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ACC bis 210 km/h - welche Vorteile?

VW Passat
Themenstarteram 2. April 2015 um 6:59

Hallo,

der Aufpreis für das ACC bis 210 km/h beträgt gegenüber dem bis 160 km/h satte 585 EUR Liste. Was kann dieses System mehr, dass VW einen solchen Aufpreis verlangt? Ist da noch irgendetwas mehr dabei, außer dass man 50km/h schneller damit fahren kann? Ich selbst fahre im CC aktuell gerne mit 170 im Tempomaten, diese 10km/h wären mir keine > 500 EUR wert, wenn da nicht noch irgendwas anderes mit bei wäre.

Kann es sein, dass es ACC 210 in anderen EU-Ländern nicht gibt? Ich habe bislang zwar erst bei einem Importeuer aus Dänemark nachgesehen, weil ein möglicher Kauf eines neuen Passat noch nicht akut ist, aber zumindest dort gab es nur das ACC 160, was sogar serienmäßig ist - ein ACC 210 ist zumindest dort nicht erhältlich.

Beste Antwort im Thema

Glaubt ihr im Ernst, dass ihr euren Fuß schneller vom Gas auf die Bremse bekommt als es ACC kann? Wohl kaum. Und selbst wenn doch, kann man mit ACC den Fuß schon immer in Brembereitschaft halten und damit noch ein paar Zehntelsekunden schneller auf der Bremse sein.

Man soll die Assistenten auch nicht als Autopiloten missverstehen oder gebrauchen. Die sollen nur zusätzlich zur Aufmerksamkeit des Fahrers unterstützen. Und dann hat zusätzliche Technik überwiegend Vorteile gegenüber dem Menschen allein.

Hinzu kommt, dass ACC schön gleichmäßg die Geschwindigkeit hält, was man mit dem Gasfuß allein auch nicht hinbekommt.

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Nein stimmt nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Beim B8 sind die Teilenummern völlig identisch, egal ob ACC-Low oder High

am 2. April 2015 um 21:39

http://...osch-mobility-solutions.de/.../...r-Assistance_2434.html?...

Zitat:

@ralfs1969 schrieb am 2. April 2015 um 23:36:44 Uhr:

Beim B8 sind die Teilenummern völlig identisch, egal ob ACC-Low oder High

Moin, moin,

dem kann ich nur zustimmen. Wenn mein :) mir keinen Quatsch erzählt hat, ist die Hardware

gleich.

Aussage meines :) , laut VW Unterlagen: " Die verbauten Sensoren sind identisch, die verschiedenen

Geschwindigkeitsbereiche werden durch eine Software Anpassung vorgenommen! "

Die Frage ist nur, gibt VW diese Software für eine Umrüstung auch frei?

Denn Preis dafür lasse ich jetzt mal außen vor.

Das ist keine Software die freigegeben werden muss, sondern es muss das Steuergerät (sitzt mit im Sensor) umcodiert werden. Das ging früher mit z.B. VCDS ganz einfach, aber seit VW jetzt wie Audi schon länger den Komponentenschutz in diversen Steuergeräten eingeführt hat ist das nicht mehr möglich.

Da hat jedes Steuergerät einen individuellen Freischaltcode den nur VW kennt und der nur per Onlinediagnose direkt von VW ins Fahrzeug übertragen wird so daß ihn nicht mal der VW-Händler zu Gesicht bekommt. Und VW lässt keine Änderungen zu die nicht ab Werk verbaut waren, nicht mal das Aufrüsten eines anderen Radio/Navi ist möglich.

Den Schutz haben bei VW jetzt wichtige Steuergeräte wie z.B. das Kombiinstrument (KI), das Bordnetzstg. (BCM), das ACC sowie die Headunit und das Display der Radio/Navi, usw.

Den ganzen Umrüstaktionen wie sie beim Golf5/6, Touran1T sowie Passat B6/7 der Fall waren sind bei den neuen Modellen auf MQB Basis (Golf 7, Touran 2, Passat B8) nicht mehr möglich.

Zitat:

@ralfs1969 schrieb am 3. April 2015 um 10:24:27 Uhr:

Das ist keine Software die freigegeben werden muss, sondern es muss das Steuergerät (sitzt mit im Sensor) umcodiert werden. Das ging früher mit z.B. VCDS ganz einfach, aber seit VW jetzt wie Audi schon länger den Komponentenschutz in diversen Steuergeräten eingeführt hat ist das nicht mehr möglich.

Hast du das schon ausprobiert? Immerhin kann man z.B. den Lane Assist beim Golf 7 ohne Probleme freischalten und das ist ja wiederum die gleiche Hardware. Die Zugriffscodes sind für den Golf 7 bekannt.

Zitat:

@ralfs1969 schrieb am 3. April 2015 um 10:24:27 Uhr:

Da hat jedes Steuergerät einen individuellen Freischaltcode den nur VW kennt und der nur per Onlinediagnose direkt von VW ins Fahrzeug übertragen wird so daß ihn nicht mal der VW-Händler zu Gesicht bekommt. Und VW lässt keine Änderungen zu die nicht ab Werk verbaut waren, nicht mal das Aufrüsten eines anderen Radio/Navi ist möglich.

Das stimmt so aber auch nicht ganz allgemein. Das generelle Limit ist ganz klar die Freischaltung von anderen Navis/Radios wegen dem Diebstahlschutz. Andere Freischaltungen sind viel weniger problematisch. Siehe wiederum der Golf 7: Es lässt sich alles mögliche freischalten. Ob Lane Assist, Verkehrszeichenerkennung oder Anfahrassi...es gibt einige Bezahlfunktionen, die kostenlos freigeschaltet werden können.

Beim B8 gibt es auch schon einige Funktionen, wie die Codierungen im Navi, die im Internet nachgelesen werden können. Ist IMO nur eine Frage der Zeit, bis auch für den die meisten Zugriffscodes bekannt sind.

Aber selbst wenn es nicht geht: Wenn VW die Möglichkeit raus gibt die Funktion per Einwurf großer Scheine beim VW Händler freizuschalten, dann wäre das auch völlig ok, da ich dann nichts dafür bezahlen muss (Geschäftswagen). Wird ja beim Mirror Link auch so gehandhabt.

Ja Freischaltungen sind generell schon noch möglich. Oft wird ja nur ein Freischaltcode gebraucht der aber immer bei allen Steuergeräten gleich ist, sowie das bisher bei der PQ-Plattform auch der Fall war.

Ist aber eine Funktion durch den Komponentenschutz gesperrt gibt es derzeit keine Möglichkeit. Ob das beim Umcodieren von ACC Low zu High der Fall ist kann ich nicht sagen und habe auch noch nichts dazu gefunden.

Was aber bei MQB definitiv nicht mehr geht ist die mit Komponentenschutz versehenen Steuergeräte zu tauschen, also z.B. vom KI mit Premium MFA auf das ActiveInfoDsiplay umrüsten, oder eine Kamera für Laneassist usw. nachrüsten, ebenso die Aufrüstung auf ein grösseres Radio/Navi.

Vermutlich basiert der Komponentenschutz nicht nur auf einem einfach Zugangscode wie "12345", der bei jedem Auto gleich ist - sondern er wird anhand im Steuergerät gespeicherter Merkmale (z.B. FIN) individuell pro Fahrzeug in WOB errechnet.

Und wenn VW schlau war, ließen sie die Steuergeräte auch gleich so konstruieren, daß z.B. nach 3x falschem Code eine Pause eingelegt wird und keine neuen Versuche der Freischaltung von außen angenommen werden. Mit jedem fehlerhaften Code verlängert sich dann die Pause .... dann beugt man auch Brute Force Angriffen vor, bei denen ein Skript einfach mal alle Codes durchprobiert....

 

Und unter dem Deckmantel des Diestahlschutzes ergibt sich für VW ein netter Nebeneffekt: Man verhindert, daß die Kunden mit ihrem Eigentum (Auto, Steuergeräte, nachträglich legal gekaufte Komponenten) das machen können, was sie wolllen - und ihr gutes Recht ist.

Würde Dell, Lenovo, HP oder Medion PCs auf den Markt bringen, in die man neue, andere oder bessere Komponenten wie Grafikkarten nur betreiben kann, wenn der Hersteller das freischaltet, würde das keiner kaufen .... und gut möglich, daß sich auch ein passendes Gesetz finden würde, um eine solchen Praktik höchstrichterlich verbieten zu lassen.

Aber beim Lieblingsspiezeug "Auto" lässt der deutsche Michel sich von den Herstellern auf der Nase zumtanzen ... ;-)

 

Wohlgemerkt: das Verhindern von Freischaltungen nicht gekaufter/bezahlter Features finde ich ok. Das ist das gute Recht des Herstellers ....

Oh ja der Komponentenschutz im B8 macht Laune. Vorallem wenn er von alleine Anspringt. Ich hatte einige Technikgremlins im Auto kein GPS Signal ACC aussetzer etc. was kam beim Freundlichen raus? Komponentenschutz ist angesprungen. Einige Steuergeräte waren dadurch verriegelt. Der Wagen hing dann erstmal am Kabel nach Wolfsburg bis wieder alle Steuergeräte freigeschaltet waren.

am 3. April 2015 um 16:46

@6502: Ich kann dieser Argumentation so nicht folgen.

1. Jedes Produkt wird üblicherweise verkauft wie es (zum Zeitpunkt des Kaufes) ist. Ein Recht auf Upgrades / Updates gibt es m. E. nicht. Jeder Käufer hat die Möglichkeit, bei der Bestellung die Features anzukreuzen, die er gerne haben möchte. Es gibt also keinen Grund, sich hinterher zu beschweren, dass der Hersteller die nachträgliche Freischaltung (möglichst auch noch kostenlos) von nicht erworbenen Features verhindert.

2. Jahrelang haben sich viele Fahrer der betroffenen Fahrzeuge beschwert, dass überproportional die fest eingebauten Navigationsgeräte gestohlen wurden. Den Herstellern wurde dabei immer wieder vorgeworfen, dass sie an den Diebstählen durch den Verkauf von Ersatzgeräten mitverdienen und deshalb die Geräte nicht besser sichern würden. Nun tut VW genau das und sichert die Geräte per Komponentenschutz und schon fangen wieder die Beschwerden darüber an. Sorry, aber dafür fehlt mir jegliches Verständnis.

3. Auch im IT-Bereich gibt es eine Art Komponentenschutz, beispielsweise bei den Mobiltelefonen. Motorola hatte z. B. lange Zeit den Bootloader verschlüsselt und bei Samsung gibt's die eFuse. Und nicht jedes Mobiltelefon bekommt auch das neueste Betriebssystem-Update.

4. Während Manipulationen an IT-Hardware ja relativ ungefährlich sind sieht das bei einem Fahrzeug (das ja auch locker mit über 200 km/h unterwegs sein kann) schon ganz anders aus. Wer will denn dann die Verantwortung übernehmen, wenn es aufgrund der Manipulationen zum Unfall kommt? Und am Ende noch Unbeteiligte zu Schaden kommen? Keiner außer dem Fahrzeughersteller kann verläßlich einschätzen, ob eine Manipulation zu Fehlfunktionen in sicherheitsrelevanten Bereichen führen kann oder nicht. Und schon im Interesse eines Gebrauchtwagenkäufers, der meistens solche Manipulationen gar nicht nachvollziehen kann, bin ich für die Einführung des Komponentenschutzes bei Fahrzeugen.

Abschließend bleibt mir nur zu sagen, dass ich kein Fan der "Das-bestelle-ich-nicht-mit-sondern-schalte-es-mir-für-lau-frei"-Schnorrer Mentalität bin. Jeder sollte sich überlegen, wie hoch sein Gehalt wohl wäre, wenn so die Kunden seines Arbeitgebers denken würden... ;)

Ganz so schwarz weiss würde ich das nicht sehen. Zum Beispiel hätte ich gerne noch die MFK nachbestellt. War aber in 12/13 nicht mehr möglich obwohl meiner erst in 02/14 produziert wurde. SideAssist hätte ich auch gerne gehabt. Gabs aber erst ab 05/14. So geht das halt weiter. Ein Auto hat man 10 Jahre lang. Aber heutzutage will man halt schon immer aktuelle Technik haben.

Zitat:

@BJG_DO schrieb am 3. April 2015 um 18:46:18 Uhr:

@6502: Ich kann dieser Argumentation so nicht folgen.

Ich kann deiner zwar folgen, aber halte sie für nicht erfolgreich.

Zuerst möchte ich nochmal betonen, daß es mir NICHT darum geht, daß derjenige, der etwas nicht gekauft/bezahlt hat, es kostenlos freischalten können soll. Scheinbar hast du das überlesen oder nicht richtig verstanden - denn deine Argumente zielen auch in diese Richtung...

Daß VW z.B. verhindert, daß ein Lane Assi freigeschaltet wird, wenn nur eine VZE gekauft wurde, halte ich für legitim.

 

Zitat:

1. Jedes Produkt wird üblicherweise verkauft wie es (zum Zeitpunkt des Kaufes) ist. Ein Recht auf Upgrades / Updates gibt es m. E. nicht.

Gerade im Automobilbereich war es jahrzehntelang vollkommen üblich, daß gewisse Dinge nachträglich geändert / nachgerüstet wurden. Die ganze Tuning-Szene und den ganze Aftersales-Markt an Felgen, Spoilern, Radios, ... würde es sonst nicht geben.

Bei einigen Dingen ("Außenhaut") konnten die Autohersteller über den Designschutz verhindern, daß ein Markt für Drittanbieter entsteht.

Gegen den Autoradio/hifi/navi-Nachrüstmarkt hatten sie lange nichts besonders unternommen. Vielleicht mal eine immer wieder geänderte Steckerbelegung im DIN-Schacht. Dann kam aber zuerst der Doppel-DIN-Schacht und dann kamen die dediziert pro Modell gestalteten Konsolen (wie z.B. im Audi A6 4F, dessen Vorgänger 4B noch ein RNS im Doppel-DIN hatte). Dazu gesellten sich mit MOST und FlexRay Digital-Bussysteme, die ein Nachrüsten von Komponenten erschwerten oder unmöglich machten.

---> Nachrüstung hat es also im KFZ-Bereich schon immer gegeben. Ist nix besonderes, auf das erst jetzt Anspruch erhoben wird. Es ist nur so, daß erst jetzt die Hersteller sowas durch die Digitlatechnik verhindern können.

 

(Klar, es gibt kein Gesetz, in dem explizit drin steht "VW muss Nachrüstung erlauben")

 

Zitat:

Jeder Käufer hat die Möglichkeit, bei der Bestellung die Features anzukreuzen, die er gerne haben möchte.

Beim Gebrauchtwagenkäufer geht das schlecht.

Ebenso ist es öfters mal so, daß der Autohersteller Optionen nachträglich bringt - wie die RFK im O2. Oder das Ambientelicht im A6 4G competition.

Und bei einem Serienanlauf sind am Anfang u.U. noch nicht alle Optionen verfügbar.

---> es gibt also mehr Gründe für ein Nachrüstwunsch als Geiz, Unüberlegtheit, Unerfahrenheit oder Schlamperei beim Bestellzettelausfüllen...

 

Zitat:

Nun tut VW genau das und sichert die Geräte per Komponentenschutz und schon fangen wieder die Beschwerden darüber an. Sorry, aber dafür fehlt mir jegliches Verständnis.

Mir nicht - denn VW bzw. der Händler soll ja nicht jedes x-beliebige Gerät freischalten. Nur die, welche legal erworben wurden.

Ich gehe zum offiziellen VW Händler Mayer, kaufe dort ein Discover pro. Bekomme eine Rechnung mit Seriennummer. Bezahle es, womöglich noch rückverfolgbar und gut dokumentiert, mit meiner Maestro-Karte (ec-Karte).

Ich baue es zuhause ein. Schließe alles an. Codiere mit VCDS alles soweit es geht.

Ich gehe dann wieder zu VW Händler Mayer. Bitte darum, daß er mein Auto an den Tester hängt und den Komponentenschutz durch WOB entfernen lässt. Lege gleichzeitig die Rechnung vor. Notfalls faxt der Händler die Rechnung noch schnell an WOB, wo ein "Sicherheitsinspektor" das ganze freigibt (er sieht sicher auch im ERP von VW, daß das Discover pro mit meiner Seriennummer vor 23 Tagen von Kassel aus zu Händler Mayer geliefert wurde).

Ich bin sogar bereit, dem Händler die Arbeitswerte für die Freischaltung zu bezahlen - inkl. einer kleinen Pauschale für die Genehmigung durch WOB.

----> wo ist das Problem???

Ich meine: bezüglich des Diebstahlschutzes.

Das ist doch - in diesem Falle - nur ein vorgeschobenes Argument.

 

Zitat:

3. Auch im IT-Bereich gibt es eine Art Komponentenschutz, beispielsweise bei den Mobiltelefonen. Motorola hatte z. B. lange Zeit den Bootloader verschlüsselt und bei Samsung gibt's die eFuse. Und nicht jedes Mobiltelefon bekommt auch das neueste Betriebssystem-Update.

Das Smartphone ist EIN Beispiel.

Der PC oder Notebook ist ein anderes, und dort habe ich teilweise freie Hand. Schon immer gehabt. Genau wie in der Vergangenheit im Autobereich beim Autoradio.

(Es gibt übrigens genügend Androiden, bei denen man rooten kann und freie Hand hat. Es gibt aber wahrscheinlich nicht mehr viele VWs, bei denen man z.B. in Bezug auf Nachrüstung Discover pro freie Hand hat...)

Übrigens prangere ich die Methoden der Smartphone-Hersteller genauso an. Und daß diese sowas machen (eFuse/Bootloader), macht das Verhalten von VW auch nicht besser...

Betriebssystem-Updates, die es vielleicht gar nicht gibt, sind was anderes - ich will ja auch kein kostenloses für meine Steuergeräte oder mein Discover pro....

 

Zitat:

4. Während Manipulationen an IT-Hardware ja relativ ungefährlich sind sieht das bei einem Fahrzeug (das ja auch locker mit über 200 km/h unterwegs sein kann) schon ganz anders aus.

Bei einem Navi, welches am Komfort-CAN hängt, wage ich das zu bezweifeln.

Bei einem ACC sieht das natürlcih schon anders (sicherheitskritischer) aus.

---> allerdings müsstest du mit dieser Argumentation auch jegliches Basteln von nicht Fach-Kundigen an Bremsen, Fahrwerk, etc. verbieten. Selbst das Reifen umstecken zuhause könnte eine Gefahr darstellen, wenn die Radschrauben nicht richtig angezogen werden.

 

Zitat:

Keiner außer dem Fahrzeughersteller kann verläßlich einschätzen, ob eine Manipulation zu Fehlfunktionen in sicherheitsrelevanten Bereichen führen kann oder nicht.

Das würde bedeuten, daß auch nur der Fahrzeughesteller defekte Teile austauschen darf....

Oder argumentierst du hier: Teile nur austauschen (gleiches Teil wieder einbauen) ist keine Manipulation, sondern so vorgesehen?

Dann musst du alle Dinge, die serienmäßig ab Werk als "lieferbar" vorgesehen sind, so behandeln. Ein Tausch eines kleinen Navis auf ein Discover pro oder ein Tausch eines 160er ACCs auf ein 210er dürfte - zumindest wenn es ein Fachmann macht - keine "Manipulation" seine, welche den Interesssen des Fahrzeugherstellers zuwider läuft.

Aber selbst wenn die Werkstätten (welche Fachwissen, Werkzeuge und notwendige Einbau-Unterlagen dazu haben) mir ein Discover pro statt des einfachen Geräts einbauen wollten (sie dürfen es scheinbar nicht) - es scheitert am Protektionismus des Herstellers.... am Komponentenschutz.

 

Zitat:

Und schon im Interesse eines Gebrauchtwagenkäufers, der meistens solche Manipulationen gar nicht nachvollziehen kann, bin ich für die Einführung des Komponentenschutzes bei Fahrzeugen.

Aber ob der Vorbesitzer an der Bremse rumgefummelt hat, sieht der GW-Käufer leider nicht .... Hauptsache, der Vorbesitzer konnte kein Discover pro einbauen ... ;-)

 

Zitat:

Abschließend bleibt mir nur zu sagen, dass ich kein Fan der "Das-bestelle-ich-nicht-mit-sondern-schalte-es-mir-für-lau-frei"-Schnorrer Mentalität bin. Jeder sollte sich überlegen, wie hoch sein Gehalt wohl wäre, wenn so die Kunden seines Arbeitgebers denken würden... ;)

Nochmal in aller Deutlichkeit:

--> Es ging mir NICHT um kostenlose Freischaltung nicht bezahlter Dinge.

--> Es ging mir um die Nutzungsmöglichkeit legal gekaufter & bezahlter Dinge.

 

 

Es geht hie rein um die Gewinnmaximierung des Herstellers.

So ist es. Die Frage hinsichtlich Nachrüstung wird einzig und alleine sein, ob VW das irgendwann selber anbietet (wie beim Mirrorlink) oder wann die VCDS Community es raus hat den Tempomaten umzucodieren.

Hinsichtlich des Threadthemas, sprich hinsichtlich der Vorteile, wird es wohl auch irgendwann ein offizielles Dokument geben, welches aus dem VW Konzern raus tröpfelt. Ich gehe davon aus, dass es nichts als ne geringe Softwareänderung ist. Sprich nur ne höhere Maximalgeschwindigkeit, mehr nicht.

Ein Bekannter von mir, der sowohl die 160 alsauch die 210 Fassung gefahren ist war der Meinung, dass die 210 Fassung auch bei Geschwiindigkeiten unter 160 feinfühliger wegen der größeren Reichweite steuert.

Ein Entwickller von Opel hat mir erzählt, dass die Mehrkosten für höhere ACC Geschwindigkeiten nicht nur durch den Sensor entstehen sondern auch durch den Mehraufwand für den Druckspeicher der Bremse.

Mir wäre bei dem Gedanken nicht wohl, dass ich bis 210 im ACC einstellen kann aber die Bremsleistung nur bis 160 reicht.

am 9. Mai 2015 um 13:31

Ich habe noch eine Frage zu ACC bis 160km/h, ist es möglich mehr als 160km/h mit einer normalen "manuellen'' Geschwindigkeitsregelanlage (Tempomat ) zu fahren ? oder man muss ab 160 die volle Kontrolle übernehmen?

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