ACC empfindlich?
Hallo zusammen,
bei meiner Kuh hat sich vor kurzem das ACC verabschiedet. Eine Fehlermeldung beim Start gab es nicht aber als ich das ACC aktivieren wollte. Ärgerlich - Marder dachte ich zunächst.
Bei einer Sichtkontrolle in der ersten Werkstatt wies man mich auf eines Schramme an der Stoßstange hin, die ich bis dahin als 'tote Fliege' abgetan hatte.
Auf meine Frage, was denn das mit dem ACC zu tun hätte kam die Antwort:
'Das ACC ist in die Stoßstange integriert und hat durch diese Schramme Schaden genommen. Zur Reparatur muß der Wagen neu vermessen werden - Vollkasko zahlt das ja."
Uff.
Zu Hause habe ich mir den 'Schaden' genauer angesehen. Es ist eine Schramme in der Stoßstange, aber keine Delle, kein beschädigter Kunststoff, kein Spaltmaß, das verzogen ist und das allerbeste: es ist auf der anderen Seite des Singleframegrills, also weit weg vom ACC Sensor.
Ich könnte noch nicht einmal sagen, ob die Schramme nicht schon länger dort war.
Ich habe daraufhin eine andere Werkstatt aufgesucht, um mich in MEINER Meinung bestätigen zu lassen. Ich stellte von vornherein klar, daß ich zwar Marderschaden oder einen Garantiefall akzeptieren würde, aber nicht eine Schramme in der Stoßstange für den Ausfall.
Nächste Woche gehts weiter, da kommt die Q auf die Bühne.
Zum Kommentar Vollkasko:
Klar zahlen die das. Ich verliere meine schadensfreien Jahre und werde 15% hochgestuft. Super!
Nun meine Fragen an Euch:
Hattet Ihr schon so einen Fall?
Wie kann es sein, daß ein scheinbar so hochempfindliches Gerät in eine STOßstange integriert wird?
Bedeutet dies, daß bei jedem Parkrempler das Gerät ausfällt?
Hätte Audi beim Verkauf nicht auf einen solchen Mangel hinweisen müssen?
Verwirrt, ratlos und sauer
Jabba
Beste Antwort im Thema
Wandlung: schwieriges Thema! Selber verlangen macht leider bei Audi niccht viel Sinn, außer Du hast zu Deinem Freundlichen einen guten Draht, der Deine Belange wirklich auch nach IN weitergibt. Aber wenn ich Deinen Bericht so lese denk bitte immer dran, dass die Menge der Mängel nicht entscheidend ist, außer in Extremfällen, da zählt auch die Menge der Fehler.
Man muss aber immer dran denken, dass ein Wandlungsversuch rein rechtlich erst dann möglich ist, wenn die Werkstatt 3x erfolglos versucht hat einen Mangel zu beseitigen. Auch solltest Du immer bedenken, dass Du pro 1000km rd. 0,67% (ggf. verhandelbar) des gezahlten Kaufpreises als sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen bekommst. Das kann dann schnell dazu führen, dass wenn Deine Kuh 2 Jahre alt ist und schon viele Tausend km runter hast, dass Du bei einer erfolgreichen Wandlung einen Gegenwert ausgezahlt bekommst für den Du Dir KEINE neue Quh, geschweige denn einen A4 leisten kannst ohne wieder neues Geld in die Hand zu nehmen.
Es gab hier im Forum auch Meinungen, dass der BGH im letzten Jahr ein Urteil gefällt hat, welches sagt, dass diese Nutzungsentschädigung nicht erlaubt ist. Dieses Urteil bezog sich aber auf einen Backofen mit einem Wert von rd. € 1000,00. Man muss wohl derzeit davon ausgehen, dass dieses Urteil nicht ohne Ausnutzung aller Klagewege von den Fahrzeugherstellern freiwillig übernommen wird. Wenn man aber bis zur letzten Instanz klagen willst, dann vergehen locker 3 Jahre....und so lange mussst Du Deine Kuh fahren!
Gleich allen Kritikern und Besserwissern zum Trotz...nein, ich bin kein Jurist und dass vorstehend Geschriebene ist nur dass, was ich seit dem Herbst letzten Jahres selbst erlebe. Meine Wandlung hat sich - auch ohne Gerichtsverfahren - zu einer never endling Story entwickelt und je mehr Zeit ins Lande geht, desto weniger wird Deine Quh wert - egal ob mit der Wandlung oder auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
So long und viel Glück mit den Mängeln ;-)
Andy
22 Antworten
Hallo Jabba,
das Bild in Deinem ersten Beitrag zeigt nicht die Position des ACC-Sensors (m.E.). Dieser befindet sich in Fahrtrichtung rechts neben dem Nummernschild. Der Parkrempler ist jedoch links (richtig?)
In der Bedienungsanleitung ist die genaue Position des Sensors beschrieben. Im Motorraum kann man den Sensor auch sehen. Sieht aus wie eine metallischer Kugelschreiber längs zur Fahrtrichtung montiert.
Ciao
Sascha
Habe selber RIESENPROBLEME mit ACC, der Wagen geht auf Garantie am Dienstag wieder einmal in die Werkstatt. Es soll ein Steuergerät defekt sein. Beim auslesen des Fehlers beim kleinen Audi Händler um die Ecke hat der sofort kapituluiert und mich an ein Audizentrum verwiesen. Neben dem ACC Fehler haben sich noch viele andere Macken eingeschlichen, die zu einer Fehleranzahl von 25 gesteigert haben. Hat schon jemand eine Wandlung verlangt ???
Wandlung: schwieriges Thema! Selber verlangen macht leider bei Audi niccht viel Sinn, außer Du hast zu Deinem Freundlichen einen guten Draht, der Deine Belange wirklich auch nach IN weitergibt. Aber wenn ich Deinen Bericht so lese denk bitte immer dran, dass die Menge der Mängel nicht entscheidend ist, außer in Extremfällen, da zählt auch die Menge der Fehler.
Man muss aber immer dran denken, dass ein Wandlungsversuch rein rechtlich erst dann möglich ist, wenn die Werkstatt 3x erfolglos versucht hat einen Mangel zu beseitigen. Auch solltest Du immer bedenken, dass Du pro 1000km rd. 0,67% (ggf. verhandelbar) des gezahlten Kaufpreises als sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen bekommst. Das kann dann schnell dazu führen, dass wenn Deine Kuh 2 Jahre alt ist und schon viele Tausend km runter hast, dass Du bei einer erfolgreichen Wandlung einen Gegenwert ausgezahlt bekommst für den Du Dir KEINE neue Quh, geschweige denn einen A4 leisten kannst ohne wieder neues Geld in die Hand zu nehmen.
Es gab hier im Forum auch Meinungen, dass der BGH im letzten Jahr ein Urteil gefällt hat, welches sagt, dass diese Nutzungsentschädigung nicht erlaubt ist. Dieses Urteil bezog sich aber auf einen Backofen mit einem Wert von rd. € 1000,00. Man muss wohl derzeit davon ausgehen, dass dieses Urteil nicht ohne Ausnutzung aller Klagewege von den Fahrzeugherstellern freiwillig übernommen wird. Wenn man aber bis zur letzten Instanz klagen willst, dann vergehen locker 3 Jahre....und so lange mussst Du Deine Kuh fahren!
Gleich allen Kritikern und Besserwissern zum Trotz...nein, ich bin kein Jurist und dass vorstehend Geschriebene ist nur dass, was ich seit dem Herbst letzten Jahres selbst erlebe. Meine Wandlung hat sich - auch ohne Gerichtsverfahren - zu einer never endling Story entwickelt und je mehr Zeit ins Lande geht, desto weniger wird Deine Quh wert - egal ob mit der Wandlung oder auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
So long und viel Glück mit den Mängeln ;-)
Andy
gemäß der audi ag soll man die q bezahlen und dann am besten nur noch vom händler nach hause in die garage fahren, damit das fahrzeug nicht alltäglichen umwelteinflüssen ausgesetzt ist, da durch diese umwelteinflüsse eigentlich der ganz wagen schaden nimmt. sollten bereits auf der fahrt vom händler zur garage mängel auftreten, können diese nur durch die fahrweise des fahrer verursacht worden sein.
sorry.... konnte ich mir leider nicht verkneipfen!
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Zitat:
Original geschrieben von jamido
Wandlung:
Andy
schaut mal hier! hier hat sich einiges getan!
http://www.autobild.de/.../...l-zu-umwandlung-bei-maengeln_816605.html
leider galt das noch nicht, als ich meine vorherige q gewandelt habe.
Zitat:
Original geschrieben von mussi1975
sorry.... konnte ich mir leider nicht verkneipfen!
hättest Du Dir aber verkneipfen können 😉
Noch ein kleiner Nachtrag meinerseits.
Kostenvorschlag habe ich aufgrund der veränderten Situation nicht erhalten. Dennoch stünden die aufgezählten Posten zur Debatte.
Die Versicherung zahlt in solchen Fällen natürlich gerne - man verliert den Schadensfreiheitrabatt und darf noch ggf. die Selbstbeiteiligung abdrücken.
Alles unter der Voraussetzung, daß man keinen Unfallgegner benennen kann.
Letztendlich bin ich noch gut davongekommen.
Damit mir so etwas nicht mehr passiert werde ich deshalb den Rat von Mussi berherzigen und nur noch zwischen Garage und Audi-Händler pendeln.
Da kann ich nur wenig verkehrt machen. Außer, daß ich die Q zu lange auf der gleichen Stelle parke.
Gruß
Jabba
Zitat:
Original geschrieben von mussi1975
schaut mal hier! hier hat sich einiges getan!Zitat:
Original geschrieben von jamido
Wandlung:
Andy
http://www.autobild.de/.../...l-zu-umwandlung-bei-maengeln_816605.html
leider galt das noch nicht, als ich meine vorherige q gewandelt habe.
Na das ist ja gerade das BGH Urteil dass sich auf den Backofen bezieht. Eine Entscheidung, ob und wie und welches Wirkung dieses Urteil auch bei einem Fahrzeug anzuwenden ist, ist NICHT geklärt. Audi sieht es zumindest nicht als einschlägig an und nu könntest Du Dich in einem Prozess bis zum BGH durch 3. Instanzen kämpfern und hoffen, dass die BGH Rechtler sagen dass Du keine Nutzungsentschädigung zu zahlen hast.
Also ganz ehrlich: nicht alles was in der Autobild steht muss auch stimmen ;-))))
Andy