ABT übernimmt komplett die neuwagengarantie?
Hallo.Mein GTI ist balt da und wird auch ein paar wochen später von abt auf 240 PS getunt.Habe gerade mit ABT telefoniert.Der nette herr meinte das ABT komplett die neuwagengarantie übernimmt.Also auch wenn was ganz anderes ausser der motor kaputt geht kommt ABT für auf.Hat der nette Herr auch defenitiv gesagt. Als ich gefragt habe wie das möglich ist sagte er das sie mit VW zusammenarbeiten,deswegen geht das.
Soll ich dem braten trauen?Wenn dann mal was kaputt ist(z.b regensensor oder so was) muss ich dann immer zu ABT fahren?(ist ja weit weg)oder fahre ich direkt zu VW und die sprechen das mit ABT ab?
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von noan22ge
abt übernimmt die garantie nicht!! lass dir das schriftlich geben!! das habe ich bei Abt auch versucht ich habe bis heute nichts bekommen.
Dafür gibt es doch die [URL=Abt Garantierichtlinien für chipgetunte Fahrzeuge]
http://www.abt-edas.de/?view=list&rubrikid=11&spid=1[/URL]
Die besten Punkte:
- Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten für Rücküberführung des Fahrzeuges oder mitgeführter Anhänger, Heimreise, Unterbringung, Verdienstausfall und anderer mittelbarer Kosten besteht nicht.
* Es ist also in jedem Fall eine Mitgliedschaft in einem Automobil-Club erforderlich, da die Mobilitätsgarantie der Hersteller nicht mehr greift und ABT diese nicht übernimmt.
- Sofern der Fahrzeughersteller ein Update zur Einspielung bereithält, kann Abt Sportsline keine Fremdkosten (z.B. Aus-/Einbau Steuergerät, Versandkosten, Mietwagen, etc.) übernehmen. Verschleißteile (z. B. Bremsscheiben, Beläge, Kupplungen, Reifen etc.) sind grundsätzlich von der Garantie ausgenommen.
* Besonders der Punkt sollte gut überlegt sein wegen Mein Golf V hat gebrannt :-(. Denn bei ABT wäre in einem solchen Fall die Garantie ausgeschlossen und der Hersteller sagt in jedem Fall "NEIN" wegen dem Chip.
- Bei Eintritt eines Schadensfalles ist unverzüglich der Technische Kundendienst bei Abt Sportsline zu informieren (Telefon 0831-57140-28 oder -30 und Fax -860). Die verbindliche Beauftragung von Reparaturarbeiten oder der Erstellung eines kostenpflichtigen Angebots bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Abt Sportsline (Formular im Serviceheft oder beim Technischen Kundendienst erhältlich).
* Super Sache, denn nun muß man immer in die Werkstatt eines ABT Partner und die muß immer erst bei ABT schriftlich den Fehlerbericht und den Kostenvoranschlag einreichen und ABT wird dann selbigen nochmals beim Werk einreichen, weil man bei ABT auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben will. Also unterm Strich mal eben locker 1-2 Tage längerer Werkstattaufenthalt. Bei strittigen Themen wohl eher länger als kürzer.
- Abt Sportsline behält sich das Recht einer Schadensfeststellung oder einer Reparatur im eigenen Hause vor. Hierzu ist das Fahrzeug auf eigene Kosten und Gefahr bei Abt Sportsline anzuliefern. Auf Verlangen sind uns Ersatzteile zur Prüfung einzusenden.
* Na, da kann man den Ausflug ja schön mit einem (Kurz-)Urlaub in Kempten verbinden. Und den für die Überführung notwendigen Touareg oder T5 haben die armen Schlucker, die einen Chip statt dickerem Motor kaufen bei der Liebhaberin in der Garage stehen?
- Bei berechtigtem Anspruch kann für max. 3 Tage ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt werden. Die Erstattung der Kosten ist je nach Fahrzeugtyp gemäß unseren Richtlinien zur Garantieabwicklung begrenzt.
* Und wenn alleine die Freigabe schon so lange dauert? Macht ja nix, denn Mietwagen kosten ja fast nix mehr.
- Voraussetzung für die Gewährung jeglicher Garantieleistung ist der sachgemäße Gebrauch des Fahrzeuges außerhalb motorsportlicher Aktivitäten und die regelmäßige Wartung gemäß Herstellervorgabe. Benzinmotoren sind grundsätzlich mit Super Plus (min. 98 ROZ) zu fahren (Ausgenommen sind Fahrzeuge der Abt-iS-Technologie). Bei Automatikgetrieben ist zusätzlich alle 30.000 km ein Getriebeölwechsel erforderlich.
* Also immer schön die Tankbelege aufheben und ja nur bei der Vertragswerkstatt zum Service, die auch gleichzeitig ABT Partner ist, denn ansonsten ist ja mit der Herstelelrvorgabe wohl essig.
Menschenskinner, die Werke geben Euch ein mit Abermillionen entwickeltes Hightechprodukt in die Hand und Ihr lasst da von den "Bastelstuben" dran rumschrauben mit den ganzen unabsehbaren Folgen? Wenn's so simpel wäre, würden die Hersteller das Geschäft bestimmt selber machen. Hab' letztens einen 6ooPS Turbo von einem "namhaften Tuner" bewegt (fahren konnte man das nicht mehr nennen) und war glücklich ,als ich wieder in meinem schwachen "Standard" vom Hof gefahren bin. Dieses Auto war in meinem Fall was für die Disco aber nichts für den täglichen Fahrspass. Da bleibt mein Portemonnai aber zu!
Rolf
R32
Turbo 996
Zitat:
Original geschrieben von 3lit3
Hab auch bei meinem IVer GTI eine Chip Kur bei Abt hinter mir. Nach fast 2 Jahren ist dann durch einen Fehler im Getriebe, selbiges flöten gegangen. VW hat auf 100% Kulanz ein neues Getriebe verbaut, trotz Chiptuning.
Habe übrings beim selben Freundlichen Chippen lassen ,ist Edas Partner von Abt.
Dir geht da sicher nichts an Garantie verloren.gruß Chris
Wie gesagt, läßt man das Tuning bei einem Edas Partner durchführen, dann kommt die ganze Problematik nicht auf.
Was der Weiberheld da von sich gegeben hat ist ein echter Augenöffner. Auf diese Art definierte AGBs führen dann erst Mal zum Richter als zum reparierten Fahrzeug.
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Zitat:
Original geschrieben von xerodiac
Was der Weiberheld da von sich gegeben hat ist ein echter Augenöffner. Auf diese Art definierte AGBs führen dann erst Mal zum Richter als zum reparierten Fahrzeug.
das Wort Garantie hört sich ja auch erstmal schön an 😁
da kann ich ja froh sein, dass bei uns in der Schweiz der Generalimporteur von VW die Neuwagen-Garantie beibehält, wenn der Wagen von einem offiziellen Vertreter gechipt wird. Da sollte es dann keine Probleme mit der Garantie geben...
Zitat:
Original geschrieben von xerodiac
Was der Weiberheld da von sich gegeben hat ist ein echter Augenöffner. Auf diese Art definierte AGBs führen dann erst Mal zum Richter als zum reparierten Fahrzeug.
Tja das ist halt das Überbleibsel wenn man sich die Garantie-Bedingung mal wirklich durchliest.
Wie oben schon von anderen User geschrieben: Worte *vor* der Aktion des Verkäufer sind geduldig und im Fall der Fälle nichts wert, da nur die schriftlichen Vereinbarungen der AGB oder Sondervereinbarungen im Vertrag gelten.
@all
Hier gibt es einen aktuellen Fall mit geschrottetem 2.0 TDI und ABT Tuning -> www.motor-talk.de/t961161/f309/s/thread.html
Eventuell schreibt der arme Besitzer ja wie gut oder schlecht die Abwicklung letztlich war.