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Abzocke durch Versicherung nach Unfall

Themenstarteram 27. November 2018 um 18:59

Hallo an alle,

jetzt weiß ich, das ich ein Riesen Fehler gemacht habe. Ich hatte einen Unverschuldeten Unfall, und die Schuldfrage war geklärt. Die Gegnerische Versicherung hat mich Belabert, das sie eine Werkstatt usw. haben, und ich müsse mich um nichts kümmern. Ja ich weiß im Nachhinein das es ein großer Fehler war. Jedenfalls war mir wichtig, das mein Auto Sachgerecht repariert wird, und das ich das Auto indem Zustand zurück bekomme wie es war.

Das Auto wurde also abgeholt, und repariert. Ich habe auf einen Mietwagen verzichtet, und habe auch den Nutzungsausfall erhalten. Aber jetzt kommt es. Ich wollte nun das Gutachten des Sachverständigen bekommen. Und nun schreibt mir die Versicherung, das gar kein Sachverständiger das Fahrzeug begutachtet hat. Somit kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, ob wirklich alle Schäden, z.B die welche ich nicht sehen kann am Fahrwerk oder wie auch immer behoben wurden. Die Reparaturrechnung liegt mir vor.

Meine Frage, kann ich noch nachträglich einen Anwalt einschalten? Evtl. noch ein Gutachten machen lassen, und vor allem müsste die Gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen?

Die Reparaturkosten lagen bei ca.3000 Euro.

Mich ärgert es besonders, und mich wundert jetzt auch nicht, warum so viele die Versicherungen bescheißen.

Vielleicht hat jemand einen guten Rat.

Beste Antwort im Thema

wann ich hier etwas gut sein lasse und wann nicht, entscheidest nicht du. Ganz sicher nicht nicht.

Und wenn du hier Grütze schreibt, dann bekommst du einen passenden Text dazu, ganz einfach.

Ob dir das nun gefällt oder nicht.

 

Das mache ich deswegen, damit hier die hier Rat suchenden nicht auf dein falsches und teilweise einfach nur

dummes Geschwätz reinfallen, du Amateur.....

Und nun sammel weiter deine Bundesweiten Urteile von Kollegen und Geschädigten

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Das ist schon richtig. Der TE weiß jetzt - hinterher - auch, dass er vorher einiges "falsch" gemacht hat.

Aus der Ferne und nicht persönlich betroffen, weiß man natürlich, wie man es selbst viel besser gemacht hätte.

Das weitere Vorgehen liegt auch an der Einstellung des jeweils betroffenen. Der eine ärgert sich, verflucht die Versicherung und sagt sich aber........wegen der paar hundert Euro, die ich bestenfalls bekommen kann, fange ich mir dieses Theater nicht an. (dazu würde auch ich gehören, wobei ich es in diesem Fall vorab anders gemacht hätte) Dem nächsten geht es ums Prinzip und deshalb klagt er sich wegen deutlich geringeren Summen durch alles Instanzen.

Zitat:

@DjWebster schrieb am 27. November 2018 um 23:26:36 Uhr:

Ist doch relativ klar wieso die bei einer fikiven Abrechung gekürzt wird. Der Kostenvoranschlag bzw das Gutachten beinhaltet immer die Mehrwertsteuer dazu so genannte Verbringungskosten (Kotflügel muss zum Lackierer gebracht werden, Auto abgeholt....). Wenn du nicht vor hast dein Auto zu reparieren und so fiktiv abrechnest werden diese Postionen natürlich heraus gekürzt da sie schlicht weg nicht anfallen.

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 27. November 2018 um 23:42:41 Uhr:

Verbringung und MwSt hatte ich gar nicht erwähnt, auch keine UPE-Aufschläge.

Sollte klar sein, dass diese Positionen nicht gezahlt werden!

Hauptsächlich geht‘s um Stundenverrechnungssätze, die teilweise unter ortsüblich gekürzt werden.

Diese Aussagen bestätigen Euer Beider Inkompetenz bei dieser Thematik...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. November 2018 um 11:09:48 Uhr:

Zitat:

@DjWebster schrieb am 27. November 2018 um 23:26:36 Uhr:

Ist doch relativ klar wieso die bei einer fikiven Abrechung gekürzt wird. Der Kostenvoranschlag bzw das Gutachten beinhaltet immer die Mehrwertsteuer dazu so genannte Verbringungskosten (Kotflügel muss zum Lackierer gebracht werden, Auto abgeholt....). Wenn du nicht vor hast dein Auto zu reparieren und so fiktiv abrechnest werden diese Postionen natürlich heraus gekürzt da sie schlicht weg nicht anfallen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. November 2018 um 11:09:48 Uhr:

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 27. November 2018 um 23:42:41 Uhr:

Verbringung und MwSt hatte ich gar nicht erwähnt, auch keine UPE-Aufschläge.

Sollte klar sein, dass diese Positionen nicht gezahlt werden!

Hauptsächlich geht‘s um Stundenverrechnungssätze, die teilweise unter ortsüblich gekürzt werden.

Diese Aussagen bestätigen Euer Beider Inkompetenz bei dieser Thematik...

Du scheinst ja Ahnung zu haben, dann bist du hier ja genau richtig!

Für dich:

Verbringung, Stundenverrechnungssätze einer Vertragswerkstatt, UPE-Aufschläge werden so gut wie immer bei einer fiktiven Abrechnung von den Versicherern gekürzt.

Dazu gibt es reichlich einschlägige Urteile, die ihnen Recht geben.

Ausnahme: Das in Rede stehende Fahrzeug wurde lückenlos in einer Vertragswerkstatt gewartet, dann ist gut möglich, dass man bei einer etwaigen Gerichtsverhandlung die entsprechenden Stundenverrechnungssätze und UPE-Aufschläge zugesprochen bekommt, vielleicht sogar die Verbringung!

MwSt wird bei fiktiver Abrechnung nur gezahlt, wenn sie auch anfällt, dennoch kann man für auf Rechnung gekaufte Ersatzteile die MwSt verlangen!

Habe ich bei dir jetzt Pluspunkte in Bezug auf meine Inkompetenz gesammelt oder eher nicht? :rolleyes:

Könnt ihr beide (!) dem TE und dem Rest den Gefallen tun und das Thema "rechtwidrige Kürzungen bei fiktiver Abrechnung" anderweitig durchkauen denn es hat in diesem Thread zumindest derzeit noch keinerlei Relevanz.

Der TE hat repariert, wenn auch vermutlich bei weitem nicht alles.

Danke.

Wenn der UPE Aufschlag ausnahmslos in der Region erhoben wird, ist er auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten.

Zitat:

@germania47 schrieb am 28. November 2018 um 11:33:30 Uhr:

Wenn der UPE Aufschlag ausnahmslos in der Region erhoben wird, ist er auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten.

Erzähle das den Versicherern!

bis zum dritten Jahr der ersten Zulassung gibt es immer die Stundensätze einer Markenwerkstatt.

Danach gegen den Nachweis des Service- Heftes.

Ortsübliche Stundensätze gibt es schon lange nicht nicht. Wenn überhaupt, dann sprechen wir von einer gleichwertigen Refenrenzwerkstatt, dass steht im übrigen seit Urzeiten in jedem Kürzungsbericht

UPE Aufschläge sind zu erstatten, wenn diese regional üblich sind, auch bei fiktiver Abrechnung.

Genauso verhält es sich mit den Verbringungskosten.

Und wenn man schon vollmundig "einschlägige Urteile" zitiert, sollte man schon richtig ausführen und nicht Versicherungsgeschwafel nachplappern......:rolleyes:

Zitat:

@f355 schrieb am 28. November 2018 um 10:59:08 Uhr:

Das ist schon richtig. Der TE weiß jetzt - hinterher - auch, dass er vorher einiges "falsch" gemacht hat.

Aus der Ferne und nicht persönlich betroffen, weiß man natürlich, wie man es selbst viel besser gemacht hätte.

... Dem nächsten geht es ums Prinzip und deshalb klagt er sich wegen deutlich geringeren Summen durch alles Instanzen.

Wie sagt man so schön, ein Fehler ist nur dumm, wenn man ihn wiederholt ....

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, möchte er noch was nachfordern, aber er spricht wieder mit der gegnerischen Versicherung als erstes:rolleyes:.... berichtigt mich fals ich das falsch aufgenommen habe..

Prinzip hin oder her ... warum sollte man nicht das fordern was einem zusteht?

Wie gesagt wenn man das richtig angeht, der Anwalt vernüftige Forderungen stellt, wird man keine einzige Instanz durchlaufen, weil die versicherung ja wissen, das sie verlieren, bei klaren Sachverhalten...

Das ist immer eine Panikmache mit den Gerichten, Anwalt heißt ja ersteinmal nur da kommuniziert ein Profi mit der Versicherung, von Klagen und Gericht ist man da noch weit entfernt.;) Meistens kommt noch eine Antwort der Versicherung BlaBla... gegen das Anwaltschreiben, dieses wird einem vorgelegt, der Anwalt setzt ein "schärferes" Schreiben auf und dann lenken die Versicherungen zu 98% ein ....

Ist halt irgendwie ein Spiel? Wer es als Laie alleine versucht, viel Glück, kann gut gehen, i.d.R. verliert man aber, auch wenn es offensichtlich die meisten Geschädigten noch nicht mal merken, wenn Sie nur Bruchteile von dem bekommen, was ihnen eigentlich zusteht...:D

was mir bei der ganzen Geschichte nicht klar ist:

Wer gibt dem @DjWebster die vielen grünen Daumen?

17 Beiträge die z.T von den Experten widerlegt werden, erst seit 20.11 angemeldet und schon 38 Danke.

Das wirkt schon etwas ....

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 28. November 2018 um 11:27:34 Uhr:

Du scheinst ja Ahnung zu haben, dann bist du hier ja genau richtig!

Davon darfst Du getrost ausgehen. :)

Zitat:

Für dich:

Verbringung, Stundenverrechnungssätze einer Vertragswerkstatt, UPE-Aufschläge werden so gut wie immer bei einer fiktiven Abrechnung von den Versicherern gekürzt.

Es ist aber nicht maßgeblich, was Versicherer rechtswidrig praktizieren, sondern das, was das Gesetz vorgibt. Und das ist klar und eindeutig.

Zitat:

Habe ich bei dir jetzt Pluspunkte in Bezug auf meine Inkompetenz gesammelt oder eher nicht? :rolleyes:

Dann wohl eher nicht...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. November 2018 um 12:59:15 Uhr:

Es ist aber nicht maßgeblich, was Versicherer rechtswidrig praktizieren, sondern das, was das Gesetz vorgibt. Und das ist klar und eindeutig.

Das scheinen viele Richter, die darüber zu entscheiden haben, irgendwie anders zu sehen!

Oder wir erklärst du dir das, dass viele Klagen von Geschädigten oder den beauftragten Sachverständigen gegen die unberechtigten Kürzungen quer durch die Republik verloren gehen?

Liegt sicher am unfähigen Rechtsbeistand, is' klar!

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 28. November 2018 um 13:16:42 Uhr:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 28. November 2018 um 12:59:15 Uhr:

Es ist aber nicht maßgeblich, was Versicherer rechtswidrig praktizieren, sondern das, was das Gesetz vorgibt. Und das ist klar und eindeutig.

Das scheinen viele Richter, die darüber zu entscheiden haben, irgendwie anders zu sehen!

Oder wir erklärst du dir das, dass viele Klagen von Geschädigten oder den beauftragten Sachverständigen gegen die unberechtigten Kürzungen quer durch die Republik verloren gehen?

Liegt sicher am unfähigen Rechtsbeistand, is' klar!

Ganz böse Anwaltsfalle:D Definiere "viele" ...

Und ja, auch beim Rechtsbeistand gibt es hop oder flop;)

Als wenn Pippi-Merkel hier den Überblick hätte.

Voll der Urteils- Checker mit der Linzens zum bundesweiten Analysieren von Urteilen.

Steht ja immer auch ganz genau in den veröffentlichten Urteilen, wer geklagt hat "quer durch die

Republik"......:D

Einfach nur substanzlose Dampfplauderei.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. November 2018 um 13:52:52 Uhr:

Als wenn Pippi-Merkel hier den Überblick hätte.

Voll der Urteils- Checker mit der Linzens zum bundesweiten Analysieren von Urteilen.

Steht ja immer auch ganz genau in den veröffentlichten Urteilen, wer geklagt hat "quer durch die

Republik"......:D

Einfach nur substanzlose Dampfplauderei.

Du redest viel Bullshit, Private Paula!

Ich rede von Urteilen, die entweder mich persönlich, Geschädigte oder Kollegen betreffen bzw. betroffen haben!

Aktenzeichen zu veröffentlichen macht nicht wirklich Sinn, würde vermutlich deinen Horizont sprengen.

Lass also gut sein, führt eh zu nichts

wann ich hier etwas gut sein lasse und wann nicht, entscheidest nicht du. Ganz sicher nicht nicht.

Und wenn du hier Grütze schreibt, dann bekommst du einen passenden Text dazu, ganz einfach.

Ob dir das nun gefällt oder nicht.

 

Das mache ich deswegen, damit hier die hier Rat suchenden nicht auf dein falsches und teilweise einfach nur

dummes Geschwätz reinfallen, du Amateur.....

Und nun sammel weiter deine Bundesweiten Urteile von Kollegen und Geschädigten

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