Abzocke in Umweltzone!
Vor kurzem habe ich einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, ich soll ein Bußgeld zahlen, weil mein Fahrzeug in einer Umweltzone stand und auf der grünen Plakette noch das Kennzeichen vom Vorbesitzer eingetragen war.
Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.
Zwei Tage später kam erneut ein Anhörungsbogen ins Haus geflattert, weil ich drei Tage nach dem ersten mal wieder in der Umweltzone mit nicht übereinstimmendem Kennzeichen geparkt hatte.
Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.
Darauf nur die patzige Antwort, dass die Gesetze nun mal so sind und der Fahrzeugführer jeweils 108 € (216 € gesamt) zahlen muss. 😠 Da das Fahrzeug jedoch in der Familie von jedem genutzt wird lässt sich nicht mehr rekonstruieren, wer an diesen Tagen mit dem Auto dort geparkt hat.
In diesem Fall muss der Fahrzeughalter jeweils 23 € pro "Vergehen" (eigentlich ist es ja überhaupt keins) zahlen. 😠
In jedem Fall ist es an Unverschämtheit nicht zu überbieten, ich soll Geld für etwas Verbotenes zahlen, obwohl ich nichts Verbotenes getan habe. 😠 Da könnt ich echt explodieren!
Nur weil die Kennzeichen nicht übereinstimmten.
Jetzt meine Frage an Euch, ist irgendjemandem so etwas schon passiert, oder bin ich der Erste.
Und vor allem was haltet ihr von solch einer unverschämten Art der Abzocke?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 21:38:04 Uhr:
Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.
Die Schadstoffeinstufung wird im Anhörungsbogen ja auch
nichtin Zweifel gezogen.
Der Verstoß, der dir vorgeworfen wird, bezieht sich auf die fehlende bzw. falsche Dokumentation der Schadstoffeinstufung auf der im Fahrzeug mitgeführten Umweltplakette.
Das Problem hättest du mit sehr geringem Aufwand im Vorfeld vermeiden können.
126 Antworten
Von Dezember 2008! Na, dann konnte er das ja nicht wissen. Ist ja erst gestern gewesen. Ganz Deutschland regt sich über den Unsinn mit den Umweltzonen auf, nur der TE hat davon noch nichts mitbekommen.
Aufregen würde ich mich an seiner Stelle natürlich auch - aber über die eigene Dummheit. Und den Anhörungsbogen so ausfüllen, dass der Fahrer nicht mehr feststellbar ist. Fahrverbot dürfte hier wohl nicht drohen. Spart wenigstens einiges an Geld.
Und Tateinheit? Wohl kaum, lagen einige Tage dazwischen und würde den Vorsatz erfordern, ständig ohne Plakette in die Umweltzone zu fahren. Kann ja gerne mal versuchen, so zu argumentieren "Ich, der TE, hatte den Vorsatz, ständig und immer wieder ohne korrekte Plakette in die Umwelzone zu fahren. Das ist Tateinheit und ich darf nur einmal bestraft werden (mit 216,- €, denn er outet sich ja als zweimaliger Fahrer, statt mit 46,- €)". Ist aber bestimmt einen Versuch wert, vielleicht sieht die Bußgeldstelle das ja anders 😁.
Gruß
Peter
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 22:03:33 Uhr:
Der Vorbesitzer hat auch die grüne Plakette am Auto gehabt, das Auto kann ja wohl kaum durch einen Eigentümerwechsel auf einmal in der Schadstoffeinstufung absinken.
Und, nur weil du einen Führerschein gemacht hast, musst du nicht immer noch einen besitzen.
Die Plakette muss zum Auto passen, genauso wie der Fahrzeugschein dazu passen muss.
Darum ist vorgeschrieben die Dokumentation auf aktuellem Stand zu halten. Darüber kann man denken was man will, aber einfach mal machen was einem in den Kram passt, das halte ich für wenig zielführend.
Dir wird übrigens nicht vorgeworfen, dass dein Auto die falsche Plakettenfarbe hat, sondern dass da das falsche Kennzeichen drauf steht. Das ist ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied 😉.
Die grüne Plakette mit dem falschen Kennzeichen muss doch nicht zwingend zu dem Auto gehören, an der sie klebt. Ist doch kein Problem, sich mit dem richtigen Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung in der Werkstatt die Plakette geben zu lassen und ans falsche Auto zu kleben.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Juni 2015 um 22:23:23 Uhr:
Und Tateinheit? Wohl kaum, lagen einige Tage dazwischen und würde den Vorsatz erfordern, ständig ohne Plakette in die Umweltzone zu fahren.
Seit wann erfordert Tateinheit Vorsatz?
Tateinheit ist dann gegeben, wenn man zwischen Vergehen A und Vergehen B sein Verhalten nicht geändert hat und seit dem man Vergehen A begangen hat, nicht über sein Vergehen Kenntnis erhalten hat. Ich glaube kaum, dass das Ticket hier innerhalb von drei Tagen nachweisbar zugestellt war.
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Wenn man es von dieser Seite aus betrachtet muss ich dir Recht geben, aber auch nur, wenn das Fahrzeug ein alter Diesel wäre, der im Leben keine grüne Plakette bekommen würde, was bei meinem Fahrzeug (Benziner) nicht der Fall ist.
Und hat er sein Vergehen nicht geändert? Ist doch jedesmal vorsätzlich aufs Neue in die Umweltzone gefahren und wieder raus. Und nicht über sein Vergehen Kenntnis erhalten? Seit 2008 geltende Rechtslage, aber er weiß es nicht?
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 16. Juni 2015 um 22:30:42 Uhr:
Tateinheit ist dann gegeben, wenn man zwischen Vergehen A und Vergehen B sein Verhalten nicht geändert hat und seit dem man Vergehen A begangen hat, nicht über sein Vergehen Kenntnis erhalten hat.
Naja, ganz so einfach ist das nun auch wieder nicht:
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 22:33:12 Uhr:
Wenn man es von dieser Seite aus betrachtet muss ich dir Recht geben, aber auch nur, wenn das Fahrzeug ein alter Diesel wäre, der im Leben keine grüne Plakette bekommen würde, was bei meinem Fahrzeug (Benziner) nicht der Fall ist.
Nochmal.
Das weiß die Person nicht ob das ein Diesel oder Benziner ist.
Noch kann die Person wissen ob du am Fahrzeug etwas verändert hast so das es keine grüne Plakette gibt.
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 22:33:12 Uhr:
Wenn man es von dieser Seite aus betrachtet muss ich dir Recht geben, aber auch nur, wenn das Fahrzeug ein alter Diesel wäre, der im Leben keine grüne Plakette bekommen würde, was bei meinem Fahrzeug (Benziner) nicht der Fall ist.
Sorry, ich wollte schon vorher zu dem Punkt was sagen ... wer soll von außen erkennen, ob es ein Diesel oder Benziner ist?
Naja, es steht hinten ganz groß C 200 Kompressor drauf... aber bla bla bla, das kann ja die Politesse nicht wissen, wie auch immer.
Mich ärgert das ganze jedenfalls, würde euch wahrscheinlich auch nicht anders gehen.
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 22:33:12 Uhr:
Wenn man es von dieser Seite aus betrachtet muss ich dir Recht geben, aber auch nur, wenn das Fahrzeug ein alter Diesel wäre, der im Leben keine grüne Plakette bekommen würde, was bei meinem Fahrzeug (Benziner) nicht der Fall ist.
Da kann ich nur den alten Behördenwitz zitieren "Nehmen Sie doch Vernunft an" "Ich bin Beamter, ich darf nichts annehmen."
Das ist halt das Blöde an allgemeinen Regeln und Vorschriften - sie gelten allgemein und lassen den Einzelfall außer Acht. Selbst der nagelneue, gerade erst zugelassene, für 3 Jahre Tüv-abgenommene Benziner braucht die Dokumentation. Und nur das Fehlen wird dir doch vorgeworfen. Kannst doch nicht erwarten, dass eine Politesse bei einem SL (falls das der aus deinem Profil ist) eine Ausnahme macht. Da doch erst recht, SL fahren und die 5,- € sparen, das geht doch gar nicht. Hallo, das ist Deutschland, Erfinder der Bürokratie.
Mich haben sie mal im Mietwagen auf der BAB geblitzt, 6 km zu schnell = 10,- €. Der Verwaltungsaufwand war höher. Die erbetene Spendenquittung habe ich nicht erhalten.
Dem Vater (knapp 80 Jahre alt) eines früheren Arbeitskollegen flatterte ein Kostenbescheid ins Haus (jetzt darf gelacht werden):
Ausgegebene Eintrittskarten für eine Discoveranstaltung: 100.
Zurück gegeben: 98.
Zu versteuern: 2.
Steuer pro Karte 0,10 DM, Steuer somit 0,20 DM und das frankiert mit dem damaligen (1992) Porto.
Und dann noch den falschen "Steuerzahler" erwischt.
Trotzdem wünsche ich dir viel Spass mit dem SL. Muss eines der letzten Modelle sein, ausgereift und ohne Kinderkrankheiten. Nimm das einfach als Strafe für die vielen Male, wo man dich nicht erwischt hat.
Anwalt lohnt übrigens meistens nicht, da heute fast alle RS-Versicherungen einen Selbstbehalt pro Schadensfall - hier also 2x - haben.
Gruß
Peter
P.S.: Bei einer Bußgeldbehörde oder Polizei anzurufen und sich über etwas zu beschweren, bringt fast nie etwas. Kann aber sehr nachteilig sein, wenn einem dabei rausrutscht, dass man selbst gefahren ist.
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 22:45:17 Uhr:
Naja, es steht hinten ganz groß C 200 Kompressor drauf... aber bla bla bla, das kann ja die Politesse nicht wissen, wie auch immer.
Mich ärgert das ganze jedenfalls, würde euch wahrscheinlich auch nicht anders gehen.
Sicher ist es ärgerlich, aber so ist es nun mal mit den Gesetzen.
Buch es einfach als Erfahrung ab und ärger dich nicht weiter.😉
Zitat:
@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 22:45:17 Uhr:
Naja, es steht hinten ganz groß C 200 Kompressor drauf... aber bla bla bla, das kann ja die Politesse nicht wissen, wie auch immer.
Mich ärgert das ganze jedenfalls, würde euch wahrscheinlich auch nicht anders gehen.
Schnief, dann vergess das mit dem SL.
Bei meinem damaligen Audi 100 GL 5E war ein Dieselschriftzug. Das heißt also gar nichts. Und frag mal eine Politesse (oder andere Frau), was ein Kompressor ist. Ich weiß, ist ein Vorurteil. Aber so sind Männer halt.