Achslast bzw. Radlast bei Zubehörfelgen

BMW 5er G30

Servus,

in meinem Schein steht unter Achslasten: Zulässige Achslast vorne / hinten in kg 1065kg/1295kg und in den Bemerkungen sinngemäß zusätzlich zu 7.2 (Achslast hinten) "wg AHK + 160kg).

Seh ich das richtig, dass ich nun hinten eine Achslast von 1455kg habe und damit in den Räder-ABE's mindestens 730kg Radlast stehen muß?? Oder ist das anders gemeint?

Falls ja, kann ich eine Felge mit der Angabe (Radlast 660kg) dann wohl vergessen, oder?

38 Antworten

So sieht’s leider aus. Bei dir geht das ja noch. Bei meinem 550d ist das noch gravierender. Da fallen ne ganze Menge Felgen leider raus und es bleibt nicht mehr viel übrig. Und von den wenigen muss dann auch noch was gefallen...

Zitat:

@38special schrieb am 27. März 2019 um 13:28:24 Uhr:


Seh ich das richtig, dass ich nun hinten eine Achslast von 1455kg habe und damit in den Räder-ABE's mindestens 730kg Radlast stehen muß??

Wenn das Auto AHK hat, dann ist genau das der Fall.

Ok, danke. Das ist echt schade, denn die Motec Ultralight wär genau meine Felge gewesen. Allerdings sieht die schon so filigran aus, dass ich eh schon ein bissl Angst hatte wegen der dünnen Speichen. Leider gerechtfertigt.

Dann such ich mal weiter...

Zitat:

@38special schrieb am 27. März 2019 um 15:02:37 Uhr:


Ok, danke. Das ist echt schade, denn die Motec Ultralight wär genau meine Felge gewesen. Allerdings sieht die schon so filigran aus, dass ich eh schon ein bissl Angst hatte wegen der dünnen Speichen. Leider gerechtfertigt.

Dann such ich mal weiter...

Es gibt zusätzlich noch die Möglichkeit solche Felgen über eine Einzel- bzw. Sonderabnahme eintragen zu lassen. Dies geht aber dann mit einer Ablastung einher.

Wäre für mich persönlich nichts, aber das ist evtl. eine Option für dich.

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Ablastungen werden eigentlich nicht mehr legal durchgeführt. Es sei denn er streicht Dir die Ahk, das geht aber nur wenn die unwiederrufbar demontiert wird.

Ich war deswegen gestern beim TÜV, solange du die AHK nicht benutzt kannst du die Felgen mit 660 kg Radlast draufmachen.

Nö, danke Leute. Ich bau die AHK nicht ab, benutzen muss ich sie auch hin und wieder; deswegen hab ich sie ja auch mit bestellt. Leider geht jetzt die Suche nach passenden Felgen wieder neu los.

Die Motec Ultra haben mir halt gefallen, weil sie so leicht und trotzdem 19Zoll groß sind. Andere 19er Felgen, die ich auch schön find (wie die Diewe z.B.) wiegen halt dann gleich 15 oder 16kg statt 9kg. Das ist schon ein irres Übergewicht und geht zu Lasten des Komforts und der Fahreigenschaften. Vielleicht nehm ich die BBS Flowforming Felgen, die schauen auch noch ganz gut aus.

Ja mei, wann fährst du denn immer mit Anhänger UND den zulässigen Achslasten?

Willst du in den Urlaub mit Wohnwagen, oder Fahrradträger?

Wenn du nur ab und an ohne viel Gepäck fährst, ist doch die zulässige Achslast utopisch.
In der ABE steht ja drin, das die erhöhte Achslast bei Anhängebetrieb beachtet werden muss. Kannst du also fahren. Auch mit Anhänger, darfst halt die 1300 kg nicht überschreiten.
Übrigens im fahrbereiten Zustand hat der 5er auf der HA nur ~800-900kg.

Daran siehst du was du noch einladen kannst.

MfG

Bei dem Lastindex der Reifen hat man ja ein ähnliches "Problem" wenn man AHK hat.
Man darf da aber auch mit Lastindex 98 fahren obwohl man rechnerisch auf 100 kommen würde.

Das aber dann nur im AHK Betrieb.

Ist das bei den Felgen eventuell ähnlich?

Reifen haben gem. EG Richtlinie bei Anhängerbetrieb eine erhöhte Tragfähigkeit, aufgrund der max. 100km/h.

Das weiß ich, bei Felgen gibt es aber solch eine Regelung nicht?
Rein aus Interesse.

Nein.

Wobei man evt. den Achslastzuschlag im Anhängerbetrieb (per 19/2) streichen könnte, das wäre ja de facto keine Ablastung....

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 27. März 2019 um 20:23:02 Uhr:


Ja mei, wann fährst du denn immer mit Anhänger UND den zulässigen Achslasten?

Willst du in den Urlaub mit Wohnwagen, oder Fahrradträger?

Wenn du nur ab und an ohne viel Gepäck fährst, ist doch die zulässige Achslast utopisch.
In der ABE steht ja drin, das die erhöhte Achslast bei Anhängebetrieb beachtet werden muss. Kannst du also fahren. Auch mit Anhänger, darfst halt die 1300 kg nicht überschreiten.
Übrigens im fahrbereiten Zustand hat der 5er auf der HA nur ~800-900kg.

Daran siehst du was du noch einladen kannst.

MfG

Äh, das ist interessant. Gemeint ist also in dem Fall, was man tatsächlich für eine Belastung auf die Hinterräder bringt und nicht, wieviel man theoretisch draufbringen kann?!

Wenn ich also z.B. 60kg für 3 Räder mit Träger, 100kg Gepäck, voller Tank und z.B. den Sohn aufm Rücksitz (dzt. 25kg). Also max. 1100-1200kg auf der HA. Und die Felgen schaffen eine Traglast von 660kg; das würde gehen und wär rechtlich i.O.??

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