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Abzocke durch Versicherung nach Unfall

Themenstarteram 27. November 2018 um 18:59

Hallo an alle,

jetzt weiß ich, das ich ein Riesen Fehler gemacht habe. Ich hatte einen Unverschuldeten Unfall, und die Schuldfrage war geklärt. Die Gegnerische Versicherung hat mich Belabert, das sie eine Werkstatt usw. haben, und ich müsse mich um nichts kümmern. Ja ich weiß im Nachhinein das es ein großer Fehler war. Jedenfalls war mir wichtig, das mein Auto Sachgerecht repariert wird, und das ich das Auto indem Zustand zurück bekomme wie es war.

Das Auto wurde also abgeholt, und repariert. Ich habe auf einen Mietwagen verzichtet, und habe auch den Nutzungsausfall erhalten. Aber jetzt kommt es. Ich wollte nun das Gutachten des Sachverständigen bekommen. Und nun schreibt mir die Versicherung, das gar kein Sachverständiger das Fahrzeug begutachtet hat. Somit kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, ob wirklich alle Schäden, z.B die welche ich nicht sehen kann am Fahrwerk oder wie auch immer behoben wurden. Die Reparaturrechnung liegt mir vor.

Meine Frage, kann ich noch nachträglich einen Anwalt einschalten? Evtl. noch ein Gutachten machen lassen, und vor allem müsste die Gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen?

Die Reparaturkosten lagen bei ca.3000 Euro.

Mich ärgert es besonders, und mich wundert jetzt auch nicht, warum so viele die Versicherungen bescheißen.

Vielleicht hat jemand einen guten Rat.

Beste Antwort im Thema

wann ich hier etwas gut sein lasse und wann nicht, entscheidest nicht du. Ganz sicher nicht nicht.

Und wenn du hier Grütze schreibt, dann bekommst du einen passenden Text dazu, ganz einfach.

Ob dir das nun gefällt oder nicht.

 

Das mache ich deswegen, damit hier die hier Rat suchenden nicht auf dein falsches und teilweise einfach nur

dummes Geschwätz reinfallen, du Amateur.....

Und nun sammel weiter deine Bundesweiten Urteile von Kollegen und Geschädigten

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Na ja. Das habe ich auchmal vor langer Zeit so gemacht wie du.

Aber mir war das im Endeffekt wurst.

Der Blechschaden wurde gerichtet, war ähnlich wie deiner. ich hab das Auto noch 11 Jahre gefahren und dann verschenkt. Was soll's.

Für deine Frage hab ich leider keine Antwort.

Frag doch direkt mal einen Anwalt!

Es steht dem TE doch frei einem Gutachter die Fotos und die Rechnung zu zeigen.

Eine Vermessung wird doch in der Rechnung aufgeführt sein.

Bis jetzt sehe ich keinen Betrug.

Themenstarteram 27. November 2018 um 19:13

Na ja das Auto hat erst 23000 km gelaufen. Die Werkstatt sagt, sie hat eine Achsvermessungsprotokoll gemacht. Auf der Rechnung ist sie allerdings nicht aufgeführt.

das ist schon mal nicht gut, wenn bei diesem Schaden die Vermessung der Achsgeometrie nicht aufgeführt

bzw. nicht durchgeführt wurde.

Wie sieht es denn mit dem merkantilen Minderwert aus?

Was hast du da denn von der Versicherung bekommen?

Frontmaske ggf. mit Beleuchtung, Türen re, Schweller re, Kotflügel re, Rad vo/re, Reifen vo/li, Lenkgetriebe, Spurstange(n), Querlenker vo/re, Vermessung+Einstellung, Lackierung und Minderwert sollten wohl zu prüfen gewesen sein. Nutzungsausfall etc. auch. Eine nachträgliche Begutachtung der Reparatur und auch der anwaltlichen Beratung und Vertretung dürften hier - je nach Detailsablauf - auch noch drin sein.

Themenstarteram 27. November 2018 um 19:47

Minderwert habe ich keinen bekommen. Die Rechnung wurde an die Werkstatt gezahlt, Ausfall habe ich bekommen, und jetzt kommt's. 25 Euro Aufwandsentschädigung. Wertminderung kann sein, das man keine bekommt. Das Auto ist Bj.2012 und unser Zweitwagen. Daher die wenigen Kilometer.

Zitat:

@glandienhh schrieb am 27. November 2018 um 20:47:07 Uhr:

Minderwert habe ich keinen bekommen. Die Rechnung wurde an die Werkstatt gezahlt, Ausfall habe ich bekommen, und jetzt kommt's. 25 Euro Aufwandsentschädigung. Wertminderung kann sein, das man keine bekommt. Das Auto ist Bj.2012 und unser Zweitwagen. Daher die wenigen Kilometer.

wer behauptet das ?

Themenstarteram 27. November 2018 um 19:53

Ja Reifen ist auch neu, Felge Lackiert. Also von den Karosseriearbeiten , Stoßstange , etc. ist alles in Ordnung. Neue Tür und Kotflügel. Da sieht man auch nichts mehr. Bedenken habe ich mit dem Fahrwerk. Ist da wirklich ne Achsvermessunggemacht worden? Die Werkstatt sagt ja, aber es ist nichts aufgeführt in der Rechnung. Vor allem war kein Gutachter da und hat den Schaden begutachtet. Wie kann ich wissen, ob das Fahrzeug insbesonders was das Fahrwerk anbetrifft alles in Ordnung ist.

Hallo zusammen, um mal in wenig Wind asu der Diskussion zu nehmen. Bisher ist nichts verloren ;) Bin selber Versicherungskaufmann und du hast an dieser Stelle noch viele Möglichkeiten. An der Stelle aber von "Abzocke" zu sprechen kann ich an dieser Stelle aber noch nicht erkennen oder mir fehlen noch ein paar weitere Infos z.B. war es eine zum Autotyp passende Vertragswerkstatt oder irgendein "Hinterhofschrauber".

Grundsätzlich haftet die Werkstatt aber schon mal für Irre Arbeit und Diagnosen. Dazu kannst du auch Mängel, die du bei der Nutzung feststellst der Versicherung nachmelden.

Ich persönlich würde, wie folgt vorgehen:

1. Anruf bei der Versicherung (wenn noch nicht geschehen). Dabei ganz offen nach einem nachträglichen Gutachten fragen. Thema Wertminderung ansprechen. Gut gemeinter Tipp: Auch wenn du gerade ein "ungutes Gefühl" hast, sei nett zu der Person am anderen Ende. Er kannn für die ganze Situation am wenigsten ;) Und glaub mir eins, wenn ich am Telefon "angepampt" werde, bin ich nicht unbedingt motiviert zu helfen :P

2. Wenn das ergebnislos bleiben sollte oder dir nicht ausreicht ist jetzt der Zeitpunkt einen Anwalt aufzusuchen. Solltest du eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben, hast du bei den meisten Versicherern die Möglichkeit eine kostenlose telefonische Erst-Beratung zu erhalten, wenn gewünscht mit einer Empfehlung für einen Fachanwalt in deiner Nähe. Die Kosten für den Anwalt laufen dann im Anschluss über die Kfz-Haftpflicht des Verursachers.

3. Meistens werden die Sachverhate spätestens in diesem Stadion zu einem Ergebnis führen. Im Anschluss würde es noch 2 weitere Möglichkeiten geben 1. Der Versicherungs Ombudsmann, eine Schlichtungsstelle oder 2. der gerichtliche Weg (sollte man sich für den 2. Weg entscheiden, ist der erste Weg im Nachgang nicht mehr möglich).

Um es zusammenzufassen: Es ist noch nichts verloren! Es lebe das deutsche Recht! ;)

Themenstarteram 27. November 2018 um 20:51

DjWebster. Erst einmal Danke für die Ausführliche Info. So werde ich das in Angriff nehmen. Ich werde die Versicherung um ein nachträgliches Gutachten bitten. Im übrigen wurde mir bei Schadensmeldung eine Art Schmerzensgeld dafür zugesagt, wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt von der Versicherung repariert wird. Nichts ist gezahlt worden.

Die Werkstatt ist übrigens ein renommiertes Autohaus. Also keine Hinterhofwerkstatt.

Ja ich habe eine Rechtschutzversicherung, insofern sind zumindest da die Kosten gedeckt.

Wieviel Zeit soll ich der Versicherung geben, um zu reagieren?

Immer schwer zu sagen da ich wenig über deren Personalsiituation und Auslastung sagen kann. Um welchen gegnerischen Versicherer handelt, es sich denn? Vielleicht habe ich Erahrungswerte.

Grundsätzlich denke ich dass die Beantwortung seitens des Gutachtens sofort erfolgt. Sollten sie dem zustimmen werden sie bezüglich der eventuellen Wertminderung das Gutachten abwarten.

Wenn es nur um die Wertminderung gehen sollte, und man für die anderen Probleme im Gespräch Lösungen findet (Namen des Gesprächpartners und Datum sowie Uhrzeit aufschreiben, Vereinbarungen kurz schriftlich bestätigen lassen, da reicht auch ne E-Mail) kann es schon 1-2 Wochen dauern. Gerade ist im gesamten Kfz-Bereich ziemlich hochkonjunktur.....

Super, wenn nur wenigstens 50 % aller Kommentare so wären.

Zitat:

@glandienhh schrieb am 27. November 2018 um 21:51:20 Uhr:

Ich werde die Versicherung um ein nachträgliches Gutachten bitten.

Und du meinst, dass ein Gutachten welches die Versicherung in Auftrag gibt zu einem anderen Ergebnis führt als zu einer Bestätigung der von der Versicherung beauftragen Reparatur ?

Und wenn dir hier ein Versicherungsmitarbeiter zu Telefonaten rät deren Inhalt und Ergebnis du im Nachhinein niemals beweisen kannst und der da meint Fristen hingen vom Personalstand ab dann frage ich dich allen Ernstes wie oft du dich noch an der Nase herumführen lassen möchtest ....

Zitat:

@glandienhh schrieb am 27. November 2018 um 20:53:00 Uhr:

Ja Reifen ist auch neu, Felge Lackiert. Also von den Karosseriearbeiten , Stoßstange , etc. ist alles in Ordnung. Neue Tür und Kotflügel. Da sieht man auch nichts mehr. Bedenken habe ich mit dem Fahrwerk. Ist da wirklich ne Achsvermessunggemacht worden? Die Werkstatt sagt ja, aber es ist nichts aufgeführt in der Rechnung. Vor allem war kein Gutachter da und hat den Schaden begutachtet. Wie kann ich wissen, ob das Fahrzeug insbesonders was das Fahrwerk anbetrifft alles in Ordnung ist.

Felge lackiert :rolleyes:

Hätte wohl bei dem Schadensbild eher ersetzt werden sollen.

Aber ein Vermessungsprotokoll wirst du doch bekommen haben?

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