Achslast bzw. Radlast bei Zubehörfelgen
Servus,
in meinem Schein steht unter Achslasten: Zulässige Achslast vorne / hinten in kg 1065kg/1295kg und in den Bemerkungen sinngemäß zusätzlich zu 7.2 (Achslast hinten) "wg AHK + 160kg).
Seh ich das richtig, dass ich nun hinten eine Achslast von 1455kg habe und damit in den Räder-ABE's mindestens 730kg Radlast stehen muß?? Oder ist das anders gemeint?
Falls ja, kann ich eine Felge mit der Angabe (Radlast 660kg) dann wohl vergessen, oder?
38 Antworten
Nein, du brauchst Räder und Reifen, die nominell geeignet sind für die eingetragenen Maximallasten.
Alles andere ist nicht zulässig.
Ob du das dann tatsächlich ausnutzt mag technisch relevant sein, aber nicht rechtlich.
Hallo,
bei meinem F11 hatte ich eine (vier) Borbet Felge mit 720kg Radlast montiert......nachdem ein Satz Reifen abgefahren waren haben wir beim wechseln festgestellt, das bereits eine Felge Querrisse hatte.
Also ich werde die Vorgaben zukünftig genauestens beachten.
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 27. März 2019 um 22:30:28 Uhr:
Nein, du brauchst Räder und Reifen, die nominell geeignet sind für die eingetragenen Maximallasten.
Alles andere ist nicht zulässig.Ob du das dann tatsächlich ausnutzt mag technisch relevant sein, aber nicht rechtlich.
Danke! Alles andere hätte mich verwundert.
Experimentierfreudig bin ich da eh nicht, ich such mir ausreichend stabiles Gerät 🙂
Kennt einer von euch zufällig die Tragfähigkeit der BMW Felge 668 und der 664?
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Willst du wissen, was es genau ist, oder was du von BMW für Fremdnutzung bescheinigt kriegst?
Ersteres ist mindestens die Hälfte der maximalen Achslast des schwersten G3x.
Letzteres ist 750kg
Mich interessiert das speziell für den G31 M550d. Das heißt also bei besagtem Fahrzeug Achslast an Achse 2 beträgt 1455 kg. Bei Anhängerbetrieb nochmal plus 150 kg. Das bedeutet ergo, dass beide von mir genannten Felgen, so ziemlich genau eine Traglast von mindestens 802,5 kg haben müssten?
Was meinst du mit Fremdnutzung?
Nutzung auf einem anderen Fahrzeug ausser G3x.
Nur dann bräuchte man eine Traglastbescheinigung.
Und afaik bescheinigt BMW nicht mehr als 750kg.
Bei Nutzung auf dem G3x ist das irrelevant, weil die Räder mit dem Fahrzeugmodell homologisiert sind.
Ok. Und meine Rechnung haut dann nach deiner Aussage hin? Findet man das auch irgendwo offiziell bei BMW?
Nein.
Das Einzige, was du "offiziell" bekommen wirst ist Traglastbescheinigung über 750kg.
Der Rest ergibt sich implizit aus der Homologation.
Was genau heißt das eigentlich erhöhte Achslast bei Anhängerbetrieb in Bezug auf den Anhänger? Ist das egal was für einen Anhänger ich da anhänge? Gibt ja nun solche kleinen Einachser, wie sie in den Baumärkten rum stehen, die sehr wenig wiegen und es gibt Wohnanhänger. Und wie verhält sich das in Bezug auf den Fahrradanhänger? Da ist die Stützlast ja auf 90 kg limitiert. Bedeutet das dann die Tragfähigkeit der jeweiligen Felge muss mindestens der halben Achslast entsprechen plus 90 kg für die Stützlast?
Warum ist dir denn der Kram so wichtig, dass du jetzt schon ewig auf dieser Sache rumreitest?
Das ist doch für den tatsächlichen Betrieb alles mehr oder weniger irrelevant.
Die einschlägigen Zahlen stehen alle in den Papieren und sind eindeutig.
Maximale Achslast, Stützlast und Anhängelast.
Mehr brauchts doch nicht.
Ich versteh nicht, worauf du hinaus willst.
Kann ich dir sagen.
Ich suche für meinen G31 550 möglichst Felgen aus dem freien Zubehörmarkt. Aufgrund der hohen Achslast ist es gar nicht so einfach welche zu finden. Da fallen aus der Auswahl wegen 5 oder 10 Kilo Felgen raus oder sind eben nicht zulässig, weil sie die Tragfähigkeit für das Fahrzeug nicht besitzen. Kommt dann noch die erhöhte Achslast bei Anhängerbetrieb dazu wird es noch bescheidener.
Daher meine detaillierten Fragen.
Dachte da könntest gerade du mir weiter helfen...
Ja, aber Zubehörfelgen sind ein völlig anderer Fall als Originalfelgen.
Auf den Eigenschaften der Originalfelgen rumzureiten ist daher nicht zielführend. Die machst du drauf und gut ist.
Und bei Zubehörfelgen ist es auch relativ einfach. Zahlen sind ja bekannt, und das ist alles recht eindeutig. Du brauchst welche mit geeigneter Tragfähigkeit.
Also mindestens die Hälfte der maximalen Achslast.
Diese ist nach deinem o.a. Bekunden (mit AHK) hinten 1605kg.
Haben die Felgen das nicht, dann geht auch nichts. Fertig.
Da gibts kein drehen und wenden.
Dann lasst´s doch bei der Abnahme den Passus "+160kg b.Anhängerbetireb" rausstreichen und gut ist.
Nimm Dir eine ABE, dann frag beim TÜV nach, ob das o.g. so machbar ist.
Meine Frage zur Tragfähigkeit der originalen Felgen war rein aus Interesse, weil ich dazu nichts gefunden habe.
Und der Rest hat sich ja somit geklärt. Vielen Dank!