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Abwrackprämie genutzt und dann Wandlung?

Themenstarteram 16. April 2010 um 21:53

Sorry das ich schon wieder die Abwrackprämie anspreche aber ich habe leider in den anderen Themen und bei der BAFA keine angaben dazu gefunden oder ich habe es einfach überlesen.

Also es geht darum das ich mir ein Auto gekauft hatte vor einigen Monaten und es jetzt ein paar schwierigkeiten gab die aber jetzt nicht wirklich hier her gehören.

Habe mich dann von einem Anwalt beraten lassen und der sagte das es die Möglichkeit einer Wandlung bestehen könnte. Also das mein Dealer das Auto zurück bekommt und ich das geld abzüglich ein paar Euros für die gefahrenen Kilometer usw.

Deshalb stellt sich mir dann jetzt die frage wie es denn mit der Abwrackprämie gehandhabt wird die mir ja bereits ausgezahlt wurde.

Gilt dann diese Wandlung sozusagen als rückkauf oder wird einfach so gehandhabt alsob der Vertrag niemals bestanden hätte und ich somit kein anrecht auf Prämie hätte und die wieder eingefordert wird?

Und wie sieht das aus wenn ich dann meinem Dealer doch noch eine chance geben würde und einen anderen neuen nehme? Eigentlich ist ja die Zeit dafür schon abgelaufen aber ich kann ja nichts dafür wenn es Mängel gibt.

Ja ich weiß das es eigentlich für Finanzierungen gedacht ist hier und ja ich weiß das es kein Rechtsberatungsforum ist und richtige rechtsberatungen so auch verboten sind.

Aber ich hoffe das hier doch einfach jemand was darüber weiß und mir sagen kann wie das dann abläuft.

Ich habe auch keine Rubrik gefunden wo es besser reinpassen würde.

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16 Antworten
am 18. April 2010 um 18:53

In den Förderungsbedingungen steht die Erstzulassung. Theoretisch wäre auch ein Auto mit der Euro-4-Abgasnorm förderungsfähig, das schon 10 Jahre irgendwo auf dem Hof stand - wenn es eben bis dahin noch nie zugelassen worden wäre.

Da Du nach erfolgreicher Wandlung ein anderes Auto brauchst, muß dies auch nicht unbedingt ein Seat sein. Es gibt ja auch noch zig andere Marken.

Zitat:

Original geschrieben von Etwas

Der Zuwendungsbescheid mit der entsprechende Klausel liegen mir leider nicht vor. Ich denke mal du meinst dieses Reservierungsschreiben.

Dieses Schreiben hatte ich bei meinem Autohändler abgegeben da er in meinem Namen den Antrag online gestellt hatte und auch das Ausfüllen und veschicken des ANtrags übernommen hatte. Die Verwertung des Altfahrzeugs hatte der auch übernommen.

Mir hatte der eine Kopie des Verwertungsnachweis Seite 1u.2 und Von dem Reservierungsschreiben das Deckblatt und seite 4 u. 6 zugeschickt.

Ich weiß nicht mehr ob der nur diese Seiten von mir bekommen hatte oder ob er alle seiten bekommen hatte. Dazu muss ich nochmal in meinen unterlagen wühlen ob ich diese Seiten evtl. noch irgendwo habe.

Das spielt keine Geige, du bist Antragsteller und somit "verantwortlich für das ganze" und nicht dein Händler ;)

Genau auf diesem Zuwendungsbescheid (nicht auf den beiden Seiten für die Bafa) steht es wie du dich verhalten "musst" im Falle eines Falles ;)

Zuwendungsbescheid = Reservierungsbescheid ;)

Frag mal deinen Händler ob er sich wenigstens eine Kopie gemacht hat :confused: denn ganz so einfach ist es nicht. Die Umweltprämie betrifft eine Wandlung auf jeden Fall sollte es nicht wieder zum Neuwagenkauf kommen...

 

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