ABZOCKE!!
Freunde,
muss Euch was erzählen, um Euch auch vor deratigem "Schaden" zu bewahren!
War neulich wieder auf der AB unterwegs (genauer in Österreich auf der S1 Südlich von Wien). Habe dort 3 minütige Pinkelpause auf einer Tankstelle / Raststätte (für die, dies kennen: Raststation Schwechat bei S1 Hotel) gemacht und nun eine Anzeige über 150 EUR bekommen, da ich mein Fahrzeug nicht ordnugsgemäß abgestellte habe.
Anbei die Bilder wo / wie ich gaprkt habe (weisser Mondi).
Ich war immer der Meinung, Parken ist überall dort erlaubt, wo es nach Strassenverkehrsordnung (§23 StVO "Halten und Parken) nicht verboten ist.
Und nachdem dort, wo ich meinen Mondi abgestellt habe weder Parkverbotsschilder, noch am Boden schraffierte Flächen, noch Hausein- oder Zufahrten waren, noch sonst irgendwas dagegen gesprochen hat, dachte ich, dort darf ich stehen....
Denkste!!
Nach Nachfrage bei der Polizei habe die mir gesagt, dass Tankstellen und Raststätten zu Autobahnen gehören und demenstprechend dort auch "§ 46 StVo Autobahn" zur Anwendung kommt. Und dieser besagt, dass man auf Autobahnen das Fahrzeug NUR AUF DEN DAFÜR GEKENNZEICHNETEN (=makierten) FLÄCHEN abstellen darf... sprich, nur dort wo Parkplätze am Boden eingezeichnet oder extra ausgeschildert sind.
OK, wenn man es ganz streng gesetztlich betrachted, habe ich mich falsch verhalten, aber mit Realität oder Fingerspitzengefühl hat das absolut nichts zu tun... und 150 EUR, dafür, dass ich 3 Min. dort gestanden bin und absolut niemanden behindert habe, sind ja wohl ein Witz...
Dies zur Warnung an Euch (weiss nicht, ob in D gleiche Vorschriften gelten), aber passt an österreichischen AB-Tankstellen auf, wo Ihr Eure KFZ parkt....
LG
Ollie
Beste Antwort im Thema
Hallo Olliminator01,
Für mich ist die Sache klar.
Da ist ein Parkplatz ausgeschildert. Es stehen dort auch andere Autos drauf. Du kommst daher, stellst Dein Auto einfach an den Strassenrand.
Ich schüttele nur den Kopf... Sind den alle anderen doof welche das Auto auf dem ausgeschilderten Parkplatz korrekt parkieren? Mit nur mal schnell wohin hat dies aus meiner Sicht auch nichts zutun. Du hast Dir im öffentlichen Raum mehr erlaubt als andere Personen sich erlauben. Dies ist schon aus diesem Gesichtspunkt verwerflich.
Allerdings ist die Höhe der Busse schon übertrieben.
Grüsse
Timo
26 Antworten
Selbst jemandem der sich an die bekannten Regeln hält kann sowas passieren 😉
Ich glaube aber zu wissen das es diese Regelung auch in Deutschland gibt.
Er war einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort, oder die Ordnungsmacht zufällig mal genau richtig.
Zitat:
Original geschrieben von bmsler
Warum sind 150 Euro blanker Wucher? Wenn dem so ist, dann ist es so.
Deswegen unverhältnismäszig hoch, wenn Du dies mit anderen Verkehrsdelikten lt. Bußgeldkatalog vergleichst
- Geschw. Überschr. über 40 km/h im Ortsgebiet => ab 150 EUR
- Geschw. Überschr. von 30 km/h auf AB (erlaubt 130km/h) => 60 EUR (ohne Gefährdung anderer)
- Verstoß gegen rotes Ampellicht => 70 EUR
- Nichtbeachten eines Halte- und Parkverbotes (in der Stadt)=> 21 -max. 72 EUR
- Überholen oder Parken vor Eisenbahnkreuzung oder Nicht-Anhalten bei Stop etc. (50- max. 70EUR)
bei den Verstössen darfst Du aber nicht nur die Bussgelder aufzählen, sondern auch noch die PUNKTE die es dafür gibt.
In Österreich gibts ein anderes Punktesystem. Da gibst du bei 3 Punkten den Schein ab, deshalb kriegt man Punkte auch nur für ganz schlimme Sachen.
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Hallo Olliminator01,
Für mich ist die Sache klar.
Da ist ein Parkplatz ausgeschildert. Es stehen dort auch andere Autos drauf. Du kommst daher, stellst Dein Auto einfach an den Strassenrand.
Ich schüttele nur den Kopf... Sind den alle anderen doof welche das Auto auf dem ausgeschilderten Parkplatz korrekt parkieren? Mit nur mal schnell wohin hat dies aus meiner Sicht auch nichts zutun. Du hast Dir im öffentlichen Raum mehr erlaubt als andere Personen sich erlauben. Dies ist schon aus diesem Gesichtspunkt verwerflich.
Allerdings ist die Höhe der Busse schon übertrieben.
Grüsse
Timo
Blanker Wucher ganz einfach deshalb, weil es in keinem Verhältnis zum "Vergehen" steht. Und solang niemand behindert oder gefährdet wurde bleibt es für mich Blanker Wucher.
Hallo,
ich glaube, das Problem ist, dass die Raststätten-Flächen in Österreich der ASFINAG gehören, und die langt auch bei Maut-Verstößen ordentlich zu!
Hallo,
Klar, das ist blanker Wucher und hätte mir ehrlich gesagt auch passieren können.
Aber ich möchte trotzdem jemand bitten, die Beiträge zu löschen, in denen sich abfällig über ein Nachbarland geäussert wird.
Das finde ich total daneben ...
Gruß
MondeoCHIA
Wieso abfällig 😕
Niemand wurde beleidigt, und auch ich meide solche Länder die Maut/Vignetten verlangen.
Solche Geschichten entkräften meine Ansicht dann nicht grade.
Kurz gesagt pech gehabt. Das nächste mal stellst du dich dahin wo die anderen auch stehen unzwar auf gekenzeichnete Flächen. Du kannst dir doch nicht mehr rechte rausnehmen als die andderen schon ganricht als Ausländer
Es kann jeder meiden was er möchte ..
Aber es wurden Ausdrücke verwendet, die ich weder für Menschen in den neuen Bundesländern, als auch für Nachbarn als gut empfinde, denn in beiden habe ich sehr nette Menschen kennen gelernt.
Das mit dem Maut is ne andere Sache - aber das wird und sollte bei uns auch kommen, denn unsere Strassen werden von ungarischen und tschechischen LKW trangsaliert und das bischen Autobahnmaut macht das nie wett.
Ich bin für eine Vingnette und für die Abschaffung der KFZ-Steuer - so zahlen alle für die Strassen, die sie beanspruchen ...
Gruß
MondeoCHIA
Ok, gestern habe ich noch laufen lassen. Jetzt wird es mir aber zu bunt!
Abzocke/Wucher, etc.! Alles, keine Abwertung? Klar, ist es teuer... Aber, warum immer gleich "ABZOCKE!!"
@TE: Bitte erstelle eine Blog, wenn du das Thema weiter diskutieren möchtest. Das Fachforum, ist kein Platz dafür.
Daher: *** CLOSED ***
MfG
Für Kritik, steht mein Postfach zur Verfügung!