DjWebster. Erst einmal Danke für die Ausführliche Info. So werde ich das in Angriff nehmen. Ich werde die Versicherung um ein nachträgliches Gutachten bitten. Im übrigen wurde mir bei Schadensmeldung eine Art Schmerzensgeld dafür zugesagt, wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt von der Versicherung repariert wird. Nichts ist gezahlt worden.
Die Werkstatt ist übrigens ein renommiertes Autohaus. Also keine Hinterhofwerkstatt.
Ja ich habe eine Rechtschutzversicherung, insofern sind zumindest da die Kosten gedeckt.
Wieviel Zeit soll ich der Versicherung geben, um zu reagieren?