Abstandswarner
Habe die Tage einen netten Brief bekommen - Abstand unterschritten. Für die Antwort würde ich gerne wissen, auf welcher Basis das rote Dreieck des Abstandswarners angezeigt wird. Halber Tacho in m?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Folgende Info ist gültig für den bei dir verbauten CPA Plus:
Warnmeldung (rotes Dreieck) erscheint, wenn bei fließendem Verkehr der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug t = 0,8s unterschreitet und man sich für t > 3s in diesem Bereich aufhält. (Beispiel v = 100 km/h -> Abstand 22,2m).
Wenn eine Kollision in t = < 2,6s droht, dann leuchtet das Dreieck und der Warnsummer wird aktiviert.
Arbeitsbereich des Systems ist von 7 bis 250 km/h.
Bis 70 km/h kann auf stehende Hindernisse und bis 250 km/h auf fahrende Hindernisse gewarnt werden.
Die autonome Teilbremsung um die Unfallschwere zu mindern funktioniert von 7 bis 105 km/h auf fahrende Hindernisse und von 7 bis 50 km/h auf stehende Hindernisse.
Die Infos sind rucki zucki aus dem WIS gezogen, das jeder Werkstatt zur Verfügung steht. Da braucht man kein Maastricht. Bitte nicht gleich wieder im Allgemeinen auf die MB Werkstätten einprügeln nur weil deine Werkstatt unfähig ist das zu regeln.
Das System hat auch nichts mit dem gesetzlichen Mindestabstand zu tun und selbst wenn, dann ist es immernoch ein Assistent. Die Verantwortung liegt immer beim Fahrer. Da kann dich auch dein Anwalt nicht rausboxen.
24 Antworten
Folgende Info ist gültig für den bei dir verbauten CPA Plus:
Warnmeldung (rotes Dreieck) erscheint, wenn bei fließendem Verkehr der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug t = 0,8s unterschreitet und man sich für t > 3s in diesem Bereich aufhält. (Beispiel v = 100 km/h -> Abstand 22,2m).
Wenn eine Kollision in t = < 2,6s droht, dann leuchtet das Dreieck und der Warnsummer wird aktiviert.
Arbeitsbereich des Systems ist von 7 bis 250 km/h.
Bis 70 km/h kann auf stehende Hindernisse und bis 250 km/h auf fahrende Hindernisse gewarnt werden.
Die autonome Teilbremsung um die Unfallschwere zu mindern funktioniert von 7 bis 105 km/h auf fahrende Hindernisse und von 7 bis 50 km/h auf stehende Hindernisse.
Die Infos sind rucki zucki aus dem WIS gezogen, das jeder Werkstatt zur Verfügung steht. Da braucht man kein Maastricht. Bitte nicht gleich wieder im Allgemeinen auf die MB Werkstätten einprügeln nur weil deine Werkstatt unfähig ist das zu regeln.
Das System hat auch nichts mit dem gesetzlichen Mindestabstand zu tun und selbst wenn, dann ist es immernoch ein Assistent. Die Verantwortung liegt immer beim Fahrer. Da kann dich auch dein Anwalt nicht rausboxen.
Zitat:
Das wäre ja genau der richtige Wert. Und mein Abstand betrug ja nur noch 0,7 s (23 m bei 120 km/h). Das würde ich freiwillig nie machen. Der ist mir entweder davor gefahren oder hat (stark) gebremst.
Bin gespannt, was da nun herauskommt....
Naja, ich will ja nicht schwarz malen, aber lt. Bußgeldkatalog von 2017 wären das (bei 116 Km/H - 4km/h wurden wohl schon abgezogen - und 23m Abstand) weniger als 2/10 Abstand. Das wären dann 2 Punkte - 240 Euro - 2 Monate Fahrverbot 🙁
Zitat:
@V8-Freak schrieb am 16. Mai 2017 um 17:39:33 Uhr:
Folgende Info ist gültig für den bei dir verbauten CPA Plus:
Warnmeldung (rotes Dreieck) erscheint, wenn bei fließendem Verkehr der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug t = 0,8s unterschreitet und man sich für t > 3s in diesem Bereich aufhält. (Beispiel v = 100 km/h -> Abstand 22,2m).
Wenn eine Kollision in t = < 2,6s droht, dann leuchtet das Dreieck und der Warnsummer wird aktiviert.
Arbeitsbereich des Systems ist von 7 bis 250 km/h.
Bis 70 km/h kann auf stehende Hindernisse und bis 250 km/h auf fahrende Hindernisse gewarnt werden.
Die autonome Teilbremsung um die Unfallschwere zu mindern funktioniert von 7 bis 105 km/h auf fahrende Hindernisse und von 7 bis 50 km/h auf stehende Hindernisse.Die Infos sind rucki zucki aus dem WIS gezogen, das jeder Werkstatt zur Verfügung steht. Da braucht man kein Maastricht. Bitte nicht gleich wieder im Allgemeinen auf die MB Werkstätten einprügeln nur weil deine Werkstatt unfähig ist das zu regeln.
Das System hat auch nichts mit dem gesetzlichen Mindestabstand zu tun und selbst wenn, dann ist es immernoch ein Assistent. Die Verantwortung liegt immer beim Fahrer. Da kann dich auch dein Anwalt nicht rausboxen.
Danke für die Info. Dann zeigt die Warnleuchte in etwa genau den Bußgeldbereich an, welcher bei 1/4 Tacho anfängt (also bei 25 m wenn man 100 km/h fährt)
Zitat:
@vito2 schrieb am 16. Mai 2017 um 20:34:33 Uhr:
Zitat:
Das wäre ja genau der richtige Wert. Und mein Abstand betrug ja nur noch 0,7 s (23 m bei 120 km/h). Das würde ich freiwillig nie machen. Der ist mir entweder davor gefahren oder hat (stark) gebremst.
Bin gespannt, was da nun herauskommt....
Naja, ich will ja nicht schwarz malen, aber lt. Bußgeldkatalog von 2017 wären das (bei 116 Km/H - 4km/h wurden wohl schon abgezogen - und 23m Abstand) weniger als 2/10 Abstand. Das wären dann 2 Punkte - 240 Euro - 2 Monate Fahrverbot 🙁
Kein Problem, du hast falsch gerechnet. Es sind nur 4/10 des halben Tacho, steht schon so im Bescheid (122 - 4 km/h = 118 km/h, halber Tacho = 59, 5/10 davon = 29,5 (Bußgeldgrenze), 4/10 = 23,6, 3/10 = 17,7, 2/10 = 11,8)
Also "nur" 100 € und einen Punkt.
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Zitat:
@V8-Freak schrieb am 16. Mai 2017 um 17:39:33 Uhr:
Folgende Info ist gültig für den bei dir verbauten CPA Plus:
Warnmeldung (rotes Dreieck) erscheint, wenn bei fließendem Verkehr der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug t = 0,8s unterschreitet und man sich für t > 3s in diesem Bereich aufhält. (Beispiel v = 100 km/h -> Abstand 22,2m).
Wenn eine Kollision in t = < 2,6s droht, dann leuchtet das Dreieck und der Warnsummer wird aktiviert.
Arbeitsbereich des Systems ist von 7 bis 250 km/h.
Bis 70 km/h kann auf stehende Hindernisse und bis 250 km/h auf fahrende Hindernisse gewarnt werden.
Die autonome Teilbremsung um die Unfallschwere zu mindern funktioniert von 7 bis 105 km/h auf fahrende Hindernisse und von 7 bis 50 km/h auf stehende Hindernisse.Die Infos sind rucki zucki aus dem WIS gezogen, das jeder Werkstatt zur Verfügung steht. Da braucht man kein Maastricht. Bitte nicht gleich wieder im Allgemeinen auf die MB Werkstätten einprügeln nur weil deine Werkstatt unfähig ist das zu regeln.
Das System hat auch nichts mit dem gesetzlichen Mindestabstand zu tun und selbst wenn, dann ist es immernoch ein Assistent. Die Verantwortung liegt immer beim Fahrer. Da kann dich auch dein Anwalt nicht rausboxen.
Habe gerade Rückruf von Maastricht erhalten. Sie können mir immer noch nichts Näheres sagen, haben jetzt nach der Fahrgestellnummer gefragt. Aber ich habe die Vermutung, der Mitarbeiter hatte mich nicht richtig verstanden. Habe ihm das nochmal verdeutlicht.
Es geht mir nicht darum, dass ein Anwalt mich herausboxt, ich möchte nur das Video sehen, und das geht nur über einen Anwalt.
Zitat:
Kein Problem, du hast falsch gerechnet. Es sind nur 4/10 des halben Tacho, steht schon so im Bescheid (122 - 4 km/h = 118 km/h, halber Tacho = 59, 5/10 davon = 29,5 (Bußgeldgrenze), 4/10 = 23,6, 3/10 = 17,7, 2/10 = 11,8)
Also "nur" 100 € und einen Punkt.
Danke für die Aufklärung - wieder was gelernt🙂😉
Schon seit Jahren nerven mich die Leute, die mich mit viel zu geringem Abstand buchstäblich 'verfolgen' bzw. 'jagen'.
Ich fühle mich von den Massen an Auffahrern zeitweise buchstäblich bedroht.
Einer weg, dann hängt der Nächste dran, egal wie schnell ich fahre...
Und Ihr diskutiert nun hier wann der MB Abstands-Warner anspricht; und, über Abstand halten möchte man nicht diskutieren.
Definitiv zeigt er Gefahr, und nicht die Unterschreitung vom erforderlichen Sicherheitsabstand an!
Haltet einfach mehr Abstand!
Bei 5/10 des halben Tachowertes und darunter wird Bußgeld fällig.
Siehe hierzu: https://www.bussgeldkatalog.org
GLArminius
Zitat:
@W176er schrieb am 16. Mai 2017 um 12:12:03 Uhr:
Muss aber dazu sagen, das keiner der vorrausfahrenden Fahrzeuge die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte.
Trägt zwar nicht zum Thema bei, aber Warnblinker bei Annäherung an einen Stau ist nicht Pflicht! Es hat sich wohl eingebürgert, und viele machen es auch - eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür aber nicht. Ich befürchte, es würde sogar eher auf einen missbräuchlichen Einsatz der Warnblinkanlage hinauslaufen ...
Zitat:
@thna schrieb am 20. Mai 2017 um 20:26:50 Uhr:
Zitat:
@W176er schrieb am 16. Mai 2017 um 12:12:03 Uhr:
Muss aber dazu sagen, das keiner der vorrausfahrenden Fahrzeuge die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte.
Trägt zwar nicht zum Thema bei, aber Warnblinker bei Annäherung an einen Stau ist nicht Pflicht! Es hat sich wohl eingebürgert, und viele machen es auch - eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür aber nicht. Ich befürchte, es würde sogar eher auf einen missbräuchlichen Einsatz der Warnblinkanlage hinauslaufen ...
Die rechtlichen Folgen sind mir persönlich völlig egal...
Mir ist es nur einmal passiert, aber wenn du diese Eingebung bekommst (Vollbremsung) und von über 200Km/h+ runterbremsen musst, gehen dir noch sehr, sehr viele unschöne Dinge durch den Kopf!
Man glaubt es gar nicht, wie lange das einem vorkommt...😰 Grausames Gefühl!
Noch als Info am Rande: wenn das rote Dreieck erscheint bzw. wenn es piepst, stellen sich die Bremsen scharf D.h wenn man dann Bremst, packen die Bremsen mit voller Kraft. Nennt sich glaube ich passiver Bremsassistent oder so.