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Abwrackprämie genutzt und dann Wandlung?

Themenstarteram 16. April 2010 um 21:53

Sorry das ich schon wieder die Abwrackprämie anspreche aber ich habe leider in den anderen Themen und bei der BAFA keine angaben dazu gefunden oder ich habe es einfach überlesen.

Also es geht darum das ich mir ein Auto gekauft hatte vor einigen Monaten und es jetzt ein paar schwierigkeiten gab die aber jetzt nicht wirklich hier her gehören.

Habe mich dann von einem Anwalt beraten lassen und der sagte das es die Möglichkeit einer Wandlung bestehen könnte. Also das mein Dealer das Auto zurück bekommt und ich das geld abzüglich ein paar Euros für die gefahrenen Kilometer usw.

Deshalb stellt sich mir dann jetzt die frage wie es denn mit der Abwrackprämie gehandhabt wird die mir ja bereits ausgezahlt wurde.

Gilt dann diese Wandlung sozusagen als rückkauf oder wird einfach so gehandhabt alsob der Vertrag niemals bestanden hätte und ich somit kein anrecht auf Prämie hätte und die wieder eingefordert wird?

Und wie sieht das aus wenn ich dann meinem Dealer doch noch eine chance geben würde und einen anderen neuen nehme? Eigentlich ist ja die Zeit dafür schon abgelaufen aber ich kann ja nichts dafür wenn es Mängel gibt.

Ja ich weiß das es eigentlich für Finanzierungen gedacht ist hier und ja ich weiß das es kein Rechtsberatungsforum ist und richtige rechtsberatungen so auch verboten sind.

Aber ich hoffe das hier doch einfach jemand was darüber weiß und mir sagen kann wie das dann abläuft.

Ich habe auch keine Rubrik gefunden wo es besser reinpassen würde.

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16 Antworten
am 16. April 2010 um 22:06

Die Umweltverpestprämie bleibt davon unberührt.

Das Auto, das zur Wandlung ansteht, wurde ja auf Dich zugelassen und das ist das, was zählt. Die Steuern und die Versicherungskosten für die Zeit bekommst Du ja auch nicht zurück.

Wenn Du ein Auto wandelst, würde ich bei dem Händler oder in dessen Werkstatt übrigens nichts mehr machen. Er kann zwar vielleicht nichts dafür, doch er wird Dich eher als ungeliebten Kunden in Erinnerung behalten. Besonders, wenn Du schon einen Anwalt brauchst. Selbst der Hersteller stünde bei mir nicht zur Debatte.

Ich habe selbst vor nicht allzulanger Zeit gewandelt und jetzt werde ich nie wieder ein Fahrzeug der Marke kaufen, da das Markenzeichen jetzt mit Ärger asoziiert wird.

am 17. April 2010 um 5:08

Hallo,

Vorraussetzung für das Erhalten der Umweltprämie war der Kauf des Neufahrzeuges und die Anmeldung des Fahrzeuges. Beides hast du getan, und daher (und aufgrund einiger anderer erfüllter Voraussetzungen) die Umweltprämie ausgezahlt bekommen.

Jetzt tritt der Fall ein, dass du den Kaufvertrag auflösen möchtest (Wandlung). Die spannende Frage dabei ist, ob die Auflösung im rechtlichen Sinn bedeutet, dass der Vertrag nie existiert hat. In diesem Fall müsstest du die Prämie zurückzahlen, da ein Kriterium für das Auszahlen der Prämie (nämlich der Neuwagenkauf) wegfallen würde.

Nun ist es aber so, dass bei einer Wandlung der Grundsatz "ex nunc" (ab jetzt) gilt. Dies bedeutet, dass das Auflösen des Kaufvertrages ab dem Zeitpunkt der Wandlung gilt und nicht rückwirkend bis zum Abschlusszeitpunkt des Vertrages. Daraus folgt, dass zum Zeitpunkt deines Antrages die Vorraussetzungen für die Umweltprämie erfüllt waren und dir die Prämie zusteht, auch wenn du den Vertrag später auflöst.

Anders wäre dies wenn der Vertrag wirksam angefochten würde, weil z.B. die Grundlage für den Abschluss eines Kaufvertrages nicht gegeben waren (Hehlerware, u.ä.). Hier gilt der Grundsatz "ex tunc" (von damals an). Hier wird es rechtlich so betrachtet, als hätte es einen Kaufvertrag niemals gegeben.

Mfg Zille

Ich denke nicht, das die UWP wegfällt.

Was jedoch in die Berechnung der Wandlungssumme reinfällt, ist der Zuschuß vom Hersteller und/oder der Hauspreis des AH.

Es wird also nicht vom Listenpreis abhängig gemacht.

Themenstarteram 18. April 2010 um 1:01

Danke erstmal für eure antworten.

 

Also erstmal war der Termin bei dem Anwalt nur zu einer Erstberatung und ich hatte mit dem Verkäufer noch nicht über das Thema gesprochen. Es ging erstmal darum ob ich etwas tun kann und in welche möglichkeiten ich habe.

Die frage wäre nun ob die Vorraussetzungen wirklich erfüllt waren.

Das Fahrzeug wurde als "EU-Neufahrzeug" angebot aber wie sich später dann heraus gestellt hat lagen zwischen der Herstellung und des Verkaufs über 18 Monate und somit dürfte es nicht mehr als Neufahrzeug angeboten werden.

Ausserdem wurden ab der 22. KW nur noch "Facelift" Modelle angeboten wodurch das Modell verändert wurde. Laut einiger Urteile von Gerichten zählt er auch nur als neu bei unveränderter Modellaktualität. (Allerdings hatte ich auch mitte 23. KW den vertrag unterschrieben womit man damit argumentieren könnte das zu dem zeitpunkt das neue Modell noch nicht überall ausgeliefert war)

Da wäre dann auch noch die frage ob die Veränderungen dafür ausreichen (Designveränderungen an der Front, komplette optische veränderungen am Heck und einige änderungen im Interiör).

(Angaben beziehen sich auf eine Pdf datei des Zentralverband Kraftfahrzeuggewerbe zur Sachmängelhaftung (Stand: August 2007) und zu gerichtsurteilen die mir der Anwalt mitteilte(beides male die selben urteile))

 

Ausserdem frage ich mich gerade wie es dann bei einer Wandlung ablaufen würde und wie lange sich das dann hinzieht oder ziehen lässt. Habe leider kein anderes Fahrzeug was ich dann in der zeit nutzen kann. Könnte man dafür evtl dann einen ersatz fordern für eine gewisse zeit? Immerhin hätte ich meinen 20 Jahre alten Passat weiter genutzt und hätte ihn nicht Verschrotten lassen wenn ich gewusst hätte das der wagen kein Neuer ist.

Und wie sieht es da mit beschädigungen am Objekt aus. Leider haben schon 2 Leute mein Auto beschädigt und es war beides Fahrerflucht. An beiden stellen ist der Lack ganz durch bis auf das Plastik so das ich denke das es nicht mehr als Leichte Parkrempler durchgehen würde. Beim Smartrepair würde es ca. 280 bis 290 € für beide stellen kosten.

 

Ich weiß nicht wie das mit links und so hier aussieht deshalb habe ich jetzt auch nichts weiter verlinkt zu den Gerichtsurteilen und der Pdf auf die ich mich beziehe.

Ich hoffe man kann noch halbwegs verstehen was ich meine. Habe leider mit der zeichensetzung und der Rechtschreibung ein paar schwierigkeiten.

Also wenn Du dann bei dem Händler einen neuen nehmen würdest, fährst Du den alten solang, bis der neue da ist. So war das bei mir auch. An dem Tag, wo ich die Bereitstellung in Wolfsburg bekam, fuhr ich mit dem alten zum Händle, gab ihn ab und holte den neuen dann ab.

Mit den Schäden denke ich kommst nicht drum rum das machen zu lassen. Schließlich kann der Händler ja auch nichts dafür. Der wird verlangen, das die zwei Schäden behoben werden, oder er macht das und Du zahlst.

am 18. April 2010 um 7:50

Zitat:

Original geschrieben von Etwas

Danke erstmal für eure antworten.

 

 

 

 

Und wie sieht es da mit beschädigungen am Objekt aus. Leider haben schon 2 Leute mein Auto beschädigt und es war beides Fahrerflucht. An beiden stellen ist der Lack ganz durch bis auf das Plastik so das ich denke das es nicht mehr als Leichte Parkrempler durchgehen würde. Beim Smartrepair würde es ca. 280 bis 290 € für beide stellen kosten.

Dafür ist deine Vollkaskoversicherung zuständig, alternativ bezahltst du das aus eigener Tasche oder es wird dir dieser Wertverlust berechnet, was sicherlich teurer ist, da du dann darüber nicht mehr die Entscheidungsfreiheit hast wer das wie zu machen hat, sondern der Händler den Wagen wo auch immer reparieren lässt oder auch nicht.

am 18. April 2010 um 8:06

Ist denn die mangelnde "Aktualität" dein einziger Rücktrittsgrund? (Wandlung heißt das übrigens schon seit ca. 2002 nicht mehr). Wenn du ansonsten mit dem Auto zufrieden bist, verlange doch einfach eine angemessene Kaufpreisminderung - dann hast du auch keine Probleme mit den Beschädigungen und kannst sie (wenn sie dich nicht stören und nirgends Blech betroffen ist) einfach lassen, wie sie sind.

am 18. April 2010 um 8:31

Was für ein Fahrzeug ist es eigentlich und welche Änderungen hat das FL die deins noch nicht haben. Die Idee von Rheinostfriese find ich auch gut.

Themenstarteram 18. April 2010 um 11:06

Es geht mir nicht um die Modell Aktualität. Wie in meinem anderen Beitrag steht war das neuere Modell ja auch erst seit 1 1/2 wochen gebaut als ich mich entschieden hatte.

Auf ein nachfragen an den Händler wurde mir auch gesagt das es noch das alte Modell ist (hatte nur gehört das es ein FL gibt aber wusste da auch noch nicht ab wann).

Es geht darum das zwischen dem Herstellungsdatum und dem Verkauf an mich über 18 Monate lagen.

Und es handelt sich um einen Seat Altea. Da ich hier in der gegend auch nicht so viele Händler gefunden hatte und wegen der Prämie eh nicht viel ab Händler verfügbar waren gab es auch nicht viele möglicheiten mich da anders umzuschauen.

Die beschädigungen sind einmal an der front eine kleine stelle wo der lack an einer winzigen stelle durch ist und einmal im hinteren bereich am Radkasten wo ein langes stück lack ab ist und sich einige kratzer bis zum stoßfänger ziehen.

Müssen dann solche Lackreparaturen auch mit angegeben werden?

Und bezüglich einer Schadensregulierung über die VK würde es sich nicht Lohnen. 1. habe ich eine SB von 300 € und 2. würde ich durch eine rückstufung dann in den nächsten 2 oder 3 Jahren mehr zahlen müssen und würde über diese 300 € kommen.

 

Auch wenn es ja eigentlich nicht der grund für die beanstandungen ist kommt hier noch was zu dem Modellwechsel.

Änderungen am Facelift Modell: Scheinwerfer wurden leicht verändert, Kühlergrill wurde in der form leicht verändert, Spiegel sind größer, Im untern bereich der front wurden geschwungene streben begradigt, Heckscheinwerfer ragen weiter in die Kofferraumklappe rein und haben somit eine andere form, Heckscheibe wurde vergrößert und hat das ganze design zerstört, im unteren bereich der Heckklappe gab es auch leichte designänderungen, am instrumentenhintergrund wurde ein wenig was geändert, Das Lenkrad wurde komplett neu designt, Schalthebel design anders und die Audio und Klima instrumente wurden überarbeitet. Sieht auch von der größe des Radios jetzt kleiner aus.

Hier ein Lik zu einem Spanischen Video wo man die änderungen im vergleich sieht falls es einen interessieren sollte. http://www.youtube.com/watch?v=b_Cq-Pf2whc (hoffe doch es ist erlaubt

"Zu den optionalen Highlights zählen neben XDS ein Berganfahrassistenten (Hill Hold Control), Bi-Xenon-Scheinwerfer mit Tagfahr- und dynamischem Kurvenlicht, neue Klima- und Audioanlagen sowie optische und akustische Einparkhilfen. "

(Aus einem Seat Pressebericht)

am 18. April 2010 um 11:11

Aber auch die 18 Monate Standzeit sind doch prädestiniert dafür, sich das mit einem ordentlichen Preisnachlass (also Minderung statt Rücktritt) "versüßen" zu lassen, anstatt gleich die ganz große Keule rauszuholen. Forste mal ein wenig in Google, ich vermute, es wird darüber Rechtsprechung geben, wie viel das in Prozenten ausmachen sollte.

am 18. April 2010 um 11:23

Hier gibt es ein Grundsatzruteil vom Bundesgerichtshof

 

http://www.handelsblatt.com/.../...-neu-bgh-sorgt-fuer-klarheit;683845

 

Die Veränderungen sind nun auch nicht so gravierend, das das ältere Modell einen viel geringeren Wert hat. Von einem VL wage ich hier nicht zu sprechen.

 

Ich würde auch versuchen einen Preisnachlass der sich wohl im Bereich von mir geschätzt wegen der langen Standzeit von  2000 bis 4000 €  zu fordern.

 

Oder was willst du erreichen?

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Wenn Du ein Auto wandelst, würde ich bei dem Händler oder in dessen Werkstatt übrigens nichts mehr machen. Er kann zwar vielleicht nichts dafür, doch er wird Dich eher als ungeliebten Kunden in Erinnerung behalten. Besonders, wenn Du schon einen Anwalt brauchst. Selbst der Hersteller stünde bei mir nicht zur Debatte.

Da ist ein kleiner Denkfehler drin - "normale" Wandlungskunden sind gute Kunden für den Händler. Sie suchen regelmäßig die Werkstatt auf (was der Händer beim Hersteller abrechnet) und wenn es gut läuft, kaufen Sie in kurzer Zeit sogar zwei Autos... :D

Bezüglich der Preisminderung frage ich mich, wie hoch die denn eh' schon war - normalerweise werden die Standgurken ja nicht grade zum Listenpreis verkauft -> sprich: ist die "Kaufpreisminderung" nicht schon direkt beim Kauf erfolgt?

Gruß vom Sause

Du hast in deinem "Zuwendungsbescheid von der Bafa" eine klausel drin (ließ ihn mal genau durch), dass du so einen Sachverhalt bei der Bafa zur Anzeige bringen musst...

Ob du es "wirklich" machst musst du selber wissen :p

Themenstarteram 18. April 2010 um 18:42

Der Zuwendungsbescheid mit der entsprechende Klausel liegen mir leider nicht vor. Ich denke mal du meinst dieses Reservierungsschreiben.

Dieses Schreiben hatte ich bei meinem Autohändler abgegeben da er in meinem Namen den Antrag online gestellt hatte und auch das Ausfüllen und veschicken des ANtrags übernommen hatte. Die Verwertung des Altfahrzeugs hatte der auch übernommen.

Mir hatte der eine Kopie des Verwertungsnachweis Seite 1u.2 und Von dem Reservierungsschreiben das Deckblatt und seite 4 u. 6 zugeschickt.

Ich weiß nicht mehr ob der nur diese Seiten von mir bekommen hatte oder ob er alle seiten bekommen hatte. Dazu muss ich nochmal in meinen unterlagen wühlen ob ich diese Seiten evtl. noch irgendwo habe.

 

Und nun zum Preis.

Auf dem Preisschild stand damals das man fast 23 % spart oder irgend etwas in der richtung und ein Hauspreis von 16490.

Allerdings bezog sich der preis auf ein Angebotenes "EU-Neufahrzeug" wobei man ja angeblich auch schon einige Prozent sparen kann im gegensatz zu Deutschen Fahrzeugen. Einen weiteren Preisnachlass gab es nicht.

Der Anwalt sagte mir auch das man sicherlich schwierigkeiten dabei haben wird einen Minderwert festzustellen da die heutigen Fahrzeuge ordentlich gebaut sein und somit nach 18 Monaten Lagerzeit auch noch alles in ordnung sein sollte. Somit wäre eine Wandlung mit sicherheit der bessere weg.

Aber egal ob nun Preisnachlass oder Wandlung laut der Gerichtsurteile gilt dieses Fahrzeug nicht mehr als neu und somit eigentlich nicht als Förderungswürdig meiner meinung nach.

Wie sieht es dann mit einem schadensersatz aus wenn die Bafa das geld zurück fordert.

Und ob ich nun ein guter Kunde bin oder nicht ist eher zweitrangig da ich eh nicht vor hatte mir in den nächsten jahren wieder einen Neuwagen zu kaufen. Die Reparaturen werde ich wohl auch größtenteils in der anderen Filliale machen lassen die etwas näher liegt. Allerdings haben die da keine eigene Seat abteilung. Nur abundzu ein paar vereinzelte auf dem hof stehen.

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