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Abzocke durch Versicherung nach Unfall

Themenstarteram 27. November 2018 um 18:59

Hallo an alle,

jetzt weiß ich, das ich ein Riesen Fehler gemacht habe. Ich hatte einen Unverschuldeten Unfall, und die Schuldfrage war geklärt. Die Gegnerische Versicherung hat mich Belabert, das sie eine Werkstatt usw. haben, und ich müsse mich um nichts kümmern. Ja ich weiß im Nachhinein das es ein großer Fehler war. Jedenfalls war mir wichtig, das mein Auto Sachgerecht repariert wird, und das ich das Auto indem Zustand zurück bekomme wie es war.

Das Auto wurde also abgeholt, und repariert. Ich habe auf einen Mietwagen verzichtet, und habe auch den Nutzungsausfall erhalten. Aber jetzt kommt es. Ich wollte nun das Gutachten des Sachverständigen bekommen. Und nun schreibt mir die Versicherung, das gar kein Sachverständiger das Fahrzeug begutachtet hat. Somit kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, ob wirklich alle Schäden, z.B die welche ich nicht sehen kann am Fahrwerk oder wie auch immer behoben wurden. Die Reparaturrechnung liegt mir vor.

Meine Frage, kann ich noch nachträglich einen Anwalt einschalten? Evtl. noch ein Gutachten machen lassen, und vor allem müsste die Gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen?

Die Reparaturkosten lagen bei ca.3000 Euro.

Mich ärgert es besonders, und mich wundert jetzt auch nicht, warum so viele die Versicherungen bescheißen.

Vielleicht hat jemand einen guten Rat.

Beste Antwort im Thema

wann ich hier etwas gut sein lasse und wann nicht, entscheidest nicht du. Ganz sicher nicht nicht.

Und wenn du hier Grütze schreibt, dann bekommst du einen passenden Text dazu, ganz einfach.

Ob dir das nun gefällt oder nicht.

 

Das mache ich deswegen, damit hier die hier Rat suchenden nicht auf dein falsches und teilweise einfach nur

dummes Geschwätz reinfallen, du Amateur.....

Und nun sammel weiter deine Bundesweiten Urteile von Kollegen und Geschädigten

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Bei Punkt eins bin ich inhaltlich bei dir.

Punkt 2 zaubert mir ein müdes Lächeln auf den Mund. 1. habe ich ausdrücklich geschrieben dass man sich die Vereinbarungen schriftlich bestätigen lassen soll. 2. wo wird von Fristen gesprochen und wo siehst du hier bitte die Fristen die hier eventuell nicht eingehalten werden? 3. Meine persönliche Königsfrage: Welchen Nutzen sollte ich haben, hier falsche Informationen weiterzugeben?

Aber es ist natürlich auch eine Einstellung, grundsätzlich nur negativ zu denken.

Einen Geschädigten der erkannt hat, dass seine Ansprüche nicht komplett von der gegnerischen Versicherung erfüllt worden sind, nochmals an eben diese gegnerische Versicherung zur weiteren "Schlachtbank" zu führen, ist schon mal eine in der Sache ganz falsche Empfehlung. Das sieht mehr nach der Hoffnung aus, dass Ratsuchende in ähnlichen Situationen auf solch fachlichen Unfug stoßen und sich dann brav weiter veräppeln lassen. Nachaltiger Traffic entsteht eher durch sachliche Kompetenz und eher nicht durch falsche Hinweise.

Für den TE gibt es nur eine sinnvolle Empfehlung und die wurde bereits genannt: einen eigenen Gutachter und einen Anwalt zu Rate ziehen. Die retten dann diese schon ziemlich verkorkste Situation mit einem bestmöglichen Ergebnis. Alles andere ist nicht ernstzunehmen.

Zitat:

@DjWebster schrieb am 27. November 2018 um 22:33:35 Uhr:

Bei Punkt eins bin ich inhaltlich bei dir.

Punkt 2 zaubert mir ein müdes Lächeln auf den Mund. 1. habe ich ausdrücklich geschrieben dass man sich die Vereinbarungen schriftlich bestätigen lassen soll. 2. wo wird von Fristen gesprochen und wo siehst du hier bitte die Fristen die hier eventuell nicht eingehalten werden? 3. Meine persönliche Königsfrage: Welchen Nutzen sollte ich haben, hier falsche Informationen weiterzugeben?

Aber es ist natürlich auch eine Einstellung, grundsätzlich nur negativ zu denken.

Liegt vielleicht daran, dass die Versicherer immer mehr zu Lasten der Geschädigten sparen.

Es geht los bei fiktiver Abrechnung, wo die Schadenkalkulation des Sachverständigen willkürlich um 20-30% gekürzt wird. Einlackierung ist immer gerne ein Stein des Anstoßes, Thema Reifen bei Allrad-Fahrzeugen und und und.

Wenn ich in diesem Fall sehe, dass die beschädigte Felge nur lackiert wurde, ist das schon sportlich.

Eine Wertminderung wurde nicht gezahlt, geschweige denn überhaupt erwähnt bzw. begründet, warum nicht eine in Ansatz gebracht wurde.

Daher kann ich mir kaum vorstellen, dass hier im Nachhinein noch was zu erreichen ist.

Aber Versuch macht ja bekanntlich kluch!

Hört doch wenigstens mal auf zu verallgemeinern. Ja es gibt solche Fälle! Ist mir ebenfalls bekannt und das zeigen natürlich auch die Beschwerdestatistiken!

Und jetzt verrate ich euch ein gut gehütetes Geheimnis: Es gibt auch Werkstätten, die falsche Rechnungen einreichen, Gutachter die ihr Gutachten frisieren und Anspruchsteller die mit dem berühmten Schleuder-Trauma bei Rock am Ring durch die Massen springen. Es gibt eben die jenigen die sich an die Regeln halten und diejenigen die nur auf ihren Profit aus sind.

Die hier beschriebene Schadensabwicklung scheint, wenn man sie mal nüchtern betrachtet, absolut sauber gelaufen zu sein. Das einzige was unseren Beitragsersteller aktuell auf dem Herzen liegt ist die Ungewissheit, ob denn auch wirklich alle Fehler behoben wurden. Wieso sollte man dann nicht den einfachen Weg wählen und mit dem Versicherer sprechen? (Für die Pessimisten dies geht auch schriftlich damit man es für spätere Gerichtsprozesse aktenkundig hat ??)

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 27. November 2018 um 23:02:16 Uhr:

Liegt vielleicht daran, dass die Versicherer immer mehr zu Lasten der Geschädigten sparen.

Es geht los bei fiktiver Abrechnung, wo die Schadenkalkulation des Sachverständigen willkürlich um 20-30% gekürzt wird.

Ist doch relativ klar wieso die bei einer fikiven Abrechung gekürzt wird. Der Kostenvoranschlag bzw das Gutachten beinhaltet immer die Mehrwertsteuer dazu so genannte Verbringungskosten (Kotflügel muss zum Lackierer gebracht werden, Auto abgeholt....). Wenn du nicht vor hast dein Auto zu reparieren und so fiktiv abrechnest werden diese Postionen natürlich heraus gekürzt da sie schlicht weg nicht anfallen. Lässt du es dann doch irgendwann reparieren und weißt dies mit einer Rechnung nach dann wird dir auch die entsprechende Summe im Nachgang erstattet.

Langsam wird es lächerlich. Die Ansprüche des TE wurden nicht korrekt reguliert. Die gegnerische HP hat die üblichen "Schadensoptimierungen" zelebriert.

Auf die Falschdarstellungen zur Trafficerzeugung braucht man nicht weiter eingehen. Nur soviel: wer vom Fach ist würde sowas nicht absondern.

... end ...

Zitat:

@DjWebster schrieb am 27. November 2018 um 23:26:36 Uhr:

 

Ist doch relativ klar wieso die bei einer fikiven Abrechung gekürzt wird. Der Kostenvoranschlag bzw das Gutachten beinhaltet immer die Mehrwertsteuer dazu so genannte Verbringungskosten (Kotflügel muss zum Lackierer gebracht werden, Auto abgeholt....). Wenn du nicht vor hast dein Auto zu reparieren und so fiktiv abrechnest werden diese Postionen natürlich heraus gekürzt da sie schlicht weg nicht anfallen. Lässt du es dann doch irgendwann reparieren und weißt dies mit einer Rechnung nach dann wird dir auch die entsprechende Summe im Nachgang erstattet.

Verbringung und MwSt hatte ich gar nicht erwähnt, auch keine UPE-Aufschläge.

Sollte klar sein, dass diese Positionen nicht gezahlt werden!

Hauptsächlich geht‘s um Stundenverrechnungssätze, die teilweise unter ortsüblich gekürzt werden.

@Franklyn67 Ist bei weitem nicht jeden klar und eigentlich genau die "typischen Prozentzahlen" nach denen ich in 70% der Fälle gefragt werde. Beobachtest du dies denn bei allen Versicherern? Ich persönlich vermute ja eher bei den "Beitragsoptimierten".

@berlin-paul Klär mich auf! Wie ist es dir möglich das zu bewerten. Hast du Bilder der fertiggestellten Reperatur gesehen? Die Rechnung? Oder vielleicht das angeblich durch die Werkstatt angefertigte Vermessungsprotokoll? Kannst du Angaben zum zeitlichen Ablauf des ganzen hier machen? Oder mir wenigstens den hier beteiligten Versicherer nennen? Weiss die Versicherung denn überhaupt von dem unguten Gefühl des Beitragserstellers? Was hätte sie denn aus deiner Sicht anders machen sollen? Bin wirklich auf eine Antwort gespannt! Lerne immer gerne dazu und anscheind bist du ja vom Fach...

Deine Fragen zeigen, dass Du in technischer Hinsicht und auch in den Regulierungsthemen nicht vom Fach bist. Der TE hat die Schadenbilder eingestellt, die Rechnungsposten und das benannt, was er bekommen hat. Wenn Du das nicht zusammenbringst, ... ich gebe hier jedenfalls nicht den Erklärbären. ;)

Zitat:

@DjWebster schrieb am 27. November 2018 um 23:57:34 Uhr:

@Franklyn67 Ist bei weitem nicht jeden klar und eigentlich genau die "typischen Prozentzahlen" nach denen ich in 70% der Fälle gefragt werde. Beobachtest du dies denn bei allen Versicherern? Ich persönlich vermute ja eher bei den "Beitragsoptimierten".

Bei den Geschädigten quer durch die Bank, die eine mehr die andere weniger.

Die Firmen Car- und Controlexpert spielen da eine große Rolle.

Bei Sachverständigenhonoraren sind die aus Coburg und aus Hannover ganz weit vorne!

@DjWebster

es ist schon erstaunlich mit welcher Selbstverständlichkeit du hier nicht gezahlte Schadenersatzpositionen einfach so negierst

Bist du vielleicht die Judikative, dass du das zu entscheiden hast?

Im übrigen sind deine Ausführungen hierzu (nur was tatsächlich anfällt) der allergrößte Mumpitz. Bei fiktiver Abrechnung fällt überhaupt nichts an, folgt man deiner "Weisheit" hier, dürfte der Geschädigte überhaupt nichts bekommen, wenn er nicht reparaiert.

Wenn die Positionen Verbringung, UPE Aufschläge und Beilackierung bei fiktiver Abrechnung immer nicht zu zahlen wären, dann würde es darüber ja wohl nicht ständig Streit geben der eine Richterliche Klärung erforderlich machen würde.

Und zu deiner superduper tollen und vorbildlichen Schadenabwicklung hier:

dir ist schon klar, dass der KH Versicherer nur das zahlt und auch nur zahlen muss, was gefordert wird ?

Super fair von der Versicherung, da bin ich voll bei dir.........:rolleyes:

Am Ende ist es auch für den TE immer auch eine Frage von Aufwand/Kosten/Zeit/Nerven/Ärger.

Vielleicht könnte er ja schon ruhig schlafen, weil sich der Meister "seiner" Werkstatt den reparierten Schaden ansieht und "gut gemacht" sagt.

 

Zitat:

@f355 schrieb am 28. November 2018 um 10:00:59 Uhr:

Am Ende ist es auch für den TE immer auch eine Frage von Aufwand/Kosten/Zeit/Nerven/Ärger.

Vielleicht könnte er ja schon ruhig schlafen, weil sich der Meister "seiner" Werkstatt den reparierten Schaden ansieht und "gut gemacht" sagt.

 

Was Ihm bei diesem "Reparatuweg" erst einmal schwerfallen dürfte....:D

Zitat:

@DjWebster schrieb am 27. November 2018 um 22:33:35 Uhr:

Welchen Nutzen sollte ich haben, hier falsche Informationen weiterzugeben?

Das möchte ich nicht wissen.

Mein Vertrauenslevel in Versicherungen und ihre Mitarbeiter im Dienst ist ganz kurz oberhalb von gewöhnlichen Taschendieben angesiedelt.

Deine Ausführungen hier bestätigen das nur wieder. Am Rande auch, wie man das Vertrauen des TE ausgenutz und ihm das Schadensmanagement der Versicherung übergeholfen hat welches dem Geschädigten 0% und dem Unternehmen 100% Vorteil beschert. Was die Mitarbeiter die dem Kunden dieses antragen müssen natürlich auch ganz genau wissen.

Und erzähle hier nichts vom Pferd und korrekter Schadensabwicklung. Korrekt war hier außer der Ertragsmaximierung der Versicherung garnichts. Und vor allem erteile dem TE keine Ratschläge welche seine Aussichten hier noch etwas in seinem Sinne zu ändern noch weiter verschlechtern.

Zu raten ist dem TE der Gang zu einem RA um in Abstimmung zunächst zu einem ordentlichen Gutachten zu gelangen bei dem die Versicherung ihre Finger nicht im Spiel hat.

Zitat:

@f355 schrieb am 28. November 2018 um 10:00:59 Uhr:

Am Ende ist es auch für den TE immer auch eine Frage von Aufwand/Kosten/Zeit/Nerven/Ärger.

...

Man wird immer schnell angefeindet ... aber der TE ist wieder ein Paradebeispiel, wie es zu Ungunsten des Geschädigten läuft, wenn man sich wie ein Lamm der gegnerischen Versicherung aussetzt....mal unabhängig, ob die Reparatur evtl. trotzdem gut ausgeführt wurde oder nicht ...

Man kann nur kurz und knapp empfehlen.

Keine! Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung, kein Schriftwechsel, kein anruf ...., die lullern einen nur zu ihren Gunsten ein.

Sondern, so schnell wie möglich nach dem Unfall zu einem Gutachter nach eigener Wahl und alles einem spezialisiertem Anwalt übergeben und dem sagen "Mach mal" ...:cool:

So geht es i.d.R. schnell und man bekommt das was einem zusteht...

Ich schreibe das hier auch öffters, ich musste diese Lernkurve auch erst machen, aber alleine gegen Goliat Versicherung verliert man nur, ist so!;)

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