Ach du Scheiße!!!

BMW 5er E39

Ich hab mein Auto letztes Jahr im März bei einem Vertragshändler gekauft. Auf dem Tacho stand 101.000 km, gestern haben wir den Laptop angeschlossen und mit Entsetzten festgestellt, dass der Tacho 2005 ausgetauscht wurde und dabei der Km-Stand um 47.000 km weniger angegeben wurde. D.h. ich habe für den tatsächlichen Km-Stand zu viel bezahlt. Was kann ich in diesem Fall machen?

Beste Antwort im Thema

Hi,

gerade bei einem Vertragshändler würde jedes Gericht unterstellen, dass er die selbe Information beim Verkauf schon hatte, die ihr jetzt über das Diagnoseinterface ausgelesen habt. Kein Gericht würde einer Einlassung folgen, nach der einem Vertragshändler diese Information nicht zugänglich wäre (der "Ali an der Ecke" hätte da evtl. mehr Glück)

In diesem Sinne liegt ganz sicher der Betrugstatbestand vor!

Gruß ;-)

PS: ...mir fällt gerde noch was ein ...BMW hat seine Händler, bzw. die Prozesse, wie er mit hereinkommenden Autos umgeht, nach ISO 9000 zertifizieren lassen ...in dem zugehörigen Qualitätssicherungshandbuch steht drin, dass JEDES Fahrzeug bei der Aufnahme ausgelesen werden muß und damit die Datenbank aktualisiert wird ...Über das ISO 9000 Qalitätssicherungshandbuch (welches übrigens offen liegt und für Gerichte bei der ISO 9000 zertifizierenden Stelle, z.B. einem TÜV, einsehbar ist) kannst Du dem Händler nachweisen, dass er es gewußt haben muß!

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Hallo ,
Versuche Dich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen,wenn nicht und Du hast
eine Rechtsschutzversicherung dann nimm Dir einen Anwalt.Viel Glück,

Gruß quirli

Hallo,

zum Händler gehen, Fakten auf den Tisch legen.
Wandlung des Vertrag`s oder Preisminderung.

Ansonsten bleibt dir noch die Anzeige wegen Betrug.

Die Händler (auch Privatverkäufer) sind da ganz, ganz Vorsichtig, sind schon einige wegen Betrug verurteilt worden.

Gruß

Da brauchts keine gütliche Einigung. Wenn das nachweisbar ist - und das dürfte es in jedem Fall sein, den Händler anschreiben und per Einschreiben auffordern einen später noch näher zu beziffernden Differenzbetrag zu erstatten. Ich gehe ja mal davon aus, dass der Händler sich erstmal querstellen wird. Von daher unter Fristsetzung von 2 Wochen zum Anwalt und den das machen lassen. Ich denke mal der Preisunterschied wäre so bei 1000 bis 1500 Euro gelegen (was man natürlich erstmal halbwegs zuverlässig ermitteln lassen sollte), so dass Du diesen Betrag zurückfordern kannst. Selbst wenn der Händler davon nix wusste ist er allein als Verkäufer Dein Ansprechpartner und steht in der Pflicht. Immerhin hast Du von ihm ein Auto mit 100 Tkm nicht mit 150 Tkm gekauft und bezahlt. Eventuell kann er das Geld dann auch von seinem damaligen Verkäufer zurückfordern. Aber das ist dann nicht mehr dein Problem.

Rechtsschutz ist gut, im Notfall tut es aber auch ein Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Bekommst Du beides nicht, verdienst Du wahrscheinlich genug um das Kostenrisiko eingehen zu können. Darauf beruhen lassen würd ich es jedenfalls definitiv nicht...

Hallo,
kenne ein ähnliches Beispiel "aus nächster Nähe". Allerdings spielte da das Problem verschwiegener Vorschäden
noch zusätzlich eine Rolle.
Der Wagen wurde auch bei einem Markenhändler gekauft u. 7 Monate später stellte sich per Zufall heraus,
daß der Tacho um knapp 60 Tkm manipuliert war. Der Händler holte das Protokoll über die Hereinnahme dieses
Wagens als Gebrauchtwagen hervor u. wies nach, daß der Vorbesitzer weder zum Tachostand, noch zu den Vor-
schäden Angaben machte. Das Argument des Händlers: Er sei nicht verpflichtet die Angaben des Vorbesitzers auf
Wahrheitsgehalt zu prüfen.
Das mag so sein, aber als gewerblicher Anbieter haftet er für die Eigenschaften u. den Zustand des Wagens,
wie sie im Angebot beim Kauf zugesichert wurden.
Die Sache endete so, daß eine Rückabwicklung des Kaufes vorgenommen wurde.

MfG carfan-48

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Hallo,
kenne auch so einen Fall, Händler wollte für die gefahrenen Km. (6 Monate 9500 Km) eine Art Leihgebühr von der Vertragssumme abziehen.
Es ging vor Gericht und der Händler musste den Vollen Betrag zurückerstatten nebst Zinsen.

(Es wurde ein Vergleich geschlossen, da der Vertragshändler wahrscheinlich Angst vor einer Verurteilung wegen Betrug gehabt hat)

Gruß

Hi,

gerade bei einem Vertragshändler würde jedes Gericht unterstellen, dass er die selbe Information beim Verkauf schon hatte, die ihr jetzt über das Diagnoseinterface ausgelesen habt. Kein Gericht würde einer Einlassung folgen, nach der einem Vertragshändler diese Information nicht zugänglich wäre (der "Ali an der Ecke" hätte da evtl. mehr Glück)

In diesem Sinne liegt ganz sicher der Betrugstatbestand vor!

Gruß ;-)

PS: ...mir fällt gerde noch was ein ...BMW hat seine Händler, bzw. die Prozesse, wie er mit hereinkommenden Autos umgeht, nach ISO 9000 zertifizieren lassen ...in dem zugehörigen Qualitätssicherungshandbuch steht drin, dass JEDES Fahrzeug bei der Aufnahme ausgelesen werden muß und damit die Datenbank aktualisiert wird ...Über das ISO 9000 Qalitätssicherungshandbuch (welches übrigens offen liegt und für Gerichte bei der ISO 9000 zertifizierenden Stelle, z.B. einem TÜV, einsehbar ist) kannst Du dem Händler nachweisen, dass er es gewußt haben muß!

Und schon dürfte die Sache gegessen sein, auch wenn sich der ganze Ärger noch ne Weile hinziehen wird. So oder so, der Verkäufer kann sich hier nicht aus der Affäire ziehen weil er für die zugesicherten Eigenschaften des Fahrzeuges haftet. Und wenn das bei BMW so dokumentiert wird, sollte das Ganze auch kein Problem sein. Allerdings glaube ich nicht gelesen zu haben, dass es sich hier beim Verkäufer um einen BMW Vertragshändfler handelt. Ein freier Händler wird wohl kaum Zugriff auf diese Daten haben. Macht in dem Fall aber nix. Von daher...

Bei Wandlung / Rückabwicklung ist es in der Regel aber tatsächlich so, dass 0,03 bis 0,08 Euro pro gefahrenen Kilometer in Abzug gebracht werden. Immerhin hat der Käufer das Auto ja genutzt. Bei 10 Tkm macht aber auch das allenfalls 300 bis 800 Euro. verschmerzbar würd ich meinen, zuweilen gegebenenfalls Reparaturkosten und dergleichen gegengerechnet werden können. Kommt auch immer ein wenig auf den Anwalt und den Richter an. Ein dämlicher Anwalt kann den sichersten Fall in die Tonne kloppen. Hat ich auch schon, allerdings in Sachen Mietrecht... ;-)

Ja, das Auto kommt von B&K BMW Händler. Ich habe da eine Prinsgasanlage einbauen lassen ein Doppel-DIN-Radio mit Navi und die Scheiben sind auch getönt worden. Wie wird da mit der Rückgabe gehandelt?

Hallo,

möchtes Du das Auto zurückgeben oder einen Preisnachlass???

Bei einer Rückgabe müßte Dir der Händler auch das Geld für verbauten Teile erstatten.
Nagle mich aber darauf nicht fest. Vieleicht schreiben ja noch einige die Rechtskundig sind.

Noch viel Glück in deiner Angelegenheit.

Gruß

Liegt das bei mir, ob ich das Auto behalte oder einen Nachlass bekomme?

Hallo,

Ja das liegt an Dir, du bist der Besitzer der Sache(Wagen).

Kann aber gut sein das der Händler dir nur z.B. 500 Euro als Nachlass anbietet, dann bist Du im Zugzwang.

Rede erst mal mit dem Händler, nenn die ganzen Fakten auch das mit der ISO 9000 und das er es gewusst haben muß.
Dann noch der Wink mit dem Zaunpfahl: Bei einer Verurteilung kann ein JEDER sagen das er ein Betrüger ist. Ich glaube das zieht am besten.

Gruß und viel Erfolg

Ich würde erstmal ganz auf die Ruhige mit dem Händler reden. Evtl. kann er relativ problemlos auf den "Vorbesitzer" zurückgreifen und dort paar € absaugen, die er an Dich weiterleitet. Kommt halt darauf an, wo B&K das Auto her hat.

Wenn Der TE zum Anwalt geht sollte er sich bewußt sein, daß das Honorar von der Streithöhe abhängt. Demzufolge braucht man einen "vertrauenswürdigen" Anwalt, sonst kommt gleich der Rat "Rücktritt vom Kaufvertrag". Das selbe gilt aber auch für das Autohaus: bei Rückgabe höhere Anwaltskosten als bei Kaufpreisminderung. Mal abgesehen davon, daß sie dann den Wagen an der Backe haben mit einem Vorbesitzer mehr und für die "Laufzeit" der Klage noch den Streitwert "verzinsen" müssen.

Die entscheidende Frage ist, wieviel der Wagen jetzt insgesamt gelaufen ist. Denn wenn jetzt/nächstes Jahr/demnächst real über 180Tkm auf dem Tacho stehen, dürfte der Wertverlust beim Weiterverkauf weit über dem Schadenersatz liegen. Dann bleibt nur der Rücktritt.

Vorausgesetzt, die Gasanlage gilt als werterhöhend, wird sie wahrscheinlich auch nicht zum Neupreis inkl. Einbau angerechnet, dazu kommt dann noch die Nutzungsentschädigung. Alles in Allem keine berauschenden Aussichten. Die eleganteste Methode wäre, den Wagen beim selben Händler zu tauschen, wobei vermutlich kein Wagen mit Gas verfügbar ist. Hier spart der Händler massig Gerichtskosten usw. die idR über dem Gewinn aus dem Verkauf des "neuen" Wagen liegen und es sollte für ihn interessant sein.

Der Weg zum Anwalt scheint mir hier notwendig, denn selbst wenn es eine gütliche Einigung gibt muß der TE sicher irgendeinen Wisch unterschreiben, in dem auf irgendwelche weitergehenden Rechte usw. verzichtet wird. Und das Teil sollte man unbedingt gegenlesen lassen von jemandem, der juristisch bewandert ist. Mein Anwalt macht das zB pauschal für 27€ netto, also keine Wahnsinnssumme.

Darf ich mal erfahren wie ihr das per Laptop gesehen habt,das ein anderer Tacho drin ist,der auch noch 47000km zu wenig anzeigt?

Danach werde ich mich konkreter äußern.

Sal

Zitat:

Original geschrieben von scarface21


Darf ich mal erfahren wie ihr das per Laptop gesehen habt,das ein anderer Tacho drin ist,der auch noch 47000km zu wenig anzeigt?

Danach werde ich mich konkreter äußern.

Sal

Ist das nicht egal wie wir das rausbekommen haben?

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