
so und nun? eigenverantwortung oder auf 17zöller rückrüsten?
gruß gamby